weiße TaubeChrist sucht Christ Logo ohne Taube

Richter halten Brosius-Gersdorff für ungeeignet

Richter halten Brosius-Gersdorff für ungeeignet

Kommentare

Schreib auch du einen Kommentar
 
(Nutzer gelöscht) 18.07.2025 22:22
Eben. Geht gar nicht. Völlig indiskutabel.
 
Anastacia 18.07.2025 23:23
Wäre es denn besser gewesen, wenn sie - wie es viele Politiker machen - mit ihren Ausführungen nicht an die Öffentlichkeit gegangen wäre?
Das ist doch nur ehrlich von ihr.
 
hansfeuerstein 18.07.2025 23:47
Ein Richter soll nicht für Positionen werben, sondern unvoreingenommen über Fragen urteilen, wenn diese beim Bundesverfassungsgericht anhängig werden. Insgesamt ist die ganze Werbeaktion für ihre Positionen im Vorfeld schon mit einem solchen Amt kaum vereinbar. Gerade darum ging es natürlich, sie beliebt zu machen für jene, die Änderungen wollen.
Da spielt die Stammzellenforschung wohl die Hauptrolle.
 
hansfeuerstein 19.07.2025 00:02
Stammzellforschung zwischen Grundrechtsgewährleistung
und objektivem Schutzauftrag

- Zusammenfassung -
Dreh- und Angelpunkt des verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zwischen Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie Menschenwürde- und Lebensschutz (Art. 1
Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG), in dem sich die Stammzellforschung bewegt, ist der
rechtliche Status des Embryos in vitro, aus dem die Stammzellen gewonnen werden,
und die damit verbundene Reichweite des staatlichen Schutzauftrags.
Hierzu werden unterschiedliche Positionen vertreten:
Das Bundesverfassungsgericht legt sich in seinen Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht fest, ob das werdende Leben bereits selbst Grundrechtsträger ist
oder nur vom objektiven Schutzgehalt der Grundrechte erfasst ist.
In der Literatur gehen die Auffassungen auseinander: Eine Ansicht sieht zwischen
geborenem Menschen und Embryo in vitro keinen Unterschied, der es rechtfertigen
würde, dem Embryo einen geringeren grundrechtlichen Schutz zukommen zu lassen.
Sie erkennt den Embryo in vitro als „vollwertigen“ Grundrechtsträger an. Eine Abwägung zwischen den von der Forschungsfreiheit geschützten Belangen im Rahmen der
Stammzellforschung einerseits sowie der Menschenwürde und des Rechts auf Leben
des Embryos in vitro andererseits verbietet sich. Stammzellforschung ist hiernach ausgeschlossen.



Nach gegenteiliger Auffassung (sic.) ist der Embryo in vitro zwar als menschliches Leben
anzusehen, in seinem Schutz aber eben nicht mit einem geborenen Menschen gänzlich
gleichzusetzen. Ihm wird entweder nur eine eingeschränkte Grundrechtsträgerschaft
(sog. abgestufter Grundrechtsschutz oder Grundrechtsanwartschaft) zugebilligt oder
diese sogar gänzlich verneint, aber der Schutz über den objektiv-rechtlichen Gehalt
der Grundrechte bejaht. Der Schutz des Embryos ist nicht absolut. Hiernach ist vielmehr eine Abwägung zwischen den Belangen der Forschung und dem Embryonenschutz möglich.

Erreichbarkeit des angestrebten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns voraussichtlich nur mit embryonalen Stammzellen

Das ist der Knackpunkt, den man freilich nicht debattieren will
 
hansfeuerstein 19.07.2025 00:04
Hier findet sich nämlich genau jenes Stufenmodell wieder, für das Brosius-Gersdorff plädiert.
 
 
hansfeuerstein 19.07.2025 01:52
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2025 04:29
Wir reden alle so selbstverständlich von Verfassungsgericht. Das kommt daher, dass wir uns einbilden eine Verfassung zu haben. T
 
calando 19.07.2025 10:24
Hiernach ist vielmehr eine Abwägung zwischen den Belangen der Forschung und dem Embryonenschutz möglich.


