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Können Strafzettel nicht verjähren ???

Können Strafzettel nicht verjähren ???
Neulich war ich wegen einem kleinen Auffahrunfall vor Gericht. Der Staatsanwalt las alle Strafzettel der letzten 10 Jahre vor !!! Verjähren Strafzettel etwa nicht ???? Wer kennt sich hier aus und kann Tipps geben ???

Kommentare

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Steve2112 25.09.2026 19:37
Hallo Silberlocke,
was genau war das denn für ein Auffahrunfall? Seit wann hat ein Staatsanwalt Zeit sich mit kleinen Blechschäden zu befassen?
 
Steve2112 25.09.2026 19:39
War da nur Blechschaden? Der Staatsanwalt kommt nur bei Personenschaden ins Spiel.
 
Nemrac73 25.09.2026 19:47
@Steve2112

Um deine Frage zu beantworten müsste silberlocke die gesamte Geschichte erzählen..Mit allen Details. Wenn ich die vielen Blogs zu diesem Thema in den letzten Tagen lese, dazu noch den in Erinnerung habe den er geschrieben hat, als das ganze passiert war erzählt er eben nicht alles.

Er erzählt aus seiner Sicht, wie er denkt dass es richtig war. Aber das war eben nicht so wie das gesetz vorschreibt..
Was er auch verheimlicht, wie er verbal mit der Sache umgegangen ist.
 
hansfeuerstein 25.09.2026 19:57
Bei "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" ist das ld. so. Die Schadenshöhe spielt keine Rolle dann. Bei den Strafzetteln spielt es eine Rot sich um diese im Zuge Ordnungswidrikeit (Blitzer oder Falschparken) oder eine Straftat (Unfallflucht, Trunkenheit...) herangezogen werden. Da "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" bei uns generell als Straftat verfolgt wird, werden auch diese alten Kamellen in der Fahreignungsbewertung/Bemessung des Strafmasses (Führerscheinentzug) mit herangezogen.
 
hansfeuerstein 25.09.2026 19:59
Deshalb sähe ich bei Parkschäden generell die Behandlung als Ordnungswirigkeit gerechtfertigt, nicht aber als Straftat, die immerhin mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzu bestraft werden kann.
 
Joe74 25.09.2026 20:06
Was sagt Dein Rechtsanwalt dazu?
 
(Nutzer gelöscht) 25.09.2026 20:15
19.39 Richtig.
Oder bei Gefährdung von Personen wie z.B.Trunkenheit.

Es sieht für mich so aus das Silberlocke eine Gerichtsverhandlung hatte.
Anders kann ich mir den Kontakt mit dem Staatsanwalt nicht vorstellen.
 
(Nutzer gelöscht) 25.09.2026 20:20
Silberlocke, erzähl halt die ganze Geschichte vollständig!

Ich hatte auch mal meinen Führerschein los wegen zu vielen Blitzern und einmal fuhr ich bei rot über die Ampel.

Das ist aber schon über 20 Jahre her.
 
Silberlocke1946 25.09.2026 20:29
Joe74 ,der RA war ja mit im Prozess vor dem AG-LB dabei. Beim Rückwärts-Ausparken habe ich einen dicht hinter mir stehenden Fiat 500 - vorne etwas angesoßen. Das Kunststoffteil vorne an der Front war etwas eingedrückt. So habe ich es wieder herusgezogen und es war nichts mehr zu sehen . Ein Passant - der gerade vorbeikam - hat alles fotografiert und ich wartete bis er in den umliegenden 5 - 6 Geschäften war, um den Fahrer ausfindig zu machen. Leider hat er niemand getroffen. ER sagte, er gehe nun zur Polizei und würde den Vorfall melden. Ich wollte auch zur Polizei fahren - und war mir nicht mehr ganz sicher - ob ich mir das Kennzeichen richtig gemerkt hatte . Deshalb fuhr ich nochmals zurück zum Fiat. In diesem Moment führ die Fahrerein geade weg und ich konnte das Kennzeichen wieder nicht richtig lesen. Dann fuhr ich weiter und dachte, der Passant wird den Schaden ja der Polizei melden. Wäre ich auch noch zur Polizei gefahren, dann wäre alles kein Problem gewesen. So sah der Staatsanwalt eine Fahrerflucht - und beantregte den Führerschein 10 Monate einzubehalten !!! Dumm gelaufen !!!!
 
