weiße TaubeChrist sucht Christ Logo ohne Taube

6. Juli: NEIN, zur Sterbehilfe - Petition

6. Juli: NEIN, zur Sterbehilfe - Petition 
Aktion SOS Leben eine Aktion der DVCK e.V.
https://www.dvck.org/





Liebe Freunde des Lebens,



heute schreibe ich Ihnen in einer besonders eiligen Angelegenheit:



Am Donnerstag, den 6. Juli 2023, werden zwei Gesetzentwürfe zur sogenannten Sterbehilfe im Bundestag debattiert (§217 StGB).



Um es kurz zu machen: Beide entwürfe sind inakzeptabel.



Der Protest gegen die Gesetzentwürfe ist massiv.



Die Bundesärztekammer (BÄK), das Nationale Präventionsprogramm, die „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychosomatik“ und Nervenheilkunde und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin kritisierten scharf die Entwürfe: „Der Suizid darf nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden“.



Bundesärztekammer und CDU/CSU-Fraktion im Bundestag kritisieren die unverständliche Eile im Gesetzgebungsverfahren.



BÄK-Präsident Klaus Reinhardt: „Wir halten eine solche Befassung mit einem Thema bei einer Tragweite dieser Art für völlig unangemessen und nicht erforderlich.“



Aus der Perspektive des Lebensrechtes sind die Entwürfe schlimm, denn sie banalisieren die Sterbehilfe und sind geeignet, Druck zur Beendigung des Lebens aufzubauen.



Und aus christlicher Perspektive ist schon allein die Erwägung, Suizidbeihilfe zu legalisieren, völlig abwegig und moralisch nicht hinnehmbar.



Nun geht es darum, dass es gar nicht zur Abstimmung über die Entwürfe kommt.



Die Chancen dafür stehen gut, aber wir müssen Druck auf die Abgeordneten machen.



Deshalb meine Bitte an Sie: Schreiben Sie heute noch eine E-Mail an Ihren Bundestagsabgeordneten.



Alle E-Mails und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

 https://www.bundestag.de/abgeordnete?smclient=acf26d3a-9bc6-11eb-8678-18cf24ce389f&utm_source=salesmanago&utm_medium=email&utm_campaign=default
Zu den E-Mails



 
Mustertext (Sie dürfen selbstverständlich einen anderen Text versenden):



Betreff: Nein zur Suizidbeihilfe



Sehr geehrte…….



im Hauruck-Verfahren soll der Bundestag eine Regelung zur Suizidbeihilfe beschließen.



Zudem sind die vorliegenden Gesetzesentwürfe inakzeptabel, denn sie banalisieren die Sterbehilfe und sind geeignet, Druck zur Beendigung des Lebens vor dem natürlichen Tod aufzubauen.



Aus christlicher Perspektive ist schon allein die Erwägung, Suizidbeihilfe zu legalisieren, völlig abwegig und moralisch nicht hinnehmbar.



Deshalb meine Bitte an Sie:



Wirken Sie darauf hin, dass es nicht zur einer Debatte und eine Abstimmung über die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe kommt.





Mit freundlichen Grüßen



* * *

 
 
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen



Pilar Herzogin von Oldenburg

 
 
P.S.: Nehmen Sie bitte an unserer Sommer-Spendenaktion Teil mit Ihrer bestmöglichen Spende von 15, 25, 50 oder 100 Euro, um möglichst viele Menschen mit diesem Anliegen erreichen zu können.

 

Kommentare

Schreib auch du einen Kommentar
 
Klavierspielerin2 05.07.2023 13:02
Heute habe ich auf meine E-Mail, Inhalt o.g. Mustertext, an den Bundestagsabgeordneten meiner Heimat Region Antwort erhalten, die ich euch hiermit offen lege:


Sehr geehrte Frau xy,

 

 

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit großem Interesse gelesen habe und zu der ich Ihnen gern etwas ausführlicher Antwort geben will.

 

Nach dem Grundgesetz besteht kein rechtlicher Zwang zum Leben. Sowohl eine freiverantwortliche Selbsttötung als auch eine Beihilfe hierzu sind grundsätzlich straflos. Das Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht, das eigene Leben zu beenden und dabei die Hilfe dazu bereiter Dritter in Anspruch zu nehmen. Der Suizid selbst sowie die Beihilfe dazu sind und bleiben grundsätzlich weiterhin erlaubt. Die Akzeptanz dieses Rechts auf Suizid ist sogar Grundlage jeglicher Suizidprävention und genau darum geht es im von mir unterstützten Gesetzesentwurf: Mehr und bessere Hilfestellung in schwierigen Lebenslagen.

