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Auch Konfessionszugehörigkeit wird erhoben

Auch Konfessionszugehörigkeit wird erhoben
In Pakistan hat die siebte nationale Volkszählung begonnen. Die Zählung findet erstmals über eine Online-Registrierung statt. Für Einzelpersonen und Familien gibt es verschiedene Formulare, die sie ausfüllen müssen. Eines von ihnen thematisiert die Religionszugehörigkeit. Auch christliche Fernsehsender und Massenmedien sollten „Sensibilisierungskampagnen starten, um genaue Statistiken über die christliche Bevölkerung zu gewährleisten.“

Christliche Gemeinden verschiedener Konfessionen arbeiten daran, die Gläubigen darüber aufzuklären, wie sie sich richtig registrieren – insbesondere diejenigen, die nicht richtig lesen und schreiben können. Die Gemeinschaften erhoffen sich, dass so mehr Menschen formal richtig an der Zählung teilnehmen können.

„Es ist wichtig, die richtige Zahl der christlichen Gläubigen in Pakistan anzugeben“, erklärt Christian Rohail Zafar, Generalsekretär der Pakistan Minority Rights Commission. Deshalb appelliere er an Pfarrer, Bischöfe, politische und soziale Führer und gebildete Menschen, „alles zu tun, um sicherzustellen, dass alle christlichen Familien registriert werden.“ Auch christliche Fernsehsender und Massenmedien sollten „Sensibilisierungskampagnen starten, um genaue Statistiken über die christliche Bevölkerung zu gewährleisten.“

Forderung an Statistikamt: Offen mit Ergebnissen umgehen
Das Pakistanischen Statistikamt (PBS) fordern die Christen in Pakistan auf, möglichst transparent mit den Ergebnissen der Volkszählung umzugehen und die Daten zu veröffentlichen. So erhoffen sie sich das Vertrauen der Öffentlichkeit. Sie erinnerten an die sechste Volkszählung von 2017, von viele Daten aus ungeklärten Gründen zurückgehalten worden waren.

In den letzten Monaten haben die beiden Wissenschaftler Qais Aslam und Peter Jacob, der sich zum katholischen Glauben bekennt, die Volkszählungsdaten von 1981, 1998 und 2017 analysiert. In ihrem Bericht „Confusing Demographics for Minoritiese“ kritisieren sie die Daten, die „Zweifel an der Glaubwürdigkeit“ aufkommen ließen, insbesondere in Bezug auf „religiöse Minderheiten“, also alle nicht-muslimischen Gemeinschaften. Der Text fordert eine detailliertere Kategorisierung und die Abschaffung des Sammelbegriffs „Minderheiten“, was darauf hindeutet, dass die religiöse Ausrichtung selbst bestimmt werden kann.

(fides – fg)

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Klavierspielerin2 19.03.2023 16:58
22.02.2023

„Kirche in Not“: Immer stärkere Christenverfolgung in Pakistan

Das päpstliche Hilfswerk „Kirche in Not“ berichtet von zunehmender Christenverfolgung in Pakistan. Entführungen und Zwangskonversionen von jungen Frauen aus christlichen Minderheiten kämen immer öfter vor, teilte das Werk am Dienstag mit.

Das Hilfswerk berief sich dabei auf den Leiter der Katholischen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (Iustitia et Pax) in Pakistan, Emmanuel Yousaf. „Das Problem wird Tag für Tag akuter.“ Betroffen seien vor allem Angehörige der christlichen und auch der hinduistischen Minderheiten in den Provinzen Sindh und Punjab.

Es gebe zwar Gesetze gegen Kinderehen und Zwangsverheiratung, aber diese würden nicht umgesetzt, ergänzte Yousaf. „Ein Grund dafür ist, dass all das nur Christen und Hindus passiert. Der Druck geht von der Gesellschaft in Pakistan und der muslimischen Seite aus. Sie setzen die Familien und die Mädchen unter Druck.“ Ohne Gerichtsprozess sei es unmöglich, Frauen aus den Händen radikal-muslimischer Entführer freizubekommen, doch dies verschlinge viel Zeit und Geld. „Sogar die Anwälte haben Angst, sich mit solchen Fällen zu befassen, die Richter ebenfalls.“

Yousaf betonte, dass es sich bei den radikalen Muslimen in Pakistan um eine kleine, aber einflussreiche Minderheit handle: „Ich habe viele muslimische Freunde, aber sie sind die schweigende Mehrheit. Das ist das Problem.“ Auch die westliche Öffentlichkeit sei gefordert, die Menschenrechtslage in Pakistan immer wieder anzusprechen und eine bessere Gesetzespraxis anzumahnen.

