Mit dem E.-Roller sehr schnell innerorts unterwegs
29.09.2026 18:47
Mit dem E.-Roller sehr schnell innerorts unterwegs
29.09.2026 18:47
Mit dem E.-Roller sehr schnell innerorts unterwegs
Da ich den Führerschein für 8 Monate vor dem Amtsgericht, dem Staatsanwalt abgeben musste fahre ich E-Roller. Innerorts bin ich schneller als mit dem Auto, ich muss keine Parkplätze suchen. ZU S-Bahnorten ist es auch kein Problem - mit der S-Bahn hin und dann mit dem E-Roller zum gewünschten Ziel. So geht das nun 8 Monate, dann hoffentlich wieder per Auto !!!
Kommentare
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DaddysGirl 29.09.2026 19:00
Wurde das Fahrverbot dir nur für Autos erteilt oder alle Fahrzeuge. Denn wenn es für alle Fahrzeuge ist und nicht nur für Autos, fährst du ohne Fahrerlaubnis undmachst dich strafbar.
Silberlocke1946 29.09.2026 19:30
Daddysgirl, nein E-Roller bis 20Km/h darf man -ohne- Führerschein fahren !!!
WundervollesLeben 29.09.2026 20:11
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E-Roller darf man ohne führerschein fahren!
@silberlocke1946
Es geht nicht darum ob man E-Roller
ohne Führerschein fahren darf.
Sondern ob du das fahren darfst.
⚘
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E-Roller darf man ohne führerschein fahren!
@silberlocke1946
Es geht nicht darum ob man E-Roller
ohne Führerschein fahren darf.
Sondern ob du das fahren darfst.
⚘
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DaddysGirl 29.09.2026 20:27
Bußgeldrechtliches Fahrverbot
Noch sehr viel öfter als in Strafverfahren dürfte in Bußgeldverfahren (z.B. wegen zu schnellen Fahrens oder Nichtbildens einer Rettungsgasse) ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gem. § 25 StVG ausgesprochen werden. Auch dies ist gegen Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse möglich.
Kann dies nun, wie beim strafrechtlichen Fahrverbot, auch Auswirkungen auf das Führen von E-Scootern haben? Ja! Denn auch hier haben die Bußgeldbehörde bzw. das Gericht die Möglichkeit, das Fahrverbot auf sämtliche oder nur auf bestimmte Kraftfahrzeuge zu erstrecken. Wurde also jemanden aufgrund eines erheblichen Geschwindigkeitsverstoßes ein Fahrverbot bzgl. aller Kraftfahrzeuge ausgesprochen, so darf derjenige im Verbotszeitraum auch keinen E-Scooter führen.
Macht er es doch, so begeht er gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis, da die Norm auch Fahrverbote gem. § 25 StVG umfasst.
Noch sehr viel öfter als in Strafverfahren dürfte in Bußgeldverfahren (z.B. wegen zu schnellen Fahrens oder Nichtbildens einer Rettungsgasse) ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gem. § 25 StVG ausgesprochen werden. Auch dies ist gegen Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse möglich.
Kann dies nun, wie beim strafrechtlichen Fahrverbot, auch Auswirkungen auf das Führen von E-Scootern haben? Ja! Denn auch hier haben die Bußgeldbehörde bzw. das Gericht die Möglichkeit, das Fahrverbot auf sämtliche oder nur auf bestimmte Kraftfahrzeuge zu erstrecken. Wurde also jemanden aufgrund eines erheblichen Geschwindigkeitsverstoßes ein Fahrverbot bzgl. aller Kraftfahrzeuge ausgesprochen, so darf derjenige im Verbotszeitraum auch keinen E-Scooter führen.
Macht er es doch, so begeht er gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis, da die Norm auch Fahrverbote gem. § 25 StVG umfasst.
Leserin 29.09.2026 23:09
Nasses Herbstlaub, Rauhreif, erste Schneeflocken... und dann E Scooter im fortgeschrittenen Alter...
Sollte jeder selber wissen was man da tut bzw. fährt
Sollte jeder selber wissen was man da tut bzw. fährt
Freiluftkind 30.09.2026 17:42
Wenn der E-Roller 20 km/h fährt, wie kann ich dann mit ihm innerorts schneller sein, als mit dem Auto?
Freiluftkind 30.09.2026 17:50
Null Knautschzone, kaum einer trägt einen Schutzhelm, waghalsige Fahrmanöver...viele Unfälle enden mit schweren (Kopf-) verletzungen oder gar tödlich. Viele fahren riskant, gerade auf gemeinsamen Rad-/Fußwegen und sehr eng an Fußgängern vorbei. Von hinten kriegt man sie kaum mit, für mich und meinen Hund wurde das fast zum Verhängnis.
Nimm' den Bus und Du bist safe! Sonst ist der Lappen noch länger weg. Du musst auch nicht schneller als Dein Schatten sein - Der Weg ist das Ziel!
Nimm' den Bus und Du bist safe! Sonst ist der Lappen noch länger weg. Du musst auch nicht schneller als Dein Schatten sein - Der Weg ist das Ziel!
Silberlocke1946 30.09.2026 18:26
Freiluftkind, mit dem Auto muss ich immer einen Parkplatz suchewn und dann evtl. noch weiter zu Fuß gehen. Das alles brauche ich mit einem E-Roller nicht. Allerdings hat der keine Knautschzone !!!
Freiluftkind 30.09.2026 19:58
Egal welches Ersatzfahrzeug. Irgendeine Alternative brauchst Du halt. Es ist einem bestimmt eine Lehre, wenn der Führerschein so lange weg ist. Ich mag die Roller nicht. Bin drei Jahre gesundheitsbedingt kein Auto gefahren. Alles gut. Hab' es überlebt und alle Termine geschafft. Habe sogar unterwegs nette Bekannte kennengelernt. Positiver Nebeneffekt🙂

Jetzt
Verstehe, dass es Deine Flexibilität unterstützt, aber der Führerschein wird auch nicht ohne Grund weg sein. Wo 50 ist, gilt 50. Egal mit welchem Gefährt. Ich wünsche Dir allzeit gute Fahrt!