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Vorsicht Falle Staatsanwalt / Amtsgericht !!!

Vorsicht Falle Staatsanwalt / Amtsgericht !!!
Ich war gerade beim AG-LB , wegen eines kleinen Verkehrsunfalls, der Staatsanwalt hat mir jeden Strafzettel der vergangenen 10 Jahre vorgelesen - wie in einem Polizeistaat !!!
Unsere Politiker wundern sich, dass immer mehr Bürger AfD wählen !!!Wer einaml wegen eines noch sooo kleinen Problems mal vor Gericht war, der wundert sich nimmer. Unsere Verhältnisse unter den anderen Parteien sind auch soch AfD !!! Liederl !!!

Kommentare

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hansfeuerstein 23.09.2026 12:32
Dass irgendetwas nicht mehr stimmt, merken die Meisten ld. erst, wenn sie selber direkt betroffen sind....


Kannst es ja löschen, wenn es Dich in Deinem Blog stört. Ein offener Brief des Hr. Martenstein.

"Sehr geehrter Issa Remmo, willkommen im Establishment! Als Chef des Remmo-Clans sind Sie ein neuer Player in der Berliner Politik. Als Sie am Sonntag eine Wahlparty der siegreichen Linken besuchten, um mitzufeiern, sagten Sie: „Ich fühle mich erstmals in Deutschland von einer Partei unterstützt.“
Historische Worte.
Und es stimmt. Die Linke will weniger Polizei, weniger Befugnisse für die Polizei und, für Sie beruflich besonders wichtig, keine Waffenverbotszonen mehr. Bumm, bumm!
Bisher hat man Ihnen oft Steine in den Weg gelegt. 77 Ihrer Immobilien wurden beschlagnahmt, sie wurden wohl mit Straftaten finanziert. Die Linke will nur Immobilien einsacken, die Großkapitalisten gehören!
Sie dagegen sind ein Familienbetrieb. Acht Söhne, mindestens 500 Verwandte. Einer davon hat die Firmenphilosophie so beschrieben: „Meine Familie und meine Eier sind das Gleiche.“
Als Einziger können Sie also nur mithilfe Ihrer Eier in Deutschland Dinge bewegen. Zum Beispiel haben die Eier eine riesige Goldmünze aus dem Bode-Museum bewegt und Königsschmuck aus dem Grünen Gewölbe in Dresden. 2017 hat jemand ihre Gesamtbeute ausgerechnet: 28 Millionen.
Ich sehe Sie als Finanzsenator.
Auf der Party sagten Sie auch: „Ich freue mich über die Linken, die nicht mit ihren Frauen zu Prada und Gucci in Paris gehen.“ Mein Tipp: Sagen Sie in Zukunft „mit ihren Partner*Innen“.
Beste Grüße
Harald Martenstein
 
hansfeuerstein 23.09.2026 12:43
Kleiner Tipp: niemals den Ort verlassen, wenn man ein Auto auch nur geringfügig angefahren hat. Dort bleiben und unbedingt die Polizei holen und den Vorgang aufnehmen lassen. Auf keinen Fall den Ort des Geschehens verlassen.
Man wird ansonsten als "Schwerverbrecher" betrachtet.
 
Hillery 23.09.2026 13:18
12.32
Super! Dieser Brief des Herrn Martenstein trifft dem Nagel auf den Kopf 🤮
 
Anastacia 23.09.2026 15:09
Silberlocke, das kann ich mir nicht vorstellen. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten. 

Was hat das mit Polizeistaat zu tun?
 
Nemrac73 23.09.2026 15:17
Die ganzen Strafzettel der letzten Jahre.....
Müssen ja dann einige gewesen sein.

Wenn ich mich erinnere wurde dir ja fahrerflucht vorgeworfen. Wenn das diese Sache ist, weshalb  du jetzt bei Gericht bist werden natürlich auch die Strafzettel der letzten Jahre berücksichtigt.

Jeder Strafzettel ist eine Ordnungswidrigkeit. Und wen  jemand immer wieder gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt,  z.b. durch zu schnelles fahren oder falsch parken muss man mal drüber nachdenken ob erpberhaupt noch für den Straßenverkehr geeignet ist.

Bei anderen delikten werden auch vorstrafen berücksichtigt.
 