Missbrauch der Blasphemiegesetze
Das gelte auch im Hinblick auf die Blasphemiegesetze, die jede Verunglimpfung des Islam und des Propheten Mohammed unter Strafe stellten. Diese Gesetze würden häufig missbraucht, um persönliche Rechnungen zu begleichen: „Es geht oft um einen persönlichen Streit oder um Landkonflikte“, so Yousaf. Es gehe ihm nicht in erster Linie um eine Änderung oder Abschaffung der Blasphemiegesetze, „sondern darum, den Missbrauch der Vorschriften zu stoppen“.

Weniger als zwei Prozent der pakistanischen Bevölkerung sind laut Mitteilung Christen. Allein für 2021 seien 78 Fälle belegt, bei denen junge Frauen in Pakistan entführt, zur Konversion zum Islam gezwungen und zwangsverheiratet worden seien. Hinzu kämen 84 dokumentierte Fälle, in denen Pakistaner wegen Blasphemie gerichtlich belangt worden seien.

(pm/kap – mg)
 
Klavierspielerin2 19.03.2023 17:02
24.01.2023

Pakistan: Gesetz gegen Blasphemie verschärft

Das neue Strafgesetzbuch sieht für jeden, der Persönlichkeiten aus dem Umfeld des Propheten Mohammed beleidigt, eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren vor. Auch sei eine Geldstrafe von einer Million Rupien vorgesehen. Menschenrechtsverteidiger äußerten deshalb ihre Besorgnis: „Wir brauchen Schutzmaßnahmen gegen Rechtsmissbrauch“, sagte Joseph Jansen, Präsident der Organisation „Voice for Justice“.

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Pakistan: Regierung versucht Anklage gegen Menschenrechtorganisation

 Das Parlament in Islamabad hat das berüchtigte Blasphemiegesetz verschärft. - aber noch nicht umgesetzt. Die Gesetzgebung, die bereits die Todesstrafe für jeden vorsieht, der den Islam beleidigt, sieht jetzt auch mindestens zehn Jahre Gefängnis für jeden vor, der die Ehefrauen, Gefährten und Familienmitglieder des Propheten Mohammed beleidigt.

Menschenrechtsaktivisten haben deshalb ernsthafte Besorgnis über diese Änderung des Strafgesetzbuchs geäußert. Ihr Einwand: Die Gefahr, missbräuchlich beschuldigt zu werden. Seit einiger Zeit würden falsche Anschuldigungen der Blasphemie aus Rache oder zur Begleichung von Rechnungen erhoben, wie Menschenrechtler mitteilten.

Die Nationalversammlung stimmte vergangene Woche der Novelle zu. Artikel 298 des Strafgesetzbuches sah für Beleidigungen islamischer Figuren eine Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren vor. Neben der Aufstockung der Haftstrafe, die von mindestens 10 Jahren bis lebenslänglich reichen soll, steht nun auch die Zahlung von einer Million pakistanischen Rupien (rund 4.300 Euro) an.

Reaktionen
In einem Interview mit AsiaNews sagte Joseph Jansen, Präsident der Organisation „Voice for Justice“, dass die Genehmigung der Änderung „den Anwendungsbereich des Blasphemiegesetzes erweitern wird, während es stattdessen notwendig wäre, Schutzmaßnahmen gegen ihre missbräuchliche Verwendung einzuführen“. „Das Blasphemiegesetz hat die Diskriminierung und rechtliche Verfolgung im Namen der Religion zugelassen und gefördert“, fügte Jansen hinzu. „Und sie verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards, weil sie angewendet werden, ohne zu untersuchen, ob der Angeklagte vorsätzlich eine Blasphemie begangen hat oder nicht“, so der Menschenrechtler.

Laut dem Aktivisten Ashiknaz Khokhar gebe es mehrere Beweise dafür, dass „je strenger das Gesetz und härter die Strafe, desto gewalttätiger wird die Gesellschaft“, kommentierte er. „Mit jeder neuen Novelle des Blasphemiegesetzes entfernen wir uns immer weiter von einer möglichen Kehrtwende.“

Auf der anderen Seite erklärte die Anwältin Rana Abdul Hameed, dass Blasphemie-Vorwürfe den digitalen Raum nicht verschont hätten und „zu einer neuen Praxis in Pakistan geworden sind, wo Beschwerden sogar nur wegen des Likens, Kommentierens oder Weiterleitens von Inhalten in sozialen Netzwerken unter dem 2016 Elektronische Kriminalpräventionsgesetz, das zu einer weiteren Zunahme der Verfolgung religiöser Minderheiten geführt hat“.

