fürstentum monaco keine abtreibung
07.03.2026 15:33
fürstentum monaco keine abtreibung
07.03.2026 15:33
fürstentum monaco keine abtreibung
Die Rechtslage zur Abtreibung im Fürstentum Monaco ist auch Anfang 2026 sehr restriktiv. Ende November 2025 hat Fürst Albert II. ein vom Nationalrat verabschiedetes Gesetz, das die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgesehen hätte, durch Verweigerung seiner Unterschrift blockiert.
Hier sind die wichtigsten Fakten zur aktuellen Situation:
Keine Legalisierung: Der Vorschlag, eine Abtreibung bis zur 12. Woche (16. Woche bei Vergewaltigung) zu erlauben, wurde gestoppt.
Formell illegal: Schwangerschaftsabbrüche bleiben in Monaco im eigenen Land verboten.
Ausnahmen (seit 2009): Ein Abbruch ist nur unter drei Bedingungen straffrei:
Bei Vergewaltigung
Bei schwerer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter
Bei schweren fötalen Missbildungen
Entkriminalisierung (seit 2019): Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, müssen in Monaco zwar nicht mehr mit Gefängnisstrafen rechnen (die Prozedur ist entkriminalisiert), jedoch bleibt die Durchführung im Fürstentum verboten.
Versorgung im Ausland: Da der Eingriff in Monaco kaum möglich ist, weichen Betroffene in der Regel nach Frankreich aus, wo Abtreibung legal ist.
Begründung: Fürst Albert II. begründete seine Entscheidung mit der Wahrung der katholischen Tradition und der Identität Monacos.
Hier sind die wichtigsten Fakten zur aktuellen Situation:
Keine Legalisierung: Der Vorschlag, eine Abtreibung bis zur 12. Woche (16. Woche bei Vergewaltigung) zu erlauben, wurde gestoppt.
Formell illegal: Schwangerschaftsabbrüche bleiben in Monaco im eigenen Land verboten.
Ausnahmen (seit 2009): Ein Abbruch ist nur unter drei Bedingungen straffrei:
Bei Vergewaltigung
Bei schwerer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter
Bei schweren fötalen Missbildungen
Entkriminalisierung (seit 2019): Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, müssen in Monaco zwar nicht mehr mit Gefängnisstrafen rechnen (die Prozedur ist entkriminalisiert), jedoch bleibt die Durchführung im Fürstentum verboten.
Versorgung im Ausland: Da der Eingriff in Monaco kaum möglich ist, weichen Betroffene in der Regel nach Frankreich aus, wo Abtreibung legal ist.
Begründung: Fürst Albert II. begründete seine Entscheidung mit der Wahrung der katholischen Tradition und der Identität Monacos.

Jetzt
Ich kenn viele, die richtig froh sind, um jedes Kind, das sie bekommen haben.