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Psychiatrie – im Dienst der Inneren Sicherheit ?

Psychiatrie – im Dienst der Inneren Sicherheit ?
Berlin (kobinet) In Anbetracht der Ereignisse sandten uns die 3 AutorInnen Martin Zinkler, Margret Osterfeld, Heinz Kammeier folgenden Text zu. kobinet findet, das muss an die breite Öffentlichkeit. Wir unterstützen die Auffassung. Martin Zinkler, Margret Osterfeld, Heinz Kammeier: Nach dem Anschlag von Magdeburg am 20.12.2024 (der mutmaßliche Täter ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Migrationsgeschichte), dem Messerangriff in Aschaffenburg am 22.01.2025 (der mutmaßliche Täter ist eine ausreisepflichtige Person, die mehrmals in stationärer psychiatrischer Behandlung war) und zuletzt dem Messerangriff in Hamburg am 23.05.2025 (die mutmaßliche Täterin wurde am Tag zuvor aus einer psychiatrischen Klinik entlassen) wurden in der politischen und medienöffentlichen Diskussion drei verschiedene Themenbereiche miteinander in Verbindung gebracht: Tötungsdelikte – Migrationsgeschichten – psychiatrische Behandlungen. Hierbei ist die Psychiatrie in den Sog des Diskurses über die Innere Sicherheit geraten.

Dabei wurden drei Hypothesen generiert:

1. ) Die Kontrolle von Migration kann Tötungsdelikte verhindern.

2.) Eine psychiatrische Behandlung kann Tötungsdelikte verhindern.

3.) Das Erstellen von Profilen von Personen mit Migrationsgeschichte und psychiatrischer Behandlung kann Tötungsdelikte verhindern.

Um es vorwegzunehmen: Alle drei Hypothesen erweisen sich als unzutreffend und finden sich dennoch implizit und explizit im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (1 https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf Zeilen 2642 – 2645: „Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein“), sowie in den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom Juni 2025 (2 [url=https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2025-06-13_DOK/beschlüsse.pdf?__blob=publicationFile&v=1]https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2025-06-13_DOK/beschlüsse.pdf?__blob=publicationFile&v=1[/url]). Damit stellt sich die Frage, ob die Psychiatrie überhaupt einen Beitrag zur Prävention von solchen Taten und zur Gewährleistung von Sicherheit erbringen kann.

(1) Die Zahl der Tötungsdelikte war in Deutschland von 2016 – 2019 rückläufig und hielt sich in den letzten Jahren auf etwa gleichbleibendem Niveau (2020-2024) (3 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1391075/umfrage/opfer-von-totschlag-in-deutschland/) .

Laut einer aktuellen Untersuchung des Ifo Institut vom Februar dieses Jahres hat Migration in Deutschland und international keine Auswirkung auf die Kriminalität im
Einwanderungsland (4 https://www.ifo.de/DocDL/sd-2025-digital-03-adema-alipour-migration-kriminalitaet.pdf) . Somit ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich durch eine
striktere Kontrolle von Migration zahlreiche Tötungsdelikte verhindern lassen.

(2) Psychische Probleme und psychiatrische Behandlungen sind häufig. Es finden etwa 800.000 stationäre Behandlungen im Jahr in psychiatrischen Kliniken in Deutschland statt. Auch psychiatrische Klinikaufenthalte gegen oder ohne den Willen der Betroffenen (Zwangsunterbringungen) sind häufig. Ihr Anteil liegt bei etwa 8% der stationären Behandlungen, also bei gut 60.000. Tötungsdelikte kommen dagegen vergleichsweise sehr selten vor: Es handelte sich um 668 im Jahr 2024 (5 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1391075/umfrage/opfer-von-totschlag-in-deutschland/). Man bräuchte nun eine Untersuchungsmethode, die mit einer ziemlich treffgenauen Sicherheit Vorhersagen darüber ermöglicht, wer unter den Personen, die sich in psychiatrischer Behandlung befinden, ein Tötungsdelikt begehen wird. Eine solche Methode gibt es nicht. Menschliches Verhalten, vor allem in Extremsituationen, ist weder mit hoher noch auch nur mit mittlerer Sicherheit vorhersehbar. „Wir können alle zu Mördern werden.“ (6 Der Spiegel Nr. 36, 2012)

