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Prof. Josef Seifert: „Kardinalskollegium muß Häresie-Vorwurf klären“

Prof. Josef Seifert: „Kardinalskollegium muß Häresie-Vorwurf klären“
https://katholisches.info/2025/04/28/prof-josef-seifert-kardinalskollegium-muss-haeresie-vorwurf-gegen-papst-franziskus-klaeren/

Der österreichische Philosoph Prof. Josef Seifert übermittelte vergangenen Donnerstag dem Dekan des Kardinalskollegiums einen offenen Brief, in dem er das Heilige Kollegium auffordert, vor dem Eintritt in das Konklave sich mit einer schwerwiegenden Frage zu befassen und diese zu klären, nämlich konkret die formelle Häresie-Anklage gegen Papst Franziskus, die von Erzbischof Carlo Maria Viganò vorgelegt wurde. Im Mittelpunkt stehen die Schlüsseldokumente von Papst Franziskus wie Amoris laetitia und die Erklärung von Abu Dhabi über die menschliche Brüderlichkeit. Der Kernsatz der von Franziskus am 4. Februar 2019 unterzeichneten Erklärung von Abu Dhabi lautet: „Der Pluralismus und die Verschiedenheit der Religion, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Rasse und der Sprache entsprechen dem weisen, göttlichen Willen, mit dem Gott die Menschen erschaffen hat“. Prof. Seifert kritisierte diese Aussage als „Häresie der Häresien“. Der Umstand, daß Erzbischof Viganò von Franziskus exkommuniziert wurde, könne kein Hinderungsgrund für eine Untersuchung sein. Vielmehr werde das Ergebnis der Untersuchung auch über die Rechtmäßigkeit der Exkommunikation entscheiden. Die Frage, ob Franziskus ein häretischer Papst war, müsse, so Seifert, vor dem Konklave geklärt werden, um die drückende Last von der Kirche und auch dem nächsten Pontifikat wegzunehmen. Sollte die Untersuchung zum Schluß gelangen, daß Franziskus ein Häretiker war, würde diese bedeuten, so Seifert, daß er kein rechtmäßiger Papst war. Hier das vollständige Schreiben von Prof. Seifert, das wahrscheinlich ein Schlüsseldokument zum Pontifikat von Franziskus und der aktuellen Lage der Kirche ist:

Zur Notwendigkeit, vor dem nächsten Konklave die von Erzbischof Viganò (und von vielen angesehenen Theologen, Juristen und Philosophen weltweit unterstützte) formelle Anklage wegen Häresie gegen Papst Franziskus zu untersuchen

Eure Eminenz, lieber Kardinaldekan Giovanni Battista Re,

herzliche Grüße in Christus. Ich wende mich an Sie, lieber und hochverehrter Kardinaldekan Re, weil Sie allein jetzt die Befugnis haben, vor dem bevorstehenden Konklave eine Untersuchung der gegen Papst Franziskus erhobenen Häresievorwürfe anzuordnen.

Sie haben bis zur Wahl des nächsten Papstes die höchste Autorität in der katholischen Kirche inne, werden in Einheit mit dem Kardinalkämmerer Kevin Joseph Farrell die qualifizierten Kardinäle der ganzen Welt unter 80 Jahren zur Wahl des neuen Papstes einladen und können den Termin für das nächste Konklave festlegen.

Ich mache meinen Brief an Sie zu einem offenen Brief, weil nur noch wenig Zeit bleibt, um Fragen von äußerster Wichtigkeit und Dringlichkeit zu klären.

Durch den Text J’accuse von Erzbischof Viganò habe ich zwei – durch die feierliche Anrufung des Stuhls Petri und ihre Erklärung, für alle Zeiten gültig zu sein – wahrscheinlich dogmatische und sicherlich höchst maßgebliche päpstliche Dokumente zum Thema „häretische Bischöfe, Kardinäle und Päpste“ von Papst Paul IV. und dem heiligen Pius V. entdeckt. Diese Texte scheinen mir für die Kirche in der gegenwärtigen Situation von höchster Bedeutung zu sein.

Sie fordern feierlich, daß die Kirche eine Untersuchung der Vorwürfe der päpstlichen Häresie durchführt.

Einen Erzbischof einfach exkommuniziert zu haben, weil er genau so gehandelt hat, wie es ein prominenter und heiliger Papst feierlich gefordert hatte, wenn er mit einem Papst konfrontiert ist, der vor, während und nach seiner Wahl zum Papst Häresien vertrat, ist meiner Meinung nach schwerwiegend falsch und ungerecht. Diese Vorwürfe hätten zuerst geprüft werden müssen, und wenn sie wahr sind, ist es absolut nicht angemessen, sie zu ahnden.

Ich denke, die Kirche ist es einem exkommunizierten Erzbischof und mindestens vier weiteren Personen, die aus dem gleichen Grund exkommuniziert wurden, zwei Päpsten und den Gläubigen schuldig, sich mit der festen Lehre von Papst Paul IV. auseinanderzusetzen, daß ein Papst, der sich zur Häresie bekennt, nicht mehr Papst ist und keinen Gehorsam verlangen kann, wie Erzbischof Viganò sagte, mit dem wichtigen Hinweis, daß die Unzulässigkeit einer Autorität, über einen Papst zu urteilen, nicht für einen ketzerischen Papst gilt, der nur den Stuhl Petri usurpiert, aber aufgrund seiner Häresie nicht wirklich Papst ist und weniger Autorität in der Kirche hat als jeder orthodoxe Kardinal oder Bischof.

Die entscheidende Bedeutung der Anordnung und Durchführung dieser Untersuchung vor der Einberufung des nächsten Konklaves ist in folgenden Umständen begründet:

Das Ergebnis der nächsten Papstwahl hängt weitgehend vom Ergebnis dieser Untersuchung ab, da der heilige Pius V. und Papst Paul IV. verfügen, daß alle Ernennungen von Kardinälen durch einen häretischen Papst null und nichtig sind. Wenn sich also die Vorwürfe der Häresie vor, während und nach der Wahl von Papst Franziskus als richtig erweisen, wären zwei Drittel des derzeitigen Kardinalskollegiums von der Teilnahme am Konklave ausgeschlossen. Daher muß diese Frage vor dem nächsten Konklave geklärt werden, da sonst die nächste Papstwahl von vornherein ungültig ist, wenn nicht zuvor festgestellt wird, ob die Mehrheit der Mitglieder des Kardinalskollegiums legitime Wahlberechtigte sind und ob der künftige gewählte Papst dem Kardinalskollegium angehört oder nicht.

