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Frage zu Gesetzliche Betreuung

Frage zu Gesetzliche Betreuung
Wird einer Person im Krankheitsfall ein gesetzlicher Betreuer zugewiesen,  weil z. B.  keine Vollmacht oder Patientenverfügung vorliegt, dann ist die Rechtslage zunächst mal klar.

Nur, wenn dieser Betreuer nachweislich nicht zum Wohl der betreuenden Person entscheidet, was dann?

Muss man "ohnmächtig" zusehen oder hat man rechtliche Möglichkeiten?
Kann man intervenieren?

Wer kennt sich aus?
Gerne auch  per PN
Danke für die Hilfe 

ein besorgtes  Engeli

Kommentare

 
(Nutzer gelöscht) 10.01.2024 22:30
Das zuständige Amtsgericht, welches den Betreuer bestellt hat, ist dafür zuständig.
 
IngridMarie 10.01.2024 22:33
Als meine Mutter ins Pflegeheim kam war auch keine Vollmacht da. Der Heimleiter wollte, nachdem ich ihm unbequem geworden bin, auch einen gesetztlichen Betreuer über das Gericht bestellen.
Da habe ich kurzer Hand einfach selbst eine Vollmacht geschrieben, rückdatiert und die Unterschrift nachgemacht. Dabei hatte ich ein sehr gutes Gewissen, auch heute noch.
Ich hab dem Richter die Vollmacht gezeigt und er hat sie akzeptiert.
 
PerleGottes 10.01.2024 22:34
Es gibt die Möglichkeit einen Betreuerwechsel zu beantragen.
 
hansfeuerstein 10.01.2024 22:37
Dürfte sehr schwierig sein, man muss sicherlich nachweisen, dass es zum Nachteil des Betreuten ist, also man ist in der Beweispflicht. Nachprüfen und recherchieren und Nachsehen tut keiner. Man muss also alles selber beibringen und juristisch genau darlegen können.
 
Annres 10.01.2024 22:37
Das kommt drauf an, wie fit (mündig) der Betreute ist, wenn er schwer behindert ist und sich nicht äußern kann, ist es komplizierter. Lies hier mal rein:
https://betreuungs-experten.de/magazin/was-darf-ich-als-betreuer-in-nicht
 
Alleshinterfragen 10.01.2024 22:47
Ist die betreute Person, denn noch selbst in der Lage Wünsche zu äußern?

Dann könnte man sich z.B. mit ihr und dem Betreuer an den Tisch setzen und sie könnte ihre Wünsche äußern, wenn sie das bei der Anhörung durch das Gericht nicht gemacht hat.
 
Engeli 10.01.2024 22:58
Mir wurde gesagt
Vollmacht muss notariell beglaubigt sein
Also besteht keine Möglichkeit der Rückdatiering
Scheinbar haben die Patientenverfügungen, die man im Internet oder Schreibwarenhandlungen kriegt keine Rechtsgültigkeit. Auch diese müssen von irgendeinem Amt bestätigt sein.
Wusste ich auch nicht.

Also wäre der Weg über das Amtsgericht bzw. Betreuungsgericht

Und wie wäre der Weg, wenn man gegen das
Ehegattennotvertretungsgesetz vorgehen will?
Auch das Amtsgericht?
 
(Nutzer gelöscht) 10.01.2024 23:00
Ich weiss nur eins, dass habe ich in  meinem Bekanntenkreis mit bekommen: 

Wenn die betreute  Person geistig unzurechnungsfähig, in der Psychiatrie .oä. ist, keine Chance!
Dann ist sogar das Erbe futsch.
 
Engeli 10.01.2024 23:00
Die zu betreuende Person kann sich nicht äussern
Leider
 
(Nutzer gelöscht) 10.01.2024 23:00
Ganz schlimm!
 
hansfeuerstein 10.01.2024 23:02
Ein Hebel wäre, wenn Steuerhinterziehung im Spiel wäre, da werden sie gängig....
 
Engeli 10.01.2024 23:28
Die Lage ist wirklich ernst
Es geht um Leben und Tod

Und es ist furchtbar, dass jemand, der nach aussen  christlich tut, bewusst einem anderen Menschen schadet
 
(Nutzer gelöscht) 10.01.2024 23:37
Ganz schlimm!
Ich möchte mir das nicht ausmalen.

Und wenn ich daran denke, dass auch ich/wir   in dieser Lage vielleicht  mal stecken  (Betreuer,  geistig fern von  Oliven) , meine/ unsere Angehörigen um uns vergebens kämpfen- ohne Worte.
So schlimm!