(3) Verständlicherweise wollen die für die Innere Sicherheit zuständigen Behörden Anschläge wie in Magdeburg, Aschaffenburg oder Hamburg verhindern. Aus (1) und (2) ergibt sich aber, dass Personen mit Migrationsgeschichte (Fazit: Sie hat keinen Einfluss auf Kriminalität) und Personen mit einer psychischer Erkrankung (Fazit: Sie tritt viel zu häufig auf, als dass potenzielle Täter aus dieser großen Gruppe von Personen sicher zu erkennen wären) nicht zuverlässig als potenzielle Täter identifiziert werden können.
Trotzdem könnte man versuchen, ein Register von Menschen mit Migrationserfahrung und stationärer psychiatrischer Behandlung zu erstellen. Darin wären pro Jahr etwa 160.000 Personen aufzunehmen. Wenn man ein Risikomessinstrument hätte, das es aber nicht gibt, mit dem man falsch positive Ergebnisse (Menschen, die erfasst werden, aber niemandem was tun würden) bzw. falsch negative Ergebnisse (Menschen, die jemandem was tun, aber nicht als gefährlich erfasst und somit nicht als potentielle Täter erkannt wurden) mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,7 vermeiden könnte, und wenn diese Personen vorbeugend einsperrt würden (Wie lange? Und welches wäre das Entlasskriterium?),
so könnte man die meisten Tötungsdelikte dennoch nicht verhindern. Man würde aber vielen Personen rechtswidrig die Freiheit entziehen, die nie jemandem etwas zuleide getan hätten (7 Vgl. Zinkler, Risikobasierte Allgemeinpsychiatrie: Wirkungen und Nebenwirkungen, in: Recht & Psychiatrie, (2014) 32, 64-68).
Zudem ist völlig unklar, ob die Zwangsunterbringung in einer Klinik, mit oder ohne Behandlung, kurz- oder längerfristig zu einem Rückgang des Risikos führen würde. Sicher ist allerdings, dass durch den psychiatrischen Freiheitsentzug und die erzwungene Behandlung die psychische Belastung der betreffenden Menschen erhöht und mit der Gefahr verbunden wäre, tatsächlich verrückt zu werden und/oder sich zu radikalisieren. Wir würden in diskriminierender, stigmatisierender und auf rechtlich fragwürdige Weise eine bestimmte Gruppe unserer Gesellschaft exkludieren, ohne dass wir dadurch das Risiko schwerer Gewalttaten tatsächlich zu reduzieren vermögen.

Was also kann die Psychiatrie wirklich leisten?
Migration stellt sich bei davon betroffenen Personen als ein überaus belastendes Lebensereignis dar und kann bei ihnen erhebliche psychische Probleme hervorrufen oder bereits latent vorhandene verstärken. Gut bekannt ist zudem, dass soziale Ungleichheit psychische Probleme determiniert und verstärkt (8 https://www.cambridge.org/core/journals/the-british-journal-of-psychiatry/article/inequality-an-underacknowledged-source-of-mental-illness-and-distress/985DE9F19CEA4165BE1E85A022BEFDFB).). Soziale Ungleichheit wird als ungerecht empfunden, sowohl allgemein und global als auch im unmittelbaren Umfeld. Geflüchtete, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, erleben soziale Ungleichheit besonders deutlich und diskriminierend. Zudem verstärkt die Unsicherheit über ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland bzw. in Europa mit der drohenden Möglichkeit, ins Herkunftsland oder in ein Drittland abgeschoben zu werden, ihre persönliche migrationsbedingte Instabilität und kann deshalb dazu beitragen, psychische Probleme hervorzurufen oder zu verstärken.

Real erlebte Ungleichheit und Unfairness („Sind wir nicht alle Menschen, deren Würde unantastbar ist?“) können einen Menschen verrückt machen. Oder sie können dazu führen, dass sich eine derart psychisch instabil entwickelte Person einer radikalen Religionsgemeinschaft oder einer politischen Ideologie anschließt, die gesamtgesellschaftliche Lösungen verspricht. Oder die Gesinnung der Person radikalisiert sich so weit, bis terroristische Taten nicht nur kein Tabu mehr sind, sondern intrinsisch geradezu gefordert werden.

