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Wer hat Erfahrungen mit dem Führerschein abgeben ????

Wer hat Erfahrungen mit dem Führerschein abgeben ????
Ich fuhr letzte Woche in Leonberg - von einem Geschäft in ein anderes. Da es nur wenige 100m waren, habe ich mich nicht angeschnallt. Promt kam ich in eine Polizeikontrolle. Heute kam der Bußgeldbescheid, 150,-€ Strafe und 4 Wochen den Führerscheidn im Laufe der nächsten 4 Monate abgeben !!! Ist dieses normal ??? Ich habe weder jemand gefährdet, geschädigt , bedroht oder sonst wie neg. beeinflusst ! Ist ein solch hohes Strafmaß gerechtfertigt ??? Das betrifft doch nur meine Autoversicherung und mich ? Ich gehe jedenfalls zum Anwalt, das scheint mir doch sehr hoch zu sien. Jedenfalls will ich alle CsC-ler warnen. Die Behörden werden immer unverschämter. Für soche Kleinigekeiten ist das eindeutige zu hoch ? Was meint Ihr ???

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 30.07.2025 19:56
viel zu hoch, finde ich auch............. sie hätten sogar ein Auge zudrücken können, es sei denn, du bist das wiederholte Mal erwischt worden?
 
Vanillekaktus 30.07.2025 20:02
Hab mal KI gefragt...

Übersicht mit KI
Das aktuelle Bußgeld für das nicht Anlegen des Sicherheitsgurtes beträgt 30 Euro, sowohl für den Fahrer als auch für Beifahrer über 18 Jahren, die nicht angeschnallt sind. Wenn ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert ist, beträgt das Bußgeld ebenfalls 30 Euro, wobei der Fahrer dafür verantwortlich ist. Wenn mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert sind, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro.
Zusammenfassung der Bußgelder:

    Fahrer oder Beifahrer (über 18) nicht angeschnallt: 30 Euro
    Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert: 30 Euro (zahlt der Fahrer)
    Mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert: 35 Euro (zahlt der Fahrer)

Wichtiger Hinweis: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und gleichzeitigem Nichtanschnallen wird in der Regel das Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung fällig
 
NicetomeetFEM 30.07.2025 20:04
Sei froh, wenn du nicht nach Afghanistan abgeschoben wirst.

Bild berichtet immer wieder sowas.
 
Vanillekaktus 30.07.2025 20:05
...und weiteres hier:

Übersicht mit KI
Nein, ein Führerscheinentzug ist bei einem einfachen Verstoß gegen die Anschnallpflicht nicht vorgesehen. Es wird ein Verwarnungsgeld von 30 Euro fällig. Allerdings können weitere Konsequenzen drohen, wenn Kinder nicht richtig gesichert sind oder wenn der Verstoß mit anderen Verkehrsdelikten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen kombiniert wird
 
vertrauen2015 30.07.2025 20:12
ich meine, da wirst du wohl zahlen müssen @silberlocke

aber 150 € ist schon sehr hoch. Nutze dein Widerspruchsrecht innerhalb 2 Wochen.
 
Engelslhaar 30.07.2025 20:19
Ich gehe mal davon aus, dass du nicht alles erzählt hast.
Man verliert nicht den Führerschein für vier Wochen, nur, weil man nicht angeschnallt war.
Kam noch Geschwindigkeitsübertretung dazu?
 
hansfeuerstein 30.07.2025 20:26
Es betrifft nicht nur die Versicherung und einen selbst.
Der Grund ist schlicht die gesetzliche Anschnallpflicht.
Strassenverkehrsordnung und Strassenverkehrsrecht
sind hier entscheidend. Allerdings stimmt mit dem Strafmass
scheinbar etwas nicht:


https://www.bussgeldkatalog.de/anschnallpflicht/

Was natürlich sein kann ist, dass es bereits Punkte in der Datei gibt,
und bei Überschreitung eben in Summe ein Fahrverbot greift.
In diesen Fällen wird nicht das "nicht Anschnallen" mit einem Fahrverbot
und einem bestimmten Bußgeld belegt, sondern die Summe der Vorfälle.
 
