weiße TaubeChrist sucht Christ Logo ohne Taube

Suizidbeihilfe, sterben wie ein Hund? Der Gegenwind!

Suizidbeihilfe, sterben wie ein Hund? Der Gegenwind!
Am 26. februar2020 will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen " geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" (Paragraph 217 StGB) verkünden.

Die katholische Kirche bezeichnete die Legalisierung von Sterbehilfe auf ihrer Website als „gefährlich“ für „schutzbedürftige Menschen und jene, die sie pflegen“.

https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/Suizidhilfe-Karlsruhe-kuendigt-Urteil-an;art315,204490

Kommentare

 
Klavierspielerin2 11.01.2020 09:12
Sterbehelfer unter den Beschwerdeführern:
https://www.die-tagespost.de/politik/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-217-StGB;art438,197386


....u.a. der ehemalige Justizsenator HHs der einen (Suizidhilfe)Verein gegründet, der argumentiert, durch die neue Norm könne er seine Tätigkeit nicht mehr ausüben und verstoße gegen Artikels 9GG, garantierte Recht auf Vereinsfreiheit....

Einer der Richter wurde wegen Befangenheit (Peter Müller/ CDU) abgelehnt, weil er sich bei einer Kanzelrede in einer  Kirche 2001 zur " Nicht- Verfügbarkeit des Lebens" bekannte...   


lest selbst, da geht einem ja am frühen Morgen schon der Hut hoch.
 
Klavierspielerin2 11.01.2020 09:22
....ein weiterer Artikel aus Der Tagespost, der Vorstandsvorsitzende der Giordanobruno Stiftung, Schmidt- Salomon (Atheist), meint: Dieses Gesetz privilegiert religiöse Minderheit.
80% plädierten für mehr Selbstbestimmung am Lebensende....

https://www.die-tagespost.de/gesellschaft/feuilleton/Gibt-es-ein-Recht-auf-Suizid-Assistenz;art310,197865 
 
Klavierspielerin2 11.01.2020 09:24
" 80% der Bürgerinnen und Bürger plädieren für mehr Selbstbestimmung am Lebensende " sollte es im Positiv um 9:22h heißen.
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2020 14:52
Hallo erstmal @all

 Aaalso @shalom66:
DIE Morphin-Spritze, die töten könnte, gibt es so nicht. Der Sterbende wird damit ggf.sediert und es wird höchstens in Kauf genommen, dass das Lebensende ein wenig schneller eintritt. ( Es handelt sich hier nicht mal um Tage). Der Sterbeprozess als solches ist in der Regel bei einer Palliativversorgung schon gestartet. 

Bei einer guten Palliativ-Versorgung können alle Symptome wie Schmerz, Angstzustände, Atemnot sehr gut kontrolliert und minimiert werden, so dass die Sterbenden relativ wenig leiden und eine gute Lebensqualität bis zum Lebensende ermöglicht werden kann.
Jeder Mensch in Deutschland mit einer infausten Diagnose und entsprechenden Symptomen wie Schmerz, Atemnot, Angst/Panik etc. hat das Recht auf eine palliative Versorgung bzw. eine Versorgung im Hospiz - unabhängig vom Geldbeutel!


Ich denke, es ist viel sinnvoller seine Energie in die Verbesserung der Lebensqualität zu investieren als in den Kampf für ein "selbstbestimmtes Sterben".
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2020 19:26
Um es klar zu sagen: die medizinischen Daten deuten alle (!) darauf hin, dass es keine freiwillige Selbsttötung gibt.
Man muss unterscheiden zwischen der Handlungs- und der Willensfreiheit  .
Der Suizidkandidat hat keine Willensfreiheit. Die bewährte Faustregel lautet:
"Der Suizidkandidat will nicht sterben. Er will nur einen für ihn subjektiv unerträglichen Zustand beenden, auch um den Preis des eigenen Lebens."
Soll ich auch noch die biblischen Belege darstellen?
 
hansfeuerstein 12.01.2020 01:16
Meine Erfahrung ist, dass die Krankenhäuser und Einrichtungen mit Schmerzmittel äusserst knausrig sind. Sie lassen die Leute lieber leiden, als mehr zu verabreichen, weil sie dafür Budgets haben. Bei Hochbetagten mit entspr. Krankheitsleiden ist es schlicht menschen unwürdig.
 
Klavierspielerin2 24.02.2020 17:13
Möchte nochmals an obiges Thema erinnern, am 26.02. wird in Karlsruhe entschieden.
Beten, dass das Gute siegt🙂
 
(Nutzer gelöscht) 24.02.2020 18:04
Die einzig mögliche saubere Begründung, die ich erkennen kann, für ein Recht auf Sterbehilfe, ist das Recht auf (seelische) Krankheit.
Dann müsste man den Menschen zugestehen, dass sie an ihrer seelischen Störung auch sterben können und man sie nicht bevormunden darf, auch wenn die Willensfreiheit eingeschränkt ist. Das ist ethische "Hochgotik"- mir durchaus bewußt.
@Hans
Meiner Erfahrung fürchten die Ärzte weniger die Kosten, als viel mehr bestimmte freilaufende Staatsanwältige
 
Klavierspielerin2 27.02.2020 07:15
Zum gestrigen Urteil lese ich heute folgendes:

Im Kreuz ist Heil
Seitdem ist niemand mehr " gitterlassen", auch wenn mancher sich im Leid so fühlt. Gerade hier ist Gott uns am nächsten- in Jesus. Nichts hilft ja einem leidenden mehr, als wenn jemand da ist, der ihn begleitet, an seinem Leid Anteil nimmt und es mit trägt. Jesus geht mit noch dort, wohin niemand mehr mitgehen kann: bis in den Tod. sein Gesicht durchbricht gleichsam die dunkle Wolke des leidens.was zuvor blindes Schicksal und namenloser Schmerz war, bekommt seinen Namen und sein Gesicht.
Nichts verbindet Menschen mehr als gemeinsam getragenes Leid. Darum gewinnt die Beziehung zu Jesus gerade in der " Kreuzes- Nachfolge"  ihre größte Tiefe. In jedem Schmerz kann ich ihm begegnen.
" Im Kreuz ist Heil" hier liegt das tiefste Geheimnis des christlichen Glaubens. Menschen, die schweres Leid im Glauben annehmen und mit Jesus tragen, gewinnen eine erstaunliche Reife und oft eine geheimnisvolle Ausstrahlung. Es liegt eine nicht weiter erklärbare , aber von der Erfahrung bestätigte geistliche wirkkraft darin, wenn ein Glaubender sein Leiden bejaht und es für andere einsetzt.
 
Klavierspielerin2 27.02.2020 07:17
.." gitterlassen"? Nein, " Gottverlassen' !
 
(Nutzer gelöscht) 27.02.2020 13:32
Klar und deutlich: das BVerfG hat die Autonomie des Menschen höher gewertet, als das Recht auf Leben. Kann man machen...
Das Problem, beim Suizid kann weder vom freien Willen noch von Autonomie die Rede sein.
Nach jetzigem Stand hat jeder Teenager mit Liebeskummer das Recht auf assistierten Suizid...
 
Klavierspielerin2 28.02.2020 13:12
Habe bei "Christ in der Gegenwart" einen Artikel zum Blog- Thema in nachfolgendem Link:
( Das Urteil der Karlsruher Richter sei sogar freizügiger als in den NL😳 )

https://www.herder.de/cig/cig-ausgaben/archiv/2020/9-2020/aktive-sterbehilfe-wird-nun-gesellschaftsfaehig/
 
Klavierspielerin2 19.06.2020 10:06
Schweiz: Bischöfe gegen Suizidbeihilfe
https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2018-02/schweiz-bischofskonferenz-bioethik-euthanasie-medizin.html

03.03.2018
Schweiz: Verrat an hippokratischem Eid
https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2018-03/schweiz-bioethik-euthanasie-suizid-jurumanis.html

19.05.2018
Schweiz: Basler Bischof gegen Sterbehilfe- Vermarktung
https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2018-05/schweiz-basel-bischof-sterbehilfe-australier-vermarktung.html

10.10.2018
Weltärztebund bekräftigt Ablehnung für " Tötung auf Verlangen"
https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2018-10/weltaerztebund-ablehnung-toetung-auf-verlangen.html

26.10.2018
Papst- ethiker mahnt zur Vorsicht in Debatte über Suizid- Hilfe
 
 
Klavierspielerin2 19.06.2020 11:20
18.06.2020 aus ' Die Tagespost':
Berlin,

Kommentar um " 5 vor 12": Wenn der Suizidhändler 2 mal klingelt.

Sterbehilfevereine wollen Alten- und Pflegeheime erobern.... näheres:
https://m.die-tagespost.de/politik/kommentar-um-5-vor-12-wenn-der-suizidhaendler-zweimal-klingelt;art4879,208894
 
Klavierspielerin2 19.06.2020 16:56
18.06.2020
CDL ( Christdemokraten für das Leben ) fordert Schutz vor Zwang zu Suizidbeihilfe in Pflegeheimen.
....dass es nun erstmals nach dem Verfassungsgericht Urteil in einem Pflegeheim zu einer assistierten Selbsttötung durch einen Sterbehilfe Verein kam, sei zu erwarten gewesen.
näheres: 
https://m.die-tagespost.de/politik/aktuell/cdl-fordert-schutz-vor-zwang-zu-suizidbeihilfe-in-pflegeheimen;art315,209396
 
Engelslhaar 19.06.2020 20:16
Danke, dass du noch mal auf dieses Thema aufmerksam gemacht hast!
 
