Warum ein Chefarzt eine christliche Klinik verklagt
08.08.2025 08:14
Warum ein Chefarzt eine christliche Klinik verklagt
08.08.2025 08:14
Warum ein Chefarzt eine christliche Klinik verklagt
Abtreibungsprozess in Lippstadt startet
Lippstadt ‐ Ein vermeintliches Abtreibungsverbot sorgt für Aufruhr: Im westfälischen Lippstadt streitet ein Chefarzt mit seinem Klinikum über Schwangerschaftsabbrüche. Dabei treffen kirchliche Vorgaben auf weltliches Arbeitsrecht.
Im westfälischen Lippstadt startet am Freitag ein Prozess des Chefarztes Joachim Volz gegen das dortige christliche Klinikum. Der Mediziner klagt gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch seinen Arbeitgeber. Ein Urteil wird schon am ersten Verhandlungstag erwartet. Die Entscheidung betreffe eine reine Rechtsfrage, erklärte das zuständige Arbeitsgericht Hamm auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Kammer plane keine weiteren Termine.
Dem Prozess ist bundesweite Aufmerksamkeit sicher, nachdem Volz unter anderem eine Online-Petition gegen religiöse Vorschriften in Krankenhäusern gestartet hatte, die bislang knapp 230.000 Menschen unterzeichnet haben. Am Verhandlungstag ist zudem eine Solidaritätsdemo für Volz mit rund 1.000 Teilnehmern angekündigt.
Der Weg zur Klage
Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital setzte die katholische Seite durch, dass weitgehend auf Abtreibungen verzichtet wird. Volz wirft dem katholischen Träger vor, per Dienstanweisung keine Schwangerschaftsabbrüche mehr zuzulassen, auch nicht aus medizinischen Gründen. Er reichte eine Klage ein, die das Arbeitsgericht nun in Räumen des Amtsgerichts Lippstadt verhandeln will. Dabei geht es auch um eine Ausweitung der Anweisung auf Volz' Nebentätigkeit in seiner privaten Praxis in Bielefeld.
Das Krankenhaus widersprach auf Anfrage den Vorwürfen: Seit dem 1. Februar dürften im Haus Abbrüche vorgenommen werden, wenn Leib und Leben der Mutter in Gefahr seien. Darüber hinaus lasse die Klinik nach wie vor Patientinnen bei einem Abbruch nicht alleine. "In der sensiblen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs werden wir unsere Patientinnen weiterhin vertrauensvoll, respektvoll und verantwortungsbewusst begleiten." Das Haus verfüge über ein bewährtes Netzwerk und könne die Eingriffe an spezialisierte Kliniken überweisen.
Klinik verteidigt ihren Kurs
Volz beklagt hingegen, er dürfe auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus, gesundheitlichen Risiken oder Schwangerschaften nach einer Vergewaltigung nicht eingreifen. "Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung", so der Chefarzt.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen grundsätzlich ab. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz ist es Aufgabe von Christen, sich für den Schutz jeden Lebens einzusetzen
Zur Frage einer Abtreibung nach einer Vergewaltigung erklärte das Klinikum: Zwar sei ein solcher Eingriff zum "Schutz des ungeborenen Lebens" im Haus nicht mehr möglich. Allerdings hätten diese Abbrüche auch vor der Fusion keine Rolle gespielt, da diese in der Regel vor der 12. Schwangerschaftswoche ambulant erfolgen würden. Generell sei die Zahl der Abtreibungen an der evangelischen Klinik vor der Fusion gering gewesen. Bei etwa 1.700 Geburten im Jahr habe es im Schnitt rund 15 Eingriffe gegeben.
Ähnliche Debatte in Flensburg
Volz nimmt den Prozess auch zum Anlass, um auf vergleichbare Fälle in anderen Kliniken hinzuweisen. Eine ähnliche Diskussion gibt es beispielsweise in Flensburg. Dort planen das katholische Malteser-Krankenhaus und das evangelische Diako-Krankenhaus eine Fusion. In dem neuen Flensburger Zentralklinikum, das 2030 eröffnen soll, sollen auf Wunsch der Malteser ebenfalls keine Abtreibungen mehr durchgeführt werden. "Unsere Aufgabe im Krankenhaus besteht darin, Leben zu retten und zu erhalten", schreibt die katholische Hilfsorganisation. "Wir sind nicht Partner, wenn es um eine Beendigung des Lebens geht." Kürzlich debattierte der schleswig-holsteinische Landtag über das Thema - ohne konkretes Ergebnis.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen grundsätzlich ab. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz ist es Aufgabe von Christen, sich für den Schutz jeden Lebens einzusetzen: "In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren." Der aktuell geltende Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sei ein wichtiger Kompromiss, der allerdings nicht gänzlich mit den Ansichten der Kirche vereinbar sei.