Zwischen Mutter und Embryo hätte ich verstanden, aber Forschung??
 
hansfeuerstein 19.07.2025 14:01
Die Position von Brosius-Gersdorff hätte zur Folge, dass die Stammzellenforschung und Organverwendung der Embyronen frei wird, denn die Hürde ist bisher genau diese Einordnung, ab wann dem Embyro die verbriefte Menschenwürde zukommt. Das Eine hängt 1:1 am Anderen. Das Stufenmodell ermöglicht die straffreie Abtreibung, gleichzeitig selbstredend die Stammzellen-und Transplantationsforschung. Denn Maßgebend für Beides ist: der rechtliche Status des Embryos
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2025 14:02
Dann hätten wir die gleichen Folgen wie in einigen Bundesstaaten der USA, wo Embryonen sogar für teuere Kosmetikprodukte und andere schlimme Dinge " verwertet" werden.
Eine richtige Industrie mit " hochwertigen Stoffen".

Man kann nur Abscheu vor dieser Vorstellung haben.
 
hansfeuerstein 19.07.2025 14:06
Das stimmt. Die Möglichkeiten die sich da eröffnen sind noch gar nicht abzuschätzen. Auch im Bereich Transhumanismus. Die Forschung sagt selber, dass es zu gewünschten Fortschritten nur mittels embryonaler Stammzellenforschung kommen kann.

Transhumanismus ist eine philosophische und kulturelle Bewegung, die den Einsatz von Technologie befürwortet, um die menschlichen Fähigkeiten zu verbessern und Grenzen zu überwinden. Diese Bewegung strebt eine "Verbesserung" des Menschen an, sowohl physisch als auch geistig, durch den Einsatz von Technologien wie Gentechnik, Nanotechnologie, künstlicher Intelligenz und anderen fortschrittlichen Technologien
 
hansfeuerstein 19.07.2025 14:09
Wer Lust hat, kann sich einlesen. Ein hächst diskussionsnotwendiger Bereich.

https://www.bundestag.de/resource/blob/504110/e90c815f00d8c976f5f367da95920347/stammzellforschung-data.pdf
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2025 14:19
Da Problem ist, dass weltweit Forscher, Wissenschaftler und ganze Institute mit mächtigen Fördergelden genau an dem irgendwie Machbaren arbeiten, sozusagen Gott spielen, ohne jede Art von Gottesfurcht, Ethik und Moral.

Diese Visionen gab es schon zu meiner Kindheit, aber sie haben Dimensionen erreicht, die man nur erraten kann, wenn man Bücher von Juvel  Harari und anderen liest, falls man sie überhaupt ertragen kann.
 
hansfeuerstein 19.07.2025 14:21
Vor allem wäre es ersmal breit zu diskutieren. Das braucht es dann nicht mehr, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erstmal da sind. Denn diese Forschung findet ja schon statt, lediglich zu erschwerten, weil stark reglementierten Bedingungen. Diese Hürde wäre dann weg.
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2025 14:29
Wenn die Ziele der Juristinnen Brosius- Gersdorf und Kaufhold eine „Transformation unserer Intstitutionen und Gesellschaft“ für erforderlich halten, kann man sich vorstellen, welche Veränderungen auf allen Gebieten damit verbunden sein werden. 
Da haben Gott und seine Gesetzmäßigkeiten keinen Platz mehr.
 
calando 19.07.2025 18:44
Hans weißt du vielleicht die Quelle der Ansichten von denen du schreibst.
 
hansfeuerstein 19.07.2025 21:47
Die Quelle ist ist diese Veröffetlichung, und man muss nur die Informationen miteinander verknüpfen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/504110/e90c815f00d8c976f5f367da95920347/stammzellforschung-data.pdf
weiße TaubeJetzt kostenlos registrieren