Die Neuregelung des § 217 im Strafgesetzbuch aus dem Jahr 2015 sollte der gesellschaftlichen Normalisierung des assistierten Suizids entgegenwirken, indem die Beihilfe als regelmäßige Dienstleistung beispielsweise von Vereinen untersagt wurde. Es sollte also kein „Geschäftemachen mit dem Tod“ geben.

 

Das Bundesverfassungsgericht urteilte jedoch im Jahr 2020, dass mit diesem Gesetz das Recht eines Menschen, sich selbstbestimmt das Leben zu nehmen, in der Praxis unerreichbar geworden sei. So wurde es für nichtig erklärt und gleichzeitig auf die Pflicht des Staates verwiesen, Selbstbestimmung von Sterbewilligen gesetzlich zu schützen.

Als notwendige Voraussetzungen für eine freie Suizidentscheidung hat das BVerfG vier Komponenten benannt:

 

• die Fähigkeit, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung zu bilden und nach dieser Einsicht zu handeln (Rn 241, 245),

• die tatsächliche Informiertheit über alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte (Rn 242, 246),

• die Freiheit von unzulässiger Einflussnahme oder Druck (Rn 243, 235, 247, 250),

• die Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses (Rn 244, 340).

 

Die geplante Neuregelung will diesen Schutz gewährleisten, denn Suizidgedanken schwanken und treten sehr häufig auf. Meist wollen die Menschen schlicht nicht so weiterleben, wie es sich für sie gerade darstellt. Dahinter können gesundheitliche oder sonstige persönliche Krisen stecken. In anderen Fällen ziehen Menschen wohlüberlegt so etwas wie eine Bilanz ihres Lebens und entscheiden sich, dass es jetzt reicht. Menschen sollen in jeder Situation die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Das kann die Hilfe zum Suizid sein, in den allermeisten Fällen sind es aber Hilfe, Beratung, jemand, der zuhört, die den Suizidgedanken wieder vertreiben. Hilfe und Beratung sollen eine Chance haben, die Menschen eher zu erreichen, als das schnelle Angebot, endgültig aus dem Leben zu scheiden. Unter Strafe gestellt wird die Verletzung dieses Schutzkonzeptes.

Entsprechend geht es in den kommenden Abstimmungen nicht darum, Suizid zu erleichtern. Es geht darum, ihn da zu verhindern, wo er vermeidbar ist.

 

Auch und besonders als Christ halte ich es für richtig, der Hilfe, Unterstützung und Akzeptanz gegenüber der Ausgrenzung und Pathologisierung von Menschen in schweren Krisen den Vorzug zu geben.

 

 

Mit solidarischen Grüßen

Takis Mehmet Ali

 
 
AndreasSchneider 05.07.2023 15:59
 "die tatsächliche Informiertheit über alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte (Rn 242, 246)"

Gerade diese, vom BVerfG benannte Komponente für eine freie Suizidentscheidung liegt gewöhnlich NICHT vor, da die Betroffenen eben nicht mit Gott in Kontakt gekommen sind und sich nicht dessen bewusst sind, was ihre Entscheidung bedeutet bzw. welche Konsequenzen diese im biblischen Sinne hat. 

Wären sie wirklich über ALLE entscheidungserheblichen Gesichtspunkte informiert, würden sich manche ggf. gegen den Suizid entscheiden.

Andreas
 
Klavierspielerin2 05.07.2023 16:15
@Andreas, wir sind einer Meinung, doch die Trennung von Kirche und Staat ist vollzogen. 
Man kann nur noch über Seelsorge versuchen, diese ' Menschen in der Krise' zu erreichen.
 
Klavierspielerin2 05.07.2023 16:41
Morgen um 20:15h, bringt das SWR Fernsehen im Rahmen der Sendereihe " zur Sache Baden - Württemberg einen Bericht zu o.e. Bundestagsdebatte.
 
Klavierspielerin2 06.07.2023 09:59
WIE ZWEI FRAUEN PERSÖNLICH MIT DEM THEMA UMGEHEN

Suizidbeihilfe: Gibt es einen richtigen Zeitpunkt zum Sterben?


