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Die Mutigmacher !

Die Mutigmacher !
Die Mutigmacher !

DIE ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN MEDIEN SIND DER SCHLÜSSEL

Als wir im Juli 2020 den Mutigmacher e.V. gegründet haben, war es unser Ziel durch das Generieren und Unterstützen von Whistleblowern wieder mehr Wahrheit und Wahrhaftigkeit in die Welt zu bringen.

Vieles hat sich seitdem getan und eine wichtige Erkenntnis haben wir gewonnen: „Was bringt der beste Whistleblower, wenn die (öffentlich-rechtlichen) Medien nicht über ihn berichten? (Fast) gar nichts!“

Aus diesem Grunde haben wir uns im Mai 2022 geschlossen dazu entschieden, den Fokus unserer Arbeit ganz stark auf die öffentlich-rechtlichen Medien zu legen.

Zu dieser Zeit ist auch die Website https://meinungsvielfalt.jetzt/ entstanden, die zeigt, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr Meinungsvielfalt, Pluralität und Ausgewogenheit in ihren Programmen wünschen. Wir arbeiten eng mit Ole Skambraks, dem Autor der Website, zusammen und schätzen, genau wie er, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine ganz wichtige Säule unserer Demokratie.

Allerdings kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit vielen Jahren seinen Pflichten – beschrieben im Medienstaatsvertrag – nicht mehr nach; insbesondere sind dies die Ausgewogenheit der Berichterstattung, die Staats- bzw. Regierungsferne (Unabhängigkeit) sowie die Meinungsvielfalt und Neutralität.

Spätestens seit Beginn der Corona-Krise sind diese Pflichtverletzungen überdeutlich geworden. Das durch die Regierung vorgegebene Narrativ wird nahezu 1:1 durch die Medien an die Bevölkerung weitergegeben und teilweise sogar noch verstärkt. Ganz extrem deutlich wurde dies z.B. an der Darstellung der Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen, die als Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker, Rechtsextreme, Antisemiten etc. diffamiert wurde.

Die einseitige Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt ist seit Februar 2022 ein weiteres sehr deutliches Beispiel.

Es gibt bereits mutige Journalisten aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die zu Gunsten ihres Berufsethos ihre Angst überwunden und sich an die Öffentlichkeit gewandt haben.

Der erste Whistleblower in der Zeit der Corona-Krise war im Oktober 2021 Ole Skambraks mit seinem offenen Brief „Ich kann nicht mehr“.

Am 9. Januar 2022 folgte dann sein SRW-Kollege Martin Ruthenberg mit einer deutlichen Audiobotschaft.

„Meinungsfreiheit ist beim ZDF nicht mehr gegeben“ war dann am 22.02.2022 der Aufmacher bei der BILD für das Interview mit Katrin Seibold, die 18 Jahre für das ZDF und 3sat gearbeitet hat.

Keiner dieser drei hat es bereut, den Mut gehabt zu haben, auf Missstände im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinzuweisen, obwohl sie alle auch negative Konsequenzen zu tragen hatten. Ganz im Gegenteil: Sie sind ihrem Gewissen und Herzen gefolgt und würden es immer wieder genauso machen!


Zur Website des Vereins "Mutigmacher e.V. ":

https://mutigmacher.org/

"Whistleblower brauchen
mutige Journalisten!
Liebe Journalisten, was braucht ihr, damit ihr euch traut?

Der Mutigmacher e.V. legt seinen Fokus momentan ganz stark auf die Medien, insbesondere auf die öffentlich-rechtlichen Medien. Viele Journalisten, die die Einschränkung der freien Meinungsäußerung in ihren Redaktionen beklagen, haben wir bereits vernetzt. Und es werden immer mehr!

Die Beständigkeit einer fairen und freien Gesellschaft ist von dem Mut von Whistleblowern und einer wahrhaftigen Berichterstattung abhängig. Wir appellieren an euch, liebe kritische Medienschaffende in den öffentlich-rechtlichen Medien: Wenn ihr relevantes Insider-Wissen habt, kontaktiert uns bitte. Geht ihr den ersten Schritt, bei allem anderen unterstützen wir euch!

JETZT ist die Zeit, eurem Gewissen zu folgen. "

Kommentare

 
HeiligkeitundFreude 18.12.2022 17:50
Argentinien 2 : 2 Frankreich  
 
HeiligkeitundFreude 18.12.2022 18:01
WM Finale: Verlängerung
 
Seinesgleichen 18.12.2022 18:02
"In den Statuten und Medienstaatsverträgen sind Dinge wie „Ausgewogenheit“, „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ und „Diversität“ in der Berichterstattung verankert. Praktiziert wird das genaue Gegenteil. Einen wahrhaftigen Diskurs und Austausch, in dem sich alle Teile der Gesellschaft wiederfinden, gibt es nicht."

Ole Skambraks, ehemaliger SWR-Mitarbeiter
 
Seinesgleichen 18.12.2022 18:03
„Ein öffentlicher Diskurs, der diese Bezeichnung verdient, ist für mich nicht mehr erkennbar. Gleichzeitig stehen die Grundrechte in einer Weise zur Disposition, als sei dies vollkommen selbstverständlich."