Abtreibungen sind rechtswidrig
Laut diesem Gesetz sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.
Von Raphael Schlimbach (KNA)
Lippstadt ‐ Ein vermeintliches Abtreibungsverbot sorgt für Aufruhr: Im westfälischen Lippstadt streitet ein Chefarzt mit seinem Klinikum über Schwangerschaftsabbrüche. Dabei treffen kirchliche Vorgaben auf weltliches Arbeitsrecht.
Im westfälischen Lippstadt startet am Freitag ein Prozess des Chefarztes Joachim Volz gegen das dortige christliche Klinikum. Der Mediziner klagt gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch seinen Arbeitgeber. Ein Urteil wird schon am ersten Verhandlungstag erwartet. Die Entscheidung betreffe eine reine Rechtsfrage, erklärte das zuständige Arbeitsgericht Hamm auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Kammer plane keine weiteren Termine.
Dem Prozess ist bundesweite Aufmerksamkeit sicher, nachdem Volz unter anderem eine Online-Petition gegen religiöse Vorschriften in Krankenhäusern gestartet hatte, die bislang knapp 230.000 Menschen unterzeichnet haben. Am Verhandlungstag ist zudem eine Solidaritätsdemo für Volz mit rund 1.000 Teilnehmern angekündigt.
Der Weg zur Klage
Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital setzte die katholische Seite durch, dass weitgehend auf Abtreibungen verzichtet wird. Volz wirft dem katholischen Träger vor, per Dienstanweisung keine Schwangerschaftsabbrüche mehr zuzulassen, auch nicht aus medizinischen Gründen. Er reichte eine Klage ein, die das Arbeitsgericht nun in Räumen des Amtsgerichts Lippstadt verhandeln will. Dabei geht es auch um eine Ausweitung der Anweisung auf Volz' Nebentätigkeit in seiner privaten Praxis in Bielefeld.
Das Krankenhaus widersprach auf Anfrage den Vorwürfen: Seit dem 1. Februar dürften im Haus Abbrüche vorgenommen werden, wenn Leib und Leben der Mutter in Gefahr seien. Darüber hinaus lasse die Klinik nach wie vor Patientinnen bei einem Abbruch nicht alleine. "In der sensiblen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs werden wir unsere Patientinnen weiterhin vertrauensvoll, respektvoll und verantwortungsbewusst begleiten." Das Haus verfüge über ein bewährtes Netzwerk und könne die Eingriffe an spezialisierte Kliniken überweisen.
Klinik verteidigt ihren Kurs
Volz beklagt hingegen, er dürfe auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus, gesundheitlichen Risiken oder Schwangerschaften nach einer Vergewaltigung nicht eingreifen. "Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung", so der Chefarzt.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen grundsätzlich ab. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz ist es Aufgabe von Christen, sich für den Schutz jeden Lebens einzusetzen
Zur Frage einer Abtreibung nach einer Vergewaltigung erklärte das Klinikum: Zwar sei ein solcher Eingriff zum "Schutz des ungeborenen Lebens" im Haus nicht mehr möglich. Allerdings hätten diese Abbrüche auch vor der Fusion keine Rolle gespielt, da diese in der Regel vor der 12. Schwangerschaftswoche ambulant erfolgen würden. Generell sei die Zahl der Abtreibungen an der evangelischen Klinik vor der Fusion gering gewesen. Bei etwa 1.700 Geburten im Jahr habe es im Schnitt rund 15 Eingriffe gegeben.
Ähnliche Debatte in Flensburg
Volz nimmt den Prozess auch zum Anlass, um auf vergleichbare Fälle in anderen Kliniken hinzuweisen. Eine ähnliche Diskussion gibt es beispielsweise in Flensburg. Dort planen das katholische Malteser-Krankenhaus und das evangelische Diako-Krankenhaus eine Fusion. In dem neuen Flensburger Zentralklinikum, das 2030 eröffnen soll, sollen auf Wunsch der Malteser ebenfalls keine Abtreibungen mehr durchgeführt werden. "Unsere Aufgabe im Krankenhaus besteht darin, Leben zu retten und zu erhalten", schreibt die katholische Hilfsorganisation. "Wir sind nicht Partner, wenn es um eine Beendigung des Lebens geht." Kürzlich debattierte der schleswig-holsteinische Landtag über das Thema - ohne konkretes Ergebnis.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen grundsätzlich ab. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz ist es Aufgabe von Christen, sich für den Schutz jeden Lebens einzusetzen: "In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren." Der aktuell geltende Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sei ein wichtiger Kompromiss, der allerdings nicht gänzlich mit den Ansichten der Kirche vereinbar sei.