Nemrac73 23.09.2026 15:21
Das hat auch nichts damit zu tun, dass man als Schwerverbrecher behandelt wird.

Versetzt euch dich mal in die andere Lage. Ich komme an mein Auto auf einem Parkplatz und sehr, dass es von einem anderen PKW gerammt wurde. Es ist eine delle oder ein tiefer Kratzer drin. Vom Verursacher keine Spur und die Polizei sagt, egal kann ja mal passieren, Kavaliersdelikt, stellen sie sich nicht so an.

Da möchte ich aber jetzt mal die Reaktion sehen.
 
Silberlocke1946 23.09.2026 15:39
Hansfeuerstein, das hattest Du schon vor einigen Woche - hier schreiben sollen. Nachdem ich das Plastikfirmenzeichen wieder herausgezogen habe, war nichts mehr zu sehen !!! Aber der Passant hatte es schon fotografiert und auch meine Autonummer und ging damit zur Polizei.
Jetzt musste ich den Führerschein abgeben - für mind. 10 Monate und dann eine MPO machen - und und und, schlimmer kann es bei der AfD auch nich werden !!!
 
Silberlocke1946 23.09.2026 15:42
Autofahen, das ist bekannt - gilt - als eine gefahrengeneigte Tätigkeit, damit muss  jeder rechnen,- der sich am Straßenverkehr beteiligt !!!
Gott sei Dank hab eich noch einen E-Roller und ein E-Fahrrad, das ich in der Bahn mitnehmen kann !!! Wenig, aber besser als nichts !!!
 
Silberlocke1946 23.09.2026 15:44
Anastasia, das wurde nicht als Ordnungswidrigkeit - sondern als Straftat bewertet !!!! Wahnsinn, schlimmer kann es bei der AfD auch nicht werden !!!
 
Nemrac73 23.09.2026 16:01
Die 10 Monate könnten eine sperrfrist sein, bevor du einen neuen Führerschein beantragen kannst.

Da muss der Sachschaden aber doch erheblich gewesen sein. Bestimmt über 1000 €.
 
Silberlocke1946 23.09.2026 17:27
Nemrac, es wird behauptet an der Front, hinter dem Firmenlogo sei Elektronic verbaut. Die sei extrem teuer und hochempfindlich !!! Das waren die Argumente !!!
 
calando 23.09.2026 18:15
Die Straftat ist Sachbeschädigung?
 
DaddysGirl 23.09.2026 18:31
17:27 da wurde sicherlich ein Gutachten erstellt. 

Es ist Sachbeschädigung und vermutlich Unfallflucht.
 
Nemrac73 23.09.2026 19:05
Allein durch eine Behauptung passiert in Deutschland garnix.

Da muss ein Gutachten erstellt werden, alleine schon für die Versicherung. Die übernimmt ja normalerweise den Schaden. 
Die Straftat ist ja nicht der Unfall selbst, sondern die fahrerflucht.

Bei den heutigen Fahrzeugen ist in der Stoßstange wirklich Elektronik verbaut, oft der abstandsmessee, evtl auch die Kamera. Kommt wahrscheinlich drauf an was für ein Auto das war. 

Du schreibst oben, "nachdem ich das plastikfirmenzeichen wieder herausgezogen habe", soll das heißen du hast an dem beschädigten auto auch noch rumhandiert?

Was würdest du denn sagen, wenn das jemand an deinem Auto macht?
 
Silberlocke1946 23.09.2026 19:15
Nemrac72, ein Fiat 500 ist kein High-Teck-Auto, da ist unter /hinter der Stißstange nichts als Luft !!! Deine Kammaras sind bei Autos ab 50 000,-€ verbaut aber nicht bei einem italienischen Miniauto !!! Meine Versicherung hat anstandslos bezahlt. Bei Fahrerflucht kann sie bis 5000,-€ auf den Fahrer abwälzen. Das hat sie jedoch nicht gemacht .  Ich war soo lange beim Auto ca. 20 - 30 Min. -bis der Passant die 5 -6  Geschäfte in den Nähe aufsuchte umd den Fahrer ausfindig zu machen !!!! Da ist nicht mit Fahnenflucht !!!
 
