Strafanzeige wegen Hochverrat !!!

Strafanzeige wegen Hochverrat !!!




Verrat der Bundesregierung am Volk = Europas Weg in die Knechtschaft


31. Juli 2023 von Assoc. Prof. Dr. Stephan Sander-Faes


Gestern erst hatte TKP über die deutsche Politik als “eine der stärksten Verfechter weltweit für die Übertragung von noch mehr Macht an die WHO”  berichtet . Wie nun bekannt wurde, ist mittlerweile just deswegen eine erste Strafanzeige wegen vermutetem Hochverrats gegen die Bundesregierung eingebracht worden. Viele der angeführten Gründe – von der Untergrabung der Volkssouveränität bis hin zum Aussetzen essenzieller Teile des Grundgesetzes – gelten, selbstredend mutatis mutantur, auch für andere föderal verfasste Staaten, darunter die Schweiz und Österreich.

Eingebracht haben die Strafanzeige wegen Hochverrats Uwe Kranz, vor seiner Pensionierung leitender Ministerialrat (nun also “ außer Dienst ” ) und die Bürgeraktivistin Marianne Grimmenstein. Beide gehören der Gesellschaft der “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.” (kurz: MWGFD) an, der sich selbst als “Zusammenschluss von Ärzten und anderen medizinisch tätigen Personen mit Wissenschaftlern, die sich in Forschung und Lehre mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie beschäftigen, um dem gesundheitlichen und sozialen Wohl der Bevölkerung zu dienen”, versteht (Quelle) .

Im folgenden finden sich Auszüge aus der entsprechenden Pressemitteilung und der Strafanzeige so wie ein ausdeutender Hinweis bzw. Kommentarteil. In den zitierten Passagen aus der Pressemitteilung und der Strafanzeige finden sich von mir hinzugefügte Hervorhebungen.



Warum Strafanzeige wegen Hochverrats?


Kranz und Grimmenstein haben am 23. Juli 2023 “Strafanzeige gegen führende Politiker der Bundesrepublik Deutschland wegen des Verdachts des (versuchten) Hochverrats, wegen Verstöße gegen das Völkergesetzbuch (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) sowie wegen aller sonstigen in Betracht kommenden Tatbestände, gestellt.” Weiter heißt es:

"    Das Verhalten der Bundesregierung und der meisten Parlamentarierim Zusammenhang mit der parlamentarischen Behandlung der geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO und des sog. WHO-Pandemievertrags (CA+) missachtete wesentliche Elemente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verletzt das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und, mit Blick auf die Länderkompetenzen in Gesundheitsfragen, auch das Föderalismusprinzip. Es bewirkt, falls es im Mai 2024 zur Verabschiedung der beiden WHO-Rechtsinstrumente kommt, die extreme Gefährdung unserer Souveränitäts- und Freiheitsrechte.

    Die maßgeblichen demokratischen Instanzen haben fast zur Gänze versagt, daher ist das Einschreiten der Judikative gefordert. "



Aus der Strafanzeige wegen Hochverrats


In dem Text der Strafanzeige, die mit dem 22. Juli 2023 datiert und bei der Generalbundesanwaltschaft eingebracht wurde, werden die folgenden Begründungen angeführt:

"    §81 Abs. 1 und §83 Abs. 1, wegen Verletzung der Garantenstellung gemäß §13 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und (globalem) Völkermord gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch sowie aller in Betracht kommender Delikte."

Namentlich als Beklagte sind die parlamentarischen Anführer (Klubobleute) der Ampelfraktionen SPD, Grüne, FDP sowie die Mitglieder der Bundesregierung – allen voran Olaf Scholz und Karl Lauterbach – angeführt.

Diese Personen machen sich vorgeblich wegen ihrer “Untätigkeit bzw. Verletzung der Garantenstellung und/oder strafbarem Handeln bezüglich folgender Straftatbestände strafbar”:


* §81 Abs. 1 StGB Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft…

* § 83 Abs. 1 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

* § 13 Abs. 1 StGB Begehen durch Unterlassen

(1) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

* § 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

Der Tatbestand des § 7 VStGB setzt voraus, dass es einen systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung gibt…

2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen

* § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen

Wichtig hierbei ist, dass die erwähnten Straftatbestände auch “durch das Untätig-Sein /Untätig-Bleiben der o. g. Personen des Bundestages und der Bundesregierung” im Prinzip einklagbar sind.

Über die Hintergründe zum Pandemievertrag hat TKP gestern ausführlich berichtet .



