Petition für Oster und Vorderholzer
17.07.2025 21:31
Petition für Oster und Vorderholzer
17.07.2025 21:31
Petition für Oster und Vorderholzer
Jeder weiss worum es geht:
Es braucht ein starkes Zeichen der Solidarität für jene, die frank und frei die christliche Lehre vertreten. Schlimm genug, dass sich so wenige getraut haben.
[url=:]: citizengo.org/en-row/oth/15973[/url]
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Kommentare
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hansfeuerstein 17.07.2025 21:32
https://citizengo.org/en-row/oth/15973
hansfeuerstein 17.07.2025 21:52
Ich beführchte die CDU/CSU hat und wird sich über den Tisch ziehen lassen, und ernüchternd muss man feststellen, dass es sehr naheliegend ist, dass Merz die Straffreiheit für Abtreibung und damit die faktische Verabschiedung aus dem Lebensschutz im Koalitionsvertrag bereits implizit hingenommen hingenommen hatt. (durch die Freigabe der Kostenübernahme durch die KK, was nur für gesetzeskonforme Handlungen möglich ist) Merz könnte seinerseits dabei an Möglichkeiten der Stammzellenforschung und die Möglichkeit von Organentnahme vorgeburtlicher "Körper" gedacht haben. Denn, mit der rechtlichen "Entkriminalisierung" geht selbstverständlich und auf dem Fuße auch der Verlust des Schutzes einher. Durch die Abstufungen von Menschenwürde fällt auch der Schutz innerhalb dieser Stufen gleich mit weg. Ich gehe sogar davon aus, dass damit viel Geld zu verdienen ist, insbesondere wenn man dies beeinflussen kann, durch Lobbyarbeit z.B. Es ist nicht schön an diese Dinge zu denken, aber bei realistischer Einschätzung naheliegend.
hansfeuerstein 17.07.2025 21:57
Plant die Koalition die Legalisierung von Abtreibungen? Ein Satz von Brosius-Gersdorf wirft Fragen auf
Brosius-Gersdorf erklärte bei Lanz, die Bundesregierung plane die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und verwies auf den Koalitionsvertrag. Stimmt das? Ihre Argumentation wirkt schlüssig - das Gesundheitsministerium dementiert auf Anfrage nicht.
Frauke Brosius-Gersdorf wollte sich am Dienstagabend bei Markus Lanz aus der Affäre ziehen, die rund um ihre Nominierung für das Bundesverfassungsgericht entstanden ist. In ihrer Rechtfertigung äußerte die Professorin sich allerdings bemerkenswert – und erklärte, ihre Forderung nach einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs fände sich auch im Koalitionsvertrag wieder.
Um das Thema Schwangerschaftsabbruch war im Vorfeld und auch während der Koalitionsverhandlungen hart gerungen worden: Aus der SPD drohte beispielsweise die Frauen-Vereinigung mit einem Nein zum Vertrag, wenn Paragraph 218a, der Abtreibungen im Grundsatz für rechtswidrig und strafbar erklärt, nicht gestrichen würde.
„Eine Nicht-Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wäre ein Stillstand, den wir so nicht mehr akzeptieren“, sagte die Bundesvorsitzende der SPD-Frauen, Ulrike Häfner – eine etwas verquere Aussage, wo doch der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche längst entkriminalisiert ist. Am Ende konnte sich die SPD mit der Forderung nach einer Legalisierung nicht durchsetzen – zumindest nicht direkt.
Denn der Koalitionsvertrag, der im Wording an dieser Stelle erst einmal durchaus der Unions-Position entspricht, betont zum Thema Abtreibung zunächst, man wolle „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“. Allerdings heißt es dort auch: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“
Die heutigen Regelungen sind einfach und dem Recht entsprechend: Weil Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig sind, können und dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen solchen grundsätzlich nicht übernehmen. Ausnahmen gibt es für medizinisch oder kriminologisch indizierte Abtreibungen – solche also, die zum Schutze der Gesundheit der Mutter oder nach einer Schwangerschaft durch Vergewaltigung vorgenommen werden – sowie in sozialen Härtefällen.