Abtreibungen sind rechtswidrig
Laut diesem Gesetz sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.
Von Raphael Schlimbach (KNA)
Kommentare
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Engelslhaar 08.08.2025 08:33
Soll er doch in eine andere Klinik gehen, dort wird er sicher die Gelegenheit der vorgeburtlichen Kindstötung bekommen.
(Nutzer gelöscht) 08.08.2025 09:21
Da bin ich gespannt wie das ausgeht...Medizinisches Fachwissen gegen Moral !
Der Chefarzt kann sich immerhin aif die Jahre davor berufen ,als das im Evangelischen Krankenhaus möglich war ..
Cherub
Der Chefarzt kann sich immerhin aif die Jahre davor berufen ,als das im Evangelischen Krankenhaus möglich war ..
Cherub
Klavierspielerin2 08.08.2025 09:47
Sehr ich auch, dass Uneinigkeit zwischen unseren beiden Konfessionen, solche " Schlupflöcher" öffnen.
Klavierspielerin2 08.08.2025 09:52
In Belgien hat ein ursprünglich katholischen Krankenhaus Suizidbeihilfe erlaubt.
Zack, seitdem dürfen die sich nicht mehr " katholisch" nennen, denn wenn ' katholisch ' drauf steht, muss ' katholisch' drin sein!
Zack, seitdem dürfen die sich nicht mehr " katholisch" nennen, denn wenn ' katholisch ' drauf steht, muss ' katholisch' drin sein!
Engelslhaar 08.08.2025 12:11
Cherub, auf dieses "Fachwissen" würde ich als Krankenhauschef verzichten.
Lebensrettung und Beistand , auch in schwierigen Situationen, sollen ein katholisches Krankenhaus ausmachen.
Lebensrettung und Beistand , auch in schwierigen Situationen, sollen ein katholisches Krankenhaus ausmachen.
(Nutzer gelöscht) 08.08.2025 12:22
Meiner Meinung nach obliegt die biologische und medizinische Einschätzung dem Arzt / Facharzt und nicht einer moralischen Glaubensgemeinschaft ,die nichts an Evidenz und Wissen in diesem Bereich zu sagen hat oder vorzuweisen hat.
Hier lehnt sich eindeutig der Glaube zu weit aus dem Fenster und schnüffelt in der Wissenschaft rum ,in der sie nichts zu suchen hat - weil Moral und Glaube eben keine Wissenschaftlichen Größen sind - sondern subjektiv.
Der Glaube sollte sich ,wenn er sich treu bleiben will , alternative Angebote machen,aber außerhalb der Medizin .
Cherub
Hier lehnt sich eindeutig der Glaube zu weit aus dem Fenster und schnüffelt in der Wissenschaft rum ,in der sie nichts zu suchen hat - weil Moral und Glaube eben keine Wissenschaftlichen Größen sind - sondern subjektiv.
Der Glaube sollte sich ,wenn er sich treu bleiben will , alternative Angebote machen,aber außerhalb der Medizin .
Cherub
Jubel 08.08.2025 13:28
ich bin so dankbar für meine katholischen Geschwister, die gegen Abtreibung sind! Du sollst nicht töten. Jedes Mal, wenn wir Gottes Gebote missachten, geben wir dem Bösem Raum.
Und ich hoffe und bete, dass die katholische Klinik Hilfe bekommt.
Und ich hoffe und bete, dass die katholische Klinik Hilfe bekommt.
Engelslhaar 08.08.2025 13:40
Cherub, die Wissenschaft kann ja nun nicht über Leben und Tod entscheiden, da wären wir ja wieder bei der Euthanasie.
Es gibt ein moralisches Gesetz, das über dem Menschen steht, es ist gut, dass der Mensch sich nicht alles anmaßen kann.
Es gibt ein moralisches Gesetz, das über dem Menschen steht, es ist gut, dass der Mensch sich nicht alles anmaßen kann.
Jubel 08.08.2025 13:42
Wenn der Mensch meint, er ist Gott, maßt er sich an über Tod und Leben zu entscheiden. Die Folgen sind grausam
(Nutzer gelöscht) 08.08.2025 14:44
Du sagst es Engelslhaar - moralisches Gesetz ist von Menschen gemacht , - Moral und Glaube sind was anderes.