Zwei weitere eng miteinander verbundene Fragen sollten ebenfalls vor dem bevorstehenden Konklave geklärt werden:

    ob die von Papst Franziskus vorgenommenen Änderungen der von Papst Johannes Paul II. erlassenen Regeln für die Papstwahl gültig sind oder (falls er kein gültiger Papst war) nicht, und
    ob die päpstlichen Dokumente von Papst Franziskus in den Acta Apostolica verbleiben oder aus ihnen entfernt werden müssen (wie es die Päpste Pius V. und Paul IV. für Dokumente eines häretischen Papstes verfügt haben).

Die Päpste St. Pius V. und Paul IV. haben auf ewige Zeiten verfügt und festgelegt, daß alle Entscheidungen, Ernennungen und Erhebungen von Bischöfen und Kardinälen sowie alle Schriften eines häretischen Papstes für null und nichtig erklärt werden müssen.

Gemäß diesen päpstlichen Dokumenten und gemäß dem Naturrecht können die Kardinäle, die Papst Franziskus ausgewählt hat, nicht Wahlberechtigte bleiben, wenn sich der Vorwurf der Häresie oder Apostasie als wahr erweist.

Ich wende mich an Sie, lieber und hochverehrter Kardinal Re, weil Sie allein, in Einheit mit dem Kardinalkämmerer Kevin Joseph Farrell, jetzt die Autorität besitzen, diese Untersuchung vor dem bevorstehenden Konklave stattfinden zu lassen.

Da Sie, lieber Kardinal, nun bis zur Wahl eines neuen Papstes über die höchste Autorität in der Kirche verfügen, könnten Sie sofort Maßnahmen ergreifen und unter den von den Vorgängern von Papst Franziskus ernannten Kardinälen jene Mitglieder der Jury bestimmen, die über die Frage der Häresie und Gültigkeit von Papst Franziskus entscheiden würden.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, lieber Kardinaldekan, in diesem dramatischen Moment der Geschichte der Kirche Ihre Autorität auszuüben und im Namen zweier Päpste zu handeln, die eine solche Maßnahme fordern.

Ich denke, daß derzeit nur Sie vergleichbar sind mit dem heiligen Athanasius, der, als er noch Diakon war, angesichts der arianischen Krise und eines schwankenden Papstes (trotz seiner zweimaligen Exkommunikation während des Prozesses) den Weg für einige Konzile ebnen konnte, die die arianische Häresie verurteilten, die, wenn sie akzeptiert worden wäre, für den christlichen Glauben tödlich gewesen wäre. Aber die Häresie, daß Gott die Pluralität der Religionen einschließlich der nichtchristlichen will, und andere, die Papst Franziskus zugeschrieben werden, stehen noch mehr im Widerspruch zum wahren christlichen Glauben als der Arianismus.

Daher schlage ich Ihnen vor und bitte Sie demütig, vor dem bevorstehenden Konklave eine gerechte und faire Untersuchung der zahlreichen Vorwürfe der Häresie und (angesichts der Erklärung von Abu Dhabi, daß Gott von Anfang an die Pluralität der Religionen gewollt habe, und angesichts der Verehrung der Pachamama im Vatikan) auch der möglichen Apostasie von Papst Franziskus anzuordnen.

Ich denke, daß Sie durch diese Maßnahme die Kirche vor einer historisch einzigartigen Verwirrung katastrophalen Ausmaßes bewahren könnten.

Sie würden damit auf dem festen Boden der Dokumente von Paul IV. und St. Pius V. stehen, die beide feierlich lehrten, daß selbst wenn ALLE KARDINÄLE DEN PAPST FREI GEWÄHLT HÄTTEN, SEINE WAHL DURCH HÄRETISCHE LEHREN, DIE ER VOR UND NACH SEINER WAHL VERKÜNDET HAT, FÜR NICHTIG ERKLÄRT WÄRE.

Dies hat nichts damit zu tun, daß Sie gegen die Kirche oder gegen den Papst handeln: Im Gegenteil, es ist ein Akt höchster Liebe zur Kirche und zu Franziskus: Denn WENN sich die von hohen dogmatischen und theologischen Autoritäten formell und informell gegen Franziskus erhobenen Vorwürfe der Häresie sich in einem ordentlichen kirchlichen Prozeß als wahr erweisen, wird die Kirche die Gläubigen mit der Wahrheit konfrontieren und schon Sokrates sagte im Gorgias, daß einem Menschen kein kostbareres Geschenk gemacht werden kann, als ihn von einem Irrtum zu befreien. Die Chance, Franziskus zu Lebzeiten von seinen Irrtümern zu befreien, ist nun, da er verstorben ist, vertan. Aber wenn Papst Franziskus hoffentlich vor seinem Tod alle Irrtümer widerrufen hat und sie jetzt sicherlich anerkennt, wäre es immer noch ein Akt der Liebe zu Papst Franziskus und vor allem zu Jesu Braut, der Kirche, sie zu verurteilen und die Lehre der Kirche von ihnen zu befreien, um die Kirche und die Gläubigen von dem ungeheuren Übel der Häresien zu befreien.

Ich denke, daß, wenn der Vorwurf der Häresie zutrifft, ein gültiges offizielles Urteil, daß Franziskus ein Häretiker und daher kein gültiger Papst war, wie es bereits bei mehreren Päpsten zuvor, auch posthum, geschehen ist, für die Zukunft der Kirche von größtem Nutzen wäre. Denn selbst wenn Papst Franziskus sein Amt niedergelegt hätte, wie es Papst Benedikt XVI. getan hat, hätte dies keineswegs ausgereicht, um die schreckliche Wunde eines ketzerischen Papstes zu heilen, da die zerstörerischen Elemente und giftigen Früchte seines Pontifikats bestehen geblieben wären:

    Die Acta Apostolica würden weiterhin unverurteilte Häresien enthalten.