Was also können und sollten wir tun:

(1) Wir sollten uns bewusst sein, dass wir in einer Welt mit Verhältnissen leben, an denen man verrückt werden kann oder bei denen man sich nicht zu wundern braucht, wenn Menschen sich radikalisieren.

(2) Politische Verantwortung und politische Aufgaben liegen in der Verminderung sozialer Ungleichheit und z.B. der Verhinderung der Klimakatastrophe (als zwei typische Beispiele für entscheidende und veränderbare Ursachen von Flucht und Vertreibung).

(3) Unsere Gesellschaft und die in ihr Verantwortung tragenden Personen und Institutionen sollten die Psychiatrie in ihrer ganzen Versorgungsbreite so ausgestalten, dass sie für die Betroffenen Sicherheit schafft, z.B. materielle Sicherheit, Sicherheit beim Wohnen (Housing First), Unterstützung bei der Klärung des Aufenthaltsstatus und durch Vertrauensbildung in der Therapie. Dies gelingt, wenn freiwillig wahrnehmbare Behandlungsangebote Zwangsbehandlungen oder Zwangsunterbringung ersetzen, so wie es die Vereinten Nationen und die Weltgesundheitsorganisation fordern (9 https://www.who.int/news/item/09-10-2023-who-ohchr-launch-new-guidance-to-improve-laws-addressing-human-rights-abuses-in-mental-health-care) und wenn die Psychiatrie eben nicht als Hilfsbehörde für innere Sicherheit zu agieren hat und deren eigentliche, nämlich ordnungsstaatliche Funktionen mit übernehmen muss. Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollten deshalb nicht an die Psychiatrie delegiert werden.
Und die Psychiatrie ihrerseits, als eine vornehmlich der Gesundheit dienenden Institution, sollte an ihrem Angebotscharakter fest- und sich der Verpflichtung zur Durchführung obrigkeitsstaatlicher Zwangsmaßnahmen fernhalten. Wenn sich die Betroffenen bei ihrer psychiatrischen Behandlung darauf verlassen können, dass sie vorbehaltlos unterstützt und nicht den Behörden als potenzielles Sicherheitsrisiko gemeldet werden, dann kann die Psychiatrie das Vertrauen von bestimmten marginalisierten Gruppen zurückgewinnen.

(4) Die mediale Berichterstattung sollte ihre Verlautbarungsmodalitäten kritisch überprüfen. Es ist unsinnig und führt zu keinem Erkenntniszuwachs, bei einer Tat anzugeben, ob der Täter deutsch, ausländisch, römisch-katholisch, muslimisch, ausreisepflichtig oder psychisch krank ist. Solche Kennzeichnungen erklären für sich genommen keine Motivation für die begangene Tat. Sinnvoller wäre es, zunächst keine dieser Informationen zu liefern, sondern erst dann Angaben zum Motiv zu machen, wenn solche mit hinreichender Gewissheit vorliegen, z.B. nach Vernehmungen oder bei der Berichterstattung über das Gerichtsverfahren.

Martin Zinkler, Margret Osterfeld, Heinz Kammeier

Martin Zinkler ist Psychiater und Psychotherapeut. Er ist Mitglied im UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und Mitherausgeber der Zeitschrift „Recht & Psychiatrie“.

Margret Osterfeld ist Psychiaterin und Psychotherapeutin i.R. Sie war langjährig Mitglied im UN Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und der Nationalen Stelle zur Folterprävention

Heinz Kammeier ist Jurist und Evang. Pfarrer i.R. Er war als Seelsorger in der Psychiatrie tätig, hat Landes-Ministerien bei der Erarbeitung von Psychiatriegesetzen beraten und ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Recht & Psychiatrie“.

Kommentare

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NicetomeetFEM 22.07.2025 10:00
Das ist eine kritische aktuelle Analyse und Handlungsvorschlag von Betroffenen zusammen mit Unterstützern.
 
NicetomeetFEM 22.07.2025 10:01
Von " Behinderten " in einer " Behindertenzeitung ".
 
hansfeuerstein 22.07.2025 13:44
Ganz wichtiges Thema, welches völlig aus dem Blick ist.
 
hansfeuerstein 22.07.2025 13:56
Es gibt derzeit keinerlei Prävention, in welcher Form auch immer. Man wartet bis passiert, was passieren muss....oder auch nicht.
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