Hätte, wäre, wenn ...
Von den Fehlbildungen hätte sie nichts gewusst , wenn sie nicht zur Untersuchung gegangen wäre.
Sei's drum.
Selbst wenn der ganze Bericht gelogen wäre, hat mir das gezeigt, wie viele von euch denken.
Abtreibungsgesetz - Wer verantwortet sowas
18.07.2025 23:17
Abtreibungsgesetz - Wer verantwortet sowas
18.07.2025 23:17
Abtreibungsgesetz - Wer verantwortet sowas
Polnische Ärzte verurteilt – Frau stirbt nach verweigerter Abtreibung
Ein Gericht in Polen hat drei Ärzte verurteilt, weil sie das Leben einer Frau nicht durch einen Schwangerschaftsabbruch retteten. Der Fall hat die Debatte über das strenge Abtreibungsrecht im Land erneut entfacht.
In Polen sind drei Ärzte wegen des Todes einer Frau mit Schwangerschaftskomplikationen verurteilt worden. Angesichts des strengen Abtreibungsrechts im Land hatten die Gynäkologen nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten.
Das Urteil werde "in die Geschichte des Kampfes der polnischen Frauen für ihre Rechte, d.h. den Kampf für Menschenrechte, eingehen", kommentierte die liberale Zeitung "Gazeta Wyborcza". Vertreterinnen der Frauenrechtsbewegung Strajk Kobiet (Frauenstreik) sagten der Nachrichtenagentur PAP, es sei ihres Wissens nach der erste derartige Richterspruch.
Mutter starb an septischem Schock
Der Fall hatte sich 2021 in der südpolnischen Stadt Pszczyna nach einer Verschärfung des Abtreibungsrechts ereignet. Eine 30 Jahre alte Frau, die ein Kind mit Fehlbildungen erwartete, kam mit geplatzter Fruchtblase ins örtliche Krankenhaus. Die Ärzte warteten, dass der Embryo von allein abstirbt; doch die Mutter starb an einem septischen Schock.
Wegen dieser Fehlentscheidung verurteilte ein Gericht in Pszczyna einen Arzt zu anderthalb Jahren Haft, einen zweiten zu einem Jahr und drei Monaten. Beide erhielten sechs Jahre Berufsverbot. Ihr Vorgesetzter wurde zu einem Jahr auf Bewährung und vier Jahren Berufsverbot verurteilt. Das Urteil vom Donnerstag ist nach Angaben von PAP noch nicht rechtskräftig.
Strenge Rechtsvorschriften in Polen
Unter der damaligen nationalkonservativen Regierung in Polen hatte das Verfassungsgericht 2020 entschieden, dass Frauen auch dann nicht abtreiben dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Ein Abbruch ist nur noch nach einer Vergewaltigung oder Inzest möglich - oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. In den Jahren seitdem sind mehrere Frauen unter ähnlichen Umständen wie in Pszczyna ums Leben gekommen, was jedes Mal Proteste hervorrief.
Die derzeitige Mitte-Links-Regierung scheiterte 2024 mit einer Liberalisierung. Wegen Abweichlern in den eigenen Reihen gelang es nicht einmal, die Strafandrohung wegen Beihilfe zu Abtreibung aufzuheben, die auch Ehemänner, Partner oder Verwandte treffen kann.
Rechtliche Grauzone beklagt
Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna sagte im Zusammenhang mit dem Prozess, die Krankenhäuser hätten klare Leitlinien zu Abtreibungen in Situationen, in denen Leben oder Gesundheit einer Frau gefährdet sei. Das Leben der Frau müsse immer vorgehen, sagte der Vorsitzende des polnischen Gynäkologenverbands, Piotr Sieroszewski. Er kritisierte aber, dass es in den Rechtsvorschriften des Ministeriums weiter eine Grauzone gebe.
In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen - geregelt wird das im Paragraf 218. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung erfolgt. (dpa/bearbeitet von amb)
Ein Gericht in Polen hat drei Ärzte verurteilt, weil sie das Leben einer Frau nicht durch einen Schwangerschaftsabbruch retteten. Der Fall hat die Debatte über das strenge Abtreibungsrecht im Land erneut entfacht.
In Polen sind drei Ärzte wegen des Todes einer Frau mit Schwangerschaftskomplikationen verurteilt worden. Angesichts des strengen Abtreibungsrechts im Land hatten die Gynäkologen nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten.
Das Urteil werde "in die Geschichte des Kampfes der polnischen Frauen für ihre Rechte, d.h. den Kampf für Menschenrechte, eingehen", kommentierte die liberale Zeitung "Gazeta Wyborcza". Vertreterinnen der Frauenrechtsbewegung Strajk Kobiet (Frauenstreik) sagten der Nachrichtenagentur PAP, es sei ihres Wissens nach der erste derartige Richterspruch.