Wollte die Bundesregierung die Kostenübernahme tatsächlich darüber hinaus „ausweiten“, wie es im Koalitionsvertrag heißt, müsste dies tatsächlich, wie von Brosius-Gersdorf behauptet, eine Form von Legalisierung voraussetzen. Die juristische Argumentation der Potsdamer Professorin ist in dieser Hinsicht zumindest schlüssig: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Kostenübernahme eines rechtswidrigen Abbruchs im Grundsatz nicht zulässig ist.
„Im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe, im Ergebnis“, erklärte Brosius-Gersdorf. Dort hieße es nämlich, „dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. (…) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“, argumentierte die Juristin. „Das heißt: Im Ergebnis passt zwischen den Koalitionsvertrag und meine wissenschaftliche Position kein Blatt.“
„Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, der nach § 218a Abs. 1 StGB straffrei ist, nicht übernehmen“, heißt es in einem Urteil aus dem Oktober 1998. Eine solche Kostenübernahme würde die Rechtswidrigkeit des Abbruchs relativieren und den Eindruck erwecken, dass der Staat den Abbruch als rechtmäßig anerkenne. „Dies wäre mit der Schutzpflicht für das ungeborene Leben nach Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar“, begründete Karlsruhe. Auch bei einer späteren Entscheidung wurde durch das Bundesverfassungsgericht auf diesen Beschluss verwiesen.
Plant die Regierung also eine Änderung der Rechtslage oder gar, wie von Brosius-Gersdorf beschrieben, eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs? Das Bundesgesundheitsministerium kann sich zu einer klaren Antwort in der Sache nicht durchringen. Apollo News hatte das Ministerium mit den Aussagen der Juristin konfrontiert und angefragt, ob der Koalitionsvertrag die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen decke. Als Antwort heißt es lediglich, dass „konkrete Gesetzesvorhaben“ in dieser Sache „noch nicht spruchreif“ seien. Ein Dementi der Aussagen von Brosius-Gersdorf sieht anders aus.
Es ist zu bezweifeln, ob jedem in der Union die mögliche Tragweite dieser Passage im Koalitionsvertrag bewusst war. Bundeskanzler Merz allerdings hatte sich in dieser Frage schon in der Vergangenheit kompromissbereit gezeigt. Ende vergangenen Jahres schloss er eine Reform der Gesetzgebung nicht aus und zeigte sich dafür sogar offen: „Natürlich kann man sich nach so vielen Jahren noch einmal neu mit dem Thema beschäftigen“, sagte Merz im November gegenüber der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft und den Stuttgarter Nachrichten. Es gebe erkennbar einen gesellschaftlichen Wandel, der eine Überprüfung der aktuellen Regelung rechtfertige, führte er weiter aus.
Brosius-Gersdorf erklärte bei Lanz, die Bundesregierung plane die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und verwies auf den Koalitionsvertrag. Stimmt das? Ihre Argumentation wirkt schlüssig - das Gesundheitsministerium dementiert auf Anfrage nicht.
Frauke Brosius-Gersdorf wollte sich am Dienstagabend bei Markus Lanz aus der Affäre ziehen, die rund um ihre Nominierung für das Bundesverfassungsgericht entstanden ist. In ihrer Rechtfertigung äußerte die Professorin sich allerdings bemerkenswert – und erklärte, ihre Forderung nach einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs fände sich auch im Koalitionsvertrag wieder.
Um das Thema Schwangerschaftsabbruch war im Vorfeld und auch während der Koalitionsverhandlungen hart gerungen worden: Aus der SPD drohte beispielsweise die Frauen-Vereinigung mit einem Nein zum Vertrag, wenn Paragraph 218a, der Abtreibungen im Grundsatz für rechtswidrig und strafbar erklärt, nicht gestrichen würde.
