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eigenverantwortliche Ärzte

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https://youtu.be/xFAnnZ9z8iw?si=Nws-HIqSA-aLR6vc

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calando 23.12.2025 15:37
16.039 Aufrufe  19.12.2021  ÖSTERREICH
Anfang Dezember 2021 schickte die österreichische Ärztekammer einen Brief an die einheimischen Ärzte, in dem sie ihnen mit einem Disziplinarverfahren drohte, falls sie Patienten von der Corona-Impfung abraten sollten.

Außerdem droht Ärzten, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen, die Streichung von der Ärzteliste bzw. Berufsverbot. Nachdem sich vor einigen Tagen fast 200 Ärzte diesbezüglich in einem offenen Brief an Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres gewandt haben, folgt an dieser Stelle ein offenes Video des Wiener Arztes (Internisten) Dr. med. Marcus Franz an den Präsidenten der österr. Ärztekammer.
 
calando 23.12.2025 16:11
Offener Brief an den Präsidenten der
Österreichischen Ärztekammer, Herrn a.o. Univ.-Prof.
Dr. Thomas Szekeres
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Ihrem Rundschreiben 325/2021 vom 2.12.2021, das zwar nicht an die Öffentlichkeit gerichtet,
aber inzwischen öffentlich verfügbar ist, haben Sie gegen die Grundprinzipien der evidenzbasierten
Medizin und der ärztlichen Behandlungsfreiheit verstoßen und gewissenhaft arbeitenden
Kolleginnen und Kollegen pauschal Disziplinarstrafen angedroht. Sie haben diktatorisch festgelegt,
wie Ihrer Meinung nach ärztliche Berufspflicht zu definieren ist. Wenn ein Ärztekammerpräsident so
agiert, verlieren wir bei unseren Patienten unsere Glaub- und Vertrauenswürdigkeit.
Sie schreiben ohne Angabe von Quellen für Ihre Behauptung: „Im Zusammenhang mit der
gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden
Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des
Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer
Impfung gegen COVID-19 abzuraten“.
Zu dieser Aussage nehmen wir wie folgt Stellung: Die Datenlage hinsichtlich der Effektivität und
Sicherheit der in Österreich verfügbaren COVID-19 Impfstoffe ist keineswegs einheitlich und
eindeutig und ist zudem einem permanenten Wandel unterworfen. Während man bis vor wenigen
Wochen davon ausging, dass die COVID-19 Grundimmunisierung Schutz gegen die Erkrankung
gewährt, ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass dieser Schutz erstens allenfalls hinsichtlich
schwerer Verläufe relevant ist und zweitens nach spätestens sechs bis sieben Monaten statistische
Signifikanz verliert (siehe z.B. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3949410).
Weiters ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die Infektion
gleichermaßen weitergeben können (siehe z.B. https://doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00648). Das
Argument, dass mit der Impfung eine  „Herdenimmunität“ erzielt werden kann, ist also obsolet. Ob
durch die Boosterimpfung ein weitergehender Schutz erzielt werden kann, ist ungewiss. Die bisher
hierzu vorliegenden Studien überblicken nur wenige Wochen machen deutlich, dass die absoluten
Effekte allenfalls marginal sind und sicher am Verlauf der Pandemie insgesamt nichts ändern werden
(siehe z.B. https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114255). Dies ist insbesondere daran zu
erkennen, dass kein Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz nachweisbar ist (siehe z.B.
https://doi.org/10.1007/s10654-021-00808-7). 
Hinzu kommt die große Mutationsfreudigkeit von SARS-CoV-2. Bereits gegenüber der derzeit noch
vorherrschenden Delta-Variante wurde ein verminderter und rasch schwindender Effekt der
Impfungen gezeigt (siehe z.B. https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114228). Ob
gegenüber der sich derzeit ausbreitenden Omikron-Variante überhaupt noch ein Schutz vorliegt, ist
unbekannt.
Die Schutzwirkung der COVID-19-Impfungen ist – wenn überhaupt – lediglich für Personen mit einem
hohen Risiko für einen schweren Verlauf für COVID-19 relevant. Etwa 98% der schwer von COVID-19
betroffenen Personen weisen mindestens eine relevante Vor- oder Begleiterkrankung auf. Das
Durchschnittsalter der Betroffenen liegt bei über 80 Jahren. Gesunde Menschen unter 65 Jahren
ohne Risikofaktoren sind sind in der Regel nicht durch einen schweren COVID-19-Verlauf (mit
Hospitalisierung, Intensivbehandlung oder Tod) betroffen. Bei diesen Personen überwiegen daher
mit hoher Wahrscheinlichkeit die Risiken durch die Impfung den potentiellen Nutzen. Zumindest
muss man diesen Menschen eine freie Impfentscheidung nach ehrlicher und umfassender ärztlicher
Aufklärung zubilligen. 
Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe kann man nur als
erschreckend bezeichnen (siehe z.B. https://dap.ema.europa.eu/analytics/saw.dll?PortalPages –
allein 607.283 Meldungen nur für Comirnaty, Stand 9.12.2021), wenn auch die Kausalität für den
individuellen Fall nicht nachweisbar bleibt. Bisher wurden bereits neun Rote-Hand-Briefe verschickt,
die vor schweren Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen warnen. Die pauschale Deklarierung der
Impfstoffe als „sicher“ durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als
unwissenschaftliche, menschenverachtende Propaganda.
Ärztinnen und Ärzten muss nicht nur erlaubt sein, auf ein mögliches Missverhältnis zwischen Nutzen
und Schaden bei den COVID-19-Impfungen hinzuweisen, sondern sie sind aufgrund ärztlicher Ethik
und nach dem Genfer Gelöbnis geradezu verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die
zahlreichen möglichen Nebenwirkungen und Risiken der Impfung aufzuklären.
Die Ärzteschaft und damit natürlich auch die Ärztekammer ist der Evidenzbasierten Medizin
verpflichtet. Zur Evidenzbasierten Medizin gehören neben der Säule der vorliegenden Studienevidenz
die gleichwertigen Säulen „ärztliche, klinische Expertise“ und „Wertvorstellungen der Patientin bzw.
des Patienten“ (siehe https://www.bmj.com/content/312/7023/71). Die Säule der „ärztlichen,
klinischen Expertise“ ist für evidenzbasiertes medizinisches Handeln zwingend erforderlich, weil
Studienevidenz und Leitlinien (die erste Säule der Evidenzbasierten Medizin) immer an Patienten-
oder Probandenpopulationen gewonnen werden und ausgerichtet sind, und nicht an individuellen
Patientinnen und Patienten. Eine Übertragbarkeit auf den einzelnen Patienten ist niemals zu 100%
gegeben und bedarf der abwägenden Beurteilung durch eine erfahrene Ärztin bzw. einen erfahrenen
Arzt. Aus diesem Grunde haben auch medizinische Leitlinien keine Rechtsverbindlichkeit für die
Behandlung des Individuums. Die dritte Säule, die Wertvorstellungen des Patienten, ist ebenso
unabdingbar wie die ersten beiden Säulen, weil jedem Menschen das letzte Wort zusteht, welche
medizinischen Maßnahmen an seinem Körper, seiner Seele und seinem Geiste ausgeführt werden.
Hierzu gibt es unter anderem die persönliche Patientenverfügung, die jenseits jeglicher Wissenschaft
individuelle Patientenentscheidungen über alles stellt.   
Wir fordern Sie, Herr Präsident, auf, als oberster Repräsentant der österreichischen Ärzteschaft die
Grundprinzipien einer evidenzbasierten ärztlichen Behandlung zu respektieren und die jeder
ärztlichen Tätigkeit zugrunde liegende individuelle Behandlungsfreiheit zu schützen. Dies gilt in
besonderem Maße für eine Impfung mit bedingt zugelassenen Impfstoffen, über deren Wirksamkeit
und Nebenwirkungen noch kein abschließendes Urteil möglich ist, sonst wäre die Zulassung nicht nur
bedingt erteilt worden. 
Wir haben als Ärztinnen und Ärzte gelobt, unsere Patientinnen und Patienten – seien es Kranke, die
um Hilfe suchen oder Gesunde, die zur Beratung kommen – nach bestem Wissen und Gewissen
umfassend und ausgewogen zu beraten. In diese Beratung fließen sowohl die vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im Bereich der Medizin nie so eindeutig sind, dass sie auf alle
Patientinnen und Patienten pauschal Anwendung finden können, als auch unsere eigene, in Studium
und langjähriger Berufserfahrung erworbene klinische Erfahrung und die Wünsche unserer
Patientinnen und Patienten ein. Das Beratungsergebnis ist immer ein individuelles und es wird seit
Jahrtausenden durch die ärztliche Behandlungsfreiheit gedeckt. 
So ist umgekehrt auch der ärztliche Kunstfehler immer auf einer individuellen Basis zu analysieren.