(Nutzer gelöscht) 25.09.2026 20:30
Die Speicherung von Strafzetteln und Bußgeldbescheiden hängt davon ab, ob es sich um die Akten der Behörde oder um Einträge in Flensburg handelt:

Bei der Bußgeldbehörde (Bußgeldakte): Die Behörden speichern die Akten zu einem Strafzettel in der Regel drei Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg): Falls der Verstoß so schwerwiegend war, dass Sie Punkte erhalten haben, werden diese je nach Vergehen nach 2,5 Jahren (einfache Ordnungswidrigkeit), 5 Jahren (schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Führerscheinentzug) oder 10 Jahren (Straftaten mit Führerscheinentzug) gelöscht. Hinzu kommt eine einjährige Überliegefrist, in der die gelöschten Punkte im Hintergrund noch für die Behörden sichtbar bleiben!

Jetzt kommen wir der Sache schon näher!😅
Silberlocke, Du scheinst nicht zum ersten mal die Staatsanwaltschaft vor Augen gehabt zu haben!😅😉
 
KatinkaStern 25.09.2026 20:31
Auf die Frage: Wie lang sind Strafzettel registriert (du @Silberlocke schreibst ja von "Strafzetteln"zwinkerndes Smiley antwortet die KI (ChatGPT): 

Wenn du mit „Strafzettel“ einen Bußgeldbescheid im Straßenverkehr in Deutschland meinst, kommt es darauf an, was du mit „registriert“ meinst:
Führerschein-/Punktekonto (Fahreignungsregister): Punkte werden je nach Verstoß nach 2,5, 5 oder 10 Jahren getilgt.
Ein einfacher Strafzettel ohne Punkte (z. B. Parkverstoß oder geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung) wird nicht im Fahreignungsregister gespeichert.
Bei der Bußgeldbehörde können die Unterlagen und personenbezogenen Daten allerdings länger vorhanden sein. Das ist eine andere Frist als die Punkte-Tilgung.
Wichtig: Bei Punkten beginnt die Tilgungsfrist grundsätzlich mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Wenn du mir sagst, um welchen Strafzettel es geht (z. B. 15 € Parken, 30 € Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy am Steuer), kann ich dir konkret sagen, wie lange er wo gespeichert wird und wann er wirklich „weg“ ist.
 
KatinkaStern 25.09.2026 20:34
Interessant wäre also WAS der Staatsanwalt dir zusätzlich ankreidet. 
Ein Überziehen der Parkzeit wohl eher nicht... (es sei den, du bist der Politesse nicht mit GFK begegnet...)
 
hansfeuerstein 25.09.2026 20:46
Tja, Silberlocke, da hast du ld. nach geltendem Recht alles falsch gemacht. Du hättesr nur die Chance deinen Fehler vollumfänglich einzugestehen und Besserung zu beloben.
 
calando 25.09.2026 20:48
Aber wenn er jemanden hatte der in Geschäften nach dem Fahrer gefragt hat, dann denke ich eigentlich ist die Zeit die man warten muss ausreichend.
 
KatinkaStern 25.09.2026 20:48
In diesem Fall gebe ich ImB (fast) Recht. Selbst wenn du bisher keinen Staatsanwalt vor Augen gehabt hast, müssen die aufgezählten "Strafzettel" des Saatsanwaltes nicht mit einem "Knölchen" vergleichbar sein. 

Wenn deine Erklärung von von 20:29 stimmt, dann tut mir das von Herzen leid!😔
Dann war es eine Fehleinschätzung von dir, die dir nun schwer zu stehen kommt.
 
(Nutzer gelöscht) 25.09.2026 20:50
20.29 Solberlocke

Respekt an diesen aufmerksamen Passanten!
Ich würde mir mehr von diesen Menschen wünschen!