„Eine Nicht-Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wäre ein Stillstand, den wir so nicht mehr akzeptieren“, sagte die Bundesvorsitzende der SPD-Frauen, Ulrike Häfner – eine etwas verquere Aussage, wo doch der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche längst entkriminalisiert ist. Am Ende konnte sich die SPD mit der Forderung nach einer Legalisierung nicht durchsetzen – zumindest nicht direkt.
Denn der Koalitionsvertrag, der im Wording an dieser Stelle erst einmal durchaus der Unions-Position entspricht, betont zum Thema Abtreibung zunächst, man wolle „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“. Allerdings heißt es dort auch: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“
Die heutigen Regelungen sind einfach und dem Recht entsprechend: Weil Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig sind, können und dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen solchen grundsätzlich nicht übernehmen. Ausnahmen gibt es für medizinisch oder kriminologisch indizierte Abtreibungen – solche also, die zum Schutze der Gesundheit der Mutter oder nach einer Schwangerschaft durch Vergewaltigung vorgenommen werden – sowie in sozialen Härtefällen.
Wollte die Bundesregierung die Kostenübernahme tatsächlich darüber hinaus „ausweiten“, wie es im Koalitionsvertrag heißt, müsste dies tatsächlich, wie von Brosius-Gersdorf behauptet, eine Form von Legalisierung voraussetzen. Die juristische Argumentation der Potsdamer Professorin ist in dieser Hinsicht zumindest schlüssig: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Kostenübernahme eines rechtswidrigen Abbruchs im Grundsatz nicht zulässig ist.
„Im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe, im Ergebnis“, erklärte Brosius-Gersdorf. Dort hieße es nämlich, „dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. (…) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“, argumentierte die Juristin. „Das heißt: Im Ergebnis passt zwischen den Koalitionsvertrag und meine wissenschaftliche Position kein Blatt.“
„Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, der nach § 218a Abs. 1 StGB straffrei ist, nicht übernehmen“, heißt es in einem Urteil aus dem Oktober 1998. Eine solche Kostenübernahme würde die Rechtswidrigkeit des Abbruchs relativieren und den Eindruck erwecken, dass der Staat den Abbruch als rechtmäßig anerkenne. „Dies wäre mit der Schutzpflicht für das ungeborene Leben nach Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar“, begründete Karlsruhe. Auch bei einer späteren Entscheidung wurde durch das Bundesverfassungsgericht auf diesen Beschluss verwiesen.
Plant die Regierung also eine Änderung der Rechtslage oder gar, wie von Brosius-Gersdorf beschrieben, eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs? Das Bundesgesundheitsministerium kann sich zu einer klaren Antwort in der Sache nicht durchringen. Apollo News hatte das Ministerium mit den Aussagen der Juristin konfrontiert und angefragt, ob der Koalitionsvertrag die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen decke. Als Antwort heißt es lediglich, dass „konkrete Gesetzesvorhaben“ in dieser Sache „noch nicht spruchreif“ seien. Ein Dementi der Aussagen von Brosius-Gersdorf sieht anders aus.
Es ist zu bezweifeln, ob jedem in der Union die mögliche Tragweite dieser Passage im Koalitionsvertrag bewusst war. Bundeskanzler Merz allerdings hatte sich in dieser Frage schon in der Vergangenheit kompromissbereit gezeigt. Ende vergangenen Jahres schloss er eine Reform der Gesetzgebung nicht aus und zeigte sich dafür sogar offen: „Natürlich kann man sich nach so vielen Jahren noch einmal neu mit dem Thema beschäftigen“, sagte Merz im November gegenüber der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft und den Stuttgarter Nachrichten. Es gebe erkennbar einen gesellschaftlichen Wandel, der eine Überprüfung der aktuellen Regelung rechtfertige, führte er weiter aus.
