Zum Blog über den Gesetzesentwurf von Julia
17.08.2025 10:13
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Da bei dir liebe Julia der Blog geschlossen ist und du selbst noch anderes suchtest.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Kabinett beschließt Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 16. Juli 2025, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen.
Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren.
16. Juli 2025
Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten.
Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage.
Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können.
Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglichst sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Die wichtigsten Änderungen
In den Internationalen Gesundheitsvorschriften wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ eingeführt.
Die Ausrufung der pandemischen Notlage ermöglicht dem WHO-Generaldirektor, zeitlich befristete Empfehlungen in einer Pandemie, als spezielle Form einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ zu geben.
„Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ werden als feste Grundsätze der IGV mit aufgenommen.
Um die Meldung über Häufungen von Fällen schwerer Atemwegserkrankungen mit unbekannter oder neuer Ursache an die WHO zu beschleunigen, wird der entsprechende Prüfalgorithmus angepasst.
Für die Vertragsstaaten wird ein Gebot eingeführt, sich mit der WHO rechtzeitig abzustimmen, wenn bei bestimmten unklaren Gesundheitsereignissen nicht genügend Informationen vorliegen, um zu entscheiden, ob nach dem Prüfalgorithmus eine umfassende Meldepflicht an die WHO besteht.
Zur besseren Nachhaltung der Umsetzung der Vorschriften wird zudem ein Implementierungskomitee eingerichtet. Das Komitee soll die Umsetzung und Einhaltung der IGV unterstützen.
Zur Reaktion auf Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können, müssen die Vertragsstaaten weitere sogenannte „Kernkapazitäten“ vorhalten.
Zu den Neuerungen gehören unter anderem das Vorhalten von Labordiagnostikkapazitäten (auch auf regionaler Ebene), Risikokommunikationskapazitäten, einschließlich zum Umgang mit Fehl- und Desinformation sowie Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fall-Management.
Für den Aufbau der für die IGV notwendigen Kernkapazitäten wird ein Koordinierungsmechanismus unter Aufsicht der Weltgesundheitsversammlung etabliert, um Finanzmittel effizienter zu nutzen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Hintergrund
Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Nach einem zweijährigen Arbeitsprozess im Nachgang der COVID-Pandemie einigten sich die WHO-Vertragsstaaten bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Innerstaatlich erfordern die Änderungen gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz und werden dadurch in deutsches Recht verankert.
Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.
Downloads
Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 973 KB)
Bürgertelefon zur Krankenversicherung
Was denkt ihr?
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Kabinett beschließt Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 16. Juli 2025, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen.
Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren.
16. Juli 2025
Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten.
Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage.
Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können.
Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglichst sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Die wichtigsten Änderungen
In den Internationalen Gesundheitsvorschriften wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ eingeführt.
Die Ausrufung der pandemischen Notlage ermöglicht dem WHO-Generaldirektor, zeitlich befristete Empfehlungen in einer Pandemie, als spezielle Form einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ zu geben.
„Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ werden als feste Grundsätze der IGV mit aufgenommen.
Um die Meldung über Häufungen von Fällen schwerer Atemwegserkrankungen mit unbekannter oder neuer Ursache an die WHO zu beschleunigen, wird der entsprechende Prüfalgorithmus angepasst.
Für die Vertragsstaaten wird ein Gebot eingeführt, sich mit der WHO rechtzeitig abzustimmen, wenn bei bestimmten unklaren Gesundheitsereignissen nicht genügend Informationen vorliegen, um zu entscheiden, ob nach dem Prüfalgorithmus eine umfassende Meldepflicht an die WHO besteht.
Zur besseren Nachhaltung der Umsetzung der Vorschriften wird zudem ein Implementierungskomitee eingerichtet. Das Komitee soll die Umsetzung und Einhaltung der IGV unterstützen.
Zur Reaktion auf Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können, müssen die Vertragsstaaten weitere sogenannte „Kernkapazitäten“ vorhalten.
