Ein solches Überwachungssystem sei aus Sicht des Chaos Computer Clubs jedoch nicht mit der Verfassung vereinbar: "Sie untergraben die Unschuldsvermutung, basieren immer auf verzerrten Daten und verzerrenden Algorithmen, verdächtigen und vorverurteilen grundsätzlich jeden Menschen. Solche Systeme sind im Kern antidemokratisch und werden auch deshalb von autoritären Kräften begrüßt."
Zu einer ähnlichen Einschätzung kam 2024 bereits der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, der dem Landtag damals auftrug, das Gesetz bis zum 30. Juni 2026 verfassungskonform umzugestalten.
"Schaut man sich den neuen Gesetzesentwurf an, stellt sich die Frage, ob Innenminister Armin Schuster (CDU) und das Sächsische Kabinett überhaupt die Kritik des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) an der Gesetzesvorlage verstanden haben", resümierte der Dresdner Computer Club.

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Damit kritisierte die Dresdner IT-Institution besonders die Einrichtung eines sogenannten "Pre-Crime"-Systems, welches mithilfe von erfassten Daten mögliche Straftaten vorhersagen soll - etwa das "Gotham"-Programm des Unternehmens "Palantir" und dessen umstrittenen Gründer Peter Thiel (58).