(Nutzer gelöscht) 17.07.2025 22:21
Allerdings wird in dem ganzen Wirbel um diese Person übersehen, dass die an ihrer Stellen vorgesehene Dame mindestens genau so problematisch ist, da sie eine Transformation unser Institutionen und Gesellschaft anstrebt..
hansfeuerstein 17.07.2025 22:23
Wir müssen wachsam sein, und müssen uns vo Illusionen hinsichtlich Personen und Parteien verabschieden. Es ist genau diese Deal-Mentalität, die ein vorschnelles "Ja" zu dieser Kandidatin plötzlich in anderem Licht erscheinen lässt. Für die einen wäre es ein ideologisches Muss (seit Jahrzehten, mein Bauch gehöhrt mir) für die anderen könnte gelten, na, dann geben wir halt nach, wenn sich damit auch noch Geld verdienen lässt....
(Nutzer gelöscht) 17.07.2025 22:50
Wie abgestumpft muss man sein, um dem zustimmen zu können? Welche brisanten Themen braucht es noch, um die Menschen wachzurütteln? Das kann doch wohl alles nicht wahr sein! Bitte Jesus, komm bald! 🙏
hansfeuerstein 17.07.2025 22:52
Die Menschen handeln nur nach Vorteilen, und richten damit viel Unheil an...
Jubel 17.07.2025 23:29
und sie öffnen die Tür für die Finsternis - und wir brauchen Gottes Eingreifen und wichtig ist ihn zu bitten, zu beten
hansfeuerstein 18.07.2025 01:09
Ich habe ein bischen recherchiert. Es ist tatsächlich so, wie ich vermutet hatte:
Stammzellforschung zwischen Grundrechtsgewährleistung
und objektivem Schutzauftrag
- Zusammenfassung -
Dreh- und Angelpunkt des verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zwischen Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie Menschenwürde- und Lebensschutz (Art. 1
Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG), in dem sich die Stammzellforschung bewegt, ist der
rechtliche Status des Embryos in vitro, aus dem die Stammzellen gewonnen werden,
und die damit verbundene Reichweite des staatlichen Schutzauftrags.
Hierzu werden unterschiedliche Positionen vertreten:
Das Bundesverfassungsgericht legt sich in seinen Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht fest, ob das werdende Leben bereits selbst Grundrechtsträger ist
oder nur vom objektiven Schutzgehalt der Grundrechte erfasst ist.
In der Literatur gehen die Auffassungen auseinander: Eine Ansicht sieht zwischen
geborenem Menschen und Embryo in vitro keinen Unterschied, der es rechtfertigen
würde, dem Embryo einen geringeren grundrechtlichen Schutz zukommen zu lassen.
Sie erkennt den Embryo in vitro als „vollwertigen“ Grundrechtsträger an. Eine Abwägung zwischen den von der Forschungsfreiheit geschützten Belangen im Rahmen der
Stammzellforschung einerseits sowie der Menschenwürde und des Rechts auf Leben
des Embryos in vitro andererseits verbietet sich. Stammzellforschung ist hiernach ausgeschlossen.
Stammzellforschung zwischen Grundrechtsgewährleistung
und objektivem Schutzauftrag
- Zusammenfassung -
Dreh- und Angelpunkt des verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zwischen Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie Menschenwürde- und Lebensschutz (Art. 1
Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG), in dem sich die Stammzellforschung bewegt, ist der
rechtliche Status des Embryos in vitro, aus dem die Stammzellen gewonnen werden,
und die damit verbundene Reichweite des staatlichen Schutzauftrags.
Hierzu werden unterschiedliche Positionen vertreten:
Das Bundesverfassungsgericht legt sich in seinen Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht fest, ob das werdende Leben bereits selbst Grundrechtsträger ist
oder nur vom objektiven Schutzgehalt der Grundrechte erfasst ist.
