Luther, der Sonntag und was reformatorische Theologie auszeichnet
05.09.2025 14:24
Luther, der Sonntag und was reformatorische Theologie auszeichnet
05.09.2025 14:24
Luther, der Sonntag und was reformatorische Theologie auszeichnet
Hier darf man gerne sein Wissen oder Nichtwissen einstellen...
Bin also gespannt..
Bin also gespannt..
Kommentare
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Sherezade 13.09.2025 06:40
Vielleicht reden wir aneinander vorbei.. in der RKK gibt es Fastengebote/regeln..jedoch hat das Nichteinhalten keine kirchenrechtlich Konsequenzen...wenn ich richtig verstehe, wird jedoch das bewusste Brechen und bewusste Nichteinhalten im Sinne der Moraltheologie als Sünde gesehen und man erwartet, dass der Gläubige zur Beichte geht..darauf hielt die Frage ab..
Sherezade 16.09.2025 11:54
Schrieb ja, dass mein letzter Stand ist, dass der bewusste Bruch des Fastengebots ( bzw. andere Formen der Buße) als Sünde angesehen wird...das Fastengebot ist kirchenrechtlich verankert..an den entsprechenden Stellen geht es um die Pflicht der Einhaltung, aber es werden keine Konsequenzen genannt...deshalb der Blick in die Moraltheologie der RKK...dies in Verbindung mit dem KKK und CIC und den allgemeinen Stellen dazu...
Ich bezog mich u.a. auf Jone, Pinckeaers, Häring und auch Ratzinger und deren Wertung...
Wenn es aus Sicht der Moraltheologie neuere/andere Erkenntnisse gibt, wäre es nett, wenn man sie nennt...
Könnte einem besseren Verstehen dienen..
Ich bezog mich u.a. auf Jone, Pinckeaers, Häring und auch Ratzinger und deren Wertung...
Wenn es aus Sicht der Moraltheologie neuere/andere Erkenntnisse gibt, wäre es nett, wenn man sie nennt...
Könnte einem besseren Verstehen dienen..
Sherezade 16.09.2025 13:01
Mir geht es nicht darum, dass die meisten sich Menschen freiwillig, gerne und bewusst an die Fastenpflicht halten.
Ich fragte nach der Bewertung des Nichteinhaltens...bewusst und willentlich...Heribert Jone war da sehr konkret und auch in neueren Abhandlungen fand ich keine gegenteilige Ansicht ..auch wenn der Diskurs heute softer ist und man andere Aspekte einbezieht ...
Genau deshalb die Frage.
Wo finde ich, dass das willentliche und bewusstes Nichteinhalten keine Sünde mehr ist?
Ich fragte nach der Bewertung des Nichteinhaltens...bewusst und willentlich...Heribert Jone war da sehr konkret und auch in neueren Abhandlungen fand ich keine gegenteilige Ansicht ..auch wenn der Diskurs heute softer ist und man andere Aspekte einbezieht ...
Genau deshalb die Frage.
Wo finde ich, dass das willentliche und bewusstes Nichteinhalten keine Sünde mehr ist?
Sherezade 16.09.2025 13:36
Es geht mir nicht um Auslegungen vom Buch Jona...
Es geht mir konkret um römisch-katholische Moraltheologie und Auslegung des römisch-katholischen Kirchenrechts!
Es geht mir konkret um römisch-katholische Moraltheologie und Auslegung des römisch-katholischen Kirchenrechts!
Sherezade 16.09.2025 13:51
Im Gegensatz zur römisch-katholische Kirche gibt es bei uns keine kirchenrechtlich verankerte Fastenpflicht.
Sherezade 16.09.2025 14:05
Leider, wie meine Frage nach der Quelle, dass das bewusste Nichteinhalten der Fastenpflicht keine Sünde mehr darstellt, nicht beantwortet..also, dass sich die Aussagen von Ratzinger oder Jone erledigt haben und es History ist... sollte es doch geben...
(Nutzer gelöscht) 16.09.2025 16:58
Darauf weise ich dann hin, wenn auf Katechismus, Tradition und Lehramt verwiesen wird
Köstlich, wenn man weiss, dass es nur in der RKk ein bindendes Lehramt gibt -
Köstlich, wenn man weiss, dass es nur in der RKk ein bindendes Lehramt gibt -
HopeinJesus 16.09.2025 17:03
Ach Klavierspielerin ...