Viel Kraft und Gottes Segen für die Betreute Frau und ihren Angehörigen.🙏
 
(Nutzer gelöscht) 10.01.2024 23:44
"Und es ist furchtbar, dass jemand, der nach aussen  christlich tut, bewusst einem anderen Menschen schadet"

Ja, dass ist nochmal besonders schmerzlich.
Ich kann nur sagen:" Ganz schlimm!"
 
paeffche 11.01.2024 00:22
Aber egal ob ehrenamtlicher oder Berufsbetreuer – alle unterliegen der Kontrolle und den Auflagen des Betreuungsgerichts. Vor allem müssen sie geeignet sein, „in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen“ (§ 1897, Absatz 1 BGB). Darüber hinaus gilt:

Schlägt der Betroffene, der einen Betreuer bekommen soll, eine Person dafür vor, muss das Gericht diesem Vorschlag folgen. Davon darf es nur abweichen, wenn der vorgeschlagene Betreuer nicht zum Wohl des Betreuten handeln wird.
Will der Betroffene eine bestimmte Person auf keinen Fall zum Betreuer, muss das Gericht auch diesem Willen folgen, solange keine ernsten Gründe dagegen sprechen.
Menschen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Heim oder einer Wohneinrichtung stehen, in denen der Betreute untergebracht ist, dürfen nicht seine Betreuer werden. Das soll Interessenkonflikten vorbeugen. Im Klartext bedeutet das: Ist Herr B. aus dem Beispiel oben in einem Heim untergebracht, darf Frau M., die dort als Pflegerin arbeitet, nicht seine Betreuerin werden.
https://www.dahag.de/c/ratgeber/sozialrecht/betreuungsrechtc11224

ich war für meine Schwiegermutter als Betreuerin eingesetzt - das war nötig, da sie selbst Vieles nicht mehr überblickte - sie sollte ein Schreiben an die Marktgemeinde unterschreiben und wollte das nicht - es war ein Einspruch, dass wir die Reparaturarbeiten am Wassernetz bezahlen sollten. Sie verstand das alles nicht mehr und war die letzten zwei Jahre ihres Lebens in einem sehr guten Pflegeheim untergebracht. Ich musste bei Gericht einen Antrag stellen,  sie wurde begutachtet. Hätte ich das nicht gemacht hätte sie einen staatlichen Betreuer erhalten. Sie war dement.
Kinder und Ehegatten werden nicht automatisch zum Betreuer ernannt. Ich würde auf jeden Fall beim Betreuungsgericht nachfragen, wenn es Probleme gibt.
 
Engeli 11.01.2024 00:52
Ich hatte das Betreuungsgericht angeschrieben
Leider erhielt ich keine Antwort
Es ist einfach nur mühsam

Jetzt drängt die Zeit
Und wir brauchen eine Strategie
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2024 05:48
Guten Morgen 

Viele wissen nicht ,dass eine Gesundheitsvorsorge auch für Ehegatten die in Gütergemeinschaft leben notwendig ist.
Als mein verstorbener Mann einen Schlaganfall bekam ,wurde ich nach der Gesundheitsvorsorge gefragt ( vor ca 30 Jahre ) an so etwas hatten wir durch die Gütergemeinschaft und einen Erbvertrag aus dem die Fürsorge aber nicht Vorsorge hervor ging .
Die Klinik bestellte einen Richter und Anwalt ans Krankenbett da laut Ärzte eine künstliche Ernährung notwendig war .
Der Anwalt gab dafür die Zustimmung , die Kosten mußten wir tragen es ging nach Vermögenswerte .
Der Richter gab mir danach das vorläufige Betreuungsrecht  ,dass durch das Amtsgericht dauerhaft umgewandelt wurde .
Ich mußte jedes Monat einen Bericht über den Gesundheitlichen Zustand und was ich mein Mann hatte als Selbstständiger ein kleine Rente von damals 800.-DM und die private Krankenversicherung wurde auf Grund der Krankheit auf 790.-DM erhöht.
Meine Kinder und ich schafften es ,dass mein Mann ohne PEG und Pufi und ohne Betreuung bis zu seinem Tod noch 4 Jahre zu Hause war und die Betreuung aufgehoben wurde .
Daraufhin hatten wir sofort die Gesundheitsfürsorge gemacht.
Meiner Nachbarin , einer Mittelschullehrerin deren Mann einen Schlaganfall bekam ,( sie hatten mehrere Wohnungen ) bekam weder die vorläufig Betreuung ,noch die Betreuung da der Anwalt der ans Krankenbett gerufen wurde die Betreuung nicht abgab .
Sie hat um die Betreuung 1 ½ Jahre mit dem Amtsgericht gestritten bis sie Recht bekam .
Der Anwalt der ihren Mann betreute hat sehr reichlich verdient.
Es hilft nur einen Eilantrag mit Hilfe eines Anwalts zu stellen
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2024 05:58
Engeli,  hab dir eine PN geschickt.
Wünsche dir alles Gute.
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2024 05:59
Sorry Nachtrag
Ich musste jeden Monat einen Bericht über den gesundheitlichen Zustand und was ich mein Mann hatte als Selbstständiger eine kleine Rente von damals 800.-DM und die private Krankenversicherung wurde auf Grund der Krankheit auf 790.-DM erhöht 
Ich wurde gefragt für was ich mit der Rente meines Ehemannes mache .
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2024 07:30
Eine Vorsorgevollmacht muß nicht notariell beglaubigt sein.
 