In der Literatur gehen die Auffassungen auseinander: Eine Ansicht sieht zwischen
geborenem Menschen und Embryo in vitro keinen Unterschied, der es rechtfertigen
würde, dem Embryo einen geringeren grundrechtlichen Schutz zukommen zu lassen.
Sie erkennt den Embryo in vitro als „vollwertigen“ Grundrechtsträger an. Eine Abwägung zwischen den von der Forschungsfreiheit geschützten Belangen im Rahmen der
Stammzellforschung einerseits sowie der Menschenwürde und des Rechts auf Leben
des Embryos in vitro andererseits verbietet sich. Stammzellforschung ist hiernach ausgeschlossen.
hansfeuerstein 18.07.2025 01:17
Nach gegenteiliger Auffassung (sic.) ist der Embryo in vitro zwar als menschliches Leben
anzusehen, in seinem Schutz aber eben nicht mit einem geborenen Menschen gänzlich
gleichzusetzen. Ihm wird entweder nur eine eingeschränkte Grundrechtsträgerschaft
(sog. abgestufter Grundrechtsschutz oder Grundrechtsanwartschaft) zugebilligt oder
diese sogar gänzlich verneint, aber der Schutz über den objektiv-rechtlichen Gehalt
der Grundrechte bejaht. Der Schutz des Embryos ist nicht absolut. Hiernach ist vielmehr eine Abwägung zwischen den Belangen der Forschung und dem Embryonenschutz möglich.
Erreichbarkeit des angestrebten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns voraussichtlich nur mit embryonalen Stammzellen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/stammzellgesetz.html
anzusehen, in seinem Schutz aber eben nicht mit einem geborenen Menschen gänzlich
gleichzusetzen. Ihm wird entweder nur eine eingeschränkte Grundrechtsträgerschaft
(sog. abgestufter Grundrechtsschutz oder Grundrechtsanwartschaft) zugebilligt oder
diese sogar gänzlich verneint, aber der Schutz über den objektiv-rechtlichen Gehalt
der Grundrechte bejaht. Der Schutz des Embryos ist nicht absolut. Hiernach ist vielmehr eine Abwägung zwischen den Belangen der Forschung und dem Embryonenschutz möglich.
Erreichbarkeit des angestrebten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns voraussichtlich nur mit embryonalen Stammzellen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/stammzellgesetz.html
pieter49 18.07.2025 03:43
Gestern, um 21:57 Uhr
von Hans Feuerstein
...zum Lesen und Überdenken sehr Wichtig !
Besonders den letzte Satz, vom Aktuelle Bundeskanzler:
,,Es gebe erkennbar eine Gesellschaftlichen Wandel, der eine Überprüfung der aktuellen Regelung rechtfertige, führte er weiter aus.''
Friedrich Merz
Das hat natürlich nichts (!), mit Katholische Prinzipien zu tun !
Sonderbar !
und
Beängstigend nebenbei !
von Hans Feuerstein
...zum Lesen und Überdenken sehr Wichtig !
Besonders den letzte Satz, vom Aktuelle Bundeskanzler:
,,Es gebe erkennbar eine Gesellschaftlichen Wandel, der eine Überprüfung der aktuellen Regelung rechtfertige, führte er weiter aus.''
Friedrich Merz
Das hat natürlich nichts (!), mit Katholische Prinzipien zu tun !
Sonderbar !
und
Beängstigend nebenbei !
(Nutzer gelöscht) 18.07.2025 07:29
Man weiß schon lange, dass dieser Staat hoch verschuldet ist.
(Nutzer gelöscht) 18.07.2025 07:33
Ups,
Dadurch versucht man, diesen Staat „umzubauen“ wo es nur noch nach Nützlichkeit geht mit einer Kontrolle von oben, die ein leichtes Eingreifen durch eine Regierung ermöglicht, die die Beteiligung des Bürgers immer mehr vermeidet.
Dadurch versucht man, diesen Staat „umzubauen“ wo es nur noch nach Nützlichkeit geht mit einer Kontrolle von oben, die ein leichtes Eingreifen durch eine Regierung ermöglicht, die die Beteiligung des Bürgers immer mehr vermeidet.
Klavierspielerin2 18.07.2025 07:43
@pieter, die Parteien sind doch keine Kirche!
Die CDU muss tatsächlich prüfen, die insa Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen ( noch) keine Änderung zur Abtreibungsregelung wünscht.
Das läuft aber bei allen Parteien so, denn wenn's um Wählerstimmen geht, wird jede Partei aktiv!
Die CDU muss tatsächlich prüfen, die insa Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen ( noch) keine Änderung zur Abtreibungsregelung wünscht.
Das läuft aber bei allen Parteien so, denn wenn's um Wählerstimmen geht, wird jede Partei aktiv!
pieter49 18.07.2025 08:02
Heute, um 07:43 Uhr
Werte @Klavierspielerin2, glaubst da das Merz & Co, -sagen wir mal alle Abgeordneten vom Bundestag- , untersuchen was die schweigende Mehrheit, Kirchen und Gemeinde inklusive, von den Politiker noch Ernst genommen werden...
Habe mein Beitrag noch ein mal durchgelesen; ich gebe zu, der ist ziemlich Markant...
Wenn ich mich nicht Irre wurde vor ca. 90 Jahren der SPD verboten !
Jetzt möchten viele Politiker den AfD verbieten !
Wir steuern auf ein, vielleicht nie dagewesene Diktatur zu ...
! ? ! ? ! ?
. . .
Werte @Klavierspielerin2, glaubst da das Merz & Co, -sagen wir mal alle Abgeordneten vom Bundestag- , untersuchen was die schweigende Mehrheit, Kirchen und Gemeinde inklusive, von den Politiker noch Ernst genommen werden...
Habe mein Beitrag noch ein mal durchgelesen; ich gebe zu, der ist ziemlich Markant...
Wenn ich mich nicht Irre wurde vor ca. 90 Jahren der SPD verboten !
Jetzt möchten viele Politiker den AfD verbieten !
Wir steuern auf ein, vielleicht nie dagewesene Diktatur zu ...
! ? ! ? ! ?
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Klavierspielerin2 18.07.2025 08:08
@Pieter, es ist aber keine " schweigende Mehrheit", es haben sich über 140000 Menschen schriftlich bei den CDU - Kandidaten ihres Wahlkreises mit Klarname gemeldet und sich gegen die Wahl jener Richterin ausgesprochen.
Und wenn's um Wählerstimmen geht, werden ALLE Parteien hellhörig!
Und wenn's um Wählerstimmen geht, werden ALLE Parteien hellhörig!
pieter49 18.07.2025 08:12
@all, lese auch den Beitrag von Gestern der um 21:52 Uhr vom Bloginhaber gepostet wurde...
. . .
. . .
pieter49 18.07.2025 08:17
Heute, um 08:08 Uhr
@Klavierspielerin2
Okay werte Klavierspielerin; aber ich nehme den Beitrag vom Bloginhaber , -wie oben Erwähnt wurde- , auch ernst !
21:52 Uhr
@Klavierspielerin2
Okay werte Klavierspielerin; aber ich nehme den Beitrag vom Bloginhaber , -wie oben Erwähnt wurde- , auch ernst !
21:52 Uhr
Klavierspielerin2 18.07.2025 08:49
Klar ist das zu befürchten @pieter.
Macron hat das " Recht auf Abtreibung" sogar in der Verfassung verankert, die Engländer werden in Kürze die Abtreibung bis zur Geburt zulassen. Es ist zum Heulen!
Macron hat das " Recht auf Abtreibung" sogar in der Verfassung verankert, die Engländer werden in Kürze die Abtreibung bis zur Geburt zulassen. Es ist zum Heulen!
pieter49 18.07.2025 08:54
Heute, um 08:49 Uhr
Von @Klavierspielerin2
Du hast Recht ! ! !