    Häretische Morallehren wie die in Amoris laetitia zum Ausdruck gebrachten würden scheinbar offizielle Lehre der Kirche bleiben und die Gläubigen zu schweren Sünden verführen.

    Viele andere häretische Äußerungen des Papstes, die in direktem Widerspruch zu den feierlichen Worten Christi und den Dogmen der Kirche stehen, würden nicht aus dem Lehrkörper der Kirche gestrichen werden, wie zum Beispiel:

    Franziskus‘ (private, aber wiederholte) „Lehre“ von einer leeren Hölle und der Nicht-Existenz ewiger Strafe.
    Die Behauptung einer Vernichtung statt einer ewigen Strafe für unheilbar schwere Sünder, eine typische Lehre der Zeugen Jehovas, die mit mehreren Dogmen unvereinbar ist.
    Der Satz in der Erklärung von Abu Dhabi, daß Gott von Anfang an die Pluralität der Religionen gewollt habe (einschließlich derjenigen, die die Göttlichkeit Christi, die Heilige Dreifaltigkeit, die Erlösung durch Christus allein usw. leugnen), die mehr apostatisch als nur häretisch ist, würde nicht aus den Acta Apostolica entfernt werden, sondern allen Bischöfen und Rektoren von Priesterseminaren weltweit als Teil der Vorbereitung der Seminaristen auf die heiligen Weihen in der una, sancta, catholica et apostolica Ecclesia zu lehren vorgeschrieben bleiben. Dieser apostatische Satz würde in den Augen der Gläubigen als „Lehre der Kirche“ bestehen bleiben, ist aber in Wirklichkeit nicht nur un- oder sogar antikatholisch, sondern auch antichristlich, und es würde dem Glauben und der Moral immensen Schaden zufügen, wenn er in den Acta Apostolica belassen würde.

    Außerdem könnten viele Handlungen des Papstes (päpstliche Lobpreisung und Feier des Reformationstages, Statue, Briefmarke und Lobpreis Luthers; Pachamama-Kult in St. Peter; Segnung homosexueller und ehebrecherischer Paare, die falsche Behauptung, daß ehebrecherische und wiederverheiratete Paare durch ihr Gewissen wissen können, daß Gott will, daß sie in der Sünde des Ehebruchs bleiben, anstatt der immerwährenden Lehre der Kirche über die Ehe zu folgen, die im Evangelium, in Familiaris Consortio 83 usw. usw. zum Ausdruck kommt) weiterhin als legitime katholische Handlungen und Lehren angesehen werden, und würden seine Dokumente als Teil der wahren katholischen Lehre anerkannt bleiben.

Infolgedessen müßte nach meiner Einschätzung gemäß der päpstlichen Lehre von Paul IV. und dem heiligen Papst Pius V. auch die Ernennung von 80 Prozent der Kardinalwähler durch Franziskus (die menschlich gesehen wahrscheinlich einen Papst wählen werden, der die Häresien von Franziskus weiterlehren könnte) zurückgenommen werden und nicht länger eine schreckliche Bedrohung für das bevorstehende Konklave und die Wahl eines neuen Papstes darstellen.

Aus all diesen Gründen, lieber Kardinal Gian Battista Re, flehe ich Sie im Namen Jesu Christi, seiner und unserer geliebten Mutter, die alle Häresien vernichtet, und im Namen des heiligen Josef, des Schreckens der Dämonen, an, zu überlegen, ob Sie nicht berufen sind, zur Befreiung der Kirche von den genannten Übeln einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

Ich bitte Sie auf Knien, zu prüfen, ob Gott Sie nicht in seinem Namen und im Namen Jesu Christi dazu beruft, ein menschliches Werkzeug zu werden, um die Kirche vor dem Abgrund zu retten, in den sie zu stürzen scheint.

Dieser Schritt scheint mir der einzig richtige zu sein, und die negativen Folgen, die er hervorrufen könnte, nämlich das tatsächliche Auftreten einer Spaltung der Kirche zwischen der Bergoglio-Kirche und der wahren Kirche, wären ein viel geringeres Übel als eine ruhige Kirche der Unordnung, die in Irrtümer gestürzt ist; tatsächlich wäre es ein wahrer Segen, weil es zu einer Wiederbelebung der wahren UNA, SANCTA, CATHOLICA ET APOSTOLICA ECCLESIA führen würde, die AUF DER WAHRHEIT gegründet ist. Ich bin auch sicher, daß unzählige Katholiken diesen Schritt begrüßen würden.

Ich bete, daß Sie, lieber Kardinal, in diesem überaus wichtigen Moment der Kirchengeschichte die vollste Gnade des Heiligen Geistes empfangen und die volle Kraft haben werden, die Sie befähigt, jede gefährliche Mission zu übernehmen, die ER von Ihnen verlangt, sei es das, was ich denke, oder etwas ganz anderes, das Sie direkt vom Heiligen Geist im Gebet und in der Meditation erfahren werden.

Deshalb, lieber Kardinal Gian Battista Re, mögen Sie in schwacher, menschlicher Weise dem glorreichen heiligen Michael nacheifern und einen menschlichen Schatten seines Kampfes gegen den Teufel im Himmel nachahmen, kleiner, aber in mancher Hinsicht nicht weniger wertvoll als sein engelhaftes Handeln.

Zuletzt: Ohne einen heiligen Würdenträger der Kirche, der die Lehre der Kirche vor der Verfälschung durch päpstliche Häresie bewahrt, fürchte ich, daß nur ein direktes Eingreifen Jesu oder seiner heiligen Mutter das Schiff der Heiligen Kirche davor bewahren kann, in einen höllischen Abgrund des Irrtums, der Verwirrung und der Zerstörung zu versinken, den Gott niemals zuzulassen geschworen hat.