Mutter starb an septischem Schock
Der Fall hatte sich 2021 in der südpolnischen Stadt Pszczyna nach einer Verschärfung des Abtreibungsrechts ereignet. Eine 30 Jahre alte Frau, die ein Kind mit Fehlbildungen erwartete, kam mit geplatzter Fruchtblase ins örtliche Krankenhaus. Die Ärzte warteten, dass der Embryo von allein abstirbt; doch die Mutter starb an einem septischen Schock.
Wegen dieser Fehlentscheidung verurteilte ein Gericht in Pszczyna einen Arzt zu anderthalb Jahren Haft, einen zweiten zu einem Jahr und drei Monaten. Beide erhielten sechs Jahre Berufsverbot. Ihr Vorgesetzter wurde zu einem Jahr auf Bewährung und vier Jahren Berufsverbot verurteilt. Das Urteil vom Donnerstag ist nach Angaben von PAP noch nicht rechtskräftig.
Strenge Rechtsvorschriften in Polen
Unter der damaligen nationalkonservativen Regierung in Polen hatte das Verfassungsgericht 2020 entschieden, dass Frauen auch dann nicht abtreiben dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Ein Abbruch ist nur noch nach einer Vergewaltigung oder Inzest möglich - oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. In den Jahren seitdem sind mehrere Frauen unter ähnlichen Umständen wie in Pszczyna ums Leben gekommen, was jedes Mal Proteste hervorrief.
Die derzeitige Mitte-Links-Regierung scheiterte 2024 mit einer Liberalisierung. Wegen Abweichlern in den eigenen Reihen gelang es nicht einmal, die Strafandrohung wegen Beihilfe zu Abtreibung aufzuheben, die auch Ehemänner, Partner oder Verwandte treffen kann.
Rechtliche Grauzone beklagt
Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna sagte im Zusammenhang mit dem Prozess, die Krankenhäuser hätten klare Leitlinien zu Abtreibungen in Situationen, in denen Leben oder Gesundheit einer Frau gefährdet sei. Das Leben der Frau müsse immer vorgehen, sagte der Vorsitzende des polnischen Gynäkologenverbands, Piotr Sieroszewski. Er kritisierte aber, dass es in den Rechtsvorschriften des Ministeriums weiter eine Grauzone gebe.
In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen - geregelt wird das im Paragraf 218. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung erfolgt. (dpa/bearbeitet von amb)
Kommentare
Miri21 22.07.2025 13:37
Der Bericht ist unvollständig und bezieht Stellungnahme gegen Lebensschutz, aber für Schwangerschaftsabbrüche. Er dient unserer Gesellschaft der Verantwortungslosigkeit, Leichtlebigkeit und Vergnügungssucht...
Es geht auch nicht darum, wie und was viele von uns denken, sondern darum, was unser Schöpfer denkt und welches Verhalten er von uns wünscht...
Schliesslich hat er das mit unserer Erlösung auch nicht auf die leichte Schulter genommen. Seinem Beispiel sollen wir folgen... Das heißt in meinem Augen uns von keiner Abtreibungslobby verführen lassen.
Die Frau hat zwar ihr diesseitiges Leben verloren - sei es nun aus Fremd-, Eigenverschulden oder ungünstige Umstände - bleibt nur zu hoffen und für sie zu beten, dass sie ihr ewiges Leben gewonnen hat.
Joh 15:13 Eine größere Liebe hat niemand als die, daß er sein Leben hingibt für seine Freunde.
Es gab schon immer schlimme Umstände und tragische Zeiten. Mir hatte mal jemand erzählt wie beim Bombenangriff der Teer heiß und flüssig würde, Leute sind aus brennenden Häusern/Trümmern geflüchtet... Auch eine Hochschwangere blieb im heißen Teer stecken, das Fruchtwasser verdampfte und die bereits tote Frau gebahr, das Kind vergluehte... Menschen konnten kaum ihr eigenes Leben retten und keiner konnte anderen beistehen...
Hoffe und bete man, dass man von Kriegen verschont bleibe. Der Krieg im Mutterleib gegen die eigenen Kinder sollte aber beendet und nicht noch gefördert werden.
Christsein ist mehr als eine humanistische oder gar egoistische Lebensweise, als Christ sollte man sein Augenmerk auf Gott/Jesus richten und nach seinem Wort handeln.
Es geht auch nicht darum, wie und was viele von uns denken, sondern darum, was unser Schöpfer denkt und welches Verhalten er von uns wünscht...
Schliesslich hat er das mit unserer Erlösung auch nicht auf die leichte Schulter genommen. Seinem Beispiel sollen wir folgen... Das heißt in meinem Augen uns von keiner Abtreibungslobby verführen lassen.
Die Frau hat zwar ihr diesseitiges Leben verloren - sei es nun aus Fremd-, Eigenverschulden oder ungünstige Umstände - bleibt nur zu hoffen und für sie zu beten, dass sie ihr ewiges Leben gewonnen hat.