Ein Kunstfehler liegt dann vor, wenn eine ärztliche Maßnahme ohne entsprechende Aufklärung
durchgeführt oder unterlassen wird und die Patientin bzw. der Patient hierdurch zu Schaden kommt.
Jeder Kunstfehler muss im Einzelfall hinsichtlich dieser Kriterien überprüft und nachgewiesen
werden. Es widerspricht jeglicher ärztlichen Ethik und den Grundprinzipien einer
patientenzentrierten, evidenzbasierten Medizin, wenn ein Kammerpräsident für ein bestimmtes,
individuelles Beratungsergebnis zwischen Ärzten/Ärztinnen und Patienten/Patientinnen pauschal
eine disziplinarrechtliche Prüfung und Sanktionierung androht.
Herr Präsident, Sie haben dem Ansehen und dem Selbstverständnis der Ärzteschaft durch Ihr
Schreiben vom 2.12.2021 nachhaltigen Schaden zugefügt. Wir fordern Sie hiermit auf, Ihr Schreiben
vom 2.12.2021 zu widerrufen oder als Kammerpräsident umgehend zurückzutreten. 
Weiters geben wir bekannt, dass wir uns weder durch Sie noch durch andere Kammerfunktionäre mit
ähnlicher Gesinnung einschüchtern lassen. Wir werden unter Berufung auf das Genfer Gelöbnis und
die ärztliche Behandlungsfreiheit unsere Patientinnen und Patienten auch zukünftig nach bestem
Wissen und Gewissen behandeln und für jede Patientin und jeden Patienten auch unter
Berücksichtigung psychiatrischer Kontraindikationen individuell gemeinsam mit dieser/diesem
entscheiden, ob eine Impfung gegen COVID-19 sinnvoll ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Wien, Salzburg
Dr. Walter Wührer, Arzt für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Maria Hubmer-Mogg, Ärztin für Allgemeinmedizin, Graz
Dr. Christian Fiala, Facharzt für Gynäkologie, Wien
Dr. Regina Ehrenberger, Fachärztin für Psychiatrie, Dornbirn
Dr. Katharina Anderhuber, Ärztin für Allgemeinmedizin, Landesschulärztin, Salzburg
Dr. Walter Lintner, Arzt für Allgemeinmedizin, Dornbirn
Dr. Anna Vouk-Zdouc, Fachärztin für Gynäkologie, Klagenfurt
Dr. Marco Spicker, Arzt für Allgemeinmedizin, Arbeitsmediziner, Laakirchen
Dr. Werner Pohl, Facharzt für Innere Medizin, Vöcklabruck
Dr. Ingo Wachernig, Arzt für Allgemeinmedizin, Völkermarkt 
Dr. Lukas Trimmel, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Wien
Dr. Terezia Novotna, Ärztin für Allgemeinmedizin, Notärztin, Wiener Neustadt
Dr. Christine Valentiny, Ärztin für Allgemeinmedizin, Egg
Dr. Fatma Gürel, Ärztin für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Gerlinde M. Akmanlar-Hirscher, Fachärztin für Gynäkologie, Salzburg
Dr. Sabine Wipfinger, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Hallein
Dr. Silvia Zeilinger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Pasching
Dr. Wolfgang Grabner, Arzt für Allgemeinmedizin, St. Georgen im Attergau
Dr. Wilhelm Reisenzein, Arzt für Allgemeinmedizin, Hallein
Dr. Michael Hübl, Facharzt für Psychiatrie, Kufstein
Dr. Günther Lehenauer, Facharzt für Chirurgie und Vizeralchirurgie, Bad Dürrnberg
Dr. Nikolaus Hübl, Arzt für Allgemeinmedizin, Feldkrich 
Dr. Helmut Glück, Arzt für Allgemeinmedizin, St. Peter am Hart
Dr. Sandra Höss, Ärztin für Allgemeinmedizin, Mattsee
Dr. Sharon Tagwerker, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Bludenz
Dr. Ursula Mayer-Zuchi, Ärztin für Allgemeinmedizin, Straßwalchen
Dr. Erich Fritsch, Arzt für Allgemeinmedizin, Pischelsdorf
Dr. Günther Beck, MMA, Arzt für Allgemeinmedizin, Aspach
Dr. Bettina Allgaier-Zalto, Fachärztin für Gynäkologie, Kuchl
Dr. Klaus Zalto, Facharzt für Gynäkologie, Kuchl
Dr. Andrea Rotheneder, Ärztin für Allgemeinmedizin, Mondsee
Dr. Ludwig Koch, Facharzt für Anästhesie, Salzburg 
Dr. Claudia Riedelberger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Seeham
Dr. Petra Wasenegger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Thalgau
Dr. Berit Decker, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Anif
 
calando 23.12.2025 16:13
Offener Brief an den Präsidenten der
Österreichischen Ärztekammer, Herrn a.o. Univ.-Prof.
Dr. Thomas Szekeres

wenn du danach schaust ist es sicher besser lesbar
 
calando 23.12.2025 16:19
Ich bin aufgrund dieses Video erst darauf gestoßen.
 
Alleshinterfragen 23.12.2025 17:15
Es gibt kein Medikament nach dem Motto : one fits all.
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