Ich kritisiere, daß die Medizin aufgrund evidenter Forschung und Leitlinien ,sachlich und prüfbar argumentieren kann ,während der Glaube das nicht kann - hier stehen sich zwei unterschiedliche Haltungen gegenüber, wo der Glaube keine Argumente auf wissenschaftlicher Augenhöhe entgegensetzen kann !
Der Glaube bedient sich aus einem Glaubensgerüst woraus er argumentiert , welches aber im Wissenschaftlichen Vergleich nicht schritthalten kann ,weil man auf ihn nicht dieselben Kriterien zur Wahrheitsfindung anwenden kann ,- die Moral des Glaubens bleibt immer subjektiv und nie nachprübar.
Deswegen hat der Glaube in der Wissenschaft keine relevante Größe und kann eigentlich nur von der Seitenlinie aus mitargumentieren.
Cherub
Ich kritisiere, daß die Medizin aufgrund evidenter Forschung und Leitlinien ,sachlich und prüfbar argumentieren kann ,während der Glaube das nicht kann - hier stehen sich zwei unterschiedliche Haltungen gegenüber, wo der Glaube keine Argumente auf wissenschaftlicher Augenhöhe entgegensetzen kann !
Der Glaube bedient sich aus einem Glaubensgerüst woraus er argumentiert , welches aber im Wissenschaftlichen Vergleich nicht schritthalten kann ,weil man auf ihn nicht dieselben Kriterien zur Wahrheitsfindung anwenden kann ,- die Moral des Glaubens bleibt immer subjektiv und nie nachprübar.
Deswegen hat der Glaube in der Wissenschaft keine relevante Größe und kann eigentlich nur von der Seitenlinie aus mitargumentieren.
Cherub
Engelslhaar 08.08.2025 15:43
Cherub, ich habe nicht geschrieben, dass das moralische Gesetz von Menschen gemacht wird.
Im Gegenteil habe ich geschrieben, dass es ein moralisches Gesetz gibt, das über dem Menschen steht.
Die Tötung unschuldigen Lebens kann nicht gerechtfertigt sein, Gott hat uns Gebote gegeben und die gelten in Ewigkeit.
Im Gegenteil habe ich geschrieben, dass es ein moralisches Gesetz gibt, das über dem Menschen steht.
Die Tötung unschuldigen Lebens kann nicht gerechtfertigt sein, Gott hat uns Gebote gegeben und die gelten in Ewigkeit.
Arina 08.08.2025 17:25
In meinen Augen hat der Chefarzt recht, der menschlich handeln will. Er ist in meinen Augen derjenige, der Erbarmen hat. Und die Grausamkeit der kirchlichen Einrichtung in Frage stellt.
calando 08.08.2025 18:10
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arbg-hamm-2ca182-25-verhandlung-klinik-lippstadt-chefarzt-volz-schwangerschaftsabbruch
calando 08.08.2025 18:11
Arbeitsgericht Hamm zum kirchlichen Arbeitsrecht
Klinik darf Chefarzt Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten
von Tanja Podolski
Aus der Lto
Klinik darf Chefarzt Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten
von Tanja Podolski
Aus der Lto
Klavierspielerin2 08.08.2025 18:49
Streit geht weiter
Prozess um Abtreibungen: Arzt verliert gegen christliches Klinikum
Lippstadt ‐ Eine christliche Klinik darf bei Abtreibungen Grenzen setzen. Das entschied das Arbeitsgericht Hamm nach der Klage eines Frauenarztes. Der Mediziner kündigt juristischen und politischen Widerstand an.
Prozess um Abtreibungen: Arzt verliert gegen christliches Klinikum
Lippstadt ‐ Eine christliche Klinik darf bei Abtreibungen Grenzen setzen. Das entschied das Arbeitsgericht Hamm nach der Klage eines Frauenarztes. Der Mediziner kündigt juristischen und politischen Widerstand an.
Klavierspielerin2 08.08.2025 18:51
Die Abweisung der Klage eines Frauenarztes gegen die Einschränkung von Abtreibungen am christlichen Klinikum Lippstadt stößt auf gemischte Reaktionen. Das am Freitag verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Hamm bestätigt eine Dienstanweisung des Krankenhausträgers, Schwangerschaftsabbrüche außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter in der Klinik zu untersagen. Die Weisung erstreckt sich zudem auf die Nebentätigkeit des klagenden Arztes, Joachim Volz, in seiner Bielefelder Privatpraxis. Der Vorsitzende Richter Klaus Griese erklärte bei der Urteilsverkündung in Lippstadt, die Klinik sei zu beiden Maßnahmen berechtigt, ohne zunächst eine Begründung zu nennen. Volz kündigte an, in Berufung zu gehen.
