Weidels Doppelmoral stinkt zum Himmel – AfD-Chefin macht sich lächerlich

Weidels Doppelmoral stinkt zum Himmel – AfD-Chefin macht sich lächerlich
Wasser predigen und Wein trinken – Scheinheiligkeit gehört zum festen Repertoire von AfD-Chefin Alice Weidel.

Lauthals krakeelen Alice Weidel und Parteikollegen gegen einen Paragrafen. Brauchen sie ihn jedoch selbst, hagelt es munter Anzeigen. Ein Kommentar.

Berlin – Eine Enthüllung mit Folgen: Während die AfD-Co-Chefin Alice Weidel öffentlich gegen einen Beleidigungs-Paragrafen hetzt, nutzt sie ihn heimlich still und leise selbst. Diese Doppelmoral stinkt zum Himmel, findet RUHR24-Redakteur Julian Kaiser.




Weidels Doppelmoral stinkt zum Himmel – AfD-Chefin macht sich lächerlich

Hetzen, polarisieren und am Ende mitunter relativieren. Das ist seit jeher die Erfolgsformel der AfD und allen voran ihres Poster-Girls Alice Weidel. Jenseits von Migranten, politischen Gegnern oder Trans-Menschen nehmen Weidel und ihre Partei aber auch ein eher ungewöhnliches Ziel ins Visier: und zwar Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB).

Auf seiner Grundlage können sich Politiker aller Couleur gegen Beleidigungen zur Wehr setzen. Sehr zum Missfallen der AfD-Co-Chefin: Weidel sprach in einer Rede im Dezember 2024 von einer „mimosenhaften politischen Klasse“. Diese missbrauche die Justiz, um „aufsässige Bürger mit Strafanträgen, Geldbußen und Hausdurchsuchungen zum Schweigen zu bringen.“ Nur allzu gerne hatten sie und ihre Parteikollegen Robert Habeck (Grüne) ins Visier genommen – er wehrt sich regelmäßig juristisch gegen Beleidigungen.

Was für eine peinliche AfD-Inszenierung! Denn wie T-Online jüngst enthüllt hat, haben Weidel und einige ihrer Parteikollegen, unter ihnen Stephan Brandner, nur allzu gerne von Paragraf 188 Gebrauch gemacht. Das Medium beruft sich auf verschiedene Anwälte, die Betroffene im Rechtsstreit gegen Weidel vertreten.

AfD-Chefin Alice Weidel zetert wegen Paragraf 188 – und erstattet munter Anzeigen
Einer sagt, er habe „einen Aktenschrank voller Fälle“ und „100 Anzeigen wegen Beiträgen zur AfD, 90 Prozent wegen Frau Weidel.“ Eine andere Anwältin berichtet von ähnlichen Fallzahlen mit Blick auf die AfD-Chefin. Das Besondere: Ausnahmslos alle Beklagten ärgerten sich weniger um die Anzeigen an sich, sondern vielmehr über die unsägliche Doppelmoral der AfD und ihrer Chefin Alice Weidel – richtig so!

Was besagt Paragraf 188 StGB?
Strafgesetzbuch (StGB), § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die AfD hat dagegen den Gesetzentwurf „zur Stärkung der Meinungsfreiheit und Abschaffung des Tatbestandes der Politikerbeleidigung im Paragraf 188“ eingebracht.

Der Paragraf wurde 2021 nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verschärft.

Quellen: Bundesjustizministerium, Deutscher Bundestag

Anwälte offenbaren Weidels Anzeige-Wahn – und ihre unsägliche Doppelmoral
Weidels Sprecher gab gegenüber T-Online lediglich eine zweistellige Anzahl an Anzeigen zu. Dass sich die AfD-Co-Chefin ausgerechnet auf Grundlage des von ihr so verhassten Paragrafen wehre, begründete er mit „rechtlicher Waffengleichheit“. Was für ein Opportunismus!

Wer ein Gesetz für falsch hält, nutzt es nicht exzessiv für eigene Zwecke. Das wäre so, als würde ein Vegetarier, der sich für das Verbot von Fleischkonsum einsetzt, heimlich Steaks braten. Und gleichzeitig behaupten, er müsse das Fleisch ja aufessen, solange es noch legal sei.

Alice Weidel will Paragraf 188 StGB abschaffen – nicht ihr einziger Widerspruch
Diese unerträgliche Doppelmoral durchzieht auch Weidels Privatleben. Die AfD propagiert die „traditionelle Familie“ aus Vater, Mutter und Kindern und will die Ehe für alle wieder abschaffen. Weidel selbst lebt jedoch seit etwa 16 Jahren mit ihrer Partnerin Sarah Bossard, die ihre Wurzeln in Sri Lanka hat, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit ihr zieht Weidel zwei Kinder groß. Die AfD-Co-Chefin verkörpert damit etwas, was ihre Partei erbittert bekämpft: Eine Regenbogenfamilie.

Auch der letzte Sympathisant muss begreifen: Weidels Glaubwürdigkeit ist spätestens mit der jüngsten Enthüllung anzuzweifeln. Wer derart offensichtlich das Gegenteil von dem lebt, was sie predigt, disqualifiziert sich selbst als ernsthafte Politikerin.

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