Klavierspielerin2 27.06.2020 08:57
D: Lebensperspektiven statt Suizidbeihilfe fördern.

"......" Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten", heißt es in einer Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe zu einer Anfrage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn.. ...
"..... Beihilfe zum Suizid ethisch problematisch...das Katholische Büro in Berlin betont in seiner Stellungnahme," dass wir für Beihilfe zum Suizid für ethisch problematisch erachten, und Angebote des Suizidassistenz - sei es durch Ärzte, Vereine oder Einzelpersonen - nach wie vor ablehnen."....." sei mit der Grundüberzeugungen der katholischen Kirche " nicht in Einklang zu bringen "....

Genaues dazu:
https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2020-06/deutschland-bischofskonferenz-lebensperspektiven-suizidbeihilfe.html
 
Klavierspielerin2 31.10.2020 08:02
Neuseeland: Referendum zugunsten Freigabe von Suizidbeihilfe
Die Neuseeländer haben mit großer Mehrheit für eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe für Menschen mit unheilbarer Krankheit gestimmt. Nach dem vorläufigen Ergebnis des Referendums stimmten 65,2 Prozent für die Legalisierung und 33,8 Prozent dagegen, wie die Regierung am Freitag auf ihrer Website mitteilte.

Näheres:
https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2020-10/neuseeland-referendum-freigabe-sterbehilfe-reaktion-kirche.html
 
Klavierspielerin2 13.12.2020 08:16
Spanien: Bischöfe kritisieren Euthanasie-Gesetz

Spaniens Bischofskonferenz verwahrt sich vehement gegen eine „Express“-Einführung der aktiven Sterbehilfe. In einem offenen Brief vom Freitag prangerten die Bischöfe die nahezu „verdächtig beschleunigte Art und Weise“ an, mit der das neue Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe „in Zeiten der Pandemie und des Alarmzustands“ und „ohne öffentlichen Dialog“ geplant worden sei.

Das spanische Parlament will kommende Woche das Strafgesetz ändern, in dem das Herbeiführen des Todes oder die Mitwirkung daran unter Strafe stand. Damit wäre Spanien nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das vierte Land in Europa, das aktive Sterbehilfe straffrei macht. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe durch Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt, wenngleich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar die Beihilfe zum Suizid nicht mehr strafbar ist.

Debatte vermisst 
Die links-sozialistische Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sanchez kann sich bei der Gesetzesinitiative auf fast alle Regionalparteien sowie die liberalen Ciudadanos stützen und verfügt damit über eine ausreichende Mehrheit. Nur die konservative Volkspartei PP sowie die rechtspopulistische Vox-Partei werden gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe stimmen.
„Es ist ein Skandal, dass über dieses Gesetz ohne gesellschaftliche Debatte entschieden wird, unter Ausnutzung des Lockdowns und wenn Tausende älterer Menschen wegen Covid-19 gestorben sind“, kritisierte der PP-Europaabgeordnete Jaime Mayor Oreja. Auch Spaniens Bischöfe vermissen die Chance auf „öffentliche Debatten“. In ihrem Brief versichern sie, dass die Pandemie „das Bewusstsein geschärft hat, dass das Ende des Lebens nicht die Lösung sein kann, um ein menschliches Problem anzugehen“.

Moralischer Bruch
Das Gesetz untergrabe das Ziel des Staates, „die Verteidigung des Lebens“, und provoziere einen „moralischen Bruch“, der vor allem die Ärzteschaft belasten werde, die heilen oder zumindest lindern solle, doch „niemals absichtlich den Tod“ verursachen dürfe. So fordern die spanischen Bischöfe die Parlamentarier auf, kommende Woche gegen die Gesetzesinitiative zu stimmen. Die Regierung solle unterdessen besser die spirituelle Begleitung der Kranken und deren Familien sowie die medizinische Palliativversorgung fördern, damit die Patienten körperlich wie seelisch schmerzfrei die schwere Erkrankung ertragen können, so die katholischen Bischöfe.

(kna – pr)
 
https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2020-12/spanien-euthanasie-gesetz-kritik-bischoefe-fordern-debatte.html
 
(Nutzer gelöscht) 13.12.2020 08:41
Wer ist der Herr über Leben und Tod?


6. Gebot: Du sollst nicht töten!
5. Mose 5,17

Die zweite Tafel der »Zehn Gebote« wendet sich gegen fünf Vergehen, die grundlegend sind für das Leid, das sich die Menschheit selbst antut: Mord – Ehebruch – Diebstahl – Lüge – Neid, und es beginnt mit der auch nach menschlichem Urteil schlimmsten aller bösen Taten, mit dem Griff nach dem Leben des Mitmenschen. 


Alles Leben geht letztlich aus der Schöpferhand Gottes hervor, und deshalb hat auch nur er allein das Verfügungsrecht über jedes Menschenleben. 

Da ist kein Mensch befugt, Gott vorzugreifen und seinem Nächsten das Leben zu nehmen. 

Gott allein ist Herr über Leben und Tod.


https://www.livenet.de/themen/glaube/andachten/leben_ist_mehr/239644-wer_ist_der_herr_ueber_leben_und_tod.html
 
Klavierspielerin2 13.12.2020 08:49
.... hoffentlich sind die Spanier noch katholisch genug, um dieses teuflische Gesetz zu verhindern!
 
Klavierspielerin2 29.01.2021 19:01
Entwurf vorgestellt
Vorstoß für neues Sterbehilfegesetz
Stand: 29.01.2021 11:40 Uhr

"Vor knapp einem Jahr wurde das Sterbehilfegesetz gekippt - nun haben Abgeordnete einen Vorschlag für eine Neuregelung vorgelegt. Demnach würde Hilfe zum Suizid erlaubt, aber nur unter strengen Beratungs- und Schutzkonzepten.
Schutzkonzepten.Nach dem Aus des früheren Sterbehilfegesetzes hat eine fraktionsübergreifende Abgeordneten-Gruppe im Bundestag einen Vorstoß für eine Neuregelung vorgelegt. Dieser sieht ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung vor - aber nur nach eingehender Beratung.Getragen wird der Gesetzentwurf von den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke). Er soll unheilbar Kranken den Zugang zu entsprechenden Medikamenten ermöglichen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen. "Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz kann und darf es nicht geben", sagte Helling-Plahr bei der Vorstellung des Papiers. Die Regelung solle klarstellen, dass jeder das Recht auf...."

https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-211.html
 
Klavierspielerin2 29.01.2021 19:05
Deutsche Bischofskonferenz:

"......Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Sie ist der Überzeugung, dass der Staat dann ein würdevolles Sterben ermöglicht, wenn er die flächendeckende medizinische und pflegerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender in den Mittelpunkt stellt und nach Kräften fördert. Die Kirche beteiligt sich hier mit einer intensiven seelsorglichen Betreuung der Sterbenden und ihrer Angehörigen. Es ist notwendig, die Palliativversorgung und die Hospizarbeit in ambulanten und stationären Einrichtungen zu fördern und auszubauen. Sie stellen eine zunehmend wichtige Antwort auf die Lebenslage und Bedürfnisse der Menschen dar. Viele................Die Gesellschaft darf nicht zulassen, dass der künstlich herbeigeführte Tod in der Endphase eines Lebens zu einer ärztlichen Dienstleistung wird. Eine gesetzliche Regelung, die derartige Angebote duld...."

https://www.dbk.de/themen/sterben-in-wuerde
 
Klavierspielerin2 31.01.2021 12:51
Legalisierung aktiver Sterbehilfe: Portugals Kirche äußert Empörung

Ausgerechnet das katholisch geprägte Portugal will künftig aktive Sterbehilfe erlauben. Doch die Kirche läuft Sturm gegen das neue Gesetz. Sie hofft auf den Widerspruch von Staatspräsident Rebelo de Sousa.

Mit deutlicher Mehrheit hat das portugiesische Parlament am Freitag die Legalisierung aktiver Sterbehilfe beschlossen. Das katholisch geprägte Portugal wird damit nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid demnächst rechtlich erlaubt und straffrei sein sollen.

"Diese Abstimmung ist noch nicht das Ende des Prozesses"

Bereits wenige Minuten nach der Parlamentsabstimmung gaben Portugals Bischöfe ihre Empörung darüber bekannt. Es sei absurd, dieses Gesetz in einem Moment zu verabschieden, in dem die Menschen vieles hinnähmen, um in der Pandemie Leben zu retten. Die Bischofskonferenz forderte in einem Schreiben Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa auf, sein Veto gegen das Gesetz einzulegen und auch das Verfassungsgericht anzurufen. Denn die Regelung verstoße gegen das verfassungsmäßige Prinzip der Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens, heißt es in dem Schreiben. Auch die katholische Bürgerbewegung "Stop Euthanasia" setzt ihre Hoffnung auf Rebelo de Sousa und schloss sich dem Ruf nach dessen Veto und dem Gericht an. "Diese Abstimmung ist noch nicht das Ende des Prozesses", hieß es in einer öffentlichen Erklärung.