Du wolltest den Unfallschaden verschleiern, indem Du selbst Hand angelegt hast.
Gleichzeitig wolltest Du den Geschädigten ausfindig mschen und hast auf ihn gewartet.
Zweites glaube ich Dir nicht und vermutlich auch der Staatsanwalt nicht, denn Unfall verschleiern bedeutet auch Spuren verwischen.
Das widerspricht sich für mich mit diesem "Ich wollte den Geschädigten ausfindig machen"
Zumal mit "ich wollte" keine Handlung in diese Richtung gegeben ist.
 
calando 25.09.2026 20:51
Vielleicht wurden die Strafzettel verlesen um aufzuzeigen Das genug Punkte für ein Führerscheinentzug vorhanden waren.
 
hansfeuerstein 25.09.2026 20:52
Nein, erstmal muss er selber es unverzüglich der Polizei melden, wenn er den Geschädigten nicht antrifft. Was andere tun ist für dich irrelevant. Du bist in der Pflicht. Vor Ort warten gilt nur, wenn der Geschädigte tatsächlich angetroffen wird, oder sicher informiert wird, also mit alllen Daten des Schädigers. In dem Fall kann es reichen, vorausgesetzt man wird nicht von einem Passanten trotzdem angezeigt, dann bekommt man die Schwierigkeiten so oder so. Man ist nur auf der sicheren Seite, wenn man die Polizei direkt selber und sofort verständigt, oder der Geschäidgte vor Ort angetroffen wird.
Alles andere ist wenn und aber, und man ist selber nie aus der Sache raus.
 
calando 25.09.2026 20:55
Ist aber ein Unterschied, ob es im fließendem Verkehr oder auf einem Parkplatz passiert.
 
hansfeuerstein 25.09.2026 20:57
Wenn man erstmal angezeigt ist, und man sich entfernt hat, wird man zur Fahndung ausgeschrieben. In dem Fall hat jeder Streifenwagen deine Fahrzeugdaten "als gesucht" gemeldet, zudem kommt eine Streife an Deinen Wohnort.
 
hansfeuerstein 25.09.2026 20:58
@calando, einen Unterschied macht nur ein Privatparkpltz, ansonsten nicht.
 
calando 25.09.2026 21:02
§142 Abs 4 Stgb 

Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) 
oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall 

außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
 
hansfeuerstein 25.09.2026 21:06
Eben, deswegen wird das gesamte Register bisheriger Verläufe eingesehen, um das Strafmass festzulegen.

Von Strafe abgesehen wird, wenn sich im weiteren Verfahren nicht eindeutig beweisen und eroieren lässt, dass man selber den verursachten Schaden auch bemerkt hat. Wenn man ausgestiegen ist, und den Schaden begutachtet hat, und sogar noch daran rumgemacht hat, scheidet das ld. aus. Insbesondere wenn es Zeugen dafür gibt.😉
 
calando 25.09.2026 21:10
Also ich würde von meinem Mandaten davon ausgehen, dass keine Handlung vorlag , sondern es nur ein Reflex gewesen ist, etwas anzuschauen und gerade zu biegen.
 
hansfeuerstein 25.09.2026 21:16
Aber damit ist bewiesen, dass er bemerkt hat, dass er einen anderen Verkehrsteilnehmer im ruhenden Verkehr, geschädigt hat, und seinen Pflichten nicht nachgekommen ist....
 
calando 25.09.2026 22:21
Aber er hat seinen Aussagen nach gewartet und das muß nicht unangemessen lang sein. 
Nur muss man sich später irgendwo melden.
 
KatinkaStern 25.09.2026 22:42
Und da war wohl der Harken @Calando, 22:21....
 
KatinkaStern 25.09.2026 22:44
+ die "Strafftettel" der vergangen 10 Jahre, die NICHT auf Grund der Fristen abgegolten sind.
 
Anastacia 26.09.2026 10:17
Wenn die Strafzettel bezahlt sind, ist es in der Regel erledigt. Es sei denn, man fällt immer wieder auf. Dann werden diese Verstoesse bei der Verhandlung hinzu gezogen.
Bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort zaehlt auch die Höhe des Sachschaden und nicht nur ein Personenschaden, um einen Führerscheinentzug zu bekommen.
 
Lavendeltee 26.09.2026 10:22
Ich bekam letzte Woche einen Brief aus Milano, aus dem Jahr 2017...Strafzettel🤓...

Ich dachte auch, ich seh nicht richtig...Piano, piano😅.
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