Rüge des deutschen Verfassungsschutzes durch die UN
01.08.2026 22:06
Rüge des deutschen Verfassungsschutzes durch die UN
01.08.2026 22:06
Rüge des deutschen Verfassungsschutzes durch die UN
Steve2112
Die UN rügt den deutschen Verfassungsschutz
Hallo zusammen,
anbei ein Bericht der UN der aufzeigt wie schlecht es in unserem Land um demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit bestellt ist.
Hier der Artikel:
"Sonderberichterstatterin
„Nicht mit internationalen Standards vereinbar“: UN-Bericht rügt deutschen Verfassungsschutz
In einem umfangreichen Bericht übt die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan scharfe Kritik am Umgang Deutschlands mit der Meinungsfreiheit. Besonders das Bundesamt für Verfassungsschutz gerät wegen seines Extremismusbegriffs ins Visier.
Die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, Irene Khan, hat im Frühjahr 2026 Deutschland besucht, um einen Bericht über den Stand der Meinungsfreiheit zu verfassen. Dieser wurde nun dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt. Das Fazit ist bedrückend, denn Khan übt scharfe Kritik an den Institutionen, allen voran am Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Für besonders besorgniserregend hält Khan dabei die Arbeitsmethodik des BfV. Dabei geht es vorrangig um den von der Behörde verwendeten Begriff „Extremismus“. Dieser besitze „keine rechtliche Definition, obwohl er die Grundlage für Einstufungen durch die Behörde bildet“. Dies habe „tiefgreifende Auswirkungen“ auf die Rechte von Personen und Organisationen.
Die Einstufung stütze sich dabei häufig auf die Überprüfung von Äußerungen, die weder gewalttätig noch kriminell seien, „aber den politischen Ansichten der Regierung widersprechen“ könnten, stellt Khan weiter fest. „Das Risiko von Voreingenommenheit bei der Einstufung solcher Äußerungen ist daher hoch“, heißt es weiter.
Dabei führt Khan als Beispiel für die Bewertung politischer Parteien und Medien durch das BfV die Einstufung der AfD und des Magazins Compact an. Im Mai 2025 stufte die Behörde die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein und unterwarf sie damit einer verstärkten Überwachung. Im Februar 2026 erließ das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Anordnung gegen die Nutzung dieser Einstufung durch das BfV, während das Hauptsacheverfahren weiterhin anhängig ist, „und erkannte damit die unmittelbare und irreparable stigmatisierende Wirkung einer BfV-Einstufung an“.
Diese laut Khan „vagen, übermäßig breiten oder undefinierten Konzepte und Richtlinien“ könnten zur Einschränkung und Unterdrückung der Meinungsfreiheit führen. „Der Mangel an Klarheit oder die Mehrdeutigkeit schränkt die Meinungsfreiheit auf eine Weise ein, die mit internationalen Rechtsstandards nicht vereinbar ist“, so Khan."
Man mache sich nun selbst ein Bild wie glaubhaft die linken Kampfbegriffe wirklich sind, mit denen hier so leichtfertig versucht wird Menschen zu diffamieren.
Zur Erinnerung: Die Verfassung soll die Grundrechte von allen Bürgern gegenüber einem übergriffigen Staat sichern. In unserem Land macht er scheinbar das Gegenteil.
Die UN rügt den deutschen Verfassungsschutz
Hallo zusammen,
anbei ein Bericht der UN der aufzeigt wie schlecht es in unserem Land um demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit bestellt ist.
Hier der Artikel:
"Sonderberichterstatterin
„Nicht mit internationalen Standards vereinbar“: UN-Bericht rügt deutschen Verfassungsschutz
In einem umfangreichen Bericht übt die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan scharfe Kritik am Umgang Deutschlands mit der Meinungsfreiheit. Besonders das Bundesamt für Verfassungsschutz gerät wegen seines Extremismusbegriffs ins Visier.
Die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, Irene Khan, hat im Frühjahr 2026 Deutschland besucht, um einen Bericht über den Stand der Meinungsfreiheit zu verfassen. Dieser wurde nun dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt. Das Fazit ist bedrückend, denn Khan übt scharfe Kritik an den Institutionen, allen voran am Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Für besonders besorgniserregend hält Khan dabei die Arbeitsmethodik des BfV. Dabei geht es vorrangig um den von der Behörde verwendeten Begriff „Extremismus“. Dieser besitze „keine rechtliche Definition, obwohl er die Grundlage für Einstufungen durch die Behörde bildet“. Dies habe „tiefgreifende Auswirkungen“ auf die Rechte von Personen und Organisationen.
Die Einstufung stütze sich dabei häufig auf die Überprüfung von Äußerungen, die weder gewalttätig noch kriminell seien, „aber den politischen Ansichten der Regierung widersprechen“ könnten, stellt Khan weiter fest. „Das Risiko von Voreingenommenheit bei der Einstufung solcher Äußerungen ist daher hoch“, heißt es weiter.
Dabei führt Khan als Beispiel für die Bewertung politischer Parteien und Medien durch das BfV die Einstufung der AfD und des Magazins Compact an. Im Mai 2025 stufte die Behörde die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein und unterwarf sie damit einer verstärkten Überwachung. Im Februar 2026 erließ das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Anordnung gegen die Nutzung dieser Einstufung durch das BfV, während das Hauptsacheverfahren weiterhin anhängig ist, „und erkannte damit die unmittelbare und irreparable stigmatisierende Wirkung einer BfV-Einstufung an“.
Diese laut Khan „vagen, übermäßig breiten oder undefinierten Konzepte und Richtlinien“ könnten zur Einschränkung und Unterdrückung der Meinungsfreiheit führen. „Der Mangel an Klarheit oder die Mehrdeutigkeit schränkt die Meinungsfreiheit auf eine Weise ein, die mit internationalen Rechtsstandards nicht vereinbar ist“, so Khan."
Man mache sich nun selbst ein Bild wie glaubhaft die linken Kampfbegriffe wirklich sind, mit denen hier so leichtfertig versucht wird Menschen zu diffamieren.
Zur Erinnerung: Die Verfassung soll die Grundrechte von allen Bürgern gegenüber einem übergriffigen Staat sichern. In unserem Land macht er scheinbar das Gegenteil.

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