Der Widerstand der katholischen Kirche könnte durchaus Erfolg haben. "Rebelo de Sousa ist ein bekennender und praktizierender Katholik und sprach sich bereits klar gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aus", sagt Fernando Ampudia, Politologe an der Lissaboner Europa-Universität, im Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Mit einem direkten Veto des Staatspräsidenten sei zwar nicht zu rechnen, wohl aber mit seinem Gang vor das Verfassungsgericht. So stellte Rebelo de Sousa selbst klar, er werde seine "persönlichen Positionen" bei der Verabschiedung von Gesetzen zwar außen vor lassen, aber nur, solange es keine rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gebe.

Laut dem Gesetzentwurf haben nun Erwachsene in einer Situation extremen Leids ein Recht auf aktive Sterbehilfe. Ärzte und Psychiater müssen die Entscheidung für gültig erklären, falls Zweifel an der Fähigkeit zu einer freien Entscheidung bestehen. In Portugal können bereits seit über fünf Jahren Patienten mit einer schweren, unheilbaren Krankheit ein sogenanntes Testament ablegen, in dem sie bestimmen, ob sie im Endstadium ihrer Krankheit lebenserhaltende Mittel erhalten wollen oder nicht. Doch dies ging der sozialistischen Regierung von Antonio Costa nicht weit genug.

Bereits im Februar 2020 hatten sich die linken und liberalen Parteien mit ihrer Mehrheit im Lissaboner Parlament im Grundsatz für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Die konservative Opposition und die katholische Kirche forderten hingegen ein Referendum. Laut jüngsten Umfragen spricht sich in Portugal tatsächlich nur eine knappe Mehrheit der Bevölkerung von 50,5 Prozent für aktive Sterbehilfe aus. 25,6 Prozent sind dagegen, 23,9 Prozent zeigen sich unentschlossen.

Die einzige Antwort auf Krankheit und Leiden sollte vielmehr der Schutz des Lebens sein.

Zitat: Aus einer Erklärung der portugiesischen Bischöfe 

Die sozialistische Regierung lehnte eine Volksbefragung jedoch ab, da die Wähler nur schwer für Referenden zu mobilisieren seien. Als Beispiel verwies man auf eines aus dem Jahr 2007 zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs. Damals gaben nur 44 Prozent der Wähler überhaupt ihre Stimmen ab. So bleibt im aktuellen Fall der Sterbehilfe Portugals Gegnern nach der Parlamentsabstimmung vom Freitag nur die Hoffnung, dass der vergangene Woche wiedergewählte Rebelo de Sousa das Gesetz blockiert oder die Verfassungsrichter die Einführung noch kippen oder zumindest verwässern. 

Sterbehilfe als "beispielloser kultureller Rückschlag"

Portugals Bischöfe verlieren nicht die Hoffnung. "Die einzige Antwort auf Krankheit und Leiden sollte vielmehr der Schutz des Lebens sein", so die Bischofskonferenz. Sie bezeichnete die aktive Sterbehilfe als einen "beispiellosen kulturellen Rückschlag". Der Staat solle stattdessen dafür sorgen, dass unheilbar kranke Patienten im Endstadium ihres Leidens mehr und bessere Palliativversorgung bekommen.

Von Manuel Meyer (KNA)
 
Klavierspielerin2 19.03.2021 12:37
Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid künftig straffrei

"Kapitulation": Vatikan kritisiert Spaniens neues Sterbehilfe-Gesetz

Spaniens Parlament hat am Donnerstag aktive Sterbehilfe im Land legalisiert. Deutliche Kritik kommt nun aus dem Vatikan: Es sei "eine weltweit zunehmende Kapitulation" gegenüber der "schmutzigen Arbeit des Todes", sagte Erzbischof Vincenzo Paglia.

Mit Enttäuschung hat der Vatikan auf das neue Sterbehilfe-Gesetz in Spanien reagiert. Es sei "eine weltweit zunehmende Kapitulation" gegenüber der "schmutzigen Arbeit des Todes", sagte der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, der Zeitung "Corriere della Sera" (Freitag). Die "wenigen Zeilen eines kalten Gesetzes" erinnerten an Pontius Pilatus, der seine Hände in Unschuld wasche.

Angesichts unerträglicher Leiden müsse Pflege auf die weitere Verbreitung der Palliativmedizin setzen. "Nimm den Schmerz, bleib in der Nähe des Kranken, um ihn mit Liebe und Freundschaft zu wärmen", so Paglia. Die Herausforderung sei es, "wahrhaft menschlich zu sein", und "jene, die leiden, nicht in den Händen der Euthanisie-Industrie zu lassen". Ziel der Palliativmedizin ist nicht mehr Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen. 
Erzbischof Paglia (75) gilt in Italien als einer der führenden Theologen zu Themen rund um Lebensschutz und Bioethik; unter anderem koordiniert er ein Beratungsgremium der Regierung zur Lage alter Menschen in der Pandemie. Er ist außerdem Mit-Initiator eines internationalen Aufrufs zu besserer Sorge und Integration für alte Menschen angesichts der Covid-Krise. Weiter ist Paglia geistlicher Assistent der Gemeinschaft Sant'Egidio.

Große Mehrheit im Parlament stimmt zu

Mit großer Mehrheit von 202 zu 142 Stimmen hatte Spaniens Parlament am Donnerstag aktive Sterbehilfe legalisiert. Damit wird Spanien nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada das weltweit fünfte Land, in dem Tötung auf Verlangen künftig straffrei ist. Das neue Gesetz dürfte in rund drei Monaten zur Anwendung kommen. Nur die Abgeordneten der konservativen Oppositionspartei sowie die Rechtspopulisten votierten gegen das Gesetz. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die spanische Entscheidung.

Ministerpräsident Pedro Sanchez sieht sich durch Umfragen, nach denen 84 bis 87 Prozent der Spanier seit Jahren eine Legalisierung von Sterbehilfe unterstützen, in seiner Gesetzesinitiative bestätigt. Umfragen des renommierten Meinungsforschungsinstituts Metroscopia zeigten, dass sich selbst unter praktizierenden Katholiken eine Mehrheit von 59 Prozent für die Einführung ausspricht. Spaniens Bischofskonferenz verurteilte zuletzt im Dezember die Legalisierung aktiver Sterbehilfe als einen "moralischen Bruch und Verfall". Sie rief die Abgeordneten wiederholt auf, "das Leben zu verteidigen" und sich für palliative Behandlungsmethoden zu engagieren.

Künftig ist sowohl Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt. Die Kosten für Sterbehilfe trägt die staatliche Krankenkasse. Damit Ärzte Tötung auf Verlangen oder Beihilfe zum Suizid leisten können, müssen jedoch mehrere Bedingungen erfüllt sein: 
Patienten müssen volljährig und im Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein. Sie müssen an unheilbaren Krankheiten oder schweren chronischen Behinderungen leiden, die mit anderen Mitteln nicht gemildert werden können und mit "nicht hinnehmbaren Schmerzen" verbunden sind. Psychische Erkrankungen sind für Sterbehilfe ausgeschlossen. Im Nachbarland Portugal, dessen Parlament im Januar ebenfalls die Einführung aktiver Sterbehilfe beschloss, erhob das Verfassungsgericht Einspruch. Damit unterliegt das dortige Gesetz noch weiteren Veränderungen, bis es in Kraft treten kann. Neuseeland will im November aktive Sterbehilfe einführen. (tmg/KNA)
 
Klavierspielerin2 17.04.2021 10:09
17.04.2021

Nein zu aktiver Sterbehilfe und Suizidbeihilfe
"Woche für das Leben": Kirchen werben für Sterbebegleitung


https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/Klavierspielerin2/77039/
 
Klavierspielerin2 06.05.2021 19:01
Neuigkeiten:

Schweizer Kanton will Pflegeheime zu Sterbehilfe verpflichten

Alters- und Pflegeheime im Schweizer Kanton Graubünden sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Durchführung von Sterbehilfe durch externe Organisationen in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Das sieht ein geplanter Gesetzesartikel der kantonalen Regierung vor

Die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer bezeichnete diese Entwicklung am Donnerstag gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur Kathpress als alarmierend: „Zielgruppe der Sterbehilfe-Vereine sind insbesondere Senioren. Zudem hat die WHO erst kürzlich angemahnt, dass weltweit die Altersdiskriminierung zunimmt. Vor beiden Entwicklungen dürfen wir nicht die Augen verschließen“, mahnte die Geschäftsführerin des IMABE-Instituts.

Bisher lag es im Kanton Graubünden im gemeinsamen Ermessen der jeweiligen Träger sowie der Heim- und Pflegeleitung, ob sie in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe zulassen oder nicht. Nun sollen alle Heime einheitlich verpflichtet werden, Sterbehilfe-Vereinen Zutritt zu gewähren, berichtete das Portal Südostschweiz.ch am Mittwoch. Eine entsprechende von den Jusos eingebrachte Änderung im Gesundheitsgesetz könnte in zwei Jahren umgesetzt werden.