Alleshinterfragen 11.01.2024 09:54
So hatte ich das bisher auch gehört. Jeder sollte eine Vorsorgevollmacht ausfüllen. Manche Menschen denken, wenn sie das tun, dann käme der Tod schneller, aber das ist nicht so.

Amtsgerichte/Betreuungsgerichte sind gerade unterbesetzt. Zum einen sollen sie alles digitalisieren, zum anderen haben sie wenig Mitarbeitende. Also da kann es gut 3-6 Monate dauern, bis da eine Reaktion kommt.

Also ich betreue 2 Personen ehrenamtlich, die hatten Betreuer, die altershalber aufgehört haben. Ich musste mich den Personen vorstellen, dann erging der Antrag an das Gericht und die Personen wurden aber nochmals befragt, ob sie mich möchten und erst nach etwa 6 Monaten hatte ich die Betreuungsurkunde. Und dann musste ich erst einmal für das Gericht eine Vermögensaufstellung machen und aufschreiben, wie oft ich da war, was sich die Betroffenen von mir wünschen etc.
Und man bekommt eine Pauschale von etwa 400€ im Jahr, die man auch noch extra beantragen muss. Also, das wird keiner machen, der reich werden will.
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2024 11:19
Nur, wenn dieser Betreuer nachweislich nicht zum Wohl der betreuenden Person entscheidet, was dann?

Muss man "ohnmächtig" zusehen oder hat man rechtliche Möglichkeiten?
Kann man intervenieren?

🤫🤫🤫🤫🤫


Engeli

Man kann gar nichts machen, wenn jemand Betreuer hat oder eine Angehörige Vollmacht hat, dann sie entscheiden auch wenn der  kranker Mensch Nachteile mit der Entscheidung der Betreuer oder bevollmächtige Angehörige hat.

Nur ein Möglichkeit hat, mann kann beim zuständigen Amtsgericht und Betreungsbehörde melden, dass der Betreuer schlecht mit der Pflegebedürftigen umgeht.

Ein Beispiel  dazu.

Eine pflegebedürftige Frau wer keine Kinder hatte und sehr Vermögen war, hatte mehrere Häuser, Sie hatte den Hausmeister als Betreuer, wer sie ausgebeutet hat und trotz schlimme gesundheitlichen Zustand sie nicht ins Pflegeheim gelassen hat, wo ihr Mann war.

Die Frau des Hausmeisters hat  ihre Wohnung geputzt und die Alte Dame ab und zu gewaschen. Damit die Dame verwirrt war haben die Nachbarn nicht von ihrer Zustand wenig erfahren. Nur irgendwann  die alte Dame ist immer wider in Nachthemd  auf der Straße und auch vor der Nachbarn im Nachthemd gezeigt hat, und ihren Mann gesucht hat

So haben die Nachbarn beim Betreungsbehörde gemeldet, dass der Betreuer nicht um die alte Frau kümmert und trotzdem wird sie nicht ins Pflegeheim zu ihrem Mann geschickt.

So hat die Betreungsbehörde reagiert und dem Hausmeister wurde  die Betreuung verboten, und ist er in grosse Schwierigkeiten gekommen, weil er die alte Dame  sehr ausgebeutet hat und nicht um sie gekümmert hat.

Nur die Betreungsbehörde wollte zuerst dass sie zuerst mit der Betreuer reden, was gar keine Sinn gehabt hätte.

So hat die Betreungsbehörde selber nachgekommen und, der Betreuer in Schwierigkeiten gekommen, darf keine Betreuung mehr übernehmen.

Mann muss die Lage schildern was der Betreuer macht was nicht für den Pflegebedürftigen Mensch gut ist und dann das Amtsgericht oder Betreungsbehörde reagiert.

Mann kann auch anonym aber wenn die Angehörige mit Betreuer unzufrieden sind dann sollen sie nicht anonym machen, weil mit anonym erreicht man wenig.
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2024 11:30
Das zuständige Amtsgericht, welches den Betreuer bestellt hat, ist dafür zuständig.

🤫🤫🤫🤫🤫

Auch die zuständige Betreungsbehörde ist zuständig.

Amtsgericht und Betreungsbehörde dort muss man den Betreuer melden.