Vanillekaktus 30.07.2025 20:44
...vielleicht lag es auch daran, das du mit deinem Auto in zwei Geschäfte gefahren bist!? 😉








Völlig OT, ich weiß! Bitte löschen wenn es dich stört Siberlocke!
 
antonius34 30.07.2025 20:54
Alter spielt Rolle, vielleicht bist du 98.
 
Silberlocke46 30.07.2025 21:21
Das Alter darf keine Rolle spielen, das ware Diskriminierung !!!
 
hansfeuerstein 30.07.2025 21:36
Das würde ich dann besser nicht den Behörden sagen, und für mich behalten.
Denn Uneinsicht in Verkehrsregeln kann leicht so ausgelgt werden, dass man seine Fahrtauglichkeit nachweisen muss.

Wenn der Führerschein verloren geht oder entzogen wird, kann eine
Verkehrstauglichkeitsprüfung, oft in Form einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder eines ärztlichen Gutachtens, erforderlich sein, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen oder neu zu beantragen.
 
Anastacia 30.07.2025 21:52
Bußgeld seit Februar 2025:

Während der Fahrt nicht angeschnallt gewesen, 58,50 €, Einspruch lohnt eher nicht


Ich würde da mal anrufen und einfach mal fragen.
 
hansfeuerstein 30.07.2025 21:58
Exakt nachlesen, was insgesamt vorgeworfen wird. z.B.  Zitat: Zum Kotzen eure Scheiß-Arbeit – Scheiß-Problem könnte schon als Beamtenbeleidigung ausgelet werden. Dann wäre auch die Höhe durchaus nachvollziehbar.
 
(Nutzer gelöscht) 30.07.2025 22:15
Man muss unterscheiden zwischen einem Fahrverbot und einer Entziehung der Fahrerlaubnis. 
Beim Fahrverbot bekommt man den Führerschein nach vier Wochen zurück und kann noch ein wenig die Zeit wählen, wann man am wenigsten Nachteile hat.

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine neue Beantragung erforderlich. Manchmal kommt noch eine weitere Sperre hinzu. Man  muss eventuell eine Verkehrsschulung nachweisen, einen Eignungstest machen oder schlimmstenfalls eine MPU, also medizinisch psychologische Untersuchung bestehen.

Das kann alles richtig viel Geld kosten.
 
(Nutzer gelöscht) 30.07.2025 22:17
Oh entschuldige Hansfeuerstein , hatte Deinen Kommentar nicht gesehen, 
Du hattest ja schon das meiste erklärt.
 
Anastacia 30.07.2025 22:17
Kannst ja mal den Wortlaut des Bußgeldbescheides hier reinschreiben.
 
(Nutzer gelöscht) 30.07.2025 22:23
Keine schlechte Idee, dann könnten Fachleute einen konkreten Vorschlag machen, wie man vorgehen sollte.
 
Anastacia 30.07.2025 22:53
Eben
 
Joe74 30.07.2025 23:26
War zusätzlich eine Rote Ampel dabei? Das würde den Führerschein-Entzug von vier Wochen erklären.
Zum Thema Alter: Silberlocke hat Recht. Das Alter darf keine Rolle spielen. Vor Gesetz ist jeder gleich.
 
Silberlocke46 31.07.2025 00:06
Anastacia, der Wortlaut ist: Ihnen wird zur Last gelegt, ..... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. §21a Abs. 1, §49 StVO, § 24, Abs. 1,3 Nr.5 StVG; 100 BKat, diese Handlung begiengen Sie vorsätzlich. Zeugen : POM ....., POMin..... Polizeiurevier Leo....
Deshalb wird gegen Sie gemaß §17 des Gesetzes über Odnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuse  festgesetzt von: 120,-€ Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen - gemäß §§105 und 107OWiG, 464 (1) und 465 Strafprozessordnung (StPO) zu tragen , und zwar Gebühr 25,-€, Auslagen 3,50 € GEsamtforderung 148,50€. Zusätzlich ordnen wir gegen Sie ein Fahrverbot von 1 Monat gemäß  § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) an.
Soweit der Text des Bußgeldbescheids mit Fahrverbot.
Wer kann das noch verstehen ? Alles wegen des nicht anschnallens während einer Innerortsfahrt von einigen 100 m !!!
 