2.000 Menschen demonstrieren
Der Fall hatte bundesweite Aufmerksamkeit ausgelöst. Die Weisung erging nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital – auf Wunsch der katholischen Seite. Volz, Chefarzt der Gynäkologie, sieht die Einschränkung als unvereinbar mit seiner ärztlichen Verantwortung. Seine Online-Petition "Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!" sammelte rund 230.000 Unterschriften. Vor der Verhandlung demonstrierten rund 2.000 Menschen unter dem Motto "Stoppt das katholische Abtreibungsverbot", darunter die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann. Bei einer Gegendemonstration der konservativen Piusbruderschaft beteten fünf Teilnehmer den Rosenkranz.
Volz zeigte sich kämpferisch und kündigte an, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vor das Landesarbeitsgericht zu ziehen. Zudem erklärte er: "Wenn unser Staat möchte, dass das Urteil so gilt, müssen wir den politischen Weg gehen, um das Recht zu ändern." Das Klinikum Lippstadt begrüßte das Urteil und zeigte sich in seiner Position bestätigt. Ein konfessioneller Krankenhausträger dürfe gerade auch einem Chefarzt zum Spektrum seiner Behandlungsmöglichkeiten verbindliche Vorgaben machen.
Erzbistum weist Vorwürfe zurück
Das Erzbistum Paderborn, auf dessen Gebiet die Klinik liegt, betonte: "Unsere ethische Haltung ist keine Einmischung in persönliche Entscheidungen, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben, von der Empfängnis an, Würde und Schutz zuspricht." Vorwürfe, es gebe keine Ethikkommission in der Klinik oder keine ortsnahe Versorgung für Abtreibungen wies es zurück.
Arbeitsrechtler Gregor Thüsing nannte das Urteil juristisch folgerichtig. Ein Arbeitnehmer habe kein Recht, selbst zu bestimmen, welche Leistungen er erbringt, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Lebensschutz gehöre zum Kernbereich christlicher Überzeugungen. Wer einen Pluralismus der Träger akzeptiere, müsse dies anerkennen. Die Grünen kritisierten die Entscheidung. "Dies ist kein guter Tag für die Frauen in Lippstadt und in ganz Deutschland", erklärte Haßelmann. Sie sprach von einem Rückschritt für die Versorgung schwangerer Frauen und forderte ein Umdenken der katholischen Kirche. (KNA)
2.000 Menschen demonstrieren
Der Fall hatte bundesweite Aufmerksamkeit ausgelöst. Die Weisung erging nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital – auf Wunsch der katholischen Seite. Volz, Chefarzt der Gynäkologie, sieht die Einschränkung als unvereinbar mit seiner ärztlichen Verantwortung. Seine Online-Petition "Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!" sammelte rund 230.000 Unterschriften. Vor der Verhandlung demonstrierten rund 2.000 Menschen unter dem Motto "Stoppt das katholische Abtreibungsverbot", darunter die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann. Bei einer Gegendemonstration der konservativen Piusbruderschaft beteten fünf Teilnehmer den Rosenkranz.
Volz zeigte sich kämpferisch und kündigte an, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vor das Landesarbeitsgericht zu ziehen. Zudem erklärte er: "Wenn unser Staat möchte, dass das Urteil so gilt, müssen wir den politischen Weg gehen, um das Recht zu ändern." Das Klinikum Lippstadt begrüßte das Urteil und zeigte sich in seiner Position bestätigt. Ein konfessioneller Krankenhausträger dürfe gerade auch einem Chefarzt zum Spektrum seiner Behandlungsmöglichkeiten verbindliche Vorgaben machen.
Erzbistum weist Vorwürfe zurück
Das Erzbistum Paderborn, auf dessen Gebiet die Klinik liegt, betonte: "Unsere ethische Haltung ist keine Einmischung in persönliche Entscheidungen, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben, von der Empfängnis an, Würde und Schutz zuspricht." Vorwürfe, es gebe keine Ethikkommission in der Klinik oder keine ortsnahe Versorgung für Abtreibungen wies es zurück.