hansfeuerstein 23.09.2026 20:13
@Ich sehe es genauso, es ist Unangemessen wie solche "Verkehrsdelikte" gehandhabt werden, wenn man gleichzeitig mitbekommt wie unverantwortlich mit echten Straftätern umgegangen wird, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Man merkt eben, dass selbst bei Strafsachen Geld höher eingeschätzt wird, als Leib und Leben,
das ist einfach ein Ärgernis.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 20:16
Ja, an den Nummernschildunterlagen können leicht sowohl eine Frontkamera als auch das ACC (Tempomat) verbaut sein, diese Elektronik ist dann teuer. Könnte natürlich auch ein Abzocker sein, der sich ein Gefälligkeitsgutachten machen liess, obwohl in dem Auto all das gar nicht verbaut wäre. Gibt es alles, insbesondere bei einer bestimmten Klientel ist sowas durchaus normal.
 
Nemrac73 23.09.2026 20:54
Silberlocke1946Heute, 19:15

Danke für die Erläuterung.
Irgendetwas stimmt aber nicht. Entweder erzählst du hier nicht alles korrekt, oder mit deiner Wahrnehmung passt was nicht.

Wenn du bei dem Fiat gewartet hast, bis ein Passant den Fahrer ausfindig gemacht hat ist es keine fahrerflucht.  Die Frage ist dann, für was hast du die Anzeige bekommen.
Keine fahrerflucht, der Schaden wirde bezahlt, somit gibt es auch kein Strafverfahren. 

Ist der fahrer allerdings niht aufindig zu machen, und taucht nicht auf sollte man immer die Polizei holen.

Und übrigens gibt es Kameras, die beim einparken behilflich sein können auch schon bei Autos weit unter 50.000, genauso wie abstandsmesser für den Tempomat usw.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 21:03
Er war ja nicht die ganze Zeit am Auto: "Ich war soo lange beim Auto ca. 20 - 30 Min. -bis der Passant die 5 -6  Geschäfte in den Nähe aufsuchte umd den Fahrer ausfindig zu machen.."

D.h. wenn nach 45 Minuten jemand kam, war er nicht da. Nur das zählt. Du muss stundenlang warten, wenn nicht vorher die Polizei den Vorfall aufnimmt. 

Dass der Geschädigte grundsätzlich Recht hätte ist gar nicht gesagt. Der Schaden kann durchaus vorher vorhanden gewesen sein, das Gutachten kann durchaus ein Gefälligkeitsgutachten sein. All das ist nur kaum zu beweisen. Betrug gibt es in Hülle und Fülle, no mistake.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 21:04
Beim Remmoclan würde z.B. einer dem anderen Zeuge machen, und ein Verwandter gleich das Gutachten😉
 
Nemrac73 23.09.2026 21:06
Wenn die Polizei den Vorfall aufnimmt ist es immer besser. Normalerweise verlangt die Versicherung bei fadenscheinigen Gutachten ein gegengutachten.

Kann  man sich leisten mit einer reechtsschutzversicherung. Genauso wie einen Anwalt.

Aber das Problem hier ist ja nicht der Schaden, der wurde ja reguliert sonder die fahrerflucht und die ist eben nun mal Tatbestand, ob silberlocke das wahrhaben will oder nicht.

Außerdem hat er noch selbst an dem Fiat "rumgedoktort" um den Schaden zu beheben, oder zu kaschieren. Das ist dann Auslegungssache.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 21:12
Das kann man vergessen. Dass ein Gutachten fadenscheinig ist, muss erst jemand begründet antriggern. Da spielt dann die Höhe eine Rolle.  Clan -Organisationen, die sind absolute Profis im Betrug, damit muss man heute immer rechnen. 

Aus der Fahrerflucht kommt man nicht raus, es sei denn man könnte sagen, dass man es nicht bemerkt hätte, was bei dem Fall wohl ausfällt.  Selbstverständlich ist das Vorgehen unserer Rechtsstprechung unverhältnismässig, das würde auch geändert gehören, macht aber keiner....
 
TheOneAndOnlyAlive 23.09.2026 21:40
Wenn es keine Fahrerflucht war, dann wundert mich die Strafe doch. Nur Unfall- / Fahrerflucht würde so eine Straft rechtfertigen... . Die Zeiten haben sich eben geändert, der Deutsche will das so, also bekommt er es auch. Die anderen wollen das nicht so gerne, und der Supercop will auch nicht, dass der Andere seinen Namen kennnt.... . Das funktioniert nur beim Deutschen..., da macht es auch Spaß. Man sieht es auch am Strafmaß, das wird flexibel angepasst, der eine etwas mehr der andere etwas weniger, und (fast) alle sind zufrieden. 
Wir leben im besten Deutschland aller Zeiten, man muss es nur Glauben. Oder was glaubst du?
 