Aber ich denke, wie der heilige Ignatius sagte, daß Gott will, daß wir glauben, daß alles von Gott abhängt, aber so handeln, als ob alles von uns abhinge. Mit seiner Gnade wollen wir die Rüstung des Heiligen Geistes anlegen und mit dem heiligen Michael und seiner himmlischen Heerschar heiliger Engel, Maria, der Königin aller Heiligen, unter dem Schutz des heiligen Josef, dem Schrecken der Dämonen, gegen die Mächte der Finsternis kämpfen.

In der Liebe Jesu, der sein Leben für die Kirche hingegeben und sein heiliges Blut für uns alle vergossen hat, dem ich von ganzem Herzen dienen möchte, als demütiger Diener in Ihrem weitaus vollkommeneren Dienst an Ihm und der Heiligen Kirche,

In Christo Mariaque
Josef Seifert

Quelle:
https://gloria.tv/post/CCKQDWWLA6FQ2YJtwV1wYhGTp
https://gloria.tv/share/2hpPnR4w6rogCZy8cLaxqcDUK
https://gloria.tv/post/KfN6Mb4SiUiv3X82NfPSUbdXy

Einleitung: Giuseppe Nardi

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Miri21 30.04.2025 12:15
Päpstliche Bulle
„Cum Ex Apostolatus Officio“ von Papst Paul IV

Maßnahmen gegen die Greuel der Verwüstung, wie er vom Propheten Daniel vorhergesagt ist, an heiliger Stätte 

Bulle
„Cum Ex Apostolatus Officio“
von Papst Paul IV

15. Februar 1559
Paul, Bischof,
Diener der Diener Gottes
Zu ewigem Andenken

Inhaltsangabe: Einleitung

Aufgrund des Apostolischen Amtes, das uns von Gott anvertraut ist, wenn auch ohne eigene hinreichende Verdienste, lastet die allgemeine Sorge um die Herde des Herrn auf uns. Deswegen sind wir gehalten, zu ihrer treuen Bewahrung und zur heilvollen Lenkung nach Art eines aufmerksamen Hirten ständig wachsam zu sein und sehr sorgfältig Vorsorge zu treffen, daß jene in dieser Zeit, die sich infolge der Sündenauswirkung ungebundener auf ihre eigene Weisheit stützen und sich verhängnisvoller als gewöhnlich gegen die Beobachtung des rechten Glaubens erheben und überdies mittels abergläubischer und frei erfundener Ausflüchte das Verständnis der Heiligen Schrift verdrehen sowie die Einheit der katholischen Kirche wie den nahtlosen Rock des Herrn zu zerreißen suchen, daß diese von der Herde Christi verjagt werden und die Lehre des Irrtums nicht weiter verbreiten können, da sie es verschmähen, Jünger der Wahrheit zu sein.



§1. Inhaltsangabe: Der Anlaß zu dieser Konstitution

In Anbetracht dieser so schwierigen und gefahrvollen Angelegenheit hat der Römische Pontifex (=Bischof von Rom), der Gottes und unseres Herrn Jesus Christus Stellvertreter auf Erden ist, über die Völker und Reiche unbeschränkte Vollmacht und entscheidet richterlich über alle, ohne selber in dieser Welt richterlichem Urteil zu unterliegen; jedoch darf ihm widersprochen werden, wenn er als vom Glauben abgewichen erfunden wird. Je größer jedoch die Gefahr ist, die die Aufmerksamkeit auf sich zieht, desto vollständiger und sorgfältiger muß man darauf bedacht sein, daß keine falschen Propheten oder andere, die weltliche Gewalt innehaben, die Seelen einfacher Menschen beklagenswert umgarnen und Unzählige, die in geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten ihrer Sorge und Leitung anvertraut sind, mit sich ins Verderben und in den Untergang der Verdammnis ziehen.

Es darf niemals dazu kommen, daß wir den Greuel der Verwüstung, wie er vom Propheten Daniel vorhergesagt ist, an heiliger Stätte sehen. Deswegen verlangen wir danach, soweit wir es in Anbetracht unseres Hirtenamtes mit Gottes Hilfe vermögen, die Füchse, die den Weinberg des Herrn zu verwüsten trachten, zu fangen und die Wölfe von den Schafställen fernzuhalten, um nicht als stumme Hunde zu erscheinen, die nicht zu bellen vermögen, damit wir nicht mit den bösen Landpächtern zugrunde gehen und mit dem Mietling verglichen werden.



§2. Inhaltsangabe: Der Papst bestätigt hier alle Strafen, die über Häretiker und Schismatiker verhängt sind.

Nach reiflicher Beratung mit unseren ehrwürdigen Brüdern, nämlich den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche, billigen und erneuern wir mit ihrem Rat und ihrer einmütigen Zustimmung alle und jede Anordnung der Exkommunikation, der Suspension, des Interdikts, der Amtsenthebung und aller anderen Urteilssätze, Zensuren und Strafen, die von all unseren Vorgängern für solche erlassen wurden, ferner diejenigen, die durch ihre außergesetzlichen Schreiben festgelegt oder durch die heiligen Konzilien von der Kirche Gottes angenommen wurden oder durch die Erlasse und Bestimmungen der heiligen Väter oder durch die heiligen Richtlinien, Verfügungen und Apostolischen Verordnungen gegen Häretiker oder Schismatiker, jemals erlassen oder veröffentlicht wurden, - diese, so bestimmen wir auf Dauer, müssen beachtet werden und wieder in tatkräftige Beachtung, wenn sie vielleicht nicht darin sind, kommen und darin bleiben. Alle, die bis jetzt vom katholischen Glauben abgewichen, in Häresie gefallen oder ins Schisma geraten sind oder derlei hervorgerufen oder verschuldet haben, wenn sie als solche erkannt sind, sich bekannt haben oder überführt wurden oder (was Gott in seiner Huld und Güte von allen abwenden wolle) fernerhin abweichen, in Häresie fallen, in ein Schisma geraten, derlei hervorrufen, verschulden oder die erfunden werden, daß sie abgewichen, in Häresie gefallen, in ein Schisma geraten sind, solches hervorgerufen oder verschuldet haben, oder die dies bekennen oder dessen überführt werden, - diese, so wollen und bestimmen wir, daß diese jeglichen Standes, Grades, Ranges, Berufes und vortrefflicher Würde, auch wenn sie in bischöflicher oder erzbischöflicher Würde stehen oder Patriarchen, Primaten oder eine andere größere kirchliche Würde besitzen, mit der Kardinalswürde versehen sind oder das Amt eines Legaten des Apostolischen Stuhles, wo immer auf Erden, ständig oder zeitlich begrenzt innehaben, daß sie alle die vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen auf sich ziehen. Das Gleiche gilt für die weltlichen Autoritäten eines Grafen, Barons, Markgrafen, Herzogs, Königs oder Kaisers oder die sonst durch höhere Würde hervorragen.