Die Lobbyarbeit der Sterbehilfe-Vereine
Bereits im Kanton Neuenburg verpflichtet seit 2014 ein Gesetz Institutionen, die öffentliche Beiträge beziehen, zur Zulassung von Suiziden mit Unterstützung von Dritten. Eine Trägerschaft kann den Zutritt zwar auch verweigern, muss dann aber mit der Streichung von Fördermitteln rechnen.

Treibender Motor dieser Entwicklung ist laut Kummer die Lobbyarbeit von Sterbehilfe-Vereinen wie Dignitas und Exit, die in mehreren Schweizer Kantonen darauf drängen, dass Alters- und Pflegeheime wie auch Spitäler Suizidhilfe-Vereine zulassen. Eine Weigerung widerspreche der „Selbstbestimmung“ und provoziere „Ungleichbehandlungen“, wird dabei als Argument vorgebracht.

Beide Vereine konnten schon bisher ein beträchtliches Vermögen mit Sterbehilfe-Aktivitäten lukrieren, mitunter auch durch Erbschaften ihrer Klienten, die laut Kummer nicht unumstritten sind. Kritiker sprechen inzwischen von einem „Big Business der Sterbehilfe“. Alleine Exit hat inzwischen 135.000 zahlende Mitglieder.

Zahl der assistierten Suizide hat sich verdreifacht
Die Zahl der assistierten Suizide hat sich in der Schweiz seit 2010 verdreifacht. Während die Zahl der „harten“ Suizide mit rund 1.000 Fällen pro Jahr seit einigen Jahren konstant geblieben ist, kommen inzwischen 1.176 Fälle von assistiertem Suizid (2018) hinzu. Besonders hoch ist dabei der Anteil von Frauen, was laut Studien auch dem weltweiten Trend entspricht. Als Ursache nannte Kummer den Umstand, dass Frauen häufiger ihre Partner überlebten, länger alleine sind und unter Einsamkeit leiden.

„Ihre soziale Einstellung vergrößert die Sorge, anderen ‚unnötig‘ zur Last zur fallen. Außerdem sind Frauen häufiger von Altersarmut und Depression betroffen“, so die IMABE-Geschäftsführerin. Daten aus den Niederlanden und dem US-Bundesstaat Oregon zeigen, dass die Rate der Suizide unter Frauen bei ärztlich assistiertem Suizid viermal so hoch ist als bei „normalem“ Suizid.

Niederlande: Täglich 19 Tötungen
„Erschreckend“ ist laut Kummer auch der aktuelle Jahresbericht 2020 der Regionalen „Toetsingscommissies“ der Niederlanden, der die langfristige gesellschaftliche Folgewirkung einer Legalisierung von Beihilfe zum Suizid und Töten auf Verlangen deutlich mache. „Mittlerweile sterben in den Niederlanden täglich 19 Menschen durch aktive Sterbehilfe“, zitierte die Bioethikerin daraus. Die Zahl der Menschen in den Niederlanden, die auf eigenen Wunsch von Ärzten getötet wurden, erreichte 2020 mit 6.938 ein neues Rekordniveau und einen Anstieg von neun Prozent gegenüber 2019.

Auch die aktuellen niederländischen Zahlen zeigen, dass Sterbehilfe fast ausschließlich ältere Personen betrifft: Die größte Altersgruppe der Getöteten sind 70- bis 80-Jährige (33,4 Prozent), gefolgt von Menschen zwischen 80 bis 90 Jahren (24,8 Prozent). In 82,4 Prozent der Fälle führten Hausärzte die Tötung durch, in 254 Fällen geschah dies durch einen Facharzt im Krankenhaus. Die Sterbewilligen wurden ganz überwiegend zu Hause (5.676), im Hospiz (475) oder im Pflegeheim getötet (305). 216 Mal erhielt ein Sterbewilliger Hilfe bei der Selbsttötung. Falls das Mittel nicht ausreichend wirkte - dies war bei sieben Prozent der Fall - half ein Arzt schließlich durch intravenöse Tötungspräparate nach, berichtete die Ärztezeitung in ihrer aktuellen Ausgabe.

Weitere Details des Jahresberichts: Bei rund 90 Prozent der Sterbewilligen war Krebs als Ursache für den Todeswunsch angegeben. Weitere 458 Menschen wurden getötet, bei denen neurologische Erkrankungen wie Parkinson oder ALS genannt wurden. Zu den auch in den Niederlanden sehr strittigen Fällen von Tötung auf Verlangen gehörten im Vorjahr 170 Menschen, die an Demenz litten. In 235 Fällen wurden verschiedene Altersgebrechlichkeiten als hinreichender Grund zur Rechtfertigung einer Tötung auf Wunsch dokumentiert - auch ohne schwere Erkrankung.

(kap – sk)

https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2021-05/schweiz-graubuenden-sterbehilfe-pflege-oesterreich-kummer.html



.
 
Klavierspielerin2 18.10.2021 14:28
Tod und Sterbehilfe: Wie man würdig leben kann
Ist das Leben auch bei Leid und Krankheit lebenswert? Oder Sterbehilfe der würdigere Weg? Diese Fragen werden immer sehr emotional debattiert – denn einfache Antworten gibt es nicht. Das Thema im neuen katholisch.de-Podcast "Aufgekreuzt".

[url=Aufgekreuzt]Aufgekreuzt[/url]


[url=Aufgekreuzt] https://open.spotify.com/episode/1M4Hh54bMse1B1DaVNL6bk[/url]
 
Klavierspielerin2 12.11.2021 18:52
Entwurf zur Sterbehilfe verletzt Grenzen


"Eine Grenze wird überschritten. Das muss uns klar sein": Kardinal Christoph Schönborn übt scharfe Kritik an der Vorlage zu einem Sterbehilfegesetz in Österreich. Auch die Bischofskonferenz hatte sich geäußert.


Wien - 12.11.2021


Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat seine scharfe Kritik an der Vorlage zu einem Sterbehilfegesetz in Österreich bekräftigt. "Eine Grenze wird überschritten. Das muss uns klar sein", schreibt der Kardinal in seiner wöchentlichen Kolumne in der Gratiszeitung "Heute" (Freitag) zum Entwurf der Regierung für ein "Sterbeverfügungsgesetz", dessen Begutachtungsfrist an diesem Freitag endet. Am Morgen hatte die Österreichische Bischofskonferenz in einer umfassenden Stellungnahme zahlreiche Kritikpunkte an dem Gesetz für Beihilfe zum Suizid aufgelistet.

Schönborn erkannte in seinem Beitrag zwar an, der Gesetzesentwurf bemühe sich, "Grenzen zu ziehen, vor Missbrauch zu schützen und die Hospizarbeit zu fördern". Dennoch blieben gravierende Vorbehalte gegenüber der Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs und deren Umsetzung, dass es in Ausnahmefällen straffrei sein soll, einem Menschen bei der Selbsttötung zu helfen.

Schönborn erinnerte an andere Länder, die eine Beihilfe zur Selbsttötung straffrei stellten: "In kürzester Zeit" sei dort aus dem Ausnahmefall eine gesellschaftlich akzeptierte Normalität geworden. "Es entsteht ein Druck, sein Leben zu beenden, um anderen nicht zur Last zu fallen", warnte der Wiener Erzbischof. Und er fügte eine Reihe besorgter Nachfragen hinzu: "Wer kann den Sterbewunsch eines Menschen wirklich beurteilen? Ist es Ärzten, Notaren, Patientenanwälten zuzumuten, über Leben oder Tod zu entscheiden? Dürfen Ärzte gar verpflichtet werden, das Leben eines Menschen zu beenden? Beginnt hier das Geschäft mit dem Tod?"

Bis zum natürlichen Ende ein unverfügbarer Wert

Jedes Leben habe bis zu seinem natürlichen Ende einen unverfügbaren Wert, betonte der Kardinal. "In Würde leben, das wünschen wir uns alle. Und auch, in Würde sterben zu können." Auch wenn das Leben zur Qual wird und das Sterben wie eine Befreiung erscheint, seien Grenzüberschreitungen höchst problematisch, machte Schönborn in seinem Kommentar mit dem Titel "Unverfügbar" deutlich.

Die Bischofskonferenz kritisierte in ihrer Stellungnahme am Freitag unter anderem, der Gesetzentwurf gehe viel zu weit und missachte bestimmte Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes. Durch die vorgeschlagene Regelung der Beihilfe zum Suizid werde Missbrauch und die Beeinflussung vulnerabler Personen nicht verhindert werden können, mahnen die Bischöfe.

Konkret kritisieren sie, dass die Straflosigkeit der Beihilfe weder an das Vorliegen einer Sterbeverfügung noch an zwölf Wochen Bedenkzeit gebunden ist. Zudem sei die psychische Beihilfe zum Suizid ausnahmslos straflos. Auch werde die Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen nicht in jedem Fall verpflichtend von einem Psychologen beurteilt. (KNA)
 
Klavierspielerin2 18.12.2021 09:45
Wien - 17.12.2021

Bischöfe enttäuscht: Österreich legalisiert Beihilfe zur Selbsttötung
Ab Januar können dauerhaft schwer oder unheilbar kranke Menschen in Österreich Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Für die österreichischen Bischöfe ist die Neuregelung enttäuschend – und eine Aushöhlung des Schutzes für vulnerable Menschen.

