Lockdown-Strafen in Spanien: Verfassungsgericht hebt fast 100.000 Corona-Strafen auf
07.10.2025 14:46
Lockdown-Strafen in Spanien: Verfassungsgericht hebt fast 100.000 Corona-Strafen auf
07.10.2025 14:46
Lockdown-Strafen in Spanien: Verfassungsgericht hebt fast 100.000 Corona-Strafen auf
Lockdown-Strafen in Spanien: Verfassungsgericht kippt Covid Alarmzustand und hebt fast 100.000 Corona-Strafen auf
Von Nachrichten.es -5. Oktober 2025
Urteil des spanischen Verfassungsgerichts sorgt für massive rechtliche Konsequenzen
Die Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts, mehrere Bestimmungen des Alarmzustands von 2020 für verfassungswidrig zu erklären, hat eine Welle von Sanktionsaufhebungen ausgelöst.
Nach Angaben des Ministeriums für Territorialpolitik und Demokratisches Gedenken wurden bis zum 3. September 2025 bereits 92.278 Bußgelder offiziell aufgehoben – ein Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der Pandemiepolitik.
Rückabwicklung einer rechtlichen Ausnahmesituation
Während der strengen Ausgangssperren des ersten Alarmzustands im Frühjahr 2020 wurden landesweit über eine Million Geldstrafen gegen Bürger verhängt, die gegen die damaligen Mobilitätsbeschränkungen verstießen.
Mit dem neuen Urteil gilt ein erheblicher Teil dieser Maßnahmen nun als nichtig. Experten rechnen damit, dass mehr als eine Million Fälle betroffen sein könnten.
Die meisten der verhängten Sanktionen wurden von den staatlichen Sicherheitskräften vorgeschlagen und anschließend von den Regierungsunterdelegationen, die dem Ministerium von Ángel Víctor Torres unterstehen, bearbeitet.
Die bisher aufgehobenen 93.000 Bußgelder markieren lediglich die erste Phase der juristischen Folgen dieses historischen Urteils.
Grundrechtsverletzung durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Das Verfassungsgericht stellte fest, dass bestimmte Abschnitte von Artikel 7 des Königlichen Dekrets 463/2020 eine ungerechtfertigte Aussetzung des Grundrechts auf Freizügigkeit darstellen.
Eine derart weitreichende Einschränkung hätte laut den Richtern nur unter einem Ausnahmezustand – und nicht im Rahmen eines Alarmzustands – verhängt werden dürfen.
Da die Entscheidung rückwirkend gilt, müssen alle Verwaltungsakte, die auf den für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen beruhen, „von ihrem Ursprung an als ungültig“ betrachtet werden. Dies betrifft insbesondere jene Verfahren, die bislang nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden.
Enorme Belastung für Verwaltung und Gerichte
Die Aufhebung zehntausender Bußgelder stellt die spanischen Behörden vor eine enorme Verwaltungsaufgabe. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben Rückerstattungsansprüche geltend gemacht – doch die Verfahren verlaufen langsam und ungleichmäßig, abhängig von der Region.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Strafen im Rahmen des Systems der sofortigen Zahlung beglichen wurden.
Andere Verfahren sind in der Berufung oder bereits abgeschlossen, was die Rückabwicklung komplex macht.
Richter kippten bereits 2020 erste Strafen
Schon im Jahr 2020 hatten einige Gerichte erste Bußgelder aufgehoben, da sie auf unzureichender rechtlicher Grundlage beruhten. Besonders häufig wurde dabei die sogenannte „Ley Mordaza“ (Maulkorbgesetz) als unzulässige Grundlage für Corona-Sanktionen kritisiert.
Heute bestätigt das Urteil des Verfassungsgerichts diese Sichtweise:
Der gesamte Sanktionsapparat des ersten Alarmzustands steht auf wackeligen Beinen – und könnte sich zu einer der größten rechtlichen Korrekturen in der jüngeren Geschichte Spaniens entwickeln.
Ausblick: Eine juristische und politische Herausforderung
Die bisher aufgehobenen 92.278 Bußgelder sind nur die Spitze des Eisbergs. Während die Bürger weiterhin ihre Ansprüche prüfen, müssen die Institutionen nun für eine rechtmäßige Wiedergutmachung sorgen.
Juristen erwarten, dass die endgültige Zahl der Aufhebungen in den kommenden Monaten deutlich steigen wird – möglicherweise bis auf über eine Million Fälle. Damit steht Spanien vor einer beispiellosen juristischen Aufarbeitung der Pandemiezeit.
Von Nachrichten.es -5. Oktober 2025
Urteil des spanischen Verfassungsgerichts sorgt für massive rechtliche Konsequenzen
Die Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts, mehrere Bestimmungen des Alarmzustands von 2020 für verfassungswidrig zu erklären, hat eine Welle von Sanktionsaufhebungen ausgelöst.