Der “Pandemievertrag” als globales Ermächtigungsgesetz


In der Strafanzeige findet sich folgende Begründung:


" Der gegenwärtige Entwurf des Pandemievertrags vom 2. Juni 2023 enthält zu strittigen Punkten nur alternative Formulierungen. Im Vergleich zum „konzeptionellen Nullentwurf“ von November 2022 enthält er wesentliche Verschlechterungen, insbesondere was Gain-of-function-Forschung (Viren aus dem Labor) und bürgerliche Freiheitsrechte angeht. Das Prinzip der Menschenrechte und Freiheit mit dem Recht auf Gesundheit wurde zusammengefasst, statt der Verpflichtung zur Förderung der Freiheit (Art. 2 CA+). Mögliche Einschränkungen sind in diesem Entwurf schon angedeutet. Die Verordnung zur Begrenzung der Killervirenforschung wird im Vergleich mit dem Nullentwurf entschärft und es wird nur noch nach guten Absichten verlangt (Art. 9 CA+). Vorbehaltsklauseln sind im Pandemievertrag nicht vorgesehen. "

Konkret beziehen sich die erwähnten Verschlechterungen auf die folgenden Passagen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Int. Health Regulations, IHR):



*    Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten von Personen wurde gestrichen (Art. 3 IHR)

*    Streichung des Prädikats nicht-bindend bei den Empfehlungen der WHO (Art. 1, 42 IHR), die dadurch zu rechtswirksamen Vorschriften werden

*   Regierungen sollen die Einhaltung der WHO-Bestimmungen (bisher nur unverbindliche Empfehlungen) durch nichtstaatliche Akteure sicherstellen (Art. 53 IHR), die zudem keiner wie auch immer gearteten verfassungskonformen Verantwortlichkeit unterworfen sind

*    verbindliche Überprüfungen der Einhaltung von Empfehlungen/Bestimmungen durch den Dringlichkeitsausschuss der WHO (Art. 48 IHR)

*    Anwendungsbereich der IHR soll ausgedehnt werden auf „alle Risiken, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können“ (Art. 2 IHR)

*    Ausdehnung der IHR auf alle potenziellen, regionalen und temporären Ziele und sonstige Erkrankungen, deren Verbreitung von Mensch zu Mensch nicht ausgeschlossen werden kann (Art. 12 IHR)

*    Die Möglichkeit wird eröffnet, dass Gesundheitsdokumente Informationen über Labortests enthalten, und zwar generell, nicht nur während Gesundheitsnotlagen (Art. 23, Anhang 6 IHR)

*    Der WHO-Generaldirektor kann in eigener Machtvollkommenheit und ohne Zustimmung betroffener Regierungen regionale oder globale Gesundheitsnotlagen auch bei einer potenziellen Notlage den “pandemischen Gesundheitsnotstand von globaler Bedeutung” (Art. 12 IHR) ausrufen

*    Der WHO-Generaldirektor bekommt Druckmittel, um Expertenteams in betroffene Länder schicken zu können und deren Empfehlungen – lies: “Verpflichtungen” – zur Durchsetzung zu verhelfen (Art. 15 IHR)

*    Es ist möglich nach Ausrufung des “pandemischen Gesundheitsnotstands von globaler Bedeutung” die Durchführung von Kontaktverfolgung, Grenzschließung, Reisebeschränkungen, Lockdown, Zwangsquarantäne, Einreiseverbot, Flugverbot, Zwangsimpfung, Impfnachweis/-ID, Zwangsmedikation (Art. 18, 23, Anhang 6 IHR) anzuordnen

Damit nicht genug, so weist die Strafanzeige zudem auf einige Details hin, die ausgesprochen problematisch sind, u.a. die Möglichkeit der Geschenk- und Spendenannahme von WHO-Funktionären (Art. 57 des WHO-Vertrags).

Bereits 2014 schrieb – sogar (!) – Transparency International: “Die WHO gehört den Pharmakonzernen: Korrupt bis in die Knochen”. Im Finanzbericht der WHO für 2022 finden sich neben den Pharma-Konzernen Hoffmann-La Roche, Johnson & Johnson, Novartis, Merck, Sanofi-Aventis auch die Bill und Melinda Gates-Stiftung sowie die Rockefeller Foundation an prominenter Stelle ausgewiesen.

