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Gewissen vor Pflicht: Freispruch für impfunwilligen Bundeswehroffizier bestätigt

Gewissen vor Pflicht: Freispruch für impfunwilligen Bundeswehroffizier bestätigt
Aus der Info-Box:

Ein Bundeswehroffizier, der sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollte, ist auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Mehr dazu: https://www.epochtimes.de/gesellschaf...

Der 36-jährige Oberleutnant musste sich wegen Befehlsverweigerung im Berufungsverfahren verantworten. Das Landgericht Schweinfurt hat den erstinstanzlichen Freispruch am 27. Januar 2026 bestätigt.

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht folgte dem Hauptargument der Verteidigung, nach dem der Angeklagte die Duldungspflicht zur COVID-19-Impfung aus Gewissensgründen verweigern durfte – und verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft.

Eine Sprecherin des Landgerichts teilte auf Anfrage der Epoch Times zur Urteilsbegründung mit, dass „der objektive und subjektive Straftatbestand“ nach Ansicht des Gerichts zwar erfüllt sei – der Angeklagte aber nicht schuldhaft gehandelt habe, weil „er sich gegen den Befehl auf die Freiheit des Gewissens berufen konnte und dies auch ernsthaft und nachhaltig gemacht“ habe.

Sie verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem auf ein Urteil vom Juni 2005. Demnach brauche „ein Soldat einen ihm erteilten Befehl jedenfalls dann als unzumutbar nicht zu befolgen, wenn er sich insoweit auf den Schutz des Grundrechts der Freiheit des Gewissens Art. 4 GG berufen“ könne.

Der Soldat und seine drei Verteidiger hatten sich insbesondere auf diesen Artikel 4 des Grundgesetzes gestützt. Laut Verteidigung war es der erste Fall dieser Art in Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare

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Annres 04.02.2026 12:18
Die Staatsanwaltschaft hat beim ersten Freispruch Berufung eingelegt, das muss man sich mal vorstellen! Und jetzt hat der Staat den Prozess wieder verloren, das sollte doch eigentlich Konsequenzen für diese Staatsanwaltschaft haben, oder?
 
(Nutzer gelöscht) 04.02.2026 13:37
Endlich! Danke für diese gute Info!
 
Dennish94 04.02.2026 13:56
Worum geht es?
 
Lagiba 04.02.2026 14:54
Eingangstext lesen @Dennis, dann erübrigt sich solch eine Frage!
 
AndreasSchneider 04.02.2026 18:39
Klavierspielerin2, ich kann Dich in gewisser Weise verstehen, aber die Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln sind bewährt und man hat langjährige und große Erfahrung damit, im Gegensatz zu den damals verwendeten Corona-Impfstoffen, die definitiv nicht ausreichend in klinischen Studien getestet waren.

Gut ist es natürlich nicht, sofern und soweit Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln aus Zelllinien abgetriebener Foeten gewonnen werden.

Aber den Vorteil haben sie gegenüber den damaligen Corona-Impfstoffen, soweit erklärt, zumal es möglicherweise auch keine M-RNA Impfstoffe sind.

Andreas
 
Alysa 04.02.2026 19:51
Kann man sicher sein, dass  der Masern- Impfstoff noch immer kein mRNA- Impfstoff ist? 

Der Mann einer Freundin ließ sich vor 1,5  Jahren "gegen Zecken" (FSME?) impfen und bekam schwerste gesundheitliche Probleme. Durch spezielle Untersuchungen stellte sich heraus, dass auch dieser  Impfstoff inzwischen mRNA basiert ist. 

Seit dieser ganzen Vorfälle der letzten 5 Jahre lasse ich mich gegen gar nichts mehr impfen. Zum Glück bekam ich schon ganz zu Beginn der Corona-Impfkampagne diverse Schriften zu lesen, die mich von der Sinnlosigkeit bzw. der oft krankmachenden Wirkung überzeugten. Dazu kamen negative  Erfahrungen aus dem engsten Bekanntenkreis, die mich schon immer kritisch gegenüber Impfungen machten.
 
Alysa 04.02.2026 21:13
Auch wir in Krippe und Kita mussten den Impfausweis auf Masernimpfung kontrollieren. Eine damalige Kollegin von mir hat sich schweren Herzens impfen lassen, sonst hätte sie den Arbeitsplatz nicht bekommen.

Was war und bin ich froh, dass ich sämtliche "Kinder"krankheiten selbst durchgemacht und komplikationslos überstanden  habe, wie das vor 50/60 Jahren eben so üblich war.
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