§3. Inhaltsangabe: Prälaten und Fürsten, die vom Glauben abweichen, werden weitere Strafen auferlegt.

Nichtsdestoweniger halten wir es für angebracht, daß jene, die sich nicht aus Liebe zur Tugend vom Schlechten fernhalten, aus Furcht vor Strafe davon abgeschreckt werden. Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen, Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Barone, Markgrafen, Herzöge, Könige und Kaiser, die andere belehren und ihnen ein gutes Beispiel zum Verleih in der katholischen Kirche sein müssen, fehlen schwerer als die übrigen, da sie nicht nur sich selber zugrunde richten, sondern auch unzählige andere Menschen, die ihrer Obsorge und Leitung anvertraut sind oder ihnen anderweitig untergeben sind, mit sich ins Verderben und in den Pfuhl des Untergangs ziehen. In Übereinstimmung und mit Zustimmung der Kardinäle bestimmen wir in dieser Konstitution, die für immer gelten soll, aus Abscheu gegen ein so großes Verbrechen, in Bezug auf das es in der Kirche Gottes kein größeres oder verhängnisvolleres gibt, und legen aufgrund der Fülle Apostolischer Vollmacht fest, verordnen und definieren, daß Urteilssätze, Zensuren und vorgenannten Strafen in Kraft und Wirksamkeit bleiben und in Zukunft Wirksamkeit behalten. Alle und jeder einzelne der Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen, Primaten, Kardinäle, Legaten, Grafen, Baronen, Markgrafen, Herzöge, Könige und Kaiser, die bis jetzt offenkundig vom Glauben abgewichen, in Häresie gefallen oder ins Schisma geraten sind oder derlei hervorgerufen oder verschuldet haben, so sie als solche befunden wurden oder sich bekannt haben oder überführt wurden oder auch in Zukunft abweichen, in Häresie fallen oder ins Schisma geraten oder derlei veranlaßt oder verschuldet haben: wenn sie als solche befunden werden oder sich bekennen oder überführt werden, da sie darin unentschuldbarer sind als die übrigen, so gehen sie- über die vorgenannten Urteilssätze, Zensuren und Strafen hinaus- eo ipso (=von selbst, automatisch), ohne irgendeine rechtliche oder faktische Amtshandlung, ihrer Ämter und Bischofssitze, auch ihrer Erzbischöfen, sowie Patriarchal- und Primatialkirchen sowie ihrer Kardinalswürde und jedwedes Legatenamtes verlustig. Sie verlieren ebenfalls das aktive und passive Wahlrecht und jedwede Autorität in ihren Klöstern, Benefizien und kirchlichen Ämtern mit und ohne Seelsorge, seien sie Weltgeistliche oder Angehörigen irgendeines Ordens, die aufgrund von Vergünstigungen oder apostolischer Anweisung (Dispens) auf einen Rechtstitel, auf eine Kommende oder für die Verwaltung oder sonstwie etwas erlangt haben, worin oder wozu sie irgendein Recht haben. Sie sollen aller Erträgnisse und Einkünfte und aller Jahreserträge aus ähnlichen Erträgnissen und Einkünfte und Erträgen, die ihnen vorbehalten und zugewiesen sind, beraubt werden. Auch Grafschaften, Baronien, Markgrafschaften, Herzogtümer, Königtümer und Kaisertum verlieren sie völlig, ganz und auf immer, und sind dafür weiterhin ungeeignet und unfähig. Sie haben als Abgefallene und Abtrünnige in allem und in jeder Hinsicht zu gelten, selbst wenn sie vorher einer derartigen Häresie vor Gericht öffentlich abgeschworen hätten. Zu keiner Zeit können sie in ihre früheren Ämter wieder eingesetzt werden; in Bischofs-, Erzbischofs-, Patriarchen- oder Primatialkirchensitz oder in die Kardinalswürde oder in einen anderen Ehrengrad oder in irgendeine größere oder auch geringere Würde, auch nicht in aktives oder passives Wahlrecht, auch nicht in Klöster, Benefizien oder Grafschaften, Baronien, Markgrafschaften, Herzogtümer, Königtümer und Kaisertum; sie können nicht wieder eingesetzt, reintegriert oder rehabilitiert werden; im Gegenteil, sie werden dem Urteil weltlicher Macht überantwortet zu gebührender Bestrafung. Bei offenkundigen Zeichen wahrer Reue und Anzeichen gebührender Buße sollen sie aufgrund der Nachsicht und Güte des Heiligen Stuhls in ein Kloster oder an einen anderen Ort mit klösterlicher Ordnung gebracht werden, um für immer beim Brot des Leides und beim Wasser der Trauer Buße zu tun. Als solche Abgefallene sollen sie von allen betrachtet, behandelt und angesehen werden, welchen Standes, Grades, Ranges, Berufes sie auch sein mögen oder von welcher hervorragenden Würde, auch jedweder Würde eines Bischofs, Erzbischofs, Patriarchen und Primaten oder auch anderer höherer kirchlicher Amtswürde und auch Kardinalswürde oder weltlich: von Autorität und Vorzüglichkeit eines Grafen, Barons, Markgrafen, Herzogs, Königs und Kaisers; als solche sollen sie gemieden werden und allen menschlichen Trostes bar sein.



§4. Inhaltsangabe: Wer Patronats- oder Ernennungsrechte für Benefizien hat, die infolge Häresie unbesetzt sind, soll gehalten sein, innerhalb der gesetzlichen Frist andere Personen zu präsentieren.