TheOneAndOnlyAlive 23.09.2026 21:53
@ Silberlocke

Wenn du jeden Tag 3x 20 Minuten darüber nachdenkst und eine Liste anfertigst wie Gut, Gerecht, Allwissend, Unbestechlich, Liebevoll, Demokratisch, Sparsam, und Uneigennützig dein Kanzler und Staatsapparat zu DIR ist, würdest du zu einer Gewaltfreien Kommunikation zurückfinden. Echt!

Schreib und bitte deine Erfahrungen hier im Forum, und wie es dir Tag für Tag besser geht.

Danke für jeden Hinweis, dein Silberrücken
 
Anastacia 23.09.2026 22:26
ein Fiat 500 ist kein High-Teck-Auto, da ist unter /hinter der Stißstange nichts als Luft !!! Deine Kammaras sind bei Autos ab 50 000,-€ verbaut aber nicht bei einem italienischen Miniauto !!! 

Es gibt sehr wohl günstigere Autos, die mit allerhand Technik ausgestattet sind. 

Dann noch am fremden Auto rumhantieren, geht überhaupt nicht. 

Ich stell mir gerade vor, wie du das der Polizei klarmachen willst, dass dieses kleine Auto doch so gut wie nichts abbekommen hat. Da wundert mich gar nichts mehr.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 22:33
Der "Schaden" war offenbar mit bloßen Auge kaum zu sehen. Daraus einen Straftatbestand zu machen, schaffen auch nur wir. Wer vor wenigen Jahrzehnten in Frankreich unterwegs war, wusste dass es üblich war beim Einparten direkt auf die Stosstange des Fahrzuges vor einem und hinter einem aufzufahren. Es gab praktisch kein Auto ohne verbeulte Stosstange.
Die Kirche im Dorf zu lassen, ist bei uns einfach zuviel verlangt.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 22:52
Mir ist mal eine junge Frau beim Rückwärtsfahren vorne ans Auto gefahren. Es war ein ganz leichter Schaden erkennbar.
Ich habe gesagt, komm lass es gut sein, man sieht ja fast nichts. Auch das wäre möglich, wenn man denn will....ist halt dann ein kl. Unterschied im Ergebenis für den "Straftäter", der in meinen Augen einfach keiner ist.
 
Anastacia 23.09.2026 23:05
Das sagt Silberlocke, dass der Schaden kaum zu sehen war - oder warst du dabei Hans? 

Eine Stoßstande war schon immer teuer. Bei meinem Auto wurde vor 20 Jahren die Stoßstange eingedrückt. Die kostete da schon 1500 Euro, ohne Kamera oder sonstwas.
 
(Nutzer gelöscht) 23.09.2026 23:12
Wegen Auto an fahren wird keiner vor Gericht gezerrt!

Und wegen Auto an fahren ist keiner ein Straftäter und wird auch nicht als Solcher behandelt!
Ich denke Silberlocke hätte um ein Haar jemanden an,- oder zusammen gefahren.
Irgend was in ähnliche Richtung jedenfalls.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 23:14
Was genau heisst eingedrückt? Mir ist die Situation durchaus bekannt, dass man im Rahmen von Versicherungsschäden auf Smartrepair verzichtet, und generell neuwertig repariert. Dann bekommst für jeden kleinen Schaden eine neue Stosstange, das geht freilich nicht unter 1500. Müsste aber in vielen Fällen nicht sein....und Straftatbestand ist eben nochmal eine ganz andere Hausnummer, die jedem gesunden Menschenverstand widerspricht, wenn man einmal nüchtern die Sicherheits- und Rechtslage vergleicht.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 23:19
Doch, selbst beim kleinsten Rempler muss man am Unfallort warten bis der Besitzer da ist, oder die Polizei, ansonsten wird man vor Gericht gezerrt, grundsätzlich.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 23:22
Wenn er nach Hause gefahren wäre, hätte bei ihm daheim bereits die Polizei auf ihn gewartet, man wird in so einem Fall sofort zur Fahndung ausgeschrieben.
 