BERLIN ‐ Heute will der Bundestag über die Gesetzgebung bei Suizidbeihilfe abstimmen. Leben, bis der Tod von selbst kommt – oder sterben, wann man selbst es will? Zwei Frauen erzählen von ihren Ängsten und Hoffnungen.

Eigentlich will sie nicht mehr warten. "Der Tod ist gar nicht schlimm. Ich glaube, mir wird's drüben gut gehen", sagt Viola M. Sie will zu Andrei, ihrem Lebensgefährten, der im November unerwartet starb. Und zu ihrer großen Schwester, die Krebs hatte und schon ein paar Jahre tot ist. Aber dann ist da immer wieder das Vogelgezwitscher, das von der Terrasse hereindringt. Da sind die Bäume vor dem Fenster, durch die der Wind fährt, sie rauschen. Viola genießt es, dass sie jederzeit in ihrem Bett nach draußen gefahren werden kann. "Ich liebe alles Grüne", sagt die 50-Jährige. In ihrem Zimmer steht ein großer Strauß Lilien.

Schmal wie ein Kind liegt sie auf dem Rücken, die dunkelblonden Haare ausgebreitet auf dem Kissen, die Arme waagerecht von sich gestreckt. Sie sind beschwert von Kirschkernkissen, um schmerzhafte Spastiken zu verhindern. Viola hat Multiple Sklerose. Die Krankheit ist weit fortgeschritten, sie hat Muskellähmungen. Seit Jahren kann sie nicht mehr laufen, seit vielen Monaten fällt ihr auch das Sprechen sehr schwer. Sie benötigt intensive Pflege rund um die Uhr.

"Wenn ich mir was wünschen dürfte, möchte ich etwas glücklich sein": Diese Zeilen von Marlene Dietrich haucht sie so leise, dass sie Freundin Doreen, die sie intensiv betreut und sehr gut kennt, noch einmal laut wiederholen muss. "Man hat uns nicht gefragt, als wir noch kein Gesicht / Ob wir leben wollen oder lieber nicht", so lautet eine weitere Zeile aus dem Lied.

"Es gab eine Zeit, da habe ich nur schwarz getragen"

Tod oder Leben? Leben um jeden Preis? Gibt es einen würdigen, gar einen schönen Tod? Zählt jeder Augenblick? Ist Leben immer lebenswert? Der Bundestag will heute über eine gesetzliche Regelung zur Suizidbeihilfe entscheiden. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Ein liberaler ist stärker darauf angelegt, Suizid unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Der andere stellt den Schutz vor Missbrauch in den Vordergrund – es soll vor allem ausgeschlossen werden, dass Menschen sich zur Selbsttötung gedrängt fühlen.

Viola kam kurz nach ihrem 50. Geburtstag Anfang Mai ins Hospiz der Caritas in Berlin-Pankow, um "Sterbefasten" zu machen: So wird der medizinisch begleitete Freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) umgangssprachlich genannt. Den Gedanken an diese bewusste schnellere Herbeiführung des Todes hat sie nach wie vor im Kopf – aber genau festlegen möchte sie den Fasten-Beginn erstmal nicht.

"Es gab eine Zeit, da habe ich nur schwarz getragen. Jetzt bin ich ganz bunt", sagt Viola. Ihre Fingernägel sind rot, blau und lila lackiert, ihr schwarzes T-Shirt hat eine knallbunte Aufschrift. Vor ein paar Tagen erst hat sie sich auf ihren linken Arm einen Schmetterling, eine Libelle und eine Hummel tätowieren lassen, die einen knospenden Ast umschwirren. Sie hat weitere Pläne: Als nächstes ist ein Esel-Tattoo dran. Er ist ihr Lieblingstier.


"Wir werden sie in keinem Fall zu etwas drängen. Frau M. hat hier neuen Lebensmut geschöpft", sagt Anne Müller, die Pflegedienstleiterin des Hospizes. Seit zwölf Jahren arbeitet die gelernte Krankenschwester und Pflegemanagerin in der Einrichtung. "Sein Leben beendet man nicht einfach so. Die Hoffnung stirbt wirklich zuletzt", sagt die 42-Jährige. Dennoch sei Sterbehilfe bei ihren "Gästen" regelmäßig ein Thema. "Aber ernst gemeint ist es, so ist meine Erfahrung, in den seltensten Fällen. In der Regel ist so eine Aussage ein Hilfeschrei und keine Aufforderung."


