Jedenfalls muss, wenn die Erbfolge geregelt werden soll, ein gültiges Testament vorliegen.
Ein kostenloses Testament ist nur gültig, wenn es den Formvorschriften genügt.
Das heißt, eigenhändig von oben bis unten, also selbst mit der Hand schreiben.
Die Unterschrift nicht vergessen sowie Datum und Ort angeben.
Sodann sollte ersichtlich sein, dass es sich um ein Testament handelt.
Also entsprechend formulieren, Testament oder Mein letzter Wille.
Dann sollte klar sein, ob man jetzt als Erben einsetzt, der auch für andere Sachen in die Rechtsnachfolge eintritt oder ob es ein Vermächtnis sein soll, das dann der eingesetzte Erbe erfüllen soll.
Wenn es sich um ein größeres Erbe handeln sollte und nicht nur eine Person erben soll, stellt sich die Frage, ob man einen Testamentsvollstrecker einsetzen will.
Aber das schmälert dann auch das Erbe, da er sich eine Vergütung genehmigen darf.
Das Testament kann zuhause aufbewahrt werden, sollte aber auffindbar sein oder sicherer, beim Amtsgericht hinterlegen lassen.
Dann ist es sicher, dass es auch zum Zuge kommt
Man kann auch zum Notar gehen, kostet aber schon ein Stückchen und man sollte auch da genau wissen, Weinmann einsetzen und bedenken will.
Wo und wie kann man seine Nachfolgeregelung klären ?
15.01.2026 06:33
Wo und wie kann man seine Nachfolgeregelung klären ?
15.01.2026 06:33
Wo und wie kann man seine Nachfolgeregelung klären ?
Als Singel oder Wittwer, dessen Verwandschaft weltweit gestreut ist, - hat man Probleme mit seiner Nachfolgeregelung. Wo und wie kann man diese wirkungsvoll rechtlich regeln ? Kann man z.B. Verträge bei einem Notar hinterlegen - der nach dem Tod für eine gerechte Regelung sorgt ? Danke für jeden Tipp.
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 15.01.2026 09:09
(Nutzer gelöscht) 15.01.2026 09:10
Ups
…wissen, wen man einsetzen will.
…wissen, wen man einsetzen will.
FrauSausewind 15.01.2026 15:14
Zu 9.09
Ergänzend, was vergessen wurde:
Geburtsdatum vom Vererber und Beerbten nicht vergessen!
Vollständige Adressen an geben, und vollständige Namen usw.
Sonst landet das Geld oder die Immobilie ganz schnell wo anders.
Ergänzend, was vergessen wurde:
Geburtsdatum vom Vererber und Beerbten nicht vergessen!
Vollständige Adressen an geben, und vollständige Namen usw.
Sonst landet das Geld oder die Immobilie ganz schnell wo anders.
(Nutzer gelöscht) 15.01.2026 18:48
Ja sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass der Erblasser sich persönlich benennt.
"Hiermit setze Maria Musterfrau, geb. Sterntaler, geb. 01.01.1947, meinen Neffen Friedolin Siegesmut als meinen alleinigen Erben ein.
Vielleicht auch mehrere Erben einsetzen .
Falls ein Vermächtnis gewollt ist.
Meine Haushaltshilfe, Ellie Hufeisen, geb. Springinsfeld, geb. 32.12.1969 soll ein Vermächtnis von € 10.000,00 erhalten
Beim Vererben sollte man auch die steuerliche Variante bedenken. Je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad ist, um so niedriger sind die Steuerfreibeträge und um so höher ist die anfallende Erbschaftssteuer
"Hiermit setze Maria Musterfrau, geb. Sterntaler, geb. 01.01.1947, meinen Neffen Friedolin Siegesmut als meinen alleinigen Erben ein.
Vielleicht auch mehrere Erben einsetzen .
Falls ein Vermächtnis gewollt ist.
Meine Haushaltshilfe, Ellie Hufeisen, geb. Springinsfeld, geb. 32.12.1969 soll ein Vermächtnis von € 10.000,00 erhalten
Beim Vererben sollte man auch die steuerliche Variante bedenken. Je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad ist, um so niedriger sind die Steuerfreibeträge und um so höher ist die anfallende Erbschaftssteuer
(Nutzer gelöscht) 15.01.2026 18:50
PS, der "Friedolin Siegesmut" sollte auch mit Geburtsdatum und Wohnort oder kompletter Adresse benannt werden, wobei sich der Wohnort natürlich ändern kann. Aber die Nachverfolgung des Bedachten ist dann erleichtert und Verwechselungen eigentlich nicht möglich.
(Nutzer gelöscht) 15.01.2026 18:54
32.12.1969 😁
(Nutzer gelöscht) 15.01.2026 18:57
18:54
32.12.1969 ???
Ach, war das kein Schaltjahr 🤔??
32.12.1969 ???
Ach, war das kein Schaltjahr 🤔??
(Nutzer gelöscht) 15.01.2026 19:43
Doch doch, war eins. Sorry- mein Fehler!
FrauSausewind 15.01.2026 19:51
""Hiermit setze Maria Musterfrau, geb. Sterntaler, geb. 01.01.1947, meinen Neffen Friedolin Siegesmut als meinen alleinigen Erben ein."
Geburtsdatum des Neffen muss auch angegeben werden!
Geburtsdatum des Neffen muss auch angegeben werden!

Jetzt
man kann als Single ein Testament machen und dieses beim Nachlassgericht hinterlegen.
Liegt kein Testament vor, tritt die normale Erbfolge ein. 🫠🫠