EU-Urteil lässt Asylanträge steigen – aber nur in Deutschland
10.01.2026 17:38
EU-Urteil lässt Asylanträge steigen – aber nur in Deutschland
10.01.2026 17:38
EU-Urteil lässt Asylanträge steigen – aber nur in Deutschland
EU-Urteil lässt Asylanträge steigen – aber nur in Deutschland
Ein europäisches Gerichtsurteil treibt die Zahl der Asylfolgeanträge in die Höhe – allerdings nur in Deutschland
Während die Zahlen in den übrigen EU-Staaten stabil bleiben, verzeichnet Deutschland Rekordwerte. Das steckt dahinter.
Simon Off
10.01.2026, 12.00 Uhr
4 min
Der Ausschlag kam überraschend. Binnen weniger Monate stieg die Zahl der Asylfolgeanträge in der EU stark an und blieb bis in den Oktober hinein auf hohem Niveau. Das zeigen jüngst veröffentlichte Daten der Statistikbehörde Eurostat. Die Werte erreichten den höchsten Stand seit Beginn der EU-weiten Erfassung im Jahr 2021.
Der Eindruck eines europaweiten Phänomens täuscht jedoch. Denn der Zuwachs konzentriert sich praktisch vollständig auf Deutschland, wo die Zahlen innerhalb kürzester Zeit ein historisches Niveau erreichten. In den übrigen EU-Staaten blieben die Antragszahlen im gleichen Zeitraum weitgehend unverändert.
Folgeanträge werden meist dann gestellt, wenn ein früherer Asylantrag endgültig abgelehnt worden ist und sich die Bewertung der Lage im Herkunftsstaat ändert. Sie können auch dazu dienen, einen bestehenden Schutzstatus zu verbessern, etwa vom subsidiären Schutz zur Flüchtlingseigenschaft.
Im Sommer 2025 stieg ihre Zahl in Deutschland besonders stark bei afghanischen Staatsangehörigen. In den meisten Fällen erhielten diese später einen Schutzstatus.
Afghaninnen laut EU-Richtern systematisch verfolgt
Als Auslöser gilt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2024; diese Einschätzung teilt auch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
In dem Urteil stellten die EuGH-Richter fest, dass Frauen in Afghanistan unter den Taliban systematisch und allein aufgrund ihres Geschlechts grundlegender Rechte beraubt würden. Somit verbessert das Urteil ihre Chancen auf Schutz in der EU deutlich. In der Schweiz gilt offiziell eine andere Linie: Die Behörden stufen Afghaninnen nicht automatisch als verfolgt ein, in der Praxis erhalten sie dennoch meist einen Schutzstatus.
Das EuGH-Urteil allein erklärt jedoch weder den Zeitpunkt des Anstiegs der Asylanträge noch dessen Konzentration auf Deutschland. Er setzte erst mehr als ein halbes Jahr nach dem Urteil ein, im Sommer 2025. Dann jedoch abrupt – und ausschliesslich in Deutschland. In keinem anderen EU-Staat kam es in diesem Zeitraum zu einer vergleichbaren Entwicklung.
Getragen wurde die Entwicklung nahezu vollständig von Afghanen. Der Anteil von Frauen und Mädchen unter den Antragstellern stieg nach dem Urteil deutlich – von rund 15 Prozent im Jahr 2023 auf inzwischen mehr als 50 Prozent.
Auch Angehörige können Asyl erhalten
In den Monaten danach nahm jedoch auch die Zahl männlicher Antragsteller stark zu. Viele von ihnen sind minderjährig, was darauf hindeutet, dass es sich häufig um Kinder oder Ehepartner von verfolgten Frauen handelt.
Auch im historischen Vergleich fällt der jüngste Ausschlag auf. Zwar hatte es bereits zum Jahreswechsel 2020/21 eine Welle von Folgeanträgen gegeben, ebenfalls ausgelöst durch ein EuGH-Urteil – damals zu Kriegsdienstverweigerern aus Syrien. Die Zahl der monatlichen Folgeanträge stieg damals unmittelbar nach dem Urteil im November 2020 stark an und erreichte bereits im Januar 2021 einen neuen Höchststand.
Diesmal verlief die Entwicklung anders. Zwischen dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 und dem sprunghaften Anstieg im Sommer 2025 lagen rund neun Monate. Zwar zogen die Zahlen bereits im Juni leicht an, doch der eigentliche Ausschlag setzte erst im Juli ein. Mit knapp 11 000 Folgeanträgen – fast sieben Mal so viele wie im Vorjahr – erreichte die Zahl dann im September 2025 einen neuen Rekord.
Warum sich dieser Effekt verzögert einstellte und nahezu ausschliesslich auf Deutschland beschränkt blieb, kann sich auch das Bamf nicht erklären. Hierzu lägen «keine Erkenntnisse vor».
Warum steigen die Zahlen nur in Deutschland?
Möglich ist jedoch, dass der Ausschlag durch Beratung und Information begünstigt wurde – etwa dort, wo Asyl-NGO besonders präsent sind. Entsprechende Handreichungen wurden damals auch von staatlichen Stellen in Deutschland publiziert und anschliessend von regionalen Flüchtlingsräten verbreitet.
Bereits kurz nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 veröffentlichte etwa die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holsteins eine Handreichung auf Deutsch sowie in der Landessprache Dari. Darin heisst es: «Für alle in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen mit nationalem Abschiebungsverbot oder subsidiärem Schutz empfiehlt es sich, einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG zu stellen.» Und weiter: «Sofern nach dem Urteil des EuGH eine Flüchtlingseigenschaft erteilt wird, kann auch für Ehepartner*innen, Kinder oder Eltern ein Antrag auf Familienasyl gemäss § 26 AsylG erwogen werden.»
Speziell im Sommer 2025 seien der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl jedoch «keine koordinierten Informationskampagnen» bekannt, teilte deren rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith auf Anfrage mit. Sie verweist vielmehr auf andere Faktoren: In Deutschland lebe eine grosse afghanische Community mit prekären Aufenthaltstiteln, für die ein Folgeantrag nach dem EuGH-Urteil «eine rechtliche Option und eine sinnvolle Entscheidung» darstelle.
Zudem haben der deutsche Abschiebeflug nach Kabul im Juli 2025 sowie die Mitteilung der Bundesregierung, solche Rückführungen verstetigen zu wollen, laut Pro Asyl bei vielen Afghanen «grosse Angst» ausgelöst.
Begleitet wurde dies von einer verstärkten medialen Berichterstattung – sowohl über die Rückführung als auch über den sprunghaften Anstieg der Asylanträge, teilweise in der Landessprache Dari, etwa durch die Deutsche Welle. Gut möglich, dass diese Kombination den Trend zusätzlich verstärkte.
Quelle: NZZ
Ein europäisches Gerichtsurteil treibt die Zahl der Asylfolgeanträge in die Höhe – allerdings nur in Deutschland
Während die Zahlen in den übrigen EU-Staaten stabil bleiben, verzeichnet Deutschland Rekordwerte. Das steckt dahