Zu dem Blog über Meinungsfreiheit und Apollo News
23.07.2026 06:37
Zu dem Blog über Meinungsfreiheit und Apollo News
23.07.2026 06:37
Zu dem Blog über Meinungsfreiheit und Apollo News
Zunächst mal ein Lob auf die Standhaftigkeit von Engelslhaar in dem Blog, die Apollo News zu Recht ablehnt und Hansfeuerstein, der den 7. Oktober nicht vergessen hat! Danke
Wenn die Blogerstellerin schreibt, ihr sei "Frieden wichtig", passt das nicht zu der hämischen Aussage, "hier im Meinungsforum ist es auch nicht weit her mit der Meinungsfreiheit". Sehr wahrscheinlich will sie daher nur radikale Gleichgesinnte um sich scharen und den Rest als Antidemokraten diffamieren. 😎
Der Blogerstellerin war wahrscheinlich gar nicht bewusst, dass der Artikel auf Apollo News sich lediglich auf das Narrativ Staatsgewalt als Täter und AfD als Opfer verengt. Dabei hat Irene Khan viel mehr gesagt. Der Artikel hat auch keinen Anspruch auf Kontextualisierung oder einen umfassenden Informationsgehalt.
Der Artikel von Apollo News geben nicht das vollständige Bild Khans wieder, mit dem Bild das Apollo News zeichnet. Es werden die meisten Aussagen bewusst verschwiegen, um die Gesellschaft zu manipulieren.
Ich fühle mich jetzt vorbereitet in der Diskussion um Meinungsfreiheit.
Wenn die Blogerstellerin schreibt, ihr sei "Frieden wichtig", passt das nicht zu der hämischen Aussage, "hier im Meinungsforum ist es auch nicht weit her mit der Meinungsfreiheit". Sehr wahrscheinlich will sie daher nur radikale Gleichgesinnte um sich scharen und den Rest als Antidemokraten diffamieren. 😎
Der Blogerstellerin war wahrscheinlich gar nicht bewusst, dass der Artikel auf Apollo News sich lediglich auf das Narrativ Staatsgewalt als Täter und AfD als Opfer verengt. Dabei hat Irene Khan viel mehr gesagt. Der Artikel hat auch keinen Anspruch auf Kontextualisierung oder einen umfassenden Informationsgehalt.
Der Artikel von Apollo News geben nicht das vollständige Bild Khans wieder, mit dem Bild das Apollo News zeichnet. Es werden die meisten Aussagen bewusst verschwiegen, um die Gesellschaft zu manipulieren.
Ich fühle mich jetzt vorbereitet in der Diskussion um Meinungsfreiheit.
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"Paywall" Artikel.
https://www.welt.de/politik/ausland/plus6a6061d9a8dd005bc4b72677/meinungsfreiheit-un-berichterstatterin-sieht-deutschland-im-auge-eines-perfekten-sturms.html
"Meinungsfreiheit: UN-Berichterstatterin sieht Deutschland im „Auge eines perfekten Sturms“-Bericht veröffentlicht
UN-Berichterstatterin sieht Deutschland im „Auge eines perfekten Sturms“
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit hat die Ergebnisse ihrer Deutschlandreise präsentiert. Ausführlich bezieht sie zu Palästina-Demos, Antisemitismus und Politikerbeleidigungen Stellung. Auffällig ist ihre Kritik am Verfassungsschutz.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, warnt in einem Bericht vor einer Verengung des Meinungskorridors in Deutschland. Khan reiste vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 durch Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf und Karlsruhe. Sie habe sich mit Ministeriumsvertretern, Aktivisten und Journalisten getroffen, darunter etwa den Generaldirektor der Deutschen Welle und den deutschen Antisemitismusbeauftragten.
Khans Ergebnisse wurden Anfang Juni veröffentlicht. Demnach sieht sie die Meinungsfreiheit in Deutschland im Auge eines „perfekten Sturms“ aus Polarisierung, wachsendem Antisemitismus und Islamfeindlichkeit und der Tendenz, das Strafrecht zur Einschränkung der Meinungsäußerung einzusetzen.
WELT dokumentiert die wichtigsten Passagen:
Palästina-Demos und Nahost-Forschung
Einen großen Teil des Berichts nehmen Khans Beobachtungen zu Aktivismus im Kontext des Nahostkonflikts ein. So zitiert sie eine Statistik, wonach im Zusammenhang mit propalästinensischem Aktivismus zwischen Oktober 2023 und Januar 2026 mehr als 2100 Anklagen wegen „Propaganda“-Delikten von Berliner Behörden erhoben worden seien. „Anekdotischen Berichten zufolge“, erläutert Khan, sei eine „beträchtliche Anzahl der Fälle von den Gerichten abgewiesen oder von der Staatsanwaltschaft eingestellt“ worden. Dies deute auf einen „übermäßigen Einsatz strafrechtlicher Verfolgung“ hin.
Auch den Umgang mit dem israelfeindlichen Slogan „From the river to the sea“ sieht sie kritisch. Er war 2023 vom Innenministerium verboten worden. Bei der Forderung handelt es sich um eine vermeintlich friedfertige Parole, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Palästinenser postuliert. Tatsächlich wird mit dem Slogan ein brutaler Anspruch auf das gesamte Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer zum Ausdruck gebracht, der einer Vernichtung Israels gleichkäme.
Khan kritisiert einen uneinheitlichen Umgang mit der Parole.
Innerhalb desselben Gerichtsbezirks seien unterschiedliche Urteile gesprochen worden, was zu „absurden Ergebnissen“ geführt habe. So soll ein Aktivist nach dem Rufen der Parole erst freigesprochen worden sein – später habe ihn die Polizei aber darauf hingewiesen, dass man dieselben Vorwürfe erneut gegen ihn erheben würde, sollte er den Slogan wiederholen. Diese Rechtsunsicherheit sei „unvereinbar mit den völkerrechtlichen Anforderungen an Einschränkungen der Meinungsfreiheit“, sagt Khan.
Auch an Universitäten seien insbesondere Nahost-Forscher besorgt darüber, ob befristete Verträge oder Visa verlängert werden. Diese würden ihre Worte bei der Forschung „sorgsam abwägen“. Die akademische Freiheit stünde unter Druck, heißt es sinngemäß. Weil keine klare Antisemitismus-Definition existiere, gebe es zudem Verwirrung darüber, wann Kritik an Israel als Antisemitismus gelte." 7
Anmerkung: Die Definition gibt es. Die Aussagen sind also falsch, es gäbe keine feststehende Antisemitismusdefinition. Die gibt es! Die drei D´s nämlich. Das die nicht akzeptiert wird, heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Vielmehr dient ihr Narrativ dazu, die gängige zu verleugnen und durch eine israel- bzw. judenfeindliche Definition zu ersetzen.
Undercover unter Antisemiten
„Man muss enthusiastisch mitmachen, sonst wird man verdächtig“
So heißt es: „Äußerungen, in denen Israel Völkermord oder Kriegsverbrechen im Gazastreifen vorgeworfen oder die Rechtswidrigkeit der israelischen Besetzung Palästinas (...) thematisiert wird, haben dazu geführt, dass Demonstranten festgenommen, Redner ausgeladen und Künstlern Fördermittel verweigert wurden, mit der Begründung, ihre Kritik an Israel sei antisemitisch.“
Zugleich zeigt sie sich aufgrund des Anstiegs von Antisemitismus seit dem 7. Oktober besorgt. Deutschland müsse Maßnahmen treffen, um diesen Trend zu stoppen, etwa durch Bildungsinitiativen.
Verfassungsschutz und Extremismus
Dass es für den vom Verfassungsschutz verwendeten Begriff „Extremismus“ keine klare Definition gibt, ist einer von Khans größten Kritikpunkten in dem Papier. Denn dieser sei Grundlage für Entscheidungen der Behörde, die „weitreichende Auswirkungen auf die Rechte der betroffenen Personen oder Organisationen“ haben könne.
„Die Einstufung stützt sich häufig auf die Prüfung von Äußerungen, die an sich weder gewalttätig noch kriminell sind, aber möglicherweise politisch im Widerspruch zu den Ansichten der Regierung stehen. Das Risiko einer Voreingenommenheit bei der Einstufung solcher Äußerungen ist daher hoch“, schreibt Khan.
Als „gesichert extremistisch“ eingestuft zu sein, gehe mit „schwerwiegenden menschenrechtlichen Auswirkungen“ einher, die mit Überwachungsmaßnahmen verbunden sein können. Zudem könne sie eine stigmatisierende Wirkung haben, die den „Ruf einer Person oder Organisation sowie deren Möglichkeit, im öffentlichen Raum wirksam zu agieren“ einschränke.
Verfassungsschutz-Bericht
„Dass AfD aus meiner Sicht gesichert rechtsextrem ist, daran habe ich nie Zweifel gelassen“
Die Debatte um die zwischenzeitliche Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ erwähnt Khan in einem anderen Abschnitt knapp. Seit 2026 ist dem Verfassungsschutz diese Einstufung der Gesamtpartei per Eilverfahren bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt – das Gericht „erkannte damit die unmittelbaren und irreparablen stigmatisierenden Auswirkungen einer BfV-Einstufung an“, protokolliert Khan.
Politikerbeleidigungen
Über den viel diskutierten Paragrafen 188 schreibt Khan: „Das Gesetz ist bekanntermaßen anfällig für Missbrauch, da einige prominente Politiker Hunderte Klagen eingereicht haben, oft gegen Satire oder scharfe Kritik, wie sie üblicherweise gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtet und in westlichen liberalen Demokratien toleriert wird.“
Politiker-Beleidigung
„Lügenfritz“ und Co. – So wollen die Justizminister Paragraf 188 einschränken
In Deutschland musste etwa ein Mann aus Baden-Württemberg 30 Tagessätze bezahlen, weil er den Bundeskanzler in einem Online-Kommentar „Lügenfritz“ genannt hatte.
Politiker hätten das gleiche Recht wie Bürger, aber nicht mehr als das, befindet die Sonderberichterstatterin. „Ein verstärkter Schutz von Politikern durch Beleidigungsgesetze trägt zu einem verringerten Gefühl der Freiheit seitens der Bürger bei, ihre Meinung frei zu äußern, sowie zu der Wahrnehmung, dass das Justizsystem für politische Zwecke instrumentalisiert wird“, resümiert Khan. In einer demokratischen Gesellschaft müsse toleriert werden, was „lawful but awful“ sei – also in etwa „legal, aber schrecklich“.
Klimaaktivismus
In einer gemeinsamen Mitteilung der Sonderberichterstatter an die Regierung aus dem Jahr 2025 wurden Bedenken hinsichtlich der Maßnahmen der Behörden gegen die radikalen Aktivisten der Bewegung „Letzte Generation“ geäußert, heißt es in dem Bericht. Dazu zählten Hausdurchsuchungen, das Einfrieren von Bankkonten, Festnahmen, Überwachung und Anklagen.
Vorwurf Kriminelle Vereinigung
Dokumente zeigen, warum München die „Letzte Generation“ anklagte – und Berlin sie laufen ließ. Derzeit läuft ein Verfahren, ob die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung sei. Khan sieht das kritisch: „Eine Einstufung der ‚Letzten Generation‘ nach § 129 würde nicht nur die direkt Beteiligten betreffen, sondern potenziell auch jeden kriminalisieren, der für die Gruppe spendet, ehrenamtlich tätig ist oder für sie mediale Werbung betreibt.“
Und weiter: „Die Kriminalisierung von Aktivisten für Klimagerechtigkeit und Verfechtern von Umweltrechten könnte eine erhebliche abschreckende Wirkung auf klimabezogenen Aktivismus haben.“
„Compact“-Magazin
Interessiert widmet sich Khan dem Konzept der „streitbaren Demokratie“ (offenbar ist „wehrhafte Demokratie“ gemeint), wonach der Staat Maßnahmen ergreifen kann, um politische Rechte einzuschränken und so die liberale Demokratie vor radikalen Bewegungen zu schützen.
Sie warnt jedoch vor Risiken einer Überschreitung der Befugnisse und appelliert an eine starke, unabhängige Kontrolle und gerichtliche Rechtsbehelfe. Beispielhaft nennt sie das rechtsextreme Magazin „Compact“, dessen zwischenzeitliches Verbot später vom Bundesverwaltungsgericht rückgängig gemacht wurde."
https://www.welt.de/politik/ausland/plus6a6061d9a8dd005bc4b72677/meinungsfreiheit-un-berichterstatterin-sieht-deutschland-im-auge-eines-perfekten-sturms.html
"Meinungsfreiheit: UN-Berichterstatterin sieht Deutschland im „Auge eines perfekten Sturms“-Bericht veröffentlicht
UN-Berichterstatterin sieht Deutschland im „Auge eines perfekten Sturms“
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit hat die Ergebnisse ihrer Deutschlandreise präsentiert. Ausführlich bezieht sie zu Palästina-Demos, Antisemitismus und Politikerbeleidigungen Stellung. Auffällig ist ihre Kritik am Verfassungsschutz.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, warnt in einem Bericht vor einer Verengung des Meinungskorridors in Deutschland. Khan reiste vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 durch Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf und Karlsruhe. Sie habe sich mit Ministeriumsvertretern, Aktivisten und Journalisten getroffen, darunter etwa den Generaldirektor der Deutschen Welle und den deutschen Antisemitismusbeauftragten.
Khans Ergebnisse wurden Anfang Juni veröffentlicht. Demnach sieht sie die Meinungsfreiheit in Deutschland im Auge eines „perfekten Sturms“ aus Polarisierung, wachsendem Antisemitismus und Islamfeindlichkeit und der Tendenz, das Strafrecht zur Einschränkung der Meinungsäußerung einzusetzen.
WELT dokumentiert die wichtigsten Passagen:
Palästina-Demos und Nahost-Forschung
Einen großen Teil des Berichts nehmen Khans Beobachtungen zu Aktivismus im Kontext des Nahostkonflikts ein. So zitiert sie eine Statistik, wonach im Zusammenhang mit propalästinensischem Aktivismus zwischen Oktober 2023 und Januar 2026 mehr als 2100 Anklagen wegen „Propaganda“-Delikten von Berliner Behörden erhoben worden seien. „Anekdotischen Berichten zufolge“, erläutert Khan, sei eine „beträchtliche Anzahl der Fälle von den Gerichten abgewiesen oder von der Staatsanwaltschaft eingestellt“ worden. Dies deute auf einen „übermäßigen Einsatz strafrechtlicher Verfolgung“ hin.
Auch den Umgang mit dem israelfeindlichen Slogan „From the river to the sea“ sieht sie kritisch. Er war 2023 vom Innenministerium verboten worden. Bei der Forderung handelt es sich um eine vermeintlich friedfertige Parole, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Palästinenser postuliert. Tatsächlich wird mit dem Slogan ein brutaler Anspruch auf das gesamte Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer zum Ausdruck gebracht, der einer Vernichtung Israels gleichkäme.
Khan kritisiert einen uneinheitlichen Umgang mit der Parole.
Innerhalb desselben Gerichtsbezirks seien unterschiedliche Urteile gesprochen worden, was zu „absurden Ergebnissen“ geführt habe. So soll ein Aktivist nach dem Rufen der Parole erst freigesprochen worden sein – später habe ihn die Polizei aber darauf hingewiesen, dass man dieselben Vorwürfe erneut gegen ihn erheben würde, sollte er den Slogan wiederholen. Diese Rechtsunsicherheit sei „unvereinbar mit den völkerrechtlichen Anforderungen an Einschränkungen der Meinungsfreiheit“, sagt Khan.
Auch an Universitäten seien insbesondere Nahost-Forscher besorgt darüber, ob befristete Verträge oder Visa verlängert werden. Diese würden ihre Worte bei der Forschung „sorgsam abwägen“. Die akademische Freiheit stünde unter Druck, heißt es sinngemäß. Weil keine klare Antisemitismus-Definition existiere, gebe es zudem Verwirrung darüber, wann Kritik an Israel als Antisemitismus gelte." 7
Anmerkung: Die Definition gibt es. Die Aussagen sind also falsch, es gäbe keine feststehende Antisemitismusdefinition. Die gibt es! Die drei D´s nämlich. Das die nicht akzeptiert wird, heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Vielmehr dient ihr Narrativ dazu, die gängige zu verleugnen und durch eine israel- bzw. judenfeindliche Definition zu ersetzen.
Undercover unter Antisemiten
„Man muss enthusiastisch mitmachen, sonst wird man verdächtig“
So heißt es: „Äußerungen, in denen Israel Völkermord oder Kriegsverbrechen im Gazastreifen vorgeworfen oder die Rechtswidrigkeit der israelischen Besetzung Palästinas (...) thematisiert wird, haben dazu geführt, dass Demonstranten festgenommen, Redner ausgeladen und Künstlern Fördermittel verweigert wurden, mit der Begründung, ihre Kritik an Israel sei antisemitisch.“
Zugleich zeigt sie sich aufgrund des Anstiegs von Antisemitismus seit dem 7. Oktober besorgt. Deutschland müsse Maßnahmen treffen, um diesen Trend zu stoppen, etwa durch Bildungsinitiativen.
Verfassungsschutz und Extremismus
Dass es für den vom Verfassungsschutz verwendeten Begriff „Extremismus“ keine klare Definition gibt, ist einer von Khans größten Kritikpunkten in dem Papier. Denn dieser sei Grundlage für Entscheidungen der Behörde, die „weitreichende Auswirkungen auf die Rechte der betroffenen Personen oder Organisationen“ haben könne.
„Die Einstufung stützt sich häufig auf die Prüfung von Äußerungen, die an sich weder gewalttätig noch kriminell sind, aber möglicherweise politisch im Widerspruch zu den Ansichten der Regierung stehen. Das Risiko einer Voreingenommenheit bei der Einstufung solcher Äußerungen ist daher hoch“, schreibt Khan.
Als „gesichert extremistisch“ eingestuft zu sein, gehe mit „schwerwiegenden menschenrechtlichen Auswirkungen“ einher, die mit Überwachungsmaßnahmen verbunden sein können. Zudem könne sie eine stigmatisierende Wirkung haben, die den „Ruf einer Person oder Organisation sowie deren Möglichkeit, im öffentlichen Raum wirksam zu agieren“ einschränke.
Verfassungsschutz-Bericht
„Dass AfD aus meiner Sicht gesichert rechtsextrem ist, daran habe ich nie Zweifel gelassen“
Die Debatte um die zwischenzeitliche Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ erwähnt Khan in einem anderen Abschnitt knapp. Seit 2026 ist dem Verfassungsschutz diese Einstufung der Gesamtpartei per Eilverfahren bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt – das Gericht „erkannte damit die unmittelbaren und irreparablen stigmatisierenden Auswirkungen einer BfV-Einstufung an“, protokolliert Khan.
Politikerbeleidigungen
Über den viel diskutierten Paragrafen 188 schreibt Khan: „Das Gesetz ist bekanntermaßen anfällig für Missbrauch, da einige prominente Politiker Hunderte Klagen eingereicht haben, oft gegen Satire oder scharfe Kritik, wie sie üblicherweise gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtet und in westlichen liberalen Demokratien toleriert wird.“
Politiker-Beleidigung
„Lügenfritz“ und Co. – So wollen die Justizminister Paragraf 188 einschränken
In Deutschland musste etwa ein Mann aus Baden-Württemberg 30 Tagessätze bezahlen, weil er den Bundeskanzler in einem Online-Kommentar „Lügenfritz“ genannt hatte.
Politiker hätten das gleiche Recht wie Bürger, aber nicht mehr als das, befindet die Sonderberichterstatterin. „Ein verstärkter Schutz von Politikern durch Beleidigungsgesetze trägt zu einem verringerten Gefühl der Freiheit seitens der Bürger bei, ihre Meinung frei zu äußern, sowie zu der Wahrnehmung, dass das Justizsystem für politische Zwecke instrumentalisiert wird“, resümiert Khan. In einer demokratischen Gesellschaft müsse toleriert werden, was „lawful but awful“ sei – also in etwa „legal, aber schrecklich“.
Klimaaktivismus
In einer gemeinsamen Mitteilung der Sonderberichterstatter an die Regierung aus dem Jahr 2025 wurden Bedenken hinsichtlich der Maßnahmen der Behörden gegen die radikalen Aktivisten der Bewegung „Letzte Generation“ geäußert, heißt es in dem Bericht. Dazu zählten Hausdurchsuchungen, das Einfrieren von Bankkonten, Festnahmen, Überwachung und Anklagen.
Vorwurf Kriminelle Vereinigung
Dokumente zeigen, warum München die „Letzte Generation“ anklagte – und Berlin sie laufen ließ. Derzeit läuft ein Verfahren, ob die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung sei. Khan sieht das kritisch: „Eine Einstufung der ‚Letzten Generation‘ nach § 129 würde nicht nur die direkt Beteiligten betreffen, sondern potenziell auch jeden kriminalisieren, der für die Gruppe spendet, ehrenamtlich tätig ist oder für sie mediale Werbung betreibt.“
Und weiter: „Die Kriminalisierung von Aktivisten für Klimagerechtigkeit und Verfechtern von Umweltrechten könnte eine erhebliche abschreckende Wirkung auf klimabezogenen Aktivismus haben.“
„Compact“-Magazin
Interessiert widmet sich Khan dem Konzept der „streitbaren Demokratie“ (offenbar ist „wehrhafte Demokratie“ gemeint), wonach der Staat Maßnahmen ergreifen kann, um politische Rechte einzuschränken und so die liberale Demokratie vor radikalen Bewegungen zu schützen.
Sie warnt jedoch vor Risiken einer Überschreitung der Befugnisse und appelliert an eine starke, unabhängige Kontrolle und gerichtliche Rechtsbehelfe. Beispielhaft nennt sie das rechtsextreme Magazin „Compact“, dessen zwischenzeitliches Verbot später vom Bundesverwaltungsgericht rückgängig gemacht wurde."

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article256297132/Compact-Magazin-Bundesverwaltungsgericht-hebt-Verbot-des-rechtsextremen-Blattes-auf.html
"Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese nicht „prägend“. Chefredakteur Jürgen Elsässer feiert seinen Erfolg und sieht darin auch Rückenwind für die AfD."