In Österreich ist Beihilfe zur Selbsttötung künftig weitgehend straffrei. Der Nationalrat beschloss am Donnerstagabend mit großer Mehrheit eine entsprechende Neuregelung. Ab Januar können demnach dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung hinterlegen. Weiter strafrechtlich verboten bleibt Tötung auf Verlangen.

Die Österreichische Bischofskonferenz zeigte sich enttäuscht. Mit der Straffreiheit für Beihilfe zum Suizid sei das bis dahin geltende absolute Tötungsverbot am Lebensende aufgehoben worden. Nun müsse "uns als Solidargemeinschaft" gelingen, "dass niemand in Österreich das Bedürfnis hat, es [Beihilfe zur Selbsttötung] in Anspruch zu nehmen", sagte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz und Salzburger Erzbischof Franz Lackner der Presseagentur Kathpress (Freitag). Er teile "die berechtigten Sorgen vieler, die mit diesem Gesetz den ersten Schritt einer Dynamik befürchten, die den Schutz vulnerabler Menschen immer weiter aushöhlt".

Bischof Glettler: Politischer Mut habe gefehlt

Enttäuscht reagierte auch der für Lebensschutz zuständige Bischof Hermann Glettler. Eine Fülle von Verbesserungsvorschlägen aus dem Begutachtungsprozess sei nicht berücksichtigt worden, etwa eine verpflichtende psychiatrische Abklärung oder die Korrektur irreführender Begriffsbestimmungen. "Extrem bedauerlich" sei, dass nicht einmal die im Gesetz vorgesehene Mindestbedenkzeit von zwölf Wochen verbindlich vorgeschrieben wurde. "Dazu hat der politische Mut gefehlt", so der Innsbrucker Bischof im Kathpress-Gespräch.

Psychiater hätten mehrfach gefordert, dass gerade bei psychischen Erkrankungen eine Mindestbedenkzeit von sechs Monaten festgelegt werden müsste, da Suizidgedanken aus Erfahrung in den meisten Fällen ambivalent und temporär seien, betonte Glettler, und: "Ohne Mindestbedenkzeit erfüllt das Gesetz nicht die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes, der die Straffreiheit der Suizidassistenz an das Vorliegen eines dauerhaften Willensentschlusses geknüpft hat." (KNA)
 
Klavierspielerin2 18.05.2022 18:44
GLEICHZEITIG FORDERUNG NACH SUIZIDPRÄVENTIONSGESETZ

Diakonie: Sterbehilfe in Ausnahmen in eigenen Heimen möglich 


BERLIN ‐ Kirchliche Einrichtungen sollten sich dem assistierten Suizid nicht verweigern: Mit dieser Forderung hatte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie nicht nur in der evangelischen Kirche für Debatten gesorgt. Nun gibt es eine gemeinsame Linie in der EKD.

Nach langem Ringen haben die evangelische Kirche und ihr Wohlfahrtsverband eine gemeinsame Linie in der Debatte um eine mögliche neue Sterbehilfe-Regelung gefunden. In einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung forderten Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und Diakonie ein Suizidpräventionsgesetz. Prävention müsse allem anderen vorgehen, erklärte die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus. Gleichzeitig veröffentlichte die Diakonie ein Papier zu der Frage, ob Hilfe beim Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen denkbar ist. Dies solle nur in Ausnahmen der Fall sein, heißt es darin. Damit weicht die evangelische Kirche aber dennoch von einer früheren strengeren Position ab.

Seit das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot organisierter Suizidassistenz, wie sie etwa Sterbehilfeorganisationen anbieten, gekippt hatte, wurde in der evangelischen Kirche um eine neue Position gerungen. Der Konsens zwischen den unterschiedlichen Positionen kommt pünktlich zur Debatte im Bundestag über eine mögliche Neuregelung. Der Bundestag beschäftigte sich am Mittwochnachmittag in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema. Es liegen bislang drei interfraktionelle Gesetzesvorschläge vor. Ein Vorschlag plädiert für ein Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Suizidassistenz, das zugleich Ausnahmen erlaubt. Zwei weitere stellen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in den Mittelpunkt und formulieren Bedingungen, unter denen ein tödlich wirkendes Medikament abgegeben werden soll.

Viel früher ansetzen

Kurschus appellierte an die Politiker, man müsse viel früher ansetzen, "wenn Menschen in einer für sie unerträglichen Lebenslage oder bei einer schweren Erkrankung einen Suizidwunsch äußern". Suizidprävention setze bereits weit vor einem assistierten Suizid an, ergänzte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Dazu gehörten ein Aktionsplan sowie ein Netz von Präventions- und Krisendiensten, zudem mehr psychotherapeutische und psychosoziale Angebote.

Lilie hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dafür plädiert, Suizidhilfe auch in Einrichtungen der Diakonie nicht von vornherein auszuschließen. Damit hatte er eine Debatte in der evangelischen Kirche entfacht, in der er auf Widerstand unter anderem beim damaligen Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm stieß. Auch die katholischen Bischöfe kritisierten den Vorstoß. In der nun voorgelegten Orientierungshilfe der Diakonie, die Hilfe beim Suizid nur in Ausnahmen in eigenen Häusern für möglich erklärt. "Der assistierte Suizid kann und darf – über den besonderen Ausnahmefall hinaus – nicht zur Regel werden", schreibt Lilie darin. Der assistierte Suizid sei "keine allgemeine Dienstleistung" und gehöre "nicht zum Leistungsspektrum diakonischer Dienste und Einrichtungen".
 
Klavierspielerin2 18.05.2022 18:47
Die EKD knickt ein😰
 
(Nutzer gelöscht) 18.05.2022 19:05
sehr traurig
 
Klavierspielerin2 21.06.2022 16:14
UNTERSTÜTZUNG VON ÜBER 40 INSTITUTIONEN UND FACHGESELLSCHAFTEN

Deutsche Bischöfe zu Suizid-Gesetzen: Vorrang für die Vorbeugung 


BERLIN ‐ Am Freitag werden im Bundestag Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz beraten. Die Deutsche Bischofskonferenz fordert deshalb nun einen Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung – und eine breite gesellschaftliche Debatte.


Vor der Bundestagsdebatte zur Neureglung der Beihilfe zur Selbsttötung drängen die deutschen Bischöfe darauf, vorrangig die Vorbeugung und die Hospiz- und Palliativarbeit gesetzlich zu stärken. "Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden", mahnten der Essener Bischof und Vorsitzende der Glaubenskommission, Franz-Josef Overbeck, und der für karitative Fragen zuständige Freiburger Erzbischof Stephan Burger am Dienstag in Berlin.

Der Bundestag will am Freitag in Erster Lesung über drei jeweils parteiübergreifende Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe debattieren. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben und das Recht auf Suizid als Ausdruck von Selbstbestimmung gewertet. Dazu dürfe auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden.

Möglichkeit von Einrichtungen, Selbsttötung in eigenen Räumen auszuschließen

In ihrer Erklärung fordern die Bischöfe den Bundestag auf, Einrichtungen wie Krankenhäusern und oder Pflegeheimen ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, Beihilfe zur Selbsttötung in ihren Räumlichkeiten auszuschließen.

Zu den Gesetzentwürfen betonen die Bischöfe, dass die Kirche Selbsttötung und Beihilfe dazu aufgrund des christlichen Menschenbildes nicht gutheißen könne. Zumindest müsse aber sichergestellt werden, dass der Suizidwillige den Entschluss freiverantwortlich und in Kenntnis von möglichen Auswegen aus der aktuellen Problem- und Krisensituation getroffen habe.

Die Bischöfe fordern eine breite gesellschaftliche Debatte. Der Umgang mit Suizid habe sich deutlich verändert, heißt es weiter. "Der Wunsch zu sterben beziehungsweise 'so' nicht weiter leben zu wollen, wird sehr ernst genommen." In der Praxis erweise sich aber, "welch große Rolle hier eine gute Suizidprävention und ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima spielen".

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreichen die Bischöfe, dass die Richter auch dem Lebensschutz eine große Bedeutung beigemessen hätten. Demnach könne der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, damit Personen in schwierigen Lebenssituationen nicht in Versuchung gerieten, durch Selbsttötung einen schnellen Ausweg zu suchen. Gleichzeitig heben die Bischöfe hervor, dass das christliche Verständnis von Selbstbestimmung mit dem Rechtsverständnis der Richter von Autonomie und Selbstbestimmung  "nicht in jeder Hinsicht vereinbar" sei. Nach christlicher Auffassung "bedeutet Selbstbestimmung, das Leben selbst zu gestalten und es zugleich vor sich, vor anderen und vor Gott zu verantworten", so die Bischöfe.

"Signal der Dringlichkeit"

Über 40 Institutionen und medizinische Fachgesellschaften unterstützen den Appell der Bischöfe. Am Leben Verzweifelnde und ihnen Nahestehende brauchten Menschen, die ihnen zuhörten und nach Schritten aus der Krise suchten, heißt es in einem ebenfalls am Dienstag veröffentlichten Aufruf. Die Erklärung wurde unter anderem vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) unterzeichnet. 38 weitere Organisationen schlossen sich dem Appell an.