260 stationäre Hospize gibt es bundesweit. Die Idee des Hospizes ist es, unheilbar Kranke und Sterbende bis zum letzten Tag zu begleiten, Lebensqualität zu ermöglichen, den Sterbenden nicht alleine zulassen – und den natürlichen Lebens- und Sterbeverlauf zu akzeptieren.

Suizidbeihilfe – die Bereitstellung von tödlichen Medikamenten – findet hier nicht statt. Das heißt nicht, dass Sterbehilfe hier ein Tabuthema wäre. Müller ist der offene Umgang wichtig. Die Menschen dürfen aussprechen, was sie bewegt. "Da darf jeder seine Meinung zu haben. Hier muss sich keiner verstecken, weil er Angst hat, wegen seines Wunsches diskriminiert zu werden."


"Jeder, der sein Leben gelebt hat, müsste so versorgt werden"

Drei Wochen sind die Kranken im Durchschnitt im Hospiz, bis sie sterben, so Müller. Manchem, dessen Ende laut ärztlicher Diagnose kurz bevor steht, gehe es hier plötzlich besser, erzählt sie: Man werde gut gepflegt, bekocht, die Symptome ließen nach, die Todesangst werde weniger. Müller berichtet von neuen Freundschaften, die auf den letzten Metern geschlossen werden, von Geburtstagspartys, von leidenschaftlichen Mensch-ärgere-Dich-nicht-Spieleabenden.

"Für mich ist das eigentliche Problem, dass die Pflege, wie wir sie hier machen, für alle älteren und sterbenden Menschen gang und gäbe sein müsste. Jeder, der sein Leben gelebt hat, müsste so versorgt werden", sagt Müller mit Nachdruck. 14 Menschen – jeweils im eigenen Zimmer – beherbergt die Einrichtung im Osten Berlins. Mehr sind nicht erlaubt, um die Qualität aufrecht zu erhalten. Jeder Betreuer ist hier für etwa fünf Personen zuständig. In regulären Pflegeeinrichtungen sind es dagegen 20.

Rosemarie Lowack, 83 Jahre alt, lebt seit 17 Jahren in einer Berliner Senioreneinrichtung der Diakonie, ist täglich auf Hilfe angewiesen. Ihre kleine Wohnung ist liebevoll eingerichtet, Spitzendeckchen auf dem runden Tisch, kleine Engelsfiguren an der Wand. Sie ist seit acht Jahren querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl – die Langzeitfolge eines Unfalls, den sie als Kind hatte.


Die ehemalige evangelische Religionslehrerin hat sich intensiv mit dem Thema Sterbehilfe auseinandergesetzt. Bereits vor 40 Jahren wurde sie Mitglied der Gesellschaft für humanes Sterben, die seit Jahrzehnten in Deutschland Sterbehilfe propagiert. 60 Euro kostet die jährliche Mitgliedschaft. Dafür wird man etwa juristisch beraten und es wird eine "Freitodbegleitung" vermittelt.

So weit ist es bei Lowack noch nicht. Sie hat bisher keinen Antrag gestellt, liebt nach wie vor das Leben. Sie will aber sichergehen, einen "Notausgang" haben. "Ich möchte würdevoll abtreten und nicht wie ein Häuflein Elend. Es beruhigt mich, zu wissen, dass ich nichts durchziehen muss, was mich abstößt."

Der Wunsch nach selbstbestimmtem Sterben sei auch deshalb gewachsen, weil sie immer mit Schmerzen gelebt habe. Hinzu kommt die Erinnerung an den Tod ihrer Mutter. Sie lag anderthalb Jahre im Koma. "Sie war eine so schöne, lebendige Frau. Und dann verschwand sie, wurde immer weniger. Sie verging geradezu. Das fand ich schrecklich. Ich will meinen Kindern das nicht antun", erklärt die alte Dame. "Wem nützt es denn, wenn ich das durchstehe? Wem nütze ich überhaupt noch, wenn ich so krank bin?" Sie sei ein aktiver Typ, der "immer gemacht hat".

Ihre Töchter wollen "diesen letzten Schritt" mitmachen

Und dass der Tod dann geplant im Kalender steht? Dass man eines Morgens aufwacht und weiß, dass man den Abend nicht mehr erleben wird? Besonders für ihre jüngere Tochter war das zunächst ein schwieriger Gedanke, an den sie sich gewöhnen musste, gibt Lowack zu. Beide Töchter hätten ihr aber zugesichert, dass sie "diesen letzten Schritt" mitmachen, dass sie bei ihr sein werden, wenn es soweit ist.

