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18 Jahre Stalking

18 Jahre Stalking

Kommentare

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Anastacia 15.06.2026 14:12
Ist das denn immer noch aktuell? Annäherungsverbot usw. - nichts? 

Hoffentlich bekommt er seine Ruhe, wenn er umzieht.
 
Miri21 15.06.2026 14:28
Ein Pfarrer kann nicht einfach mal so umziehen und die Gemeinde wechseln.
 
calando 15.06.2026 15:00
nur mal zur rechtlichen Norm:

(StGB)
§ 238 Nachstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt
1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.
zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a, § 202b oder § 202c begeht,
6.
eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.
eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.
(2) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7 wird die Nachstellung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2.
das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3.
dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
4.
bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
5.
eine durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangte Abbildung bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 6 verwendet,
6.
einen durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangten Inhalt (§ 11 Absatz 3) bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 7 verwendet oder
7.
über einundzwanzig Jahre ist und das Opfer unter sechzehn Jahre ist.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
 
calando 15.06.2026 15:03
Ich wollte eigentlich die relevanten Stellen hervorheben, vorm Posten.

Habe ich vergessen.

Aber ihr könnt es ja auch selbst lesen.
 
calando 15.06.2026 15:40
2. Rechtsfolge: Bei Schuldunfähigkeit entfällt die Strafbarkeit, es kann jedoch eine Maßregel der Besserung und Sicherung (z. B. Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung) angeordnet werden.

Dass das nicht aus Sicherungsgründen angeordnet wurde verstehe ich nicht.

Heißt ja nicht das die Maßnahmen nach §§ 61 ff StGB nur zur Besserung verordnet werden dürfen, was anscheint nicht der Fall war, sondern auch zur Sicherung.

Mir kam das Ganze fast wie eine Christenverfolgung vor.

Wenn das einem homosexuellen "Grünen" passiert wäre, wäre es vielleicht anders gekommen.
 
calando 15.06.2026 15:48
§ 183 Abs. 1 StGB (Exhibitionistische Handlungen) werden, nach
dem Gesetzeswortlaut allein bei männlichen Tätern bestraft.
 
Anastacia 15.06.2026 16:23
Weil es wenig Frauen gibt, die das machen.
 
Anastacia 15.06.2026 16:24
Miri, hast du das bis zum Ende angeschaut?
Er geht in Ruhestand und zieht aus.
 
Anastacia 15.06.2026 16:26
Siiie ist Schuldfrage und hat ihn auch nicht bedroht, deshalb keine Unterbringung in der Psychiatrie.
 
calando 15.06.2026 16:45
Siiie ist Schuldfrage?
 
Miri21 15.06.2026 16:50
16:24 Andere Möglichkeiten hat er kaum. Mir tut der Priester leid. Womöglich war er der einzige, der ihr nach dem Missbrauch durch den Vater zugehört hat oder Worte des Mitgefühls aussprach. Sonst womöglich niemand. Unsere Gesellschaft ist ziemlich kalt. Leider hat die offenbar traumatisierte kranke Frau niemand, der ihr zuhört oder sich ihrer annimmt. Deshalb ist sie vom Opfer selbst zum Täter geworden und dieses Stalking.

Frage mich nur was wäre, wenn das Opfer kein Priester, sondern ein Polizist oder ein Politiker wäre.
 
calando 15.06.2026 16:52
Nach den Kommentaren des § 63 StGB hätte eine Unterbringung angeordnet werden können.
 
Anastacia 15.06.2026 17:44
Sorry, sie ist schuldunfähig...
 
(Nutzer gelöscht) 16.06.2026 19:09
Den Blog eben erst entdeckt. Einfach nur furchtbar 😢 

Da ich selbst schon zweimal von Stalking betroffen war, kann ich das alles nachvollziehen!!! 

Beim erstenmal ging gab es einstweilige Verfügung und bis vors Gericht! Eine schlimme Zeit damals ! 

Wünsche ich weder Mann noch Frau sowas ! 

Danke , MiRi das du das Thema aufgegriffen hast 🙏🏻
 
(Nutzer gelöscht) 16.06.2026 19:44
Anastasia, ob schuldunfähig oder nicht, macht es für den Betreffenden kein Unterschied und kein Trost !
Der Schaden ist der selbe !
 
Anastacia 16.06.2026 22:46
Das weiß ich Gabriel. 

Mein Kommentar war auf den Kommentar von Calanda bezogen.
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