Arbeitsrechtler Gregor Thüsing nannte das Urteil juristisch folgerichtig. Ein Arbeitnehmer habe kein Recht, selbst zu bestimmen, welche Leistungen er erbringt, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Lebensschutz gehöre zum Kernbereich christlicher Überzeugungen. Wer einen Pluralismus der Träger akzeptiere, müsse dies anerkennen. Die Grünen kritisierten die Entscheidung. "Dies ist kein guter Tag für die Frauen in Lippstadt und in ganz Deutschland", erklärte Haßelmann. Sie sprach von einem Rückschritt für die Versorgung schwangerer Frauen und forderte ein Umdenken der katholischen Kirche. (KNA)
(Nutzer gelöscht) 08.08.2025 20:01
Von Seiten des Arztes , der Ärzteschaft kann ich den Vorwurf voll verstehen - dem Chefarzt werden in der Ausübung seiner Ärztlichen Kunst und Handwerks die Hände gebunden von einer Stelle die keine Diagnose stellt und keine Therapien durchführt sondern nur mit Dogmen und Glauben argumentiert. Es treffen 2 Welten aufeinander ,aber die Fachkompetenz haben hier die Mediziner eindeutig .
Hier gehts jetzt nicht um Brosius gegen Gesetz ,sondern Arzthandwerk gegen Dogma.
Bleibt spannend ..
Cherub
Hier gehts jetzt nicht um Brosius gegen Gesetz ,sondern Arzthandwerk gegen Dogma.
Bleibt spannend ..
Cherub
(Nutzer gelöscht) 08.08.2025 20:55
Ein Arzt lernt doch kein" Vernichtungsstudium .. "
und der Arzt stellt keine moralische Diagnose sondern eine fachliche und sachliche ,das ist ein hohes Gut ,nachdem sich die Therapie das Procedere richtet.
Mit Entrüstungsgehabe oder bloß mit moralischer Kompetenz oder Glauben kann man Keinen Patienten behandeln oder Risiken einschätzen.
Es ist ärgerlich ,daß sich Fachfremde in einen Bereich dermaßen einmischen dürfen ,daß es zur Lebensgefahr kommen kann.
Aber mir geht es um die Kompetenz des Arztes.
und der Arzt stellt keine moralische Diagnose sondern eine fachliche und sachliche ,das ist ein hohes Gut ,nachdem sich die Therapie das Procedere richtet.
Mit Entrüstungsgehabe oder bloß mit moralischer Kompetenz oder Glauben kann man Keinen Patienten behandeln oder Risiken einschätzen.
Es ist ärgerlich ,daß sich Fachfremde in einen Bereich dermaßen einmischen dürfen ,daß es zur Lebensgefahr kommen kann.
Aber mir geht es um die Kompetenz des Arztes.
(Nutzer gelöscht) 08.08.2025 21:01
Das Angebot sollte sich einzig an die Schwangere richten , ihr kann man moralische Konsequenzen aufsagen ,sie beraten oder ins Gewissen reden , dort trifft es die richtige Person - aber ins ärztliche Handwerk pfuschen finde ich verkehrt.
Man könnte auch argumentieren,nur weil die Kirche bei den werdenden Müttern keinen Anklang findet ,mischt sie sich ins ärztliche Handwerk auch noch ein.
Man könnte auch argumentieren,nur weil die Kirche bei den werdenden Müttern keinen Anklang findet ,mischt sie sich ins ärztliche Handwerk auch noch ein.
hansfeuerstein 08.08.2025 23:10
Manche Ärzte sind heute auch "Totmacher." Etwas, was der Hippokratische Eid eigentlich ausgeschlossen hatte.
(Nutzer gelöscht) 09.08.2025 11:05
Arina schrieb: "In meinen Augen hat der Chefarzt recht, der menschlich handeln will. Er ist in meinen Augen derjenige, der Erbarmen hat. Und die Grausamkeit der kirchlichen Einrichtung in Frage stellt."
------‐------------------
Das Gegenteil ist der Fall. Dieser Chefarzt hat kein Erbarmen für Ungeborene, auch nicht für die
Mutter. Kindstötung ist grausam.
Und das Argument Wissenschaft gegen Moral ist genauso falsch, denn Wissenschaft und Moral schließen einander nicht aus.
Ein nicht lebensfähiges Ungeborenes kann und darf auf die Welt kommen und mit allen medizinischen
Mitteln schmerzfrei und würdig sterben. Seine Eltern können in Liebe Abschied nehmen.
Nächste Frage: Wieso hat ein Mensch kein Lebensrecht, wenn er das Ergebnis einer Vergewaltigung ist?
Die Situation der Frau ist schlimm,- ja. Aber sie kann lernen es zu verarbeiten. Es ist doch absurd zu glauben,
dass eine Kindstötung das Trauma einer Vergewaltigung heilt.
------‐------------------
Das Gegenteil ist der Fall. Dieser Chefarzt hat kein Erbarmen für Ungeborene, auch nicht für die
Mutter. Kindstötung ist grausam.
Und das Argument Wissenschaft gegen Moral ist genauso falsch, denn Wissenschaft und Moral schließen einander nicht aus.