Im schlimmsten Fall verliert er die Betreuung.
 
(Nutzer gelöscht) 11.01.2024 11:59
Man kann immer etwas machen.

Im Zweifel mit Hilfe einer Anwältin beim Amtsgericht Druck machen.

Gut ist auch, die Ärzte auf Seiten der Kranken zu ziehen
 
Alleshinterfragen 11.01.2024 12:17
Aber es würde sicher mehr helfen, wenn man genau nachweisen kann, wo der Betreuer gegen den Willen des Betreuten handelt. Also Tatsachen aufführen statt pauschal zu schreiben: hier liegt vermutlich ein Handeln gegen den Willen des Betroffenen vor.
 
Annres 11.01.2024 12:22
Wenn es ganz schlimm - und nachweisbar - ist, kann man eine einstweilige Verfügung beantragen, siehe https://dejure.org/gesetze/FamFG/300.html ->

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341)  
  Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311)  
§ 300
Einstweilige Anordnung
(1) trifft nicht zu
(2) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen Betreuer entlassen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Entlassung vorliegen und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht.
 
Engeli 11.01.2024 16:24
Vielen Dank
Das hilft schon etwas weiter.
Beim Betreungsgericht erreiche ich niemand.
Momentan spreche ich mit Zeugen.
Das Problem ist, dass in den nächsten Tagen lebenswichtige Entscheidungen getroffen werden.
Und die betreuende Person sich stur stellt und damit die zu betreuende Person schädigt
 
Alleshinterfragen 11.01.2024 16:30
Vielleicht kannst Du auch über die zuständige Richterin Deine Anliegen einreichen.

Es scheint ja wohl um lebensverlängernde Maßnahmen zu gehen, auf welcher Seite stehen denn die Ärzte im Augenblick?
 
Engeli 11.01.2024 19:34
Die Sache ist etwas kompliziert.
Patient liegt schwer krank auf Intensiv und soll nun seitens der Ärzte in eine Intensivpflegeeinrichtung verlegt werden.
Die Ärzte der ersten Intensiv haben einen gesetzlichen Betreuer beantragt, mit dem Vermerk, dass es nicht der Ehepartner sein soll
Ob das klappt keine Ahnung.
Vielleicht wird es auch der Ehepartner 
Der Ehepartner hat momentan das sagen, über dieses Notgesetz und verweigert die Verlegung in eine adäquate Einrichtung.
Daher sind den Ärzten die Hände gebunden.
Bekannt ist, dass die Ehe zerrüttet ist und der Ehepartner sicher nicht auf das Wohl des Patienten aus ist
 
Alleshinterfragen 11.01.2024 19:46
Aber dann ist ja alles noch offen und es gibt ja gar keine Betreuungsvollmacht, sondern bisher nur einen Antrag.
Nun hoffe ich, dass die Betreute das ganze Hick Hack überlebt und in die richtige Einrichtung kommt.
Und Du betest ja sicher auch dafür.
 
Engeli 11.01.2024 21:16
Momentan  greift das Ehegattennotvertretungsgesetz.
Darüber nimmt die Person Schaden.
Normalerweise wird die Person, die nun vorübergehend das Sagen hat als Betreuer eingesetzt.
Deswegen kann man beweisen, dass die Person nicht als Betreuer geeignet ist und muss rechtzeitig intervenieren.
Jetzt muss aber verhindert werden, dass Entscheidungen gegen ärztlichen Rat gefällt werden
 
Alleshinterfragen 11.01.2024 22:16
Aber Du hast hier viel Wind gemacht und erst jetzt genau erzählt, was eigentlich anliegt.
 
Engeli 11.01.2024 22:46
Du es geht um das Leben eines geliebten Menschen.
In den nächsten Tagen fallen Entscheidungen über Leben und Tod.
Und ich muss jetzt handeln
Eben nach dem Stand meiner Information.
Zur Not wende ich mich auch an die Öffentlichkeit
 
Alleshinterfragen 11.01.2024 22:59
Gerne, aber dann bitte mit der vollständigen Info.
 
Engeli 17.01.2024 21:44
Ich bin endlich telefonisch beim Betreuungsgericht durchgekommen 

Also im Prinzip interessieren sie sich nicht für die Belange der zu betreuenden Person.
Natürlich geht alles nur schriftlich 
Natürlich darf man keine Antwort erwarten.

Ich habe jetzt auf den Mißbrauch des Ehegattennotvertretungsrecht hingewiesen und das dadurch zu erwartenden Fehlverhalten, sollte die Person als Betreuer eingesetzt werden.
Mit der Bitte bald möglichst einen Betreuer einzusetzen.
Sie wissen jetzt also, dass der Fall beobachtet wird, und ggf. Strafanzeige gestellt wird.

Mehr kann ich nicht machen
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