Im Gegenteil sei es so, betonte der Menschenrechtsaktivist Ilyas Samuel, dass diejenigen, die Beschwerden „aus bösen Motiven, die der öffentlichen Ordnung, dem Frieden und dem sozialen Zusammenhalt schaden“, vorbringen, nicht strafrechtlich verfolgt würden und somit eine Straffreiheit genießen würden, obwohl sie „an Akten der Diskriminierung, Intoleranz und des Hasses beteiligt sind“. Dies sei eine nicht hinnehmbare Gewalt gegen Religionsgemeinschaften. Stattdessen – fuhr er fort – würden unschuldige Menschen, die ihre Reaktionen auf Beiträge in den sozialen Medien teilen, festgenommen und zum Tode verurteilt.

asianews – mg)
 
Klavierspielerin2 19.03.2023 17:10
06.12.2022

Pakistan: Bibi fordert Schutz von Blasphemie-Angeklagten
Die pakistanische Katholikin Asia Bibi hat in einem Interview zum Schutz der Opfer von Blasphemiegesetzen in ihrem Land aufgerufen.



" Schützt die Unschuldigen, anstatt sie auf Polizeistationen zu verprügeln; die Unschuldigen müssen freigelassen werden. Lange Haftstrafen für etwas ohne Beweise sind eine große Ungerechtigkeit in unserem Land.“ Das sagte Asia Bibi in einem Online-Interview, von dem die asiatische katholische Nachrichtenagentur ucanews berichtet.

Bibi selbst war acht Jahre lang wegen angeblicher Blasphemie in Pakistan in Haft, zuletzt in der Todeszelle. 2018 hob das Oberste Gericht das Urteil gegen sie auf; daraufhin konnte sie nach Kanada ausreisen, wo sie heute lebt.


„Pakistan ist nicht nur für Muslime da“


In dem Interview von Anfang Dezember fordert Bibi die Behörden auf, Straftaten im Zusammenhang mit Blasphemie in Pakistan „gründlich“ zu untersuchen. Wörtlich sagte sie: „Um Gottes willen, habt Erbarmen! Pakistan ist nicht nur für Muslime da. Ich werde wütend, wenn gute Muslime zur Zielscheibe werden, weil sie mit armen religiösen Minderheiten sympathisieren".


Das Blasphemiegesetz im heutigen Pakistan geht auf das Jahr 1927 zurück. Es stellt die Beleidigung von religiösen Führern, darunter dem islamischen Propheten Mohammed, unter Strafe. Immer wieder werden in Pakistan Menschen wegen angeblicher Blasphemie vor Gericht gestellt; das trifft vor allem Muslime, aber auch die Angehörige religiöser Minderheiten, darunter Christen. Auch in anderen Staaten, etwa Afghanistan oder Nigeria, gibt es Blasphemiegesetze.

Bisher noch nie eine Hinrichtung wegen Blasphemie
Zum Vollzug der Todesstrafe wegen Blasphemie ist es in Pakistan bisher noch nie gekommen, wohl aber zur Lynchjustiz oder zur Ermordung von Beschuldigten oder von Gegnern des Gesetzes. Auf einen dieser Fälle, den Fall Taseer, verwies auch Asia Bibi in ihrem Interview.

Der Gouverneur des Punjab, Salman Taseer, war 2011 ermordet worden, nachdem er das Blasphemie-Gesetz ein „schwarzes Gesetz“ genannt hatte. Der amtierende Minderheitenminister Shahbaz Bhatti wurde 2011 ermordet, weil er sich für eine Reform des Blasphemiegesetzes eingesetzt hatte.

„Die kanadische Regierung hat uns nur ein Jahr lang unterstützt“


Bibi beklagte in dem Gespräch, sie habe auch in Kanada mit vielen Problemen zu kämpfen, darunter mit der Sprachbarriere und mit finanziellen Engpässen. „Die Leute denken, dass wir durch das Asyl viel verdienen. Die kanadische Regierung hat uns nur ein Jahr lang unterstützt“, sagte sie.


„Auch meine Töchter konnten wegen meiner Tortur nicht studieren und sehen nun einer ungewissen Zukunft entgegen. Jahre des Leidens haben uns geschwächt.“ Drei ihrer Kinder seien noch in Pakistan.

Was der Anwalt denkt
Saif ul Malook - der Anwalt von Asia Bibi - machte sie gegenüber ucanews für ihre eigene Misere verantwortlich. NGOs hätten ihr „falsche Versprechungen gemacht“: „Da sie Analphabetin ist, weiß sie nicht, wie sie sich selbst vermarkten soll, und ist deshalb deprimiert“.

(ucanews – sk)
 
 
Geistreich 19.03.2023 17:39
Man sollte viel mehr für alle Christen 
weltweit im Gebet einstehen.

Einen gesegneten Sonntag !
 
aile 19.03.2023 18:16
Geistreich sehr richtig
Vater im Himmel befehle deinen Engel und Heiligen den Unmenschen das Handwerk zu legen. 
 
hansfeuerstein 19.03.2023 19:55
Asia Bibi, solche Leute gehören nach Kräften unterstützt.
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