Die Leiterin des NaSPro, Barbara Schneider, betonte, es brauche eine bundesweite Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle zur Suizidvorbeugung. Menschen in akuten Notlagen wüssten oft nicht, an wen sie sich wenden sollten. Jährlich sterben in Deutschland mehr als 9.000 Menschen durch Suizid; 100.000 weitere Menschen unternehmen Suizidversuche. Es sei ein "Signal der Dringlichkeit", dass sich verstärkt Menschen meldeten, die für sich selbst oder für Angehörige auf der Suche nach Suizidassistenz seien. (cbr/KNA)
 
Klavierspielerin2 21.06.2022 18:16
April 2022

Menschenrechtsgerichtshof: Kein Recht auf Suizidbeihilfe


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat festgestellt, dass es kein Recht auf Beihilfe zum Suizid gibt, auch nicht in Form von konkreter Informationen oder Unterstützung zum Suizid. Die Höchstrichter in Straßburg erklärten in ihrem Urteil gegen einen dänischen Mediziner, bei Beihilfe zum Suizid könne man sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Das geht aus einem Bericht des IMABE-Instituts vom Dienstag hervor. Diese erneute Klarstellung sei auch für Österreich von hoher Bedeutung, betonte die Geschäftsführerin der kirchlichen Einrichtung, Susanne Kummer, die hier insbesondere Medienschaffende in die Verantwortung nimmt.

„Auch in Österreich wird derzeit Druck aufgebaut, wonach Ärzte, Pflegende, Apotheker oder Notare quasi verpflichtet wären, an geplanten Suiziden mitzuwirken“, wies Kummer auf die Aktualität des Urteils hin. Vorgebracht werde dabei oft das Argument, jeder habe das Recht zu entscheiden, wann er oder sie sterben will. Im laufenden Diskurs gewinne man den Eindruck, dass „die Autonomie zunehmend als Autokratie, also einer Art Herrschaft des einzelnen über andere, die seinen Willen umsetzen müssen, umgedeutet wird“, kritisierte die Ethikerin.

Wie der EGMR nun jedoch festgestellt habe, sieht die Europäische Menschenrechtskonvention für keinen Staat eine „positive Verpflichtung, tödliche Präparate zur Verfügung zu stellen“, unterstrich Kummer. Ebenso dürfe auch „die Autonomie des einen die Autonomie der anderen - insbesondere der in Gesundheitsberufen Tätigen - nicht aushebeln“, so die Ethikerin.

Moralfrage fernab von Konsens
Bei dem Straßburger Urteil ging es um den pensionierten Arzt und Sterbehilfe-Aktivisten Sven Lings, der in drei Fällen Patienten in ihren Suizidabsichten unterstützt und bei deren Selbsttötungen mitgeholfen hatte. 2019 war er dafür vom dänischen Gericht rechtskräftig zu 60-tägiger Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch wenn er diese Strafe wegen seines hohen Alters nicht antreten musste, legte der 81-Jährige beim EGMR Beschwerde ein und erklärte, er habe nur allgemein Informationen über den Suizid verbreitet und sehe sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Menschenrechtskonvention durch die Verurteilung verletzt.

Lings hatte auf seiner Webseite eine nach eigenen Angaben „sehr benutzerfreundliche“ Anleitung zum Suizid veröffentlicht, inklusive detaillierter Beschreibungen von rund 300 Medikamenten und deren erforderlicher Dosis zwecks Selbsttötung. Die allgemeine Veröffentlichung im Internet ist nach dänischem Recht legal, eine konkrete persönliche Beihilfe zum Suizid jedoch verboten. Letztere gab Lings 2017 in einem Radiointerview in mehreren Fällen zu - woraufhin er mit einem Berufsverbot der Ärztekammer belegt und aus der Ärztekammer ausgeschlossen wurde.

und deren erforderlicher Dosis zwecks Selbsttötung. Die allgemeine Veröffentlichung im Internet ist nach dänischem Recht legal, eine konkrete persönliche Beihilfe zum Suizid jedoch verboten. Letztere gab Lings 2017 in einem Radiointerview in mehreren Fällen zu - woraufhin er mit einem Berufsverbot der Ärztekammer belegt und aus der Ärztekammer ausgeschlossen wurde.„Jedem Land steht ein Ermessensspielraum zu“

Laut EGMR-Urteil liegt im betreffenden Fall keine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung vor und auch kein unangemessenes Strafmaß seitens der dänischen Gerichte. Das Thema der Beihilfe zum Suizid werfe „Fragen der Moral“ auf, in denen die Mitgliedstaaten des Europarats „weit davon entfernt, einen Konsens zu erzielen“ seien - weshalb jedem Land ein entsprechender Ermessensspielraum zusteht. In Dänemark steht die Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Die Gründe für die Verurteilung, nämlich Schutz der Gesundheit und Moral und der Rechte anderer, seien legitim, bekräftigte der EGMR

(kap – m)
 
Klavierspielerin2 24.06.2022 06:35
Deutscher Bundestag berät am 24.06.22 über Reform der Suizidhilfe
Am Freitag, den 24. Juni 2022 ab 11.40 Uhr beraten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in 1. Lesung über die Reform der Suizidhilfe. Dazu werden dem Parlament mehrere Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Gruppen von Abgeordneten sowie Anträge vorliegen, teilte der Bundestag am 17.06.22 mit.
 
Klavierspielerin2 31.03.2023 07:33
Von 2021

ERLÄUTERUNG ZUR KIRCHLICHEN SEELSORGE IN HOSPIZ- UND PALLIATIVVERSORGUNG

Bischöfe veröffentlichen Erklärung zur Begleitung von Sterbenden 


BONN ‐ Mitten hinein in die aktuelle Debatte um den assistierten Suizid hat die Bischofskonferenz am Mittwoch ein Grundlagenpapier zur palliativen und seelsorglichen Begleitung von Sterbenden veröffentlicht.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Mittwoch eine Erklärung zur palliativen und seelsorglichen Begleitung von Sterbenden veröffentlicht. Das von der Pastoralkommission der Bischofskonferenz gemeinsam mit Experten erarbeitete Grundlagenpapier mit dem Titel "Bleibt hier und wacht mit mir! (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden" beschreibe die kirchliche Seelsorge im Raum der Hospiz- und Palliativversorgung, teilte die Bischofskonferenz in Bonn mit.

Leidenden Menschen Lebensqualität und Hoffnung vermitteln

Der Vorsitzende der Pastoralkommission, Bischof Franz-Josef Bode, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Diakonische Pastoral", Weihbischof Reinhard Hauke, schreiben im Vorwort des Papiers: "Wie Gott jeden Menschen bejaht, sehen wir es als Kirche als unsere vorrangige Aufgabe an, leidenden Menschen beizustehen. Wir möchten ihnen Lebensqualität und Hoffnung vermitteln, auch in scheinbar hoffnungslosen Situationen." Patienten, die unheilbar krank seien, verdienten es, auf bestmögliche Weise umsorgt und gepflegt sowie seelsorglich begleitet zu werden. "Dies entspricht ihrer unverlierbaren Menschenwürde und – theologisch gesprochen – ihrem Sein als Ebenbild Gottes", so die Bischöfe.

Die Gestaltung der letzten Lebensphase alter und kranker Menschen werde nach wie vor intensiv diskutiert. Ethische, rechtliche und seelsorgliche Fragen griffen dabei ineinander. Die Hospiz- und Palliativversorgung stelle ein wichtiges Handlungsfeld dar, das Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung ein Sterben in Würde ermögliche, so die Bischofskonferenz. Diese Versorgung richte sich auf die ganzheitliche Bedürftigkeit des Menschen und biete eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Begleitung an. Die Bischofskonferenz verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Seelsorge gemäß der Weltgesundheitsorganisation "ein integrativer Teil der Palliativversorgung" sei. Die Berücksichtigung spiritueller Bedürfnisse zähle zum Handlungskonzept der Palliativversorgung.

Das Leiden von Schwerkranken und Sterbenden lindern

Gute palliative Fürsorge wolle das Leiden von Schwerkranken und Sterbenden lindern, ohne den Tod vorzeitig herbeizuführen und ihn durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern. Dazu gehöre auch, dem seelischen Schmerz zu begegnen. "Der einfühlsame Umgang mit existenziellen Fragen und Fragen des Glaubens, die sich in der Nähe des Todes stellen, wird in unserer alternden Gesellschaft zunehmend wichtig", so die Bischofskonferenz. Kirchliche Seelsorger sprächen mit Patienten, deren Angehörigen und Mitgliedern des Behandlungsteams etwa über deren Ängste und Fragen nach Sinn, Schuld und Vergebung sowie über die Hoffnung auf ein ewiges Leben.

Laut der Bischofskonferenz setzt die jetzt veröffentlichte Erklärung die drei Bereiche der Palliative Care, Spiritual Care und kirchlichen Seelsorge zueinander ins Verhältnis und erschließt sie so, "dass ihre jeweiligen Profile für alle Berufsgruppen sowie für Patienten nachvollziehbar werden". Dies entspreche dem multiprofessionellen Ansatz in der Palliativversorgung. Die Bischöfe nähmen dabei auch erstmals Stellung zu dem noch jungen Fachgebiet "Spiritual Care", das sich mit der kirchlichen Seelsorge teilweise überschneide. (stz)
 
Klavierspielerin2 17.04.2023 18:45
Bericht von 17.04.2023

D/Niederlande: Kritik an Euthanasie für Kinder
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor einer schleichenden Gewöhnung an aktive „Sterbehilfe“ und verweist auf die Niederlande. Die katholische Kirche der Niederlande kritisiert das Euthanasie-Gesetz von 2002, das jetzt ausgeweitet werden soll.
LESEN SIE AUCH
D: „Salzburger Äbtekonferenz“ in Würzburg
15/04/2023
D: „Salzburger Äbtekonferenz“ in Würzburg
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch kritisierte am Sonntag in Dortmund den Beschluss der niederländischen Regierung, nun auch Tötung auf Verlangen für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren möglich zu machen.

„Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, dass sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann. Denn die Ausdehnung von Tötung auf Verlangen für alle Alltersgruppen wird größtenteils akzeptiert“, sagte Brysch gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Deshalb müsse die deutsche Politik in der aktuellen Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung die zwanzigjährige Entwicklung des Nachbarlandes in den Blick nehmen. „Denn der gesellschaftliche Gewöhnungseffekt stärkt nicht die Hilfe und den Beistand für kranke und lebensmüde Menschen“, so Brysch. „Vielmehr führt der Einstieg zum organisierten Angebot auf Tötung immer zu einer Ausweitung.“

Forderung nach Verbot
Brysch forderte vom Bundestag, keine gesetzlichen Regelungen für die organisierte Suizidassistenz zu verabschieden. Es reiche vielmehr aus, die Beihilfe zur Selbsttötung gegen Geld zu verbieten. Auch müsse jeder einzelne Sterbehelfer garantieren, dass die Suizidentscheidung des Sterbewilligen in freier Selbstbestimmung erfolge.

Der Bundestag will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Suizidbeihilfe verabschieden; dazu liegen drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Suizidhilfe aufgehoben und zugleich ein weitreichendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, unabhängig von Alter oder Krankheit, formuliert. Dabei sollen Suizidwillige auch auf die Hilfe Dritter zugreifen können. Zugleich legten die Richter dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch anhand von Schutzkonzepten zu verhindern. Niemand solle zur Selbsttötung gedrängt werden können.

Niederlande folgt Belgien
Die niederländische Regierung hatte am Freitag mitgeteilt, dass Ärzte zukünftig auch das Leiden unheilbar kranker Kleinkinder beenden können. Damit folgt das Land seinem Nachbarn Belgien, wo eine ähnliche Regelung seit 2014 gilt. Laut niederländischem Innenministerium betrifft die Regelung eine „kleine Gruppe“ von fünf bis zehn Kindern unter zwölf Jahren pro Jahr, „bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern“.

Für die Neuregelung ist keine Zustimmung des Parlaments erforderlich. Eine entsprechende Verordnung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Bereits jetzt können Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, in den Niederlanden Sterbehilfe beantragen. Bis zum Alter von 16 Jahren ist dafür die Zustimmung der Eltern erforderlich. Sterbehilfe ist in den Niederlanden auch für Babys unter einem Jahr legal - ebenfalls mit Zustimmung der Eltern.

Säkularisierung 
In dem Land, wo aktive Sterbehilfe 2002 legalisiert wurde, ist die Kirche etwa eine wichtige Stimme im Bereich des Lebensschutzes. Wie in vielen anderen europäischen Ländern sind auch in den Niederlanden die Katholikenzahlen aber rückläufig. Religion und ethische Sichtweisen kämpfen um Gehör, was sich auch in einer schwindenden Repräsentanz christlicher Abgeordneter in der Politik widerspiegelt.

(kap/vatican news – pr)

 
 
pieter49 17.04.2023 19:18
Die Niederlande

; ein Sonderbares Völkchen

Bin aber überzeugt das es in der Praxis bei Kinder kaum praktiziert wird...

Außerdem ist der Zeitgeist in NL nach wie vor: Hyperaktiv !
 
(Nutzer gelöscht) 17.04.2023 19:41
Was Suizidbeihilfe oder Sterbehilfe angeht, lehne ich mich mal ganz weit aus dem Fenster. Viele Menschen können bekanntlich die hohen Lebenshaltungskosten nicht mehr tragen. Sie verarmen jeden Tag mehr, suchen im Müll nach Pfandflaschen und kaufen im Supermarkt Lebensmittel mit abgelaufenen MHD. Darüber hinaus fehlen Millionen von Wohnungen für unsere 4 Mio. Goldstücke und unser geliebtes Brudervolk aus der Ukraine. Und jetzt auch noch das Bashing gegen die Senioren, die "mehr Wohnraum belegen, als ihnen zusteht". Alle Hemmnisse und jeglicher Anstand scheinen inzwischen zu fallen. Wie lange wird es dauern, bis man den Senioren allgemeine Sterbehilfe anbietet mit dem Versprechen einer finanziellen Zuwendung an die hinterbliebenen Kinder? Mittlerweile traue ich der Politik alles zu.

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/linkspartei-senioren/

Zitat aus diesem Bericht:
Wenn ein Mieter mehr Wohnraum belege, als ihm zustehe, weil beispielweise Kinder ausgezogen seien, so müsse dieser entweder eine Abgabe zahlen oder ausziehen.

Bitte was?
 
pieter49 17.04.2023 19:55
um 19:41 Uhr

Zitat aus diesem Bericht:
Wenn ein Mieter mehr Wohnraum belege, als ihm zustehe, usw ; weil beispielweise Kinder ausgezogen sind ...

Bitte was?

Schleichende Diktatur von der Linke Seite ...  🤔  sehr Bedenklich !
 
(Nutzer gelöscht) 17.04.2023 20:09
Pieter, jetzt sind es nur die Forderungen von den Linken. Aber bei fortschreitender Wohnungsnot, - was zu erwarten ist, nachdem jedes Jahr 500k weitere Goldstücke bei uns gepampert werden wollen -, werden diese Forderungen auch von allen anderen Parteien mit einem linken Weltbild übernommen.

Sozialismus ist ein zivilisatorisch zerstörerisches Element.

1. Feindschaft gegen die Religion
2. Feindschaft gegen das Individuum
3. Feindschaft gegen das Eigentum
4. Feindschaft gegen Ehe und Familie
5. Feindschaft gegen Kunst und Kultur
 
Klavierspielerin2 19.05.2023 10:16
Portugal: Bischöfe kritisieren Euthanasie-Legalisierung


Die Bischöfe haben die Legalisierung aktiver Sterbehilfe in Portugal kritisiert. Das Parlament stimmte dem Gesetz vergangene Woche mit deutlicher Mehrheit zu; Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa kündigte eine schnelle Umsetzung an.


In einer Stellungnahme bekunden die Bischöfe ihr tiefes Bedauern über das Gesetz. Mit der Legalisierung der Euthanasie würden „das Grundprinzip der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens durchbrochen“ und „gefährliche Türen für eine Ausweitung der Situationen geöffnet, in denen Sterbehilfe in Anspruch genommen werden kann“, schreiben sie in einer Erklärung.

Die „Entkriminalisierung“ der Euthanasie bedeute „einen schweren Angriff auf seinen Wert und seine Würde“. Die Kirchenvertreter bezeichnen das Gesetz als „Rückschritt der Zivilisation“: „Der Tod wird als Lösung für Schmerzen und Leiden dargestellt, anstatt eine humanisierende Palliativpflege bis zum natürlichen Lebensende zu fördern.“

Angesichts des Gesetzes fordern die Bischöfe Familien und Gesundheitsberufe dazu auf, die Option der Sterbehilfe „rundweg abzulehnen“. Man schließe sich mit der Kritik dem Papst an, der nach der parlamentarischen Bestätigung des Gesetzes am 13. Mai große Traurigkeit über diese Entwciklung geäußert hatte.

Nach Spanien, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg wird Portugal damit das fünfte EU-Land, in dem die aktive Sterbehilfe nicht mehr unter Strafe steht. Die konservative Oppositionspartei PSD und die rechtspopulistische Chega-Partei, die sich im Parlament nicht gegen die links-sozialistische Mehrheit durchsetzen konnten, haben angekündigt, gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe klagen zu wollen.

(pm – pr)
 
 
Klavierspielerin2 23.06.2023 14:03
MITWIRKUNG UND DULDUNG IN KIRCHLICHEN EINRICHTUNGEN AUSSCHLIESSE

Assistierter Suizid: Bischof Voderholzer für Schutzraumklausel

REGENSBURG ‐ Der Bundestag stimmt demnächst über den assistierten Suizid ab. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer fordert für das Gesetz eine Schutzraumklausel für kirchliche Einrichtungen – diese gerieten sonst in Widerspruch zum christlichen Glauben.


Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer fordert eine Schutzraumklausel für kirchliche Einrichtungen beim geplanten Gesetz zum assistierten Suizid. Mitwirkung und auch Duldung solcher Assistenz in katholischen Einrichtungen und Diensten müssten ausgeschlossen werden können, erklärte Voderholzer am Donnerstag in Regensburg. Sonst gerieten die Einrichtungen in Widerspruch zum christlichen Glauben.

Mit der Bundesleitung des Malteserhilfsdienstes stellt Voderholzer in seiner Stellungnahme klar: Gemeinsames Ziel aller katholischen Träger und Einrichtungen sei es, auf Basis des christlichen Glaubens den "versorgten und begleitenden Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen" einen geschützten Raum für das Leben anzubieten.

