Karfreitag-Tanzverbot bleibt in allen Bundesländern vorerst erhalten

Karfreitag-Tanzverbot bleibt in allen Bundesländern vorerst erhalten
NACH LEICHTER LOCKERUNG IN HAMBURG

HAMBURG ‐ Das Tanzverbot am Karfreitag polarisiert. Zuletzt hatte Hamburg die Regeln etwas entschärft. Die Hälfte der Deutschen befürwortet eine Lockerung. Warum die Bundesländer trotzdem daran festhalten.


Nach der Lockerung des sogenannten Tanzverbots am Karfreitag in Hamburg sind in den meisten anderen Bundesländern keine Änderungen geplant. Das geht aus einer Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) unter den Landesregierungen hervor. "Das Tanzverbot am Karfreitag ist nach wie vor zeitgemäß", teilte etwa das baden-württembergische Innenministerium mit. Lediglich aus Hessen hieß es, das dortige Feiertagsgesetz werde derzeit neu bewertet. Welche Regelungen überarbeitet werden müssten, stehe jedoch noch nicht fest.

Der rot-grüne Hamburger Senat hatte vergangene Woche das Tanzverbot am Karfreitag gelockert. Die Zeit der Feiertagsruhe dauert demnach in der Hansestadt nur noch von 5 Uhr morgens bis 24 Uhr. Die Regelung wurde damit von 24 auf 19 Stunden verkürzt. Bisher musste in Hamburg am Karfreitag schon ab 2 Uhr Stille herrschen – bis 2 Uhr am Karsamstag. Die Neuregelung des "stillen Feiertags", an dem Christen an das Leiden und Sterben Jesu erinnern, erfolgte laut Senat in Abstimmung mit evangelischer und katholischer Kirche.

Die Beschränkungen am Karfreitag sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die umfassendste Vorschrift hat derzeit Rheinland-Pfalz. Dort sind von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr, also 84 Stunden lang, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Die liberalste Regelung gilt dagegen in Bremen. Dort darf nur am Karfreitag zwischen 6 und 21 Uhr, also 15 Stunden lang nicht getanzt werden. Der Stadtstaat hatte bereits 2013 sein Verbot gelockert und damit auf eine Petition reagiert. In vielen Bundesländern sind in einem bestimmten Zeitraum auch Sportveranstaltungen und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt.

Regelungen in Bevölkerung umstritten

In der Bevölkerung sind die Regelungen umstritten. Die Hälfte der Menschen in Deutschland befürwortet einer Yougov-Umfrage zufolge eine Lockerung des Tanzverbots. 23 Prozent sind "eher" dafür, 27 Prozent "voll und ganz". Ein knappes Drittel lehnt eine Lockerung ab, 15 Prozent "eher" und 15 Prozent "voll und ganz". 21 Prozent zeigten sich unentschlossen.

Baden-Württembergs Innenministerium rechtfertigte das Tanzverbot am Karfreitag so: "Der Tag ist ein besonderer Tag im Jahr, ein stiller Feiertag und ein Tag der Andacht und Besinnung." Der Karfreitag dürfe nicht zu einem Tag wie jeder andere werden. "Gerade in unserer Zeit, die immer hektischer wird und in der sich die Welt immer schneller dreht, tut es allen gut, an Karfreitag einmal ganz bewusst zur Ruhe zu kommen und innehalten zu können."

Das nordrhein-westfälischen Innenministerium betonte, bei der Ausgestaltung des Feiertagsschutzes seien die Interessen vieler Menschen und Gruppen zu berücksichtigen. Das Feiertagsgesetz in NRW treffe einerseits Regelungen für Sonn- und Feiertage sowie abgestufte weitergehende Regelungen für die stillen Feiertage. Andererseits sehe es die Möglichkeit von Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen vor. Daher sei es geeignet, "um diese zum Teil weit auseinandergehenden Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen". (KNA)

Karfreitag – Wann in welchem Bundesland ein Tanzverbot gilt
Zu diesen Zeiten gilt an den Kar- und Ostertagen in den 16 deutschen Bundesländern ein Tanzverbot:

- Baden-Württemberg: Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr

- Bayern: Gründonnerstag 2 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr

- Berlin: Karfreitag 4 Uhr bis 21 Uhr

- Brandenburg: Karfreitag 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr

- Bremen: Karfreitag 6 Uhr bis 21 Uhr

- Hamburg: Karfreitag 5 Uhr bis 24 Uhr

- Hessen: Gründonnerstag 4 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr

- Mecklenburg-Vorpommern: Karfreitag 0 Uhr bis Karsamstag 18 Uhr

- Niedersachsen: Gründonnerstag 5 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr

- Nordrhein-Westfalen: Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr

- Rheinland-Pfalz: Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr

- Saarland: Gründonnerstag 4 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr

- Sachsen: Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr

- Sachsen-Anhalt: Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr

- Schleswig-Holstein: Karfreitag 2 Uhr bis Karsamstag 2 Uhr

- Thüringen: Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr

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