Die die Patronats- oder Ernennungsrecht geeigneter Personen für Kathedral-, auch Metropolitan- und Patriarchal- sowie Primatialkirchen oder auch Klostergüter zu haben beanspruchen, sind gehalten, wenn diese infolge derartiger Vorgänge vakant sind, dafür zu sorgen, daß diese Ämter nicht längere Zeit den Unbilden des Nicht-besetzt-Seins ausgeliefert werden, sondern daß sie der Häretikerknechtschaft entrissen, geeigneten Personen anvertraut werden, die deren Untergebene getreulich auf den Pfad der Gerechtigkeit geleiten. Für Kirchen, Klöster und Benefizien sollen sie derartige andere geeignete Personen innerhalb der vom Recht oder aufgrund ihrer Konkordate oder Abmachungen mit dem Heiligen Stuhl festgelegten Frist uns oder dem jeweiligen Römischen Pontifex (Papst) präsentieren. Andernfalls geht nach Ablauf dieser Frist die volle und freie Verfügung über Kirchen, Klöster und vorgenannten Benefizien auf uns und den jeweiligen Pontifex Romanus (=Papst) eo ipso von Rechts wegen über.



§5. Inhaltsangabe: Begünstiger der Häretiker ziehen sich die hier beschriebenen Strafen zu.

Überdies sollen jene, die solche, welche als derartige ertappt wurden oder sich bekannt haben oder überführt wurden, wissentlich irgendwie aufnehmen oder verteidigen oder begünstigen oder ihnen Glauben schenken oder ihre Lehren als Dogmen auszugeben wagen, diese sollen eo ipso (= von selbst) der Exkommunikation verfallen, sie sollen ehrlos sein und kein Wahlrecht haben, sei es persönlich oder schriftlich mittels eines Boten oder, eines Bevollmächtigten für öffentliche oder private Aufgaben oder für beratende Ausschüsse, für eine Synode oder ein allgemeines oder provinzielles Konzil, ein Kardinalskonklave oder irgendeine Versammlung von Gläubigen. Für die Wahl irgend jemandes oder zur Zeugnisabgabe sollen und können sie nicht zugelassen werden. Sie sollen zeugnisunfähig sein und können keine Erbnachfolge antreten; überdies braucht ihnen niemand über irgendwelche Angelegenheiten Rechenschaft zu geben. Wenn sie vielleicht Richter sind, erhalten ihre Urteile keine Gültigkeit, es dürfen ihnen keinerlei Rechtssachen zu Gehör gebracht werden. Wenn sie Rechtsanwälte sind, darf ihr Rechtsbeistand nicht angenommen werden; wenn sie Notar sind, sollen die durch sie ausgefertigten Urkunden völlig ohne Gültigkeit und Bedeutung sein. Darüber hinaus sollen Kleriker aller und einzelner Kirchen verlustig gehen, auch der Kathedral-, Metropolitan-, Patriarchal- und Primatialkirchen sowie der Klöster und Benefizien und der kirchlichen Ämter, auch wenn sie- wie vorher angemerkt – in qualifizierter Weise erworben wurden. Sowohl die Kleriker als auch die Laien sollen, auch wenn sie diese – wie vorausgeschickt – in qualifizierter Weise erworben haben, ihre Ämter eo ipso (=von selbst) verlieren, wenn sie mit den vorgenannten Würden ausgestattet sind: nämlich mit Königtümern, Herzogtümern, Domänen und Lehensgütern. Königtümer, Herzogtümer, Domänen, Lehensgüter und andere Güter dieser Art sollen beschlagnahmt werden und bleiben, dann denjenigen rechtmäßig übereignet werden, die sie zuerst in Besitz nehmen, sofern diese in der Aufrichtigkeit des Glaubens und in der Einheit mit der Heiligen Römischen Kirche sind und im Gehorsam stehen gegen uns und unsere Nachfolger, die Römischen Päpste, die kanonisch-rechtmäßig nachfolgen.



§6. Inhaltsangabe: Prälaten und Bischöfe, die vor ihrer Erhebung offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen sind, verlieren automatisch alle Autorität und jegliches Amt. Ihre Erhebung ist nichtig und kann in keiner Weise gültig gemacht werden.

Wir fügen hinzu, daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, auch – wie vorbemerkt – ein Legat oder auch ein Römischer Pontifex (Papst) vor seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex (Papst) vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen oder ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen und verursacht hat, so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist, null und nichtig und wertlos. Sie kann nicht durch die Annahme der Bischofsweihe oder die nachfolgende Übernahme der Leitung und Verwaltung, auch nicht durch die „Inthronisation des Römischen Pontifex“ selbst oder durch Huldigung oder durch den ihm von allen geleisteten Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben mag, als gültig geworden bezeichnet werden, noch Gültigkeit erlangen, noch als gültig in irgendeinem Teilbereich angesehen werden. Man muß dafürhalten, daß allen die auf solche Weise zu Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen oder Primaten befördert wurden, in geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten eine nichtige Verwaltungsbefugnis zu erteilt worden ist oder zu erteilt wird. Alles und jedes, das durch sie wie auch immer ausgesprochen, geschaffen, vollzogen und verwaltet wurde, und alles, was daraus folgte, entbehrt der Gültigkeit und kann überhaupt keine Sicherheit und auch niemandem ein Recht verleihen. So gehen die so Beförderten und Gewählten eo ipso (=von selbst) und ohne irgendeine Erklärung jeglicher Würde, Stellung, Ehre, jeglichen Titels, jeglicher Autorität, jeglichen Amtes und jeglicher Vollmacht verlustig, selbst wenn alle und jeder einzelne so Beförderte oder Gewählte vorher vom Glauben nicht abgewichen wären und nicht Häretiker gewesen wären und nicht ins Schisma verfallen wären oder es hervorgerufen oder veranlaßt hätten.



§7. Inhaltsangabe: Ihren Untergebenen ist es erlaubt, den Gehorsam und die Ergebenheit ungestraft zu verweigern.