Anastacia 31.07.2025 00:26
Hier geht es auch um vorsätzliches Handeln. 
Hast du dich in der Weise geäußert, dass du dich wegen den paar Metern nicht angeschnallt hast?
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 09:30
Waren das noch junge Polizisten? Ich habe auch mal mit welchen versucht zu reden. Das hat nichts genützt. Dann habe ich nach dem Eingang eines Bußgeldbescheid mit der zuständigen Dame vom Amt darüber gesprochen. Die hat mich verstanden und abgemeldet. Es ging aber um etwas anderes als bei dir.
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 09:31
nicht abgemeldet, sondern abgemildert (Autokorrekturfehler)
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 09:35
Apropos Alter darf keine Rolle spielen ->
Ein über 90 -jähriger Pkw-Fahrer hat in M-V kürzlich einen Radfahrer (Ü80) umgefahren. 🧐
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 09:44
Ich hatte eine Strafabteilung auf dem Gericht unter mir....
Was Du schreibst im Eingangstext kann ich nicht nachvollziehen 
Da muss mehr gewesen sein oder schon öfters.....
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 10:22
Also ich habe mir die Vorschriften angeschaut, diesen unsäglichen Paragrafen 24 StVG, der auf zig andere Vorschriften des StVG verweist.
Danach wäre ein höheres Bußgeld wegen Vorsatzes möglich.
Also eine Frage, „Hast Du mit den Polizisten über Deine  Anschnallpflicht bei der kurzen Strecke diskutiert? Also gemeint, für die kurze Strecke sei das nicht notwendig?“ 
Das wäre meine einzige Erklärung.
 
Silberlocke46 31.07.2025 10:36
Herbstprice, ich habe dem Polizisten nur gesagt, als ich so alt war, wie er jetzt, gab es noch gar keine Gurten - das war alles !
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 10:41
Dann ist es alles eine Frage der Auslegung, dass Du also der Meinung sein könntest, Gute seien nicht notwendig, weil man früher schließlich auch ohne auskam. 

Alles ist immer die Frage, ob man einem Menschen vom Prinzip her wohl gesonnen ist oder nicht. 
Ob Du jetzt Widerspruch erheben solltest - ? Dann geht es automatisch zum OWi- Gericht und wenn das nicht gut ausgeht, hast Du noch die Gerichtskosten am Hals.
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 10:45
* Gurte natürlich
 
Paulada 31.07.2025 12:06
Alter schützt vor Schaden nicht...kürzlich geschah in Innsbruck ein übler Unfall, bei dem eine 81 jährige an einer Ampel mehrere Pkw geschrammt hat, mit überhöhter Geschwindigkeit eine Straße bergauf raste (!!) und eine 86 jährige über den Haufen fuhr, Diese stieg gerade aus ihrem Fahrzeug aus. ...
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 17:14
Mir fiel unterwegs im Auto ein, dass Du, @Silberlocke gegen den Bußgeldbescheid einen beschränkten Einspruch einlegenkannst. 
Etwa so:

Absender:
Adresse: 
Aktenzeichen angeben

Bußgeldbescheid gegen ...., (Dein Namen)

Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom  .... 07.2025 , zugestellt am .... 07.2025 
Einspruch ein.

Der Einspruch wird ausschließlich nur gegen die Höhe des Bußgeldes, nicht aber gegen den Schuldausspruch eingelegt .

Begründung:
Ich gebe zu, dass ich für die kurze Strecke keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte,  weil ich im Kopf mit anderen Dingen beschäftigt war. Das heißt aber nicht, dass ich gegen eine Gurtpflicht wäre. 
Normalerweise schnalle ich mich grundsätzlich an. 
Meine Bemerkung gegenüber den Polizeibeamten war wohl missverstanden und falsch ausgelegt worden.

Ich bitte um eine angemessene Herabsetzung des Bußgeldes, weil die Höhe der Strafe nicht tat- und schuldangemessen ist.     

MfG
Silberlocke


Also schauen, dass der Brief rechtzeitig innerhalb der Frist bei der Bußgeldstelle eingeht. 
Vielleicht setzen sie die Bußgeldhöhe herab. 

Wenn da kein Entgegenkommen ist, kann man den Einspruch bis zum letzten Tag zurücknehmen - und dann würde er rechtskräftig werden.
 