Nach Ansicht des Bischofs liegt es auf der Hand, dass sich der Druck auf unheilbar kranke Menschen stark erhöhen werde, sobald der assistierte Suizid eine legale Möglichkeit sei. Dabei verwies er auch auf hohe Kosten und Fachkräftemangel in der Pflege. Der Druck müsse nicht einmal von außen kommen, sagte er. "Gerade alte oder kranke Menschen sind so selbstlos, dass sie diesen Gedanken in sich aufkommen spüren." Die Bischofskonferenz hatte sich bereits im November 2022 besorgt über die Folgen einer möglichen Normalisierung der Beihilfe zum Suizid geäußert. (KNA)
 
Klavierspielerin2 10.11.2023 16:40
Nach Bundesverwaltungsgerichtsurteil: CDL fordert Suizidprävention statt Zugang zu Tötungsmitteln

https://cdl-online.net/nach-bundesverwaltungsgerichtsurteil-cdl-fordert-suizidprvention-statt-zugang-zu-ttungsmitteln/1411
 
Klavierspielerin2 14.01.2024 07:48
WARNUNG VOR LIBERALEREN REGELUNGEN BEI ABTREIBUNG UND STERBEHILFE

Bischof Ipolt: Es kann keinen abgestuften Lebensschutz geben
VERÖFFENTLICHT AM 13.01.2024


GÖRLITZ ‐ Deutschland debattiert über neue Abtreibungsregelungen. Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt warnt vor einer Aufweichung: Das "Selbstbestimmungsrecht der Frau" dürfe nicht instrumentalisiert werden. Auch zur Sterbehilfe positioniert er sich deutlich.


Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt warnt vor einer Aufweichung des Lebensschutzes durch eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. "Es gibt von verschiedenen Seiten das Bestreben, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht herauszunehmen", sagte er mit Blick auf entsprechende Pläne in der Regierungskoalition. Damit würde der lange geltende und aus seiner Sicht bis heute tragfähige Kompromiss in dieser Frage aufgelöst werden.

Ipolt äußerte sich am Samstag beim Neujahrsempfang des Bistums Görlitz. Er warnte davor, das "Selbstbestimmungsrecht der Frau" zu instrumentalisieren. "Es kann aus unserer Sicht keinen abgestuften Lebensschutz geben, der das eine gegen das andere Leben ausspielt", betonte der Bischof. Eine andere Regelung könne den "Schutz des ungeborenen Lebens" nur schwächen.

"Suizidprävention" statt Suizidassistenz

Mit Blick auf die Debatte um Sterbehilfe sagte der Görlitzer Bischof, dass in katholischen und caritativen Einrichtungen alles für die "Suizidprävention" von Menschen getan werde, aber eine Suizidassistenz nicht gestattet sei. "Als Christen betonen wir, dass sich das Recht auf Selbstbestimmung nicht auf das eigene Leben beziehen kann" so der Bischof.

Bei dem Empfang für Vertreterinnen und Vertreter aus Kirchen, Politik und Gesellschaft rief der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer (CDU), der aus Görlitz stammt, die Christen auf, sich weiter in der Gesellschaft zu engagieren. Dabei warnte der Ministerpräsident ausdrücklich vor der AfD. Es gebe in dieser Partei auch "anständige Menschen", wie es sie in jeder Partei gebe. Doch im Unterschied zu anderen Parteien seien in der AfD auch Rechtsextremisten vertreten. Diese machten den Unterschied, betonte Kretschmer.


Das Bistum Görlitz ist mit gut 29.000 Katholiken das kleinste Bistum der katholischen Kirche in Deutschland. Das Jahresthema für 2024 lautet: "Im Glauben Brücken bauen". Damit nimmt es in diesem Jahr den 850. Geburtstag der heiligen Hedwig, der Patronin des Bistums Görlitz, und das Jubiläum der Gründung des Bistums vor 30 Jahren in den Blick. (KNA)
 
Klavierspielerin2 15.02.2024 12:59
Ecuador: Kirche kritisiert Zulassung von Sterbehilfe

Die Bischöfe in dem südamerikanischen Land haben die Zulassung von Sterbehilfe in bestimmten Fällen verurteilt. „Es ist teuflisch, das Leben verteidigen zu wollen, indem man Mord einen legalen Rahmen gibt“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung der Ecuadorianischen Bischofskonferenz.

LESEN SIE AUCH
Ecuador: Bischöfe würden nationales Abkommen unterstützen
11/01/2024
Ecuador: Bischöfe würden nationales Abkommen unterstützen
12/08/2023
Papst fordert Frieden nach Mord an Politiker in Ecuador
26/01/2024
Ecuador: Bischof Crameri über die Angst vor Banden


Das Verfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche über den Fall einer schwerkranken Frau geurteilt, die auf das Recht für einen selbstbestimmten Tod klagte und ihrem Antrag stattgegeben. Ecuador ist nach Kolumbien das zweite südamerikanische Land, das Sterbehilfe in bestimmten Fällen zulässt.

Das menschliche Leben sei heilig und unverletzlich, antworten die Bischöfe. „Es ist besorgniserregend zu sehen, wie diese ,Wegwerfkultur', die von einigen Richtern gefördert wird, zu einem neuen Teil unserer gesellschaftlichen Realität wird“, heißt es in der Mitteilung der Bischofskonferenz in Quito. Auf dem Social-Media-Kanal X schreiben die Oberhirten: „Wir können den Tod nicht anbieten, wenn wir nicht einmal die gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen für ein würdiges Leben schaffen.“

Klageführerin Paula Roldan (43) leidet seit drei Jahren an Amyotropher Lateralsklerose (ALS) und ist inzwischen fast vollständig gelähmt. Selbst für einfachste Dinge benötige sie Pflege und Hilfe. „Das ist kein Kampf gegen den Tod. Ich weiß, dass ich sterben werde, es ist ein Kampf darum, wie ich es tun kann“, begründete Roldan ihren Antrag.

Im August vergangenen Jahres hatte sie eine Klage gegen den entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuches eingereicht, der Mord mit 10 bis 13 Jahren Gefängnis bestraft. Über ihre Anwälte beantragte sie die Feststellung der „bedingten Verfassungswidrigkeit“ dieses Paragrafen um ohne Bestrafung der Ärzte mit selbstgewählter Sterbehilfe ihr Leid beenden zu können. Dem gab das Verfassungsgericht nun statt.

(pm/kna – mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.
 
Klavierspielerin2 17.03.2024 18:14
BISCHÖFE RECHNEN MIT EINEM HARTEN KAMPF

Kirche in Frankreich gegen geplantes Sterbehilfe-Gesetz

PARIS ‐ Den Kampf gegen ein "Recht auf Abtreibung" in der französischen Verfassung hat die katholische Kirche verloren. Nun sorgt ein geplantes Gesetz zu Sterbehilfe für den Widerstand der Bischöfe.


Die Französische Bischofskonferenz (CEF) versteift ihren Widerstand gegen das geplante Gesetz zum Lebensende. "Bislang bedeutete Brüderlichkeit, jemanden, der Selbstmord begehen wollte, zurückzuhalten und ihn bis zum Ende zu begleiten. Würde sie nun bedeuten, dem Selbstmord zuzusehen oder dabei zu helfen, ihn zu begehen?", kritisierte der CEF-Vorsitzende und Erzbischof von Reims, Eric de Moulins Beaufort, in der Sonntagszeitung "Le Journal du Dimanche". Staatspräsident Emmanuel Macron hat das Gesetz, das Sterbehilfe ermöglichen soll und am 17. Mai zur Debatte ins Parlament kommt, als "Gesetz der Brüderlichkeit" bezeichnet. Moulins Beaufort sagte, er rechne mit einem harten Kampf.

Der Erzbischof zeigte sich besorgt über Manöver bestimmter wirtschaftlicher Kräfte hinter der Gesetzesinitiative und nannte die geplante Regelung eine Täuschung. "Ganz direkt wird sie unser Gesundheitssystem verändern." Zu den geplanten Kriterien für den Zugang zu Sterbehilfe sagte er, diese zeigten einigen Menschen nur die Hindernisse auf, die es zu überwinden gelte, um einen Suizid durchführen zu lassen. Das Beispiel der Länder, die den Schritt zu Sterbehilfe oder assistiertem Suizid unternommen hätten, zeige die Unvermeidlichkeit dieses Wandels, meinte der Erzbischof von Reims.

Nach Worten Macrons sollen künftig unheilbar kranke Erwachsene im Endstadium ihrer Krankheit um Hilfe bitten können zu sterben. Der Patient müsse voll urteilsfähig, also weder minderjährig noch psychisch krank sein. Aktive Sterbehilfe soll dann durch ein tödliches Präparat erfolgen, das der Sterbewillige selbstständig oder mit Hilfe einer anderen Person zu sich nimmt. Bislang ist in Frankreich gesetzlich lediglich erlaubt, Todkranke am Lebensende dauerhaft zu sedieren und Apparate abzuschalten. Fälle von Schwerkranken, die sterben wollen oder deren Angehörige sie sterben lassen wollen, sorgen immer wieder für heftige öffentliche Debatten. (KNA)
weiße TaubeJetzt kostenlos registrieren