Untergebenen Personen, und zwar sowohl Weltgeistlichen und Ordensgeistlichen als auch Laien, auch Kardinälen, auch solchen, die an der Wahl des Papstes, der zuvor vom Glauben abgefallen oder Häretiker oder Schismatiker war, teilgenommen oder sonstwie zugestimmt und ihm das Gehorsamsversprechen geleistet und ihm gehuldigt haben, dies gilt auch für Kastellane, Präfekten, Hauptleute und Beamte unserer heren Stadt (=Rom) und des ganzen Kirchenstaates, auch diesen Beförderten oder Gewählten, die durch Huldigung oder Eid oder Schuldbriefe gebunden und verpflichtet sind, ist es gestattet, sich von der Gehorsamspflicht und Ergebenheit gegenüber den so Beförderten oder Gewählten jederzeit ungestraft loszusagen und diese wie Zauberer, Heiden, Zöllner und Häresiarchen zu meiden. Doch bleiben diese Untergebenen der Treue und dem Gehorsam gegenüber künftigen Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen, Primaten und dem Römischen Papst, der kanonisch rechtmäßig nachfolgt, nichtsdestoweniger weiter verpflichtet. Zur größeren Beschämung der so Beförderten und Erwählten, wenn diese ihre Leitung und Verwaltung weiter fortführen wollen, ist es gestattet, gegen diese so Beförderten und Erwählten die Hilfe des weltlichen Arms anzurufen. Deswegen dürfen solche, die sich von der Treue und dem Gehorsam gegenüber den so Beförderten und Gewählten nach Maßgabe des Vorgenannten lossagen, nicht als Zerreißer der Tunika des Herrn gelten und Zensuren oder rächender Bestrafung unterliegen.



§8. Inhaltsangabe: Aufhebung gegenteiliger Anordnungen.

Dem stehen nicht entgegen apostolische Bestimmungen und Anordnungen, auch nicht Privilegien, Bewilligungen (=Indulte) und Apostolische Schreiben, die diesen Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen, Primaten und Kardinälen und jedweden anderen – in welchem Zusammenhang oder welcher Form und mit welchen Klauseln auch immer gegeben -, auch nicht Dekrete auch nicht als „Motu proprio“, oder aus sicherem Wissen und in der Fülle Apostolischer Vollmacht oder auch mittels Konsistorium oder sonst auf irgendeine Weise ausgestellt, auch nicht, wenn sie wiederholt gutgeheißen und erneuert wurden und auch im Rahmen des Corpus iuris, auch nicht irgendwelche Kapitel des Konklaves, wenn auch unter Eid oder mit Apostolischer Bestätigung oder sonstwelcher Bestätigung, auch durch uns selbst beeidigt. Alle diese gegenwärtigen Zusagen an sie, die ausdrücklich genannt wurden und Wort für Wort angeführt wurden, die sonst in ihrer Gültigkeit verbleiben, heben wir nur für diese Fälle speziell und ausdrücklich auf, ohne daß irgend etwas anderes dagegen steht.



§9. Inhaltsangabe: Befehl zur Veröffentlichung.

Damit aber das vorliegende Schreiben zur Kenntnis aller, denen daran liegt, gelangt wollen wir, daß es oder eine Kopie davon (die durch die Hand eines amtlichen Notars unterzeichnet und mit dem Siegel einer Person kirchlicher Würde beglaubigt ist; wir bestimmen, daß dieser volle Glaubwürdigkeit zukommt) an den Türflügeln der Basilika des Apostelfürsten in der Stadt (=Rom) und der Apostolischen Kanzlei und am Rande des Campus Florae ( =Campo die Fiori) durch einige aus unseren Läufern veröffentlicht und angeschlagen werde und eine Kopie davon dort angeschlagen belassen werde. Die Veröffentlichung und Anschlagung sowie die Belassung einer derartigen Kopie, die angeschlagen ist, genügt und muß für feierlich und gesetzmäßig gehalten werden, und es ist keine andere Veröffentlichung erforderlich oder zu erwarten.



§10. Inhaltsangabe: Strafsanktionen.

Es ist also niemandem erlaubt, dieses Schriftstück unserer Gutheißung, Erneuerung, Sanktion, Bestimmung, Aufhebung, Willensäußerung und Dekrets zu verstümmeln oder vermessenerweise dagegen anzugehen. Wenn jemand das versuchen sollte, soll er wissen, daß er sich den Unwillen des Allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus zuzieht. Gegeben zu Rom bei Sankt Peter, im 1559. Jahr der Menschwerdung des Herrn, am 15. Tag vor den Kalenden des März (= 15. Februar), im vierten Jahr unsere Pontifikats.


† Ich Paulus, Bischof der Katholischen Kirche, habe unterschrieben.

(Es folgen die Unterschriften der 31 Kardi
 
Miri21 30.04.2025 12:28
Wachet und betet!

 
(Nutzer gelöscht) 30.04.2025 13:30
Warum nehmen denn MENSCHEN 
nicht einfach den >Herrn JESUS...
als 'ihren' >> HERRN JESUS an ??

Als DAS, als was JESUS kam...
als > 🎁  vom VATER!

Dieses > 🎁 👈👉 be'in'haltet ALLES
was ein Mensch be'nöt'igt
...um in nur >  "einem" AUGENBLICK
ewigen FRIEDEN zu bekommen.



Wie 😇...babyleicht ist DAS denn. 🤭
 
(Nutzer gelöscht) 30.04.2025 14:07
...uns alles 'religiöse' was davor war,
löst sich in einem Augenblick 
in Wohlgefallen auf...

...in SEINEM Wohlgefallen. 


Aus Luk. 2,14
...und Friede auf Erden bei den Menschen 
seines Wohlgefallens. (Jes 9,5; Jes 57,19; 
Lk 19,38; Eph 2,14; Eph 2,17)

🤫...!
 
(Nutzer gelöscht) 30.04.2025 14:20
Es gibt im Forum ein lebendes, sehr lebendiges ZEUGNIS
in FORM einer 'werten' älteren/reifen USERIN...
die eben BEIDE Seiten kennen darf.

Zuerst nur die EINE...die 'weltliche'

>> bis sie durch WORTE wie:
Niemand kann zu mir kommen, 
wenn nicht der Vater, 
der mich gesandt hat, ihn zieht*

...auf den schmalen WEG gezogen worden!


