💦Vom einen Gewässer zum anderen💦

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Es gibt nur zwei Länder, in denen die Aussage „From the River to the Sea, Palestine will be free“ strafbar ist: Israel und Deutschland.

Im November 2023 hat das Bundesinnenministerium die Aussage als „Kennzeichen der Hamas“ eingestuft. Nachdem die israelische Regierung die Bundesregierung aufrief, gegen israelkritische Proteste in Deutschland vorzugehen.

Die Aussage „From the River to the Sea“ ist tatsächlich aber älter als die Organisation Hamas, die erst 1987 gegründet wurde. Palästinenser nutzten den Protestruf schon lange vorher in Demonstrationen gegen die Besatzung ihres Landes durch Israel. Der Historiker Omer Bartov weist darauf hin, dass der Slogan vermutlich aus den 1930ern stammt und von jüdischen Zionisten etabliert wurde, die einen zionistischen Nationalstaat von Fluss (Jordan) bis Meer (Mittelmeer) propagierten.

Der Satz befindet sich sogar im Programm der Regierungspartei Likud, der auch Israels vom IStGH per Haftbfehl gesuchter Premierminister, Netanyahu, angehört. Dort heißt es: „Vom Fluss bis zum Meer wird es nur israelische Souveränität geben“. Die Verwendung dieses Satzes ist in Deutschland vollständig legal.

Nur in Verbindung mit Freiheitsbestreben von Palästinensern greifen Behörden ein. Immer wieder gibt es Polizeigewalt gegen Protestierende, die den Ausspruch verwenden. Auch in Israel wird die angebliche Strafbarkeit genutzt, um hart gegen Palästinenser vorzugehen. So wurde im Februar 2025 im illegal von Israel besetzten Ost-Jerusalem die Buchhandlung eines Palästinensers verwüstet, weil dort ein Buch den Titel „From the River to the Sea“ trug. Der Besitzer wurde wegen „Förderung von Terrorismus“ festgenommen.

Dass das Verbot absurd ist, bestätigen auch immer wieder Gerichte.

Mehrere Gerichte lehnen eine pauschale Strafbarkeit ab: Das Verwaltungsgericht Münster nennt die Parole „im Grundsatz nicht strafbar“, der Hessische Verwaltungsgerichtshof sieht kein Verbot nach Straf- oder Vereinsrecht, das Landgericht Mannheim verneint einen Hamas-Bezug und wertet sie als politische Meinung, und auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Verwaltungsgericht Freiburg und das Verwaltungsgericht Berlin sehen keine generelle Strafbarkeit.

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