Zu den Neuerungen gehören unter anderem das Vorhalten von Labordiagnostikkapazitäten (auch auf regionaler Ebene), Risikokommunikationskapazitäten, einschließlich zum Umgang mit Fehl- und Desinformation sowie Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fall-Management.
Für den Aufbau der für die IGV notwendigen Kernkapazitäten wird ein Koordinierungsmechanismus unter Aufsicht der Weltgesundheitsversammlung etabliert, um Finanzmittel effizienter zu nutzen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Hintergrund
Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Nach einem zweijährigen Arbeitsprozess im Nachgang der COVID-Pandemie einigten sich die WHO-Vertragsstaaten bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Innerstaatlich erfordern die Änderungen gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz und werden dadurch in deutsches Recht verankert.
Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.
Downloads
Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 973 KB)
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Jetzt
@buendnisde
Juli 2025: Unser Bundeskabinett will per IGV-Entwurf grundgesetzlich verankerte Rechte einschränken. Welche Freiheiten stehen auf dem Spiel
#Grundgesetz #IGV #WHO #Freiheit
„Wird unser Grundgesetz mit Füßen getreten?“
Am Mittwoch, 16. Juli 2025, hat unser Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um im Zuge der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Teile unserer im Grundgesetz verankerten Grundrechte einzuschränken.
Begründung: Die WHO und die Vertragsstaaten sollen schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit reagieren können.
Artikel 2 des aktuellen Gesetzesentwurfes hat es in sich:
1. Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
2. Einschränkung der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
3. Einschränkung des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes)
4. Einschränkung der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
Die Väter unseres Grundgesetzes haben sich bestimmt etwas dabei gedacht, dass in diese Rechte nur auf Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden darf.
Ob sie sich allerdings damals hätten vorstellen können, dass unsere Grundrechte ausgesetzt werden wegen vermeintlicher gesundheitlicher Gefahren, die ein einzelner Mensch ohne Rechtfertigung als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ausrufen kann, ist zu bezweifeln.
Unsere Regierung scheint dies zu wollen. Die Frist zur Ablehnung der IGV ist am 19. Juli 2025 ausgelaufen. Während andere Staaten ihre Bürger vor Willkür schützen wollen, die USA haben ihre WHO-Mitgliedschaft zum 22.01.26 gekündigt und die IGV abgelehnt, Argentinien will dem Austritt folgen, Italien hat widersprochen, Österreich fristgerecht Einspruch eingelegt, bleibt unsere Regierung auf Kurs und erhöht den Einsatz für die WHO in dreistelliger Millionenhöhe.
Bei Halle wurde ein Werk zur Herstellung für mRNA-Arzneimittel am 3. Juni 2025 eingeweiht, die Aufarbeitung und Offenlegung der negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen und der mRNA-Injektionen fehlt weiterhin.
Eine Verfassungsrichterin, die, anstatt die Bürger vor einem übergriffigen Staat zu schützen, die Pflicht zur Impfpflicht favorisiert, wäre sehr gelegen gekommen. In der BRD möchte die Politik einer NGO namens WHO die Kontrolle über die Behandlung von weltweit auftretenden Erkrankungen mit möglicherweise drakonischen Maßnahmen überlassen.
NEIN zu diesem übergriffigen Gesetzentwurf.
NEIN zu einer WHO, deren Präsident nicht vom Souverän demokratisch gewählt wurde.
NEIN zu einer WHO, deren Finanzierung und Ausrichtung nicht transparent ist.
NEIN zu den IGV, die uns Grundrechte kosten und die Freiheit nehmen können.
Quellen:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
https://bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf
https://wacker.com/cms/de-de/press-and-media/press/press-releases/2024/detail-234176.html
https://tagesschau.de/ausland/amerika/argentinien-who-austritt-100.html
https://welt.de/politik/deutschland/article256302070/nach-us-rueckzug-deutschland-will-600-millionen-euro-bis-2030-fuer-globale-impfallianz-zahlen.html
https://uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf
https://hhs.gov/press-room/secretary-kennedy-rubio-reject-ihr-amendments-joint-statement.html
11:55 vorm. · 31. Juli 2025