Du zeigst doch wohl das Du alles schriftlich brauchst...denn ohne Lehramt gehts bei Dir nicht...
von wegen gesunder Menschenverstand
Du zeigst doch wohl das Du alles schriftlich brauchst...denn ohne Lehramt gehts bei Dir nicht...
von wegen gesunder Menschenverstand
(Nutzer gelöscht) 16.09.2025 17:09
In der Tat, es gibt keine Fastenpflicht, keine Beichtpflicht, in "nur "zwei Sakramente und viel viel Freiheit zum Lesen in der Heiligen Schrift zum Reden auf augenhöhe, auch mit Pfarrern, das nenne ich Freiheit.
Aber wer damit ein Problem hat, dass Luther sozusagen die Religionsfreiheit eingeführt hat der hat natürlich immer ein Problem sobald es keine verbindlichen Regeln gibt.
Wenn Jesus Christus der Mittelpunkt ist im eigenen glaubensleben und im Herzen, dann kann man auch in Freiheit leben, mit innerer Freiheit und mit großzügigem Herzen. Man braucht keine geweihten Priester, hat das Priestertum aller Gläubigen, im besten Fall Liebe Glaubensgeschwister, welche einen auch auf Spur bringen können und dürfen Punkt das ist das was ich an diesem Forum schätze, manches andere nicht.
Aber wer damit ein Problem hat, dass Luther sozusagen die Religionsfreiheit eingeführt hat der hat natürlich immer ein Problem sobald es keine verbindlichen Regeln gibt.
Wenn Jesus Christus der Mittelpunkt ist im eigenen glaubensleben und im Herzen, dann kann man auch in Freiheit leben, mit innerer Freiheit und mit großzügigem Herzen. Man braucht keine geweihten Priester, hat das Priestertum aller Gläubigen, im besten Fall Liebe Glaubensgeschwister, welche einen auch auf Spur bringen können und dürfen Punkt das ist das was ich an diesem Forum schätze, manches andere nicht.
Sherezade 16.09.2025 19:07
janinaj hat die Postiton der evangelischen Kirchen perfekt dargestellt. Damit gehen wir um...auch mit Diskurs...
Hatte mich in den letzten Tagen wirklich mit der RKK befasst...
Im Codex Iuris Canonici wird die Fastenpflicht aufgeführt...man sollte vielleicht auch wissen, wie in der RKK das bewusste, willentliche und mit voller Einsicht geschehene Übertreten von Kirchenrecht/geboten aufgefasst wird...auch wenn beim Bruch der Fastenpflicht keine Folgen/ Konsequenzen aufgeführt werden...
Aber ok... ich lerne dazu... nur unverbindliche Empfehlungen und Menschen wie Ratzinger und Jone haben es nicht verstanden gehabt... alles klar...
Mein Stand des Wissen ist, dass es sich bei bewussten Übertretungen um Sünde handelt... diskutiert wird halt, lässlich oder doch schwerer...dies durchaus differenziert... also kein Mittelalter mehr... aber nice...wenn der CIC in der Form ad acta gelegt wurde... Quellenangabe wäre nur nützlich...
Hatte mich in den letzten Tagen wirklich mit der RKK befasst...
Im Codex Iuris Canonici wird die Fastenpflicht aufgeführt...man sollte vielleicht auch wissen, wie in der RKK das bewusste, willentliche und mit voller Einsicht geschehene Übertreten von Kirchenrecht/geboten aufgefasst wird...auch wenn beim Bruch der Fastenpflicht keine Folgen/ Konsequenzen aufgeführt werden...
Aber ok... ich lerne dazu... nur unverbindliche Empfehlungen und Menschen wie Ratzinger und Jone haben es nicht verstanden gehabt... alles klar...
Mein Stand des Wissen ist, dass es sich bei bewussten Übertretungen um Sünde handelt... diskutiert wird halt, lässlich oder doch schwerer...dies durchaus differenziert... also kein Mittelalter mehr... aber nice...wenn der CIC in der Form ad acta gelegt wurde... Quellenangabe wäre nur nützlich...

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