,,Es ist zum Heulen!''
Von @Klavierspielerin2
Du hast Recht ! ! !
,,Es ist zum Heulen!''
Natural 18.07.2025 09:31
Klavier , nicht immer gleich nach außen zeigen . Du hast deinen Pabst und viele Kardinäle Bischöfe und Priester hinter dir .
Warum hört man nur vereinzelt Protest und der fällt auch nach angeblicher Aufklärung in sich zusammen 😩😢 . Und wo bleibt vor allem die eindeutige Stimme des Pabstes .
Es sieht so aus das der kleine Christ vom Oberhaupt wie immer im Regen stehen gelassen wird !
Und hör mir auf mit dem Pabst als Fels ! Da ist jeder kleine Christ ein Felsblock dagegen . Du bist ja auch nur ein sehr sehr leiser Christ wenn man so will . Aber dann würde ich doch ganz still sein ! Jesus zu liebe solltest du als Vertreterin der Kath. Kirche laut die Wahrheit sagen und deinem Pabst auf die Füße helfen .
Bald wird es nämlich zu spät sein zu reagieren !
Warum hört man nur vereinzelt Protest und der fällt auch nach angeblicher Aufklärung in sich zusammen 😩😢 . Und wo bleibt vor allem die eindeutige Stimme des Pabstes .
Es sieht so aus das der kleine Christ vom Oberhaupt wie immer im Regen stehen gelassen wird !
Und hör mir auf mit dem Pabst als Fels ! Da ist jeder kleine Christ ein Felsblock dagegen . Du bist ja auch nur ein sehr sehr leiser Christ wenn man so will . Aber dann würde ich doch ganz still sein ! Jesus zu liebe solltest du als Vertreterin der Kath. Kirche laut die Wahrheit sagen und deinem Pabst auf die Füße helfen .
Bald wird es nämlich zu spät sein zu reagieren !
Klavierspielerin2 18.07.2025 10:02
Natural, Papst schreibt man mit " P", wie Petrus oder Paulus 😉
Die Kern - Aufgabe der Kirche ist " allen Völkern das Evangelium zu verkünden."
Politische Statements sind nicht Sache der Kirche, so will es die Säkularisation!
Politische Meinungen sollte man sich selbst verschaffen können, indem man sich gut informiert und zwar aus unterschiedlichen Perspektiven, dazu braucht's- als Ebenbild Gottes haben wir die Voraussetzung- Vernunft.
" Der PaPst" ist nicht dazu Oberhaupt der RKK, um uns seine politische Meinung vorzukauen!
In den evangelischen Kirchen wird das anders gehandhabt.
Die Kern - Aufgabe der Kirche ist " allen Völkern das Evangelium zu verkünden."
Politische Statements sind nicht Sache der Kirche, so will es die Säkularisation!
Politische Meinungen sollte man sich selbst verschaffen können, indem man sich gut informiert und zwar aus unterschiedlichen Perspektiven, dazu braucht's- als Ebenbild Gottes haben wir die Voraussetzung- Vernunft.
" Der PaPst" ist nicht dazu Oberhaupt der RKK, um uns seine politische Meinung vorzukauen!
In den evangelischen Kirchen wird das anders gehandhabt.
Natural 18.07.2025 20:31
Oh Klavier , du mit deinen vielen Hintertürchen ! Als Christin machst du eine wirklich schlechte Figur . Dein pobst bekommt ja grad so wenig biblisches aus seinem goldenen Käfig raus . Ohne ihn gäbe es viel viel mehr Christen in der Welt !
hansfeuerstein 18.07.2025 20:59
Im Glauben und in der Liebe dürfen wir uns alle gegenseitig überholen. Da hält uns kein Papst auf😉

Jetzt