Ja zur freien Meinungsäußerung - Nein zu
Intoleranz und antidemokratischer Grundgesinnung
Der Marsch für das Leben am 19. Sept., wird immer mehr zur Frage ob es in Deutschland noch das Recht auf freie Meinung gibt und ob die gerade von den Linken ständig geforderte Toleranz auch für Christen gilt.
Die Partei „Die Linke“, vertreten durch die Parteivorsitzende Katja Kipping,
hat in den vergangenen Wochen wiederholt und mit Nachdruck dazu aufgerufen, den „Marsch für das Leben“ am 19. September 2015 in Berlin zu blockieren.
Die durch den Blockadeaufruf zutage tretende fehlende demokratische Grundhaltung der Linken wird ergänzt durch die Unkenntnis bzw. die Ablehnung in Deutschland gültiger Gesetze.
So hatte Frau Kipping in einer Pressemitteilung der Linken vom 29.06.2015 gefordert:
„Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigen Körper ist ein Menschenrecht. Dass sich Frauen in Deutschland noch immer nicht ohne Beratungszwang für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können, ist beschämend.
Der Paragraph 218 muss endlich vollständig aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen werden“ (Anmerkung dazu: mittlerweile hat „Die Linke“ diese Pressemitteilung abgeändert und den §218 dem Strafgesetzbuch zugeordnet, die ursprüngliche Erklärung ist aber weiterhin im Internet aufrufbar).
Die Nachrichtenagentur „Idea“ zitiert Äußerungen aus dem Büro von Frau Kipping, die den Aufruf zur Blockade des Marsches für das Leben bekräftigen, wie folgt:
„Sitzdemonstrationen seien ein legitimes Mittel zivilen Ungehorsams. 'Symbolische Blockaden' dieses Marsches habe es auch in der Vergangenheit gegeben: 'Ich glaube nicht, dass sich irgendeine der TeilnehmerInnen der vergangenen Jahre geängstigt oder eingeschüchtert gefühlt hat.'
Ferner sei im Grundgesetz nicht die Menschenwürde ungeborener Kinder geschützt: 'Zum Rechtssubjekt und damit zum Träger von Grundrechten wird der Mensch jedoch erst mit der Vollendung der Geburt.'
Der Linken gehe es darum, das Recht der Frauen zu stärken, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen wollen oder nicht. Dafür werde man auch in Zukunft die Versammlungsfreiheit nutzen.“
Martin Lohmann, der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), entgegnete in einer auf Facebook veröffentlichten Stellungnahme: „Wir werben für das Leben, wir werben für die Freiheit, und wir werben für das Recht auf Meinungsäußerung. Denn wir, die wir zum Marsch für das Leben einladen, sind und bleiben Demokraten. Wer, wie offenbar die LINKE, das nicht ertragen kann und das Ja zum Lebensrecht eines jeden Menschen verhindern will, outet sich als menschenverachtender Antidemokrat und verrät eine besorgniserregende Phobie gegenüber Freiheit und Toleranz.“
Auf CiticenGo kann man sich dazu positionieren.
[url=]http://citizengo.org/de[/url]
Mit der Unterzeichnung der Petition lösen Sie eine E-Mail an Katja Kipping, die Vorsitzende der Partei „Die Linke“, aus und sagen ihr:
Ich bin für das Recht auf Leben!
Ich bin für die Freiheit!
Ich bin für das Recht auf Meinungsäußerung!
Und ich bin gegen antidemokratische Grundgesinnung und Intoleranz!
Bitte hören Sie sofort damit auf, Mitbürger aus Intoleranz zu diskriminieren!
lösen Sie eine E-Mail an Katja Kipping,
die Vorsitzende der Partei „Die Linke“, mit folgendem Text aus.
Sehr geehrte Frau Parteivorsitzende Katja Kipping,
mehrfach haben Sie in den vergangenen Wochen zur Blockade des „Marsch für das Leben“ am 19. September 2015 in Berlin aufgerufen und die Streichung des §218 StGB gefordert.
Natürlich steht es Ihnen frei, solche Forderungen zu stellen und Gesetzesänderungen bis hin zur Änderung des Grundgesetzes zu fordern.
Aber als Vorsitzende einer in Parlamenten vertretenen Partei sollten Sie bitte auch auf die gültige Verfassung achten und diese zur Grundlage Ihres Handelns machen.
Ganz besonders unverständlich ist mir, dass Sie sich einerseits auf die Versammlungsfreiheit berufen und diese dann andererseits benutzen, um andere Bürger in ihrer freien Meinungsäußerung zu beschränken.
Mit dem wiederholten Aufruf zur Blockade des Marsches für das Leben am
19. September 2015 in Berlin zeigen Sie deutlich, dass Sie das Recht auf Versammlungsfreiheit zwar für sich selbst einfordern, Ihren Mitbürgern aber absprechen.
Frau Kipping, Ihre Äußerungen und Aufrufe bezeugen eine deutliche Intoleranz gegenüber anders denkenden Mitbürgern und eine massive Diskriminierung derselben, indem Sie diese an der Wahrnehmung ihrer von der Verfassung garantierten Grundrechte hindern wollen.
Deshalb möchte ich Ihnen mitteilen:
Ich bin für das Recht auf Leben!
Ich bin für die Freiheit!
Ich bin für das Recht auf Meinungsäußerung!
Und ich bin gegen antidemokratische Grundgesinnung und Intoleranz!
Bitte hören Sie sofort damit auf, Mitbürger aus Intoleranz zu diskriminieren!
Mit freundlichen Grüßen,
ihr Name