In der Strafanzeige wegen Hochverrats heißt es aufgrund dieser und anderer Vertrickungen der WHO wie folgt (Hervorhebung im Original):


" Der Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vom 9. Mai 2023 wurde ohne jegliches juristisches Gutachten zu den schon vorliegenden Fassungen der geplanten Übereinkommen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgelegt, obwohl grundlegende Hoheitsrechte durch die beiden Übereinkommen nach der gegenwärtigen Fassung an die WHO übertragen werden. Nach der gegenwärtigen Fassung der beiden Übereinkommen würde die Bundesrepublik Deutschland ihre Handlungsfreiheit und damit ihre Souveränität verlieren, denn die beiden Übereinkommen sollen sogar völkerrechtlich verbindlich werden. Der Entschließungsantrag ist eigentlich ein beabsichtigter Identitätswechsel. Es bedeutet grundsätzlich die beabsichtigte Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, denn das deutsche Volk wurde vorher nicht gefragt, ob es das Grundgesetz und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten der WHO ablösen will. "

Daneben werden weitere Probleme erwähnt, etwa der überbordende Einfluss privater Financiers (Stifungen) und sog. “Nicht-Regierungs-Organisationen”, die Tatsache, dass Gesprächsinhalte z.T. nicht protokolliert werden sowie Zensurabsichten bei abweichender Meinungsäußerung. Kinderrechte sowie das Recht auf körperliche Souveränität und Unversehrtheit werden mit den Füßen getreten und “gain-of-function”-Forschung soll erhalten bleiben.


Verkehrte Welt: Ausdeutende Hinweise


Wichtig zu erwähnen ist hierbei ggf. noch, dass dieses Abkommen “zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit” benötigt, da es massiv in die Verfasssung eingreift.

Dies trifft auch auf Österreich zu, wobei entsprechend weitreichende Änderungen wohl einer Volksabstimmung zu unterwerfen sind, wie dies 1994 etwa beim EU-Beitritt der Fall war.

In der Schweiz ist nach geltender Rechtslage wohl ebenso eine Volksabstimmung verpflichtend abzuhalten.

Die Tatsache, dass darüber in den “Leit- und Qualitätsmedien” nicht einmal berichtet wird, spricht Bände.

Gewiss ist es nicht unproblematisch, wenn internationale Organisationen als “undemokratisch” bezeichnet werden; dies trifft neben der WHO übrigens auch auf die EU (oder die NATO) zu, wobei dies im Prinzip nicht rechtsverbindlich notwendig ist. Ein Zusammenschluss vieler Staaten muss nicht im Prinzip “demokratisch” sein (wiewohl, dieser Querverweis sei erlaubt, wenn man in die Ukraine unter Zelenskyy blickt, der u.a. eine Landessprache verboten hat, russisch-orthodoxe Geistliche verfolgt und Oppositionsparteien offen mit Konsequenzen droht, so stellt sich gewiss die Frage nach der Bedeutung des Begriffs  “ demokratisch ” ).

Dennoch – es steht zu erwarten, dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in Deutschland auch dieser Anzeige nicht nachkommen wird. Dass die deutsche Justiz eben nicht unabhängig ist, hat übrigens der Europäische Gerichtshof (sic) vor Jahren bereits in einem Urteil (Joined Cases C-508/18 and C-82/19 PPU) festgestellt. Die folgende Passage in meiner Übersetzung:

" Nach deutschem Recht sind die deutschen Staatsanwaltschaften in der Regel für den Erlass von Europäischen Haftbefehlen, insbesondere zum Zwecke der Strafverfolgung, zuständig. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein Verhältnis zwischen den Staatsanwaltschaften und der Exekutive. Insbesondere unterliegen die Staatsanwälte dem “externen Weisungsrecht” der Justizminister des jeweiligen Bundeslandes. Deutschland argumentierte jedoch, dass diese Befugnis nur ausnahmsweise ausgeübt wird und dass im vorliegenden Fall keine Weisungen erteilt worden seien. "

Passieren wird, vorausgesetzt es kommt nicht zu anhaltenden Massenprotesten gegen die Politik in Berlin und a.a.O., also nichts.


Der letzte Akt: Völkerdämmerung


Wenn der “Pandemievertrag” wie geplant also 2024 in Kraft tritt, so bleibt lediglich folgendes festzuhalten: das Ende der Volkssouveränität in Mitteleuropa, wie diese mühsam nach 1945 – man ist versucht: “erstmals” nachhaltig – errichtet wurde, steht bevor.

Ob dies nun durch den WHO-Vertrag oder durch die fortgesetzten Umbauarbeiten der EU/Eurozone vorbei an allen Repräsentativorganen der Nationalstaaten geschieht oder durch ein “Sicherheitsabkommen” zwischen Brüssel und Washington , ist letztlich unerheblich.

Die Zukunft der europäischen Völker ist, so scheint es, Knechtschaft.


Quelle:
https://tkp.at/2023/07/31/verrat-der-bundesregierung-am-volk-europas-weg-in-die-knechtschaft/

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