(Nutzer gelöscht) 23.09.2026 23:23
Silberlocke ist ab gehauen?
😅  Na dann ist es doch klar!
 
hansfeuerstein 23.09.2026 23:26
Sowas gehört auf Ordnungswiedrigkeit gesetzt, Schadenersatz, und gut ist´s.
 
(Nutzer gelöscht) 23.09.2026 23:29
Nein, gehört es nicht!
Solche Menschen haben keinen guten Charakter, die anderen einen Schaden zu fügen und verschwinden.
So nach dem Motto:" Hat keiner gesehen, ätsch".
Das ist einfach gemein!
 
(Nutzer gelöscht) 23.09.2026 23:31
Abgesehen davon das dann die falsche Versicherung ein springen muss, oder der Schaden gar nicht repariert werden kann, im Falle man hat keine Vollkasko Versicherung.
Kleine Schäden sind auch Schäden.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 23:39
Im Prinzip richtig. Hat er so aber nicht gemacht, er hat gewartet gehabt...  Es fallen nicht wenige in diese Falle, dass etwas warten und Zettel hinterlassen überhaupt nicht reicht. Das wird immer als Fahrerflucht gewertet.
 
hansfeuerstein 23.09.2026 23:55
Ist aber so. Es spielt rechtlich keine Rolle ob man einen Zettel hinterlässt. Man muss warten bis der Eigner da ist, oder die Polizei den Vorgang aufgenommen hat. Alles andere ist zwar gut gemeint, aber rechtlich nicht ausreichend. Es ist trotzdem unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
 
hansfeuerstein 24.09.2026 00:16
https://www.bussgeldkatalog.org/auto-angefahren-zettel-hinterlassen/

FAQ: Auto angefahren und Zettel hinterlassen
Genügt es, nach einem kleinen Unfall mit Blechschaden einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen?
Nein. Der Zettel könnte z. B. vom Wind weggerissen werden und der Kfz-Besitzer hätte keine Möglichkeit mehr, den Verursacher des Schadens zu finden.

Was muss ich also tun, wenn ein Zettel an der Scheibe nicht genügt?
Zunächst müssen Sie eine angemessene Zeit auf den Kfz-Besitzer warten. Danach kontaktieren Sie die Polizei und hinterlassen dort Ihre Daten.

Was droht mir, wenn ich ohne Anruf und Zettel an der Scheibe, den Unfallort verlasse?
Schon bei Bagatellschäden kann dies als Fahrerflucht gewertet und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Gummiparagraph halt. Wenn man die absolute Sicherheit herstellen kann, dass der Geschädigte den Zettel findet, kann es ausreichen.....
 
Anastacia 24.09.2026 00:30
Das alleinige Hinterlassen eines Zettels an einem beschädigten Auto reicht nach deutschem Recht nicht aus und erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht (§ 142 StGB).

Das ist kein Gummiparagraph.
 
(Nutzer gelöscht) 24.09.2026 01:02
In diesem Fall  wäre es dann so, dass dies zutreffen würde, was Euch Eure KI gesagt hat.😉
Es ging aber darum, ob Zettel an bringen als Unfallflucht zählt oder nicht.
Du hansfeuerstein hast gesagt, Zettel anbringen würde nicht aus reichen ubd zähle als Unfallflucht.
Das ist aber nicht richtig!

Unfallflucht wäre wenn der Zettel nicht auffindbar wäre für den Geschädigten, aus welchem Grund auch immer.
Sprich,- im.Falle eines erneuten "Unfalles".

Man kann durchaus in der Lage sein, einen Zettel witterungsbeständig und Windfest am Scheibenwischer z.B. fest machen.
Wenn der Geschädigte den Zettel findet ist alles im grünen Bereich.
Somit bist Du falsch gelegen.
Vielleicht möchtest Du es Dir nicht eingestehen.
 
hansfeuerstein 24.09.2026 15:02
Wenn man angezeigt wird, ist man trozdem dran, that´s it.
 
Anastacia 24.09.2026 15:50
Im Paragraph 142 StGB steht nichts von einem Zettel. 
Er hätte bei der Polizei anrufen können und die Sachlage schildern 
Die 10-monatige Führerscheinsperre ist in der Strafe, die sicher recht hoch ist, ein Teil vom Ganzen.
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