Ein nicht lebensfähiges Ungeborenes kann und darf auf die Welt kommen und mit allen medizinischen
Mitteln schmerzfrei und würdig sterben. Seine Eltern können in Liebe Abschied nehmen.
Nächste Frage: Wieso hat ein Mensch kein Lebensrecht, wenn er das Ergebnis einer Vergewaltigung ist?
Die Situation der Frau ist schlimm,- ja. Aber sie kann lernen es zu verarbeiten. Es ist doch absurd zu glauben,
dass eine Kindstötung das Trauma einer Vergewaltigung heilt.
hansfeuerstein 09.08.2025 12:09
Es gibt die gegensätzlichsten Positionen, aber alles hängt daran, ob "das da" eben schon ein eigenständiger Mensch ist (wenn auch im Entwicklungsstadium) oder eben nicht....das ist die
Schlüsselfrage.
Schlüsselfrage.
(Nutzer gelöscht) 09.08.2025 12:13
Was hackt man aif den Ärzten rum ??
Wenn es ein moralische oder Glaubensentscheidung ist dann soll man die Schwangeren damit konfrontieren , aber offenbar hören die Frauen die Stimme der Kirche nicht mehr oder wollen sie nicht mehr hören !
Die Fachkompetenz hat der Arzt ,die Moralkompetenz hat die werdende Mutter und die Glaubenskompetenz hat die Kirche .
Will die Kirche jetzt Ärzte bekehren oder was? - sie bewegt sich hier meiner Meinung nach nicht auf ihrem Terrain ,die Kirche sollte besser ihr moralisch- ethische Rolle in der Gesellschaft ausfüllen und nicht Dogma gegen Wissenschaft und Autonomie ausspielen!
Der besagte Chefarzt hat wohl einen gültigen Arbeitsvertrag der noch unter evangelischer Trägerschaft geschlossen wurde und nicht verändert wurde,gilt auch zu berücksichtigen !
Und ,daß der Cherfarzt außerhalb der Klinik auch noch als KirchenRepräsentant zu gelten und sich zu verhalten hat, ist anmassend und unverschämt!
Womöglich ist er garnicht gläubig oder wohl evangelisch ..will man ihn zwingen katholische Dogmen zu erfüllen gegen sein Ärztliches Wissens zu handeln oder gegeb Glauben oder Unglauben ?
Die Kirche macht sich hier lächerlich und die katholische Trägerschaft ist mit der Fusion selber den Fehler eingegangen !
Cherub
Wenn es ein moralische oder Glaubensentscheidung ist dann soll man die Schwangeren damit konfrontieren , aber offenbar hören die Frauen die Stimme der Kirche nicht mehr oder wollen sie nicht mehr hören !
Die Fachkompetenz hat der Arzt ,die Moralkompetenz hat die werdende Mutter und die Glaubenskompetenz hat die Kirche .
Will die Kirche jetzt Ärzte bekehren oder was? - sie bewegt sich hier meiner Meinung nach nicht auf ihrem Terrain ,die Kirche sollte besser ihr moralisch- ethische Rolle in der Gesellschaft ausfüllen und nicht Dogma gegen Wissenschaft und Autonomie ausspielen!
Der besagte Chefarzt hat wohl einen gültigen Arbeitsvertrag der noch unter evangelischer Trägerschaft geschlossen wurde und nicht verändert wurde,gilt auch zu berücksichtigen !
Und ,daß der Cherfarzt außerhalb der Klinik auch noch als KirchenRepräsentant zu gelten und sich zu verhalten hat, ist anmassend und unverschämt!
Womöglich ist er garnicht gläubig oder wohl evangelisch ..will man ihn zwingen katholische Dogmen zu erfüllen gegen sein Ärztliches Wissens zu handeln oder gegeb Glauben oder Unglauben ?
Die Kirche macht sich hier lächerlich und die katholische Trägerschaft ist mit der Fusion selber den Fehler eingegangen !
Cherub
hansfeuerstein 09.08.2025 12:26
Kann man umgekehrt einen Arzt zu solchen Handlungen verpflichten, wie es dieser Chefarzt wohl mit seinen eigenen angestellten Ärzten zu tun gedenkt? Fragen über Fragen.
(Nutzer gelöscht) 09.08.2025 12:57
Ich denke, - Schwangere in Not brauchen erstmal keine Moralpredigt der Kirche, so gerechtfertigt sie auch sein mag. Eine Schwangere in Not braucht Empathie und praktische Hilfe und konstruktive Lösungen.