Es gibt Schweizer Studien, nach denen Angehörige mehr posttraumatische Belastungsstörungen haben, wenn ein geliebter Mensch Suizidbeihilfe in Anspruch genommen hat. Das könnte aber auch daran liegen, dass sie sich nicht trauen, über die Todesursache zu sprechen – und das Erlebnis entsprechend weniger gut verarbeiten können.

Sterbebegleiterin Anne Müller denkt, dass der Abschied leichter fällt, wenn der Tod von selbst kommt. "Ich würde sagen: ja. Es ist eher ein Abschied auf Raten, man gewöhnt sich langsam daran, dass der andere bald nicht mehr da sein wird. Beim assistierten Suizid kommt für die Angehörigen viel nach – auch wenn es im ersten Moment vielleicht eine Erleichterung ist."

Von Nina Schmedding (KNA)
 
Klavierspielerin2 06.07.2023 10:13
" Suizidbeihilfe, sterben wie ein Hund? Der Gegenwind! "
https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/Klavierspielerin2/59772/
 
Klavierspielerin2 06.07.2023 10:18
Seelsorge- Hotline freigeschaltet (weiterhin aktuell)

https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/Klavierspielerin2/61732/
 
Klavierspielerin2 06.07.2023 11:09
VOR ERWARTETER ENTSCHEIDUNG ZUR NEUREGELUNG DER SUIZIDASSISTENZ

Bätzing fordert Schutzkonzept bei Regelung der Suizidbeihilfe

BONN ‐ Am Donnerstag will der Bundestag über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz entscheiden. Im Vorfeld hat sich nun der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing mit konkreten Forderungen zu Wort gemeldet.


Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat ein umfassendes Schutzkonzept und ein eigenes Präventionsgesetz bei der Regelung der Suizidbeihilfe gefordert. Der assistierte Suizid dürfe sich nicht als "selbstverständliche Form der Lebensbeendigung" durchsetzen, mahnte der katholische Bischof von Limburg in einer am Sonntag in Bonn veröffentlichten Erklärung. "In diesem Sinn treten wir für eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz ein", so Bätzing. Der Kirche liege sehr daran, eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge zu bewahren. "Wir sind als Christinnen und Christen getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der jeden einzelnen Menschen bedingungslos annimmt und ihn auch in schweren Zeiten nicht alleine lässt", betonte der Bischof.

Der Bundestag will am Donnerstag über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz entscheiden. Diese reagieren auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert, das die Hilfe Dritter einschließt. Sie empfahlen dem Gesetzgeber zugleich, ein Schutzkonzept zu schaffen. Nach Bätzings Worten sollte das Konzept versuchen, die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima zu bewahren. Dazu sei ein Qualitätsmaßstab für die Begutachtung der Freiverantwortlichkeit und der Dauerhaftigkeit des Suizidwillens nötig. Das verlange eine besondere psychologische und medizinische Kompetenz.

Die vorgesehene Pflichtberatung sollte laut Bätzing auf das bestehende Regel- und Beratungssystem zurückgreifen. So könne sie sich aller Sorgen und Nöte annehmen und eine multiprofessionelle Unterstützung sichern. Zugleich müsse eine gesetzliche Regelung auch jene schützen, die nicht mit dem Thema Suizid konfrontiert werden wollten. Diesen Anliegen trage der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) nicht hinreichend Rechnung. Ihm fehlten Vorgaben zur Qualifikation der Ärzte oder zur Einbindung von Psychotherapeuten oder Psychiatern. Auch seien die Fristen zu kurz, um Suizidwillige vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Bätzing verlangte zugleich einen Ausbau der Prävention im Sinne des Entschließungsantrags von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU). (KNA)
 
Klavierspielerin2 06.07.2023 16:59
BONN ‐ Über zwei Gesetzentwürfe zu einer Neuregelung der Suizidbeihilfe wurde heute im Bundestag abgestimmt. Beide Entwürfe wurden jedoch abgelehnt. Religionsvertreter haben nun auf das Ergebnis reagiert – und ein Fortsetzen der Debatte gefordert.


Nach dem Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe haben Religionsvertreter eine Weiterführung der Debatte angemahnt. Es müsse dringend für Rechtssicherheit gesorgt werden und weiterhin eine Normalisierung der assistierten Selbsttötung verhindert werden, hieß es. Begrüßt wurde die Einigung der Abgeordneten für eine verstärkte Suizidprävention.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein Schutzkonzept, das die "Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten" solle. Andernfalls könne Suizidassistenz in Deutschland stattfinden, "ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen", warnte der Limburger Bischof.