Silberlocke46 31.07.2025 17:48
Herbstprince, ich war bei der Bußgeldstelle in LEO, da liese sich nichts machen. Ich habe jetzt einen Anwalt beauftragt, ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung Alles ab 150,-€ bezahlen die.
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 17:57
Wenn man da persönlich hingeht, werden die Mitarbeiter nicht einlenken. 

Dürfen sie auch nicht, weil es nicht formgerecht, also nicht in Schriftform erfolgt ist. .   
Aber wenn man schriftlich Einspruch einlegt, müssen die die Angelegenheit prüfen
 
Engelslhaar 31.07.2025 18:22
Liebe Herbstprince, Silberlocke sollte eigentlich dankbar sein, dass du den Widerspruch so toll formuliert hast, besser kann man es meines Erachtens nicht machen!
 
Silberlocke46 31.07.2025 19:16
Herbstprince, ich lasse den Anwalt nun mal machen. Er hat meine Daten alle fein säuberlich notiert und wird Widerspruch einlegen. Mal sehen, was daraus wird. Die Bußgeldstelle sagte, ich sei  schon mal ohne Gurt geprüft worden, deshalb plädiern sie auf Vorsatz ! Ich denke es ist Fahrlässigkeit, als ich den Führerschein machte, gab es noch keine Gurten ! Trotzdem, vielen Dank für die Hinweise. Ich melde mcih wieder wenn ich Bescheid bekomme. Danke. 
Alles Gute für dich von der Silberlocke46.
 
(Nutzer gelöscht) 31.07.2025 19:22
Alles Gute für Dich @ Silberlocke und viel Erfolg für und mit deinem Anwalt.
 
Julia1960 31.07.2025 20:24
@Silberlocke
Dann mal alles Gute für Dich. Kannst ja mal berichten, wie es ausgegangen ist.

Und kannst ja Deine Sammlung mit den positiven Glaubenssätzen erweitern mit:
" Ich fahre wie Kurt, nur mit Gurt".
 
Anastacia 01.08.2025 00:01
Ich denke es ist Fahrlässigkeit, als ich den Führerschein machte, gab es noch keine Gurte.

Silberl. das ist kein Argument. Ich denke viele von uns haben die Zeit erlebt, als es noch keine Gurtpflicht gab. 

In deinem Fall setzt sich das Bußgeld aus mehreren Verstößen zusammen, wie "Anschnallpflicht" und "Vorsätzlich und fahrlässig gegen eine Vorschrift verstoßen".
 
Palmeros 01.08.2025 05:13
Ich würde zum Chef der beiden genannten Polizisten auf die Wache gehen 
und mit Ihm mal Klartext reden 🤠

z.B. Guten Tag Herr Oberförster , sind die Beiden genannten vielleicht noch in der 
Lehre ? Damals hatte mein Auto ja nicht mal Gurte und wir leben heute noch . 

Das kommt dann sicher gut 😎
 
Nemrac73 01.08.2025 07:25
Also ganz ehrlich, das Argument:" als ich den Führerschein machte gab es noch keine gurte" ist ja wohl die schlechteste ausrede die es gibt.
Die anschallpflicht besteht mittlerweile schon sehr lange, und jeder weiß das, auch wenn man früher den Führerschein gemacht hat.

Ich kann ja auch nicht zu schnell fahren und sagen das 70er Schild stand letzte woche noch nicht da.

Das ist dann wirklich als vorsätzlich fahrlässig auszulegen, und deshalb wird es wahrscheinlich die höhere Strafe geben. Zumal du ja wiederholungstäter bist.

Ich wurde mal geblitzt,  und Monate später nochmal, da stand dann als wiederholungstäter fällt die Strafe höher aus. Pech gehabt.
Regeln und Gebote sind eben dazu da, sie zu halten.

Da wirst du wohl oder übel mal 4 Wochen ohne Auto unterwegs sein müssen
 
Palmeros 01.08.2025 09:16
Also ganz ehrlich, das Argument:" als ich den Führerschein machte gab es noch keine gurte" ist ja wohl die schlechteste ausrede die es gibt.

ganz bestimmt , sollte ja auch nur ein Scherz sein 😎
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