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Betrifft : Debatte über infektionsschutzgesetz 6.11.2020

Betrifft : Debatte über infektionsschutzgesetz 6.11.2020 

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Schiller 08.11.2020 14:06
‚Das Infektionsschutzgesetz wird erweitert, um "gerichtsfester" zu sein. Im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes wurde ein Paragraf neu hinzugefügt, der § 28a. Darin wurden sehr konkrete Maßnahmen aufgenommen - von Ausgangsbeschränkungen, über die Maskenpflicht bis zu Reisebeschränkungen. Um diese Eingriffe in die Grundrechte abzusichern, soll das Gesetz um Artikel 7 ergänzt werden. Darin heißt es: "die Grundrechte der Freiheit der Person ..., der Versammlungsfreiheit ..., der Freizügigkeit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung ... [werden] eingeschränkt."
 
Schiller 08.11.2020 14:09
‚Um den neu hinzugefügten § 28a abzusichern, der deutliche Einschränkungen beinhaltet, wurde der Artikel 7 neu aufgenommen. Dieser lautet:

Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Die hier genannten Artikel Nr 16 und 17 beziehen sich genau auf den im folgenden dargestellten § 28 a.

Neu hinzugefügt wurde § 28a: „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des #Coronavirus SARS-CoV-2“
Zitat Artikel 1 bis 3

(1) Notwendige #Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15. Reisebeschränkungen.
Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.
(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausge-richtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleich-gelagert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwel-lenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben in Betracht. Unterhalb eines Schwellen wertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwel-lenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht.

(3) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des Absatz 1 und der §§ 28 Absatz 1 Satz 1 und 2, 29 bis 31 können, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist, einzeln oder kumulativ angeordnet werden. Weitere zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderliche Schutzmaßnahmen bleiben unberührt.‚


https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/aenderungen-im-infektionsschutzgesetz-entwurf-der-neue-§-28a-und-die-einschraenkung-der-grundrechte-a3373155.html

(Diese gehört laut @shira einer ‚chinesischen Sekte‘ )
 
Schiller 08.11.2020 14:10
Bisher waren’s nur Verordnungen, gelle. 


‚Niemand hatte die Absicht die Grundrechte einzuschraenken‘
 
Schiller 08.11.2020 14:12
Und nicht vergessen ! 

Basis hierfür sollen die PCR Test - positiv Zahlen sein. Zahlen, reine Zahlen, wobei kein einziger auch nur ein Symptom haben muss.
 
(Nutzer gelöscht) 08.11.2020 14:42
Sehr gut..einer/eine von denen die noch ihren Verstand benutzen( derzeit wohl nur ein Promill der Bevölkerung.......)..warum aber das alles?...... siehe Planungen NWO, erst dann wird es klar, vorher eher nicht.
 
Seinesgleichen 08.11.2020 14:58
Lieber Alone, was erwartest Du auch von einer Mehrheit, die selbst für ihre Gehirnwäsche  im Vollwaschprogram zahlt, um die mediale zensierte Augenwischerei im Obergeschoss zu verankern?

Die Impfbefürworter scheinen am Zenit ihrer geistigen Schaffenskraft angelangt zu sein...

...halten sich durch und durch für Demokraten, während sie eine tendeziell steigende "Minderheit" von Impfverweigeren nötigen wollen... jaja, "die Demokraten" halten viel von körperlicher Unversehrtheit...und weil sie schonmal dran sind...gibts gleich eine allumfassende Diktatur dazu...
 
Schiller 08.11.2020 16:59
Ich verstehe echt nicht wieso keiner merkt dass quasi eine Diktatur in Salami Taktik installiert wird.

Wie blind muss man da sein? Ich versuche das zu begreifen.

Wie hieß noch mal damals das Ermächtigungsgesetzt ? 
 
Schiller 08.11.2020 20:00
Zahlen zahlen zahlen —- wo sind denn die kranken ? 
Wieso müssen wir unsere Rechte abliefern - wenn angeblich in der Zukunft vielleicht intensivbetten fehlen ? 

Warum kann man keine Intensivbetten aufstellen ? Ist doch viel billiger.

Bin ich im Fasching ?
 
(Nutzer gelöscht) 08.11.2020 20:15
Du kannst 1000 Betten dazustellen, es fehlt an Personal, jeder Arzt einer Intensivstation wird Dir das bestätigen. Warum holen die denn Leute aus dem Krankenstand zurück? Aus Spaß?
 
(Nutzer gelöscht) 08.11.2020 20:23
WEnn die Impfung da ist, dann wird das Personal zuerst geimpft
dann sind 3/4 der Mediziner krank
daran denkt heute noch keiner
 
 
(Nutzer gelöscht) 12.11.2020 10:16
Kleiner Hoffnungsschimmer, Gott sei Dank
aber sie werden den bösen Plan nicht aufgeben
 
Schiller 12.11.2020 10:46
Nein es ist kaum zu ✋ stoppen. Impfung wird Voraussetzung für die Beförderung mit Bahn Bus und Flugzeug sowie Reisen. 

Es ist das Ende der Freiheit auf allen Ebenen. Sogar das Recht auf auf Unversehrtheit soll ‚beschraenkt‘ werden.
 
(Nutzer gelöscht) 12.11.2020 11:11
Sie haben es mega eilig
gehen mit riesen Schritten vorwärts
und Querdenker sind mit Masken beschäftigt 😭
 
 
(Nutzer gelöscht) 12.11.2020 11:48
Es ist Eine Handvoll Oligarchen
und wir sind machtlos 😭
 
(Nutzer gelöscht) 12.11.2020 11:58
Ja... ist wie bei einem Kampfhund und seinem menschlichen Beherrscher.

Wenn dem Hund klar wäre, um wieviel größer seine Macht und Kampfkraft gegenüber dem sich herrisch aufspielenden Menschen wäre, sähe die Rollenverteilung anders aus...

Aber es sind nicht nur die Oligarchen, sondern eine große Anzahl eigennütziger bis korrupter Mitläufer, bis in die untersten Exekutiv- und Verwaltungsebenen und auch mitten umterm Volk, die etwas von der vermeintlich in Zukunft zu erwartenden Beute abhaben wollen und sich deswegen prostituieren im erweiterten Sinne.
 
(Nutzer gelöscht) 12.11.2020 12:06
Ja, die Mitläufer sind es
und das wissen die 🏴‍☠️
haben alles mit einkalkuliert
 
Schiller 12.11.2020 12:13
Epheser 6:12-17 NBH

Wir kämpfen ja nicht gegen Menschen aus Fleisch und Blut, sondern gegen dämonische Mächte und Gewalten, gegen die Weltherrscher der Finsternis, gegen die bösartigen Geistwesen in der unsichtbaren Welt. Greift darum zu den Waffen Gottes, damit ihr standhalten könnt, wenn der böse Tag kommt, und dann, wenn ihr alles erledigt habt, noch steht! Steht also bereit: die Hüften umgürtet mit Wahrheit; den Brustpanzer der Gerechtigkeit angelegt; die Füße mit der Bereitschaft beschuht, die gute Botschaft vom Frieden mit Gott weiterzutragen! Greift vor allem zum Großschild des Glaubens, mit dem ihr die Brandpfeile des Bösen auslöschen könnt. Setzt auch den Helm des Heils auf und nehmt das Schwert des Geistes, das Wort Gottes, in die Hand!


zwinkerndes Smiley 😘
 
Schiller 12.11.2020 12:14
Und deren Mitläufer ... 😁
 
 
(Nutzer gelöscht) 13.11.2020 09:06
😭😭😭🏴‍☠️
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