Nach Angaben des Ministeriums für Territorialpolitik und Demokratisches Gedenken wurden bis zum 3. September 2025 bereits 92.278 Bußgelder offiziell aufgehoben – ein Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der Pandemiepolitik.
Rückabwicklung einer rechtlichen Ausnahmesituation
Während der strengen Ausgangssperren des ersten Alarmzustands im Frühjahr 2020 wurden landesweit über eine Million Geldstrafen gegen Bürger verhängt, die gegen die damaligen Mobilitätsbeschränkungen verstießen.
Mit dem neuen Urteil gilt ein erheblicher Teil dieser Maßnahmen nun als nichtig. Experten rechnen damit, dass mehr als eine Million Fälle betroffen sein könnten.
Die meisten der verhängten Sanktionen wurden von den staatlichen Sicherheitskräften vorgeschlagen und anschließend von den Regierungsunterdelegationen, die dem Ministerium von Ángel Víctor Torres unterstehen, bearbeitet.
Die bisher aufgehobenen 93.000 Bußgelder markieren lediglich die erste Phase der juristischen Folgen dieses historischen Urteils.
Grundrechtsverletzung durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Das Verfassungsgericht stellte fest, dass bestimmte Abschnitte von Artikel 7 des Königlichen Dekrets 463/2020 eine ungerechtfertigte Aussetzung des Grundrechts auf Freizügigkeit darstellen.
Eine derart weitreichende Einschränkung hätte laut den Richtern nur unter einem Ausnahmezustand – und nicht im Rahmen eines Alarmzustands – verhängt werden dürfen.
Da die Entscheidung rückwirkend gilt, müssen alle Verwaltungsakte, die auf den für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen beruhen, „von ihrem Ursprung an als ungültig“ betrachtet werden. Dies betrifft insbesondere jene Verfahren, die bislang nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden.
Enorme Belastung für Verwaltung und Gerichte
Die Aufhebung zehntausender Bußgelder stellt die spanischen Behörden vor eine enorme Verwaltungsaufgabe. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben Rückerstattungsansprüche geltend gemacht – doch die Verfahren verlaufen langsam und ungleichmäßig, abhängig von der Region.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Strafen im Rahmen des Systems der sofortigen Zahlung beglichen wurden.
Andere Verfahren sind in der Berufung oder bereits abgeschlossen, was die Rückabwicklung komplex macht.
Richter kippten bereits 2020 erste Strafen
Schon im Jahr 2020 hatten einige Gerichte erste Bußgelder aufgehoben, da sie auf unzureichender rechtlicher Grundlage beruhten. Besonders häufig wurde dabei die sogenannte „Ley Mordaza“ (Maulkorbgesetz) als unzulässige Grundlage für Corona-Sanktionen kritisiert.
Heute bestätigt das Urteil des Verfassungsgerichts diese Sichtweise:
Der gesamte Sanktionsapparat des ersten Alarmzustands steht auf wackeligen Beinen – und könnte sich zu einer der größten rechtlichen Korrekturen in der jüngeren Geschichte Spaniens entwickeln.
Ausblick: Eine juristische und politische Herausforderung
Die bisher aufgehobenen 92.278 Bußgelder sind nur die Spitze des Eisbergs. Während die Bürger weiterhin ihre Ansprüche prüfen, müssen die Institutionen nun für eine rechtmäßige Wiedergutmachung sorgen.
Juristen erwarten, dass die endgültige Zahl der Aufhebungen in den kommenden Monaten deutlich steigen wird – möglicherweise bis auf über eine Million Fälle. Damit steht Spanien vor einer beispiellosen juristischen Aufarbeitung der Pandemiezeit.
Kommentare
Schreib auch du einen Kommentar
linuxfan 07.10.2025 21:43
Es gab aber schon Juli 2021 so ein Entschluss von den höchsten Richtern in Spanien
https://www.mallorcamagazin.com/nachrichten/politik/2021/07/14/92175/coronavirus-auf-mallorca-verfassungsgericht-uneins-uber-bewertung-von-alarmzustand.html
In diesem Richterspruch von 2021, war der Staat noch nicht verpflichtet bereits gezahlte Bußgelder zurückzuzahlen
Diejenigen jedoch, die schon beglichen wurden, wird der Staat nicht wieder zurückerstatten.
https://www.mallorcamagazin.com/nachrichten/politik/2021/07/14/92175/coronavirus-auf-mallorca-verfassungsgericht-uneins-uber-bewertung-von-alarmzustand.html
In diesem Richterspruch von 2021, war der Staat noch nicht verpflichtet bereits gezahlte Bußgelder zurückzuzahlen
Diejenigen jedoch, die schon beglichen wurden, wird der Staat nicht wieder zurückerstatten.

Jetzt
Danke fürs Einstellen!