Ermahnte trotz zulässiger Kritik – Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)apollo-news.net
Nach Kritik an Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther und seinen viel diskutierten Aussagen bei Markus Lanz durch einen AfD-Abgeordneten hat Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow Sanktionen in den Raum gestellt.
„Ich behalte mir vor, die Eingangsbemerkungen zum Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein daraufhin anschauen zu lassen, ob es unwahre Tatsachenbehauptungen beinhaltet“, sagte Ramelow. Im Namen des Bundestagspräsidiums drohte der Linken-Politiker einem AfD-Abgeordneten somit mit Ordnungsmaßnahmen.
Der Abgeordnete Ruben Rupp hatte seine Rede mit einem Verweis auf den Auftritt von Daniel Günther bei Markus Lanz eröffnet. Dieser habe „mal ganz offen die Presse zum Feind“ erklärt. Eigentlich sollte er für die AfD zum Thema der umstrittenen EU-Werberichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht gesprochen.
„Er sprach vom Verbot freier Medien. Aussagen, die – seien wir mal ehrlich – wären sie von einem AfD-Ministerpräsidenten gefallen, sofort zu Forderungen nach einem Parteiverbotsverfahren geführt hätten“, beklagte Rupp. Die Unionsfraktion solle sich „von solchen autoritären Fantasien“ distanzieren, wenn sie Anstand besitze, schimpfte der Abgeordnete.
Im Anschluss an die Rede des AfD-Politikers sprach Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow von „unwahren Tatsachenbehauptungen“, deren Vorliegen er prüfen wolle – eine kaum verhohlene Androhung von Ordnungsmaßnahmen gegen den Abgeordneten. Dabei ist an Rupps Ausführungen zu Günthers Auftritt faktisch nichts auszusetzen.

Dass Günther etwa „die Presse zum Feind“ erklärt hat, wie der AfD-Mann sagte, ist nicht nur eine zulässige Wertung – Günther hat genau das getan. Er bezeichnete „Nius und solche Portale“ im Gespräch mit Markus Lanz als „Feinde“ der Demokratie. Dass diese sich auf Meinungs- und Pressefreiheit berufen, hielt Günther für abwegig: „Die treten eben auf und machen den Eindruck, als wäre das im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, was man in diesem Land sagen darf. Und ich glaube, es ist einfach falsch, wenn man das einfach so hinnimmt.“
Ob Vizepräsident Ramelow auf dieser dünnen Basis tatsächlich Ordnungsmaßnahmen verhängen wird, ist offen – eine „falsche Tatsachenbehauptung“ sind die Vorwürfe des AfD-Abgeordneten jedenfalls nicht. Eine Bemerkung wie die Ramelows grenzt vor diesem Hintergrund nicht nur selbst an eine falsche Tatsachenbehauptung, sondern auch an Einschüchterung von Abgeordneten.
mro
https://apollo-news.net/unwahre-tatsachenbehauptung-afd-abgeordneter-kritisiert-gnther-vizeprsident-ramelow-droht-mit-sanktionen/


Flo Karr /
Jetzt
Man kann zu nius stehen, wie man will.
Aber solche Entgleisungen, solche Verdrehungen der Wahrheit durch Politiker und öffentliche Rechtliche gegen NICHT!
Es würde Sinn haben, wenn man der System-Partei AfD nun weitere Wähler zuschieben möchte.
Vielleicht braucht man, für die kommenden Entwicklungen noch einen Schuldigen, eine 'rechtsextremistische' Partei?!