Joh 15:13 Eine größere Liebe hat niemand als die, daß er sein Leben hingibt für seine Freunde.
Es gab schon immer schlimme Umstände und tragische Zeiten. Mir hatte mal jemand erzählt wie beim Bombenangriff der Teer heiß und flüssig würde, Leute sind aus brennenden Häusern/Trümmern geflüchtet... Auch eine Hochschwangere blieb im heißen Teer stecken, das Fruchtwasser verdampfte und die bereits tote Frau gebahr, das Kind vergluehte... Menschen konnten kaum ihr eigenes Leben retten und keiner konnte anderen beistehen...
Hoffe und bete man, dass man von Kriegen verschont bleibe. Der Krieg im Mutterleib gegen die eigenen Kinder sollte aber beendet und nicht noch gefördert werden.
Christsein ist mehr als eine humanistische oder gar egoistische Lebensweise, als Christ sollte man sein Augenmerk auf Gott/Jesus richten und nach seinem Wort handeln.
Miri21 22.07.2025 14:02
Wie viele Kinder sind in den letzten Kriegsjahren in Russland, Deutschland usw. durch Vergewaltigungen entstanden. Lediglich die Amerikaner haben selten vergewaltigt sondern eher verführt.
Die Frauen hatten ihre Männer, ihr Dach über dem Kopf verloren. Sie konnten in keine Abtreibungsklinik fahren. Damals herrschte noch eine andere Denkweise, die Frauen sagten sich: Das Kind bekomm ich auch noch gross.
Die Frauen hatten ihre Männer, ihr Dach über dem Kopf verloren. Sie konnten in keine Abtreibungsklinik fahren. Damals herrschte noch eine andere Denkweise, die Frauen sagten sich: Das Kind bekomm ich auch noch gross.
Anastacia 23.07.2025 12:31
Nochmal:
Die ist kein Abtreibungs Blog!
Hier wurden menschliche Entscheidungen getroffen.
Ob die Frau mit einer anderen Entscheidung überlebt hätte, weiß man nicht.
Die ist kein Abtreibungs Blog!
Hier wurden menschliche Entscheidungen getroffen.
Ob die Frau mit einer anderen Entscheidung überlebt hätte, weiß man nicht.
Anastacia 23.07.2025 12:33
Ich hätte eine andere Überschrift wählen sollen.
Vielleicht:
Wie würdet ihr entscheiden?
Vielleicht:
Wie würdet ihr entscheiden?
Klavierspielerin2 23.07.2025 12:40
@Anasta, " wer verantwortet sowas" ist doch deine Blog- Frage und da dreht es sich um Fragen, die Frauen betreffen.
Da darf man nicht nur Einzelfälle heraus heben, sondern eine ganz große Mehrheit, die unter den Folgen leiden, weil sie ihr Kind getötet haben.
Ich halte es für verantwortungslos, diese Folgen, den abtreibungswilligen Frauen vorzuenthalten.
Entscheiden müssen sie das dann selbst, allerdings müssen sie vollumfänglich unterrichtet sein!
Da darf man nicht nur Einzelfälle heraus heben, sondern eine ganz große Mehrheit, die unter den Folgen leiden, weil sie ihr Kind getötet haben.
Ich halte es für verantwortungslos, diese Folgen, den abtreibungswilligen Frauen vorzuenthalten.
Entscheiden müssen sie das dann selbst, allerdings müssen sie vollumfänglich unterrichtet sein!
Anastacia 23.07.2025 14:35
Da darf man nicht nur Einzelfälle heraus heben, sondern eine ganz große Mehrheit, die unter den Folge leiden, weil sie ihr Kind getötet haben.
Diese Frau im Beispiel leidet auf jeden Fall nicht mehr, denn sie ist tot.
NOCHMAL: Hier ging es um die Beendigung einer Schwangerschaft bzw. die Einleitung der Geburt eines Kindes, weil das Leben der Frau in Gefahr war.
Wie man sieht, sind jetzt beide tot.
Diese Frau im Beispiel leidet auf jeden Fall nicht mehr, denn sie ist tot.
NOCHMAL: Hier ging es um die Beendigung einer Schwangerschaft bzw. die Einleitung der Geburt eines Kindes, weil das Leben der Frau in Gefahr war.
Wie man sieht, sind jetzt beide tot.
Miri21 24.07.2025 07:07
Als Christen glauben wir doch an die Auferstehung, dass Gott uns jede Träne abwischen wird...
Seinesgleichen 24.07.2025 09:38
Zur Info :
In diesem Blog sind Beiträge verschwunden.
Die Blogerstellerin verfälscht somit den Diskussionsverlauf.
In diesem Blog sind Beiträge verschwunden.
Die Blogerstellerin verfälscht somit den Diskussionsverlauf.

Jetzt
Wahrscheinlich hatte sie bereits eine Infektion als sie ins Krankenhaus kam.