Immer Selbstanzeige machen, bei noch sooo kleinem Schaden !!!
26.09.2026 23:11
Immer Selbstanzeige machen, bei noch sooo kleinem Schaden !!!
26.09.2026 23:11
Immer Selbstanzeige machen, bei noch sooo kleinem Schaden !!!
Beim Rückwärtsausparken bin ich etwas gegen den dahinter parkenden Fiat 500 gestoßen. Das Plastik-Firmenlogo, das ca. 5-6mm eingefdrückt war, habe ich wieder heraus gezogen , dann war kein Schaden mehr sichtbar. Ein Passant fotografierte das Ganze, dann ging er in 5 - 6 umliegende Geschäfte um den Fiatfahrer zu finden. Solange wartete ich auch , ca 20 Min. Da der Passant mir sagte, er gehe jetzt zur Polizei mit den Fotos - war für mich klar, dass das ausreichen würde. Nein sagte der Staatsanwalt, ich dürfe mich nicht darauf verlassen, dass der Passant auch zur Polizei gehe, auch wenn er das sagte. Ich habe, als Schädiger - bei noch sooo kleinem Schaden - auch wenn nicht mehr erkennbar- zur Polizei zu gehen oder anzurufen und Selbstanzeige zu machen. Alles andere wird als Fahrerflucht gewertet - mit dem Entzug des Führerscheins für 10 Monate + 3000,-€ Geldstrafe.
Also immer Selbstanzeige machen, auch bei noch sooo kleinem Schaden oder unsichtbarem Schaden, sonst ist der Führerschein weg. Nach 4 Monaten kannn ich einen Neuantrag für einen Fährerschein machen, jdoch zuvor eine MPU ? medizinisch-psychologische Untersuchung usw, usf !!! Bei fortgeschritttenem Alter evtl. noch Fahreignungstest usw, usf !!!
Also in jedem Fall , auch wenn Ihnen die Tür aus der Hand rutscht und an das Nachbarfahrzeug stößt, Immer, immer, immer sofort die Polizei rufen, sonst unterstellt man Fahrerflucht !!! Bitte weitersagen an alle Autofahrer !!! Danke !!!
Also immer Selbstanzeige machen, auch bei noch sooo kleinem Schaden oder unsichtbarem Schaden, sonst ist der Führerschein weg. Nach 4 Monaten kannn ich einen Neuantrag für einen Fährerschein machen, jdoch zuvor eine MPU ? medizinisch-psychologische Untersuchung usw, usf !!! Bei fortgeschritttenem Alter evtl. noch Fahreignungstest usw, usf !!!
Also in jedem Fall , auch wenn Ihnen die Tür aus der Hand rutscht und an das Nachbarfahrzeug stößt, Immer, immer, immer sofort die Polizei rufen, sonst unterstellt man Fahrerflucht !!! Bitte weitersagen an alle Autofahrer !!! Danke !!!
Kommentare
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Nemrac73 27.09.2026 07:47
Danke für den Hinweis, aber so etwas lernt man Idee Fahrschule und sollte jedem Autofahrer bekannt sein.
hansfeuerstein 27.09.2026 12:42
In Deutschland registrieren die Polizeibehörden der Bundesländer schätzungsweise 250.000 bis über 400.000 Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfall- oder Fahrerflucht) pro Jahr.
Nemrac73 27.09.2026 12:47
Und die gelackmeierten sind immer die geschädigten. Die bleiben meist auf den Kosten sitzen..
Selbst wenn es nur ein Kratzer oder eine kleine delle ist, ost es sehr ärgerlich.
Jeder, der einen unfall oder eine.kleine schramme verursacht, sollte sich mal in die Lage des geschädigten versetzen.
Auch das ist Nächstenliebe
Selbst wenn es nur ein Kratzer oder eine kleine delle ist, ost es sehr ärgerlich.
Jeder, der einen unfall oder eine.kleine schramme verursacht, sollte sich mal in die Lage des geschädigten versetzen.
Auch das ist Nächstenliebe
hansfeuerstein 27.09.2026 13:02
Bei der Anzahl merkt man, dass man das Rechtssystem überdenken muss, ansonsten ist klar, wo die Ressourcen von Justiz und Executive verbleiben. Der grösste Teil liesse sich auch im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren abwickeln, oft auch ganz ohne Gerichte.
hansfeuerstein 27.09.2026 14:16
Offensichtlich ist das Detailwissen dazu nicht so weit verbreitet, sonst käme es nicht zu dieser Unmenge an Verfahren pro Jahr. Man muss als Gesetzgeber immer die Verhältnismässigkeit im Auge behalten, und auch mal das Protfolio miteinander abgleichen. Wenn ich z.B. nicht mehr dazu komme wirklich straffällige und gemeingefährliche Leute abzuschieben um die Bevölkerung wenigstens rudimentär zu schützen, dann habe ich als Gesetzgeber und Justiz schon versagt. (nur als Beispiel)
Silberlocke1946 27.09.2026 18:18
Hansfeuerstein, 14:16, Sehr guter Kommentar, aber der verpufft, wie alle anderen gutgemeinten Ratschläge an die öffentliche Verwaltung. Dort sitzen selbstherrliche Beamte, die ziemliche Freiheit haben (z.B. Staatsanwälte). Hätte ich das geahnt, dass ich immer einen Selbstanzeige vornehmen muss,- hätte ich das selbstverständlich getan. Meine Autoversicherung hat ja den Vorfall - voll - bezahlt und sah keine Fahrerflucht !!! Bei Fahrerflucht hätte sie 5000.-€ einbehalten können- bzw. ich hätte den Gesamtschaden (angeblich 4300.-€ bezahlen müssen. Sooo eine kleine Lapalie kann Jedem jeden Tag passieren. Beim Ein- oder Aussteigen - rutscht einem die Türe aus der Hand und stößt gegen das Nachbarfahrzeug !!! Auch wenn kein Schaden sichtbar ist, muss man sofort die Polizei veratändigen, sonst ist es Fahrerflucht !!! Jetzt weiss ich es !! und kann alle anderen Autofahrer nur warnen !!! Ich habe um meine Autotüren Gummi-/Kunststofflietzen rund herum - in der gleichen Farbe - geklebt. Die federn bei einem Anstoß ab und es gibt keine Lackschäden weder an meinem - noch an dem Nachbarfahrzeug ! So habe ich für diese Fälle vorgebeugt, Trotzdem - in jedem noch sooo kleinen Fall, - immer die Polizei rufen, sonst kommt der Staatsanwalt und der ist rücksichtslos !!!. Schlimm ist jedoch, das nach der Beantragung eines neuen Führerscheins nach 6 Monaten, evtl. eine MPU verlangt und weiter Problemlösungen verlangt werden. Wenn jemand dafür einen Rat weiss, bin ich für jeden Tipp dankber !!!