Und eine Kindstötung ist keine Hilfe und von einer konstruktiven Lösung Lichtjahre entfernt, - und ein Ausdruck fehlender Empathie. Kindtötungen verstärken Probleme nachhaltig. Früher oder später leiden Frauen daran. Soviele Therapeuten kann die Welt gar nicht aufbringen, gemessen an der Zahl der Kindstötungen. Wieso glauben eigentlich so viele Menschen das Problem sei gelöst, wenn man Ungeborene umbringt?
Und eine Kindstötung ist keine Hilfe und von einer konstruktiven Lösung Lichtjahre entfernt, - und ein Ausdruck fehlender Empathie. Kindtötungen verstärken Probleme nachhaltig. Früher oder später leiden Frauen daran. Soviele Therapeuten kann die Welt gar nicht aufbringen, gemessen an der Zahl der Kindstötungen. Wieso glauben eigentlich so viele Menschen das Problem sei gelöst, wenn man Ungeborene umbringt?
hansfeuerstein 09.08.2025 13:00
Wo kann ein Arzt/Ärztin arbeiten die diese Arbeit nicht mit dem Gewissen verinbaren kann und will, wenn nicht bei einem christlichen Träger....?
Klavierspielerin2 09.08.2025 13:19
" Der Abtreibungs- Guru Deutschlands":
Will nicht mal sein Sohn weiter abtreiben? Stapf findet keinen Nachfolger
Friedrich Stapf findet keinen Nachfolger für seine Abtreibungsklinik. Dabei müsste man davon doch gut leben können – bei ca. 15 Abtreibungen täglich und Einnahmen von 450 bis 500 Euro pro Abtreibung ist das immerhin ein Umsatz von bis zu 7500 Euro pro Tag, knapp zwei Millionen im Jahr. Ein dermaßen standardisierter Eingriff erfordert zudem weder teure Geräte noch hohe Personalkosten.
Warum findet sich trotzdem kein Arzt, der das machen will? Die Antwort ist einfach – die allermeisten Mediziner haben diesen Beruf erlernt, weil sie menschliches Leben erhalten wollen, und nicht töten. Und alle Forderungen danach, Abtreibungen als ein Menschenrecht etablieren zu wollen, werden hieran nichts ändern.
Vielleicht trifft das auch auf Stapfs Sohn zu, der ja eigentlich mal die Klinik übernehmen sollte (siehe Stuttgarter Nachrichten vom 23.10.2014: Das Feld in München, wo er eine zweite Klinik betreibt, will er anderen Angestellten sowie seinem Sohn übergeben, „wenn der in fünf Jahren selbst Gynäkologe ist“). Warum sein Sohn Gynäkologe sein muss, um Abtreibungen durchführen zu können, während Stapf selbst gar keine Facharztqualifikation hat, ist ein Rätsel. #219a #keinewerbungfuerabtreibung
https://bundesverband-lebensrecht.de/will-nicht-mal-sein-sohn-weiter-abtreiben-stapf-findet-keinen-nachfolger/
Will nicht mal sein Sohn weiter abtreiben? Stapf findet keinen Nachfolger
Friedrich Stapf findet keinen Nachfolger für seine Abtreibungsklinik. Dabei müsste man davon doch gut leben können – bei ca. 15 Abtreibungen täglich und Einnahmen von 450 bis 500 Euro pro Abtreibung ist das immerhin ein Umsatz von bis zu 7500 Euro pro Tag, knapp zwei Millionen im Jahr. Ein dermaßen standardisierter Eingriff erfordert zudem weder teure Geräte noch hohe Personalkosten.
Warum findet sich trotzdem kein Arzt, der das machen will? Die Antwort ist einfach – die allermeisten Mediziner haben diesen Beruf erlernt, weil sie menschliches Leben erhalten wollen, und nicht töten. Und alle Forderungen danach, Abtreibungen als ein Menschenrecht etablieren zu wollen, werden hieran nichts ändern.
Vielleicht trifft das auch auf Stapfs Sohn zu, der ja eigentlich mal die Klinik übernehmen sollte (siehe Stuttgarter Nachrichten vom 23.10.2014: Das Feld in München, wo er eine zweite Klinik betreibt, will er anderen Angestellten sowie seinem Sohn übergeben, „wenn der in fünf Jahren selbst Gynäkologe ist“). Warum sein Sohn Gynäkologe sein muss, um Abtreibungen durchführen zu können, während Stapf selbst gar keine Facharztqualifikation hat, ist ein Rätsel. #219a #keinewerbungfuerabtreibung
https://bundesverband-lebensrecht.de/will-nicht-mal-sein-sohn-weiter-abtreiben-stapf-findet-keinen-nachfolger/

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