...und WER war noch NIE in ihren 
'wert'vollen BLOGS > 🍂🍁🍂


"Niemand kann zu mir kommen, wenn nicht der Vater, der mich gesandt hat, ihn zieht" * betont, dass Gott der Vater Menschen zu Jesus zieht, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zu ihm zu kommen und ewiges Leben zu erhalten.
 
(Nutzer gelöscht) 30.04.2025 14:22
Schönen...☕☕☕🎂🌻🎂☕☕☕ Tach noch jewünscht...🐑
 
(Nutzer gelöscht) 30.04.2025 14:37
Einem Papst Ketzerei vorwerfen,- weil er im Ansatz nur barmherzig und gütig handelte,  das ist heftig.
 
Miri21 30.04.2025 15:06
Ich habe das so verstanden, dass es darum geht zu prüfen, ob die Morallehre „Amoris Laetitias“ und weitere Äußerungen z.B. die Lehre einer leeren Hölle und Nicht-Existenz ewiger Strafe häretisch sind oder nicht.

Denn die Lehre der Kirche sollte konform sein mit der Lehre Christi, die uns in den Evangelium offenbart wird. Bei Gott gibt es keinen Zeitgeist. Der Mensch hat sich nach Gott zu richten und nicht umgekehrt.
 
AndreasSchneider 30.04.2025 15:49
Seifert ist mutig, da er das tut, was jeder Christ empfindet, wenn er hört, dass Franziskus die Alleinstellung Jesu und seines Heils (gemäss Apostelgeschichte), in Frage stellte.

Franziskus war ein antichristlicher Papst, von dem sich die Massen betören lassen, weil er vordergründig freundlich und barmherzig war, weil er Kriminellen die Füsse wusch.

Sicherlich war Franziskus in bestimmten Punkten vorbildlich, wenn ich daran denke, dass er die öffentlichen Verkehrsmittel benutzte, wie normale Menschen sonst auch, oder nahbar und ansprechbar war.

Aber das alleine genügt nicht, schon gar nicht, wenn es wahr sein sollte, dass er das Alleinstellungsmerkmal Jesu Christi als Erlöser der Menschheit in Frage stellte und behauptete, dass Gott von Anfang an, die Pluralität der Religionen gewollt habe. 

Gott hat zugelassen, dass es verschiedene Religionen auf dieser Welt gibt, das Heil ist aber nur und ausschließlich in Jesus Christus zu finden, wie wir in Apostelgeschichte lesen können.

Wenn er wirklich das Evangelium verdreht und damit verraten haben sollte, wäre er in der Tat ein Häretiker und die Kirche müsste sich von seinen falschen Lehren distanzieren.

Insofern kann man diese angestrebte Prüfung der Lehren des Franziskus vor einer neuen Papstwahl nur begrüßen und muss denen, die den Mut haben, das anzusprechen und eine diesbezügliche Klarstellung der Lehre der RKK einfordern, Respekt zollen.

Wenngleich damit nicht insgesamt mit den Irrlehren und falschen Dogmen der RKK aufgeräumt wird.

Die Aktion ist mutig und es geschieht nicht alle Tage, dass ein gerade verstorbener Papst der Häresie bezichtigt wird und darüber diskutiert werden soll, ob dieser überhaupt ein rechtmässiger Papst war, einschließlich der Prüfung, ob alle von Franziskus ernannten Kardinäle überhaupt im anstehenden Konklave wahlberechtigt sind, wenn es ein Häretiker gewesen sein sollte, der Ihnen ins Amt verholfen hatte.


Bleibt abzuwarten, was aus dieser Initiative wird.

Spätestens Gott wird die Hure Babylon zu Fall bringen.


Andreas
 
done 30.04.2025 15:55
das buch der wahrheit hat alles schon so angedeutet.....
 
Miri21 30.04.2025 16:36
Danke für euere Worte hierzu. Auch ich würde eine solche Prüfung begrüßen.

Ich finde folgende Bibelverse sind passend zur Situation:

1Petr 1:22 Da ihr eure Seelen im Gehorsam gegenüber der Wahrheit geheiligt habt zu ungeheuchelter Bruderliebe, so liebt in Hingabe einander aus lauterem Herzen!

1Petr 1:23 Ihr seid ja wiedergeboren, nicht aus vergänglichem, sondern aus unvergänglichem Samen durch Gottes lebendiges und bleibendes Wort.

1Petr 1:24 Denn "alles Fleisch ist wie Gras und all seine Herrlichkeit wie die Blüte des Grases; das Gras verdorrt, und die Blüte fällt ab,

1Petr 1:25 das Wort des Herrn aber bleibt in Ewigkeit" (Jes 40,6-8). Dieses "Wort" ist die Frohbotschaft, die an euch erging.

Dass das Wort des Herrn in alle Ewigkeit bleibt, soll uns Zuversicht und Hoffnung zugleich sein. Selbst wenn vorübergehend, das "Schiff Petri" ins Schwanken gerät.
Der Herr wird seine Kirche nicht untergehen lassen und Gottes Wort bleibt ewiglich.
 
(Nutzer gelöscht) 30.04.2025 21:29
Ich lese grundsätzlich keine langen Texte im Forum, aber diese Mühe hat sich gelohnt.👍

Es erweckt in mir Hoffnung.
Und es zeigt, dass noch nicht alles verloren ist.
🙏

Professor Seifert hat sehr schön geschrieben wie ich finde.

Danke liebe Miri fürs teilen dieses wertvollen 
Briefes.
🫶
 
hansfeuerstein 01.05.2025 00:00
Wichtig ist im Glauben treu bei dem zu bleiben, was wir selber empfangen haben. Das hat Zukunft, der Rest verschwindet mit jedem neuen Zeitgeist wieder ganz von selbst.  Man wird keinen Franziskus 2.0 wählen.
 
hansfeuerstein 01.05.2025 01:00
@Andreas Schneider, wer Hand an die Dogmen legt, ist bereits auf abschüssiger Fahrt im Glauben. Die kath. Dogmen sind die Essenz des Glaubens.
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