Man sieht also, ganz egal, welche Partei an die Regierung kommt, die Staaatsanwälte bleiben immer die selben und damit das Unrechtssystem. Ich hätte mich eben nicht auf die Aussage des Passsanten verlassen dürfen, dass er zur Polizei geht und den Schaden meldet und mit seinen Fotos beweisst. Ich war ja ca. 20 - 25 Min. an der Unfallstelle , bis der Passamt alle Geschäfte abgeklappert und den Fahrer gesucht hatte !!!Aus Schaden wird man klug. Ich hoffe nur - dass ich viele CsC-Leser warnen kann, dass diese in Zukunnft -immer- die Polizei rufen, auch, wenn kein Schaden sichtbar ist. Wenn ich viele Fahrer warnen kann, ist das auch etwas Gutes !!!
Man sieht also, ganz egal, welche Partei an die Regierung kommt, die Staaatsanwälte bleiben immer die selben und damit das Unrechtssystem. Ich hätte mich eben nicht auf die Aussage des Passsanten verlassen dürfen, dass er zur Polizei geht und den Schaden meldet und mit seinen Fotos beweisst. Ich war ja ca. 20 - 25 Min. an der Unfallstelle , bis der Passamt alle Geschäfte abgeklappert und den Fahrer gesucht hatte !!!Aus Schaden wird man klug. Ich hoffe nur - dass ich viele CsC-Leser warnen kann, dass diese in Zukunnft -immer- die Polizei rufen, auch, wenn kein Schaden sichtbar ist. Wenn ich viele Fahrer warnen kann, ist das auch etwas Gutes !!!
hansfeuerstein 28.09.2026 00:58
Völlig richtig, Silberlocke. 250.000 bis 400.000 jährlich sind sicherlich nicht alles übelwillige Straftäter, das mal vorne weg.
Mir ist mal ein Betrunkener in das parkende Auto gefahren, so dass es schrottreif war, ohne jeden Hinweis zu hinterlassen.
Ein Zeuge hat den Vorfall nachts beobachtet, und angezeigt. Solche Dinge müssen sein. Alles üger einen Kamm zu scheren, so wie es derzeit gehandhabt wird, kriminalisiert normale Autofahrer, denen auch mal ein kleineres Maleuhr passieren kann, unnötig. Die Schadensregulierung mit Ordnungswidrigkeitsverfarhen wäre angemessen. Jedem wäre gedient, ohne unangemessene Strafverfolgung. Wie Silberlocke richtig sagt, es genügt z.B. wenn ein behinderter Beifahrer beim Aussteigen die Türe an die des Nebenfahrzeuges stösst, und es dafür einen Zeugen gibt. Der Fall wird gleich behandelt, wie der von meinem damaligen Fall, wo nur ein total beschädigtes Fahrzeug übrig blieb. Ich halt das für unakzeptabel.
Mir ist mal ein Betrunkener in das parkende Auto gefahren, so dass es schrottreif war, ohne jeden Hinweis zu hinterlassen.
Ein Zeuge hat den Vorfall nachts beobachtet, und angezeigt. Solche Dinge müssen sein. Alles üger einen Kamm zu scheren, so wie es derzeit gehandhabt wird, kriminalisiert normale Autofahrer, denen auch mal ein kleineres Maleuhr passieren kann, unnötig. Die Schadensregulierung mit Ordnungswidrigkeitsverfarhen wäre angemessen. Jedem wäre gedient, ohne unangemessene Strafverfolgung. Wie Silberlocke richtig sagt, es genügt z.B. wenn ein behinderter Beifahrer beim Aussteigen die Türe an die des Nebenfahrzeuges stösst, und es dafür einen Zeugen gibt. Der Fall wird gleich behandelt, wie der von meinem damaligen Fall, wo nur ein total beschädigtes Fahrzeug übrig blieb. Ich halt das für unakzeptabel.
hansfeuerstein 28.09.2026 01:12
Von kl. Lappalie kann man allerdings bei 4.300€ nicht reden, das kommt bei den Behörden ganz schlecht an. Sicher wird eine MPU verlangt werden, und ärztliche Fahrtauglichkeit festgestellt werden müssen.
Silberlocke1946 29.09.2026 18:52
Die Parteien versprechen uns vor den Wahlen das Blaue vom Himmel. Doch in den Gerichten sitzen die Saatsanwälte, das sind die scharfen Hunde, sie Ihre Machtbesessenheit ausleben wollen !!!

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