Martin Ruthenberg, SWR-Mitarbeiter
 
Seinesgleichen 18.12.2022 18:03
„Meine freie Meinung wurde platt gemacht.
Das ZDF muss mehr Meinungen zulassen!"

Katrin Seibold, ehemalige ZDF/3sat-Mitarbeiterin
 
Seinesgleichen 18.12.2022 18:04
"Die deutsche Politik lag bei Corona fast immer daneben – bei Schulen, bei Lockdowns, bei ihrer angsteinflößenden Kommunikation, bei Versprechen zu den Impfungen. Der Kreis schließt sich mit der völlig absurden FFP2-Pflicht. Wir Journalisten hätten von Anfang an skeptisch sein müssen."

Tim Röhn, Chefreporter und Ressortleiter bei der WELT
 
HeiligkeitundFreude 18.12.2022 18:29
Argentinien 3 : 2 Frankreich 

Das könnte es gewesen sein. Messi deutet nach oben. Er bekreuzigt sich.
 
HeiligkeitundFreude 18.12.2022 18:45
Nochmal Elfmeter Mbape 3 Minuten vor regulärem Schluss und wieder Ausgleich!

Argentinien 3 : 3 Frankreich

Es gibt Elfmeterschießen.

Ich bin ja wirklich kiein Fußballer, aber das ist schon sehenswert ...
 
HeiligkeitundFreude 18.12.2022 18:59
Glückwunsch an Argentinien. Zum dritten mal Weltmeister.
Es weinen: Die Argentinier vor Glück.

Elfmeterschießen gewonnen.

Die Welt dreht sich wieder. Stillstand beendet.

 
 
HeiligkeitundFreude 18.12.2022 19:15
"Gracias a Dios" sagt der argentinische Torwart, der so gut gehalten hat.
Er kommt aus armen Verhältnissen. Das beste WM Finale, das er gesehen hat, sagt Bastian Schweinsteiger. 2 Milliarden Menschen haben dieses Spiel laut Kommentator verfolgt.

Danke an @Seinesgleichen sage ich. Deinen blog bissi mitgelesen gehabt. Gut, wie so vieles das du machst. Wie so vieles weltmeisterliches, das du hier auch machst. Danke für deine bisherige Nachsicht.  
 
Schneeball 18.12.2022 21:13
Das Mitteilen und Öffentlich-Machen von dem,das
verschwiegen wird - ist oft auch wie ein Elfmeterschießen -
nur - wenn man sich anschickt,zu schießen,wird man so
angerempelt,daß man "tot" am Boden liegt !

Danke für Deinen Einsatz - @Seinesgleichen !
 
Seinesgleichen 18.12.2022 22:30
@HeiligkeitundFreude

Oh, hier gab es einen Liveticker ! Na denn...Dank Dir und Glückwunsch an Argentinien...Ich freue mich sehr, insbesondere für Lionel Messi.

@Schneeball

Gerne.
 
Seinesgleichen 18.12.2022 22:52
Der Pressekodex

Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und dem Bundespräsidenten Gustav Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. Es gehört zur Tradition des Pressekodex, dass auch jede Änderung dem amtierenden Bundespräsidenten übergeben wird.

Der Pressekodex wird in unregelmäßigen Abständen überarbeitet. Die aktuelle Fassung datiert vom 11. September 2019. In Österreich besteht der Ehrenkodex für die österreichische Presse. In der Schweiz gibt es die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Schweizer Presserates.

Inhalt des Pressekodex

Der Pressekodex umfasst 16 Oberpunkte (Stand September 2019)

1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

2. Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden

3. Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.
Dabei werden Richtigstellungen mit Bezug auf die vorangegangene Falschmeldung als solche kenntlich gemacht.

4. Grenzen der Recherche
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

5. Berufsgeheimnis
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

6. Trennung von Tätigkeiten
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

7. Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

8. Persönlichkeitsrechte
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.
Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

9. Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

10. Religion und Weltanschauung
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

11.Jugendschutz
Die Presse verzichtet auf eine unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

12. Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

12.1 Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22. März 2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

13. Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

14. Medizin-Berichterstattung
Bei medizinischen Themen ist eine unangemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, die Hoffnungen oder Befürchtungen beim Leser erwecken könnten. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

15. Vergünstigungen
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

16. Rügenveröffentlichung
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien.

Jede Person kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und seit dem 1. Januar 2009 auch über journalistisch-redaktionelle Beiträge aus dem Internet beschweren, sofern es sich nicht um Rundfunk handelt. Anzeigenblätter und andere kostenlose Zeitungen und Zeitschriften können vom Presserat nicht geprüft werden. Auch Vereine, Verbände etc. sind hierzu berechtigt. Die Beschwerde ist kostenlos. Beschwerden sind auch online möglich.

Vom Presserat ausgesprochene öffentliche Rügen sollen in den betroffenen Publikationsorganen abgedruckt werden. Dies wird nicht von allen Verlagen eingehalten.
 
Friedensstifter 18.12.2022 23:33
Danke dir, liebe "Seinesgleichen", für dieses wichtige Thema und natürlich für das Veröffentlichen von entsprechenden Informationen.👍
 
Ichundduzusammentop 18.12.2022 23:56
Wachsamkeit🔦 zur Wahrheitsfindung🔍 ist gerade in der jetzigen Zeit sehr wichtig!

                                                         👍
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