Katholische Kirche werde keine Suizidhilfe leisten

Die katholische Kirche werde weiterhin keine Suizidhilfe leisten, sich aber an der Debatte beteiligen, "damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht oder ihm nicht die notwendige Hilfe zuteilwurde", betonte Bätzing.

Auch die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, bedauerte, dass es nun vorerst keine gesetzliche Regelung gebe. Durch ein Gesetz zur Suizidbeihilfe hätte Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegenden und Menschen mit Selbsttötungswunsch die Entscheidung erleichtert werden können. "Für kirchliche Einrichtungen bedeutet dies, die Sichtachse auf das Leben ohne gesetzlichen Rahmen offenhalten zu müssen."

Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorstand für Sozial- und Fachpolitik im Deutschen Caritasverband, am 26. August 2021 in Berlin.
Bild: ©Jannis Chavakis/KNA
"Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden", betonte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Ähnlich äußerte sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: "Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden." Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, warnte vor einer "gesetzlichen Leerstelle" und forderte eine neue gesellschaftliche Debatte, "bei der verstärkt auch die Religionsgemeinschaften gefordert sind und eingebunden werden müssen".

Am Donnerstag hatte der Bundestag einen Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) mit 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt. Er wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen. Dieser Entwurf wurde von mehreren Kirchenvertretern unterstützt, unter anderen von der Bischofskonferenz, dem ZdK und der Caritas.

Kurschus begrüßte Beschluss

Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er erhielt 287 Ja-Stimmen bei 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Angenommen wurde mit 688 von 693 Stimmen hingegen ein gemeinsamer Antrag der beiden Abgeordnetengruppen für eine Stärkung der Suizidprävention.

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, begrüßte diesen Beschluss. Der Schwerpunkt von Staat und Gesellschaft müsse nun "auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen". Ziel der palliativen Behandlung ist nicht mehr Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen. Dazu sollten insbesondere die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufe gestärkt werden, "damit Menschen in Notlagen und existenziellen Grenzsituationen in jeder Hinsicht bestmöglich unterstützt werden können". (KNA)
 
Klavierspielerin2 06.07.2023 21:31
Aktion SOS Leben eine Aktion der DVCK e.V.


Liebe Freunde des Lebens,



heute eine erfreuliche Nachricht für Sie: Beide Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe sind im Bundestag durchgefallen.



Wir dürfen uns freuen, dass wir das Ziel unserer Aktion dieser Woche erreicht haben.



Vielen Dank an alle, die sich an dieser Aktion beteiligt haben!



Möglicherweise haben zwei besonders traurige Nachrichten der letzten Tage aus den Niederlanden zu diesem Ergebnis beigetragen:



In den Niederlanden wurde die Suizidbeihilfe von Kindern zwischen einem und zwölf Jahren legalisiert.


Immer mehr Menschen mit geistigen Behinderungen wollen getötet werden.


Diese beiden Nachrichten machen sehr deutlich:



Die Zulassung von Sterbehilfe würde sich in Deutschland genauso wie in den Niederlanden wie ein Dammbruch auswirken.



Der Druck auf die Menschen und Familien wird wachsen. Sterbehilfe wird mit der Zeit ein „normaler und gesellschaftlich akzeptierter Tod werden.



Dass die beiden Gesetzentwürfe gescheitert sind bedeutet natürlich nicht, dass der Kampf vorüber ist.



Nein, denn sicherlich wird man es mit neuen ultra-liberalen Vorschlägen wieder versuchen.



Dennoch zeigt das Scheitern, dass viele Menschen immer noch wissen, dass dieses Gesetz falsch ist.



Diese Menschen folgten ihrem Gewissen und sagten Nein.



Nun müssen wir dafür sorgen, dass uns ein solcher Erfolg auch bei der Abtreibung gelingt.

 
 
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen



Pilar Herzogin von Oldenburg

 
 
P.S.: Nehmen Sie bitte an unserer Sommer-Spendenaktion Teil mit Ihrer bestmöglichen Spende von 15, 25, 50 oder 100 Euro, um möglichst viele Menschen mit diesem Anliegen erreichen zu können.

 
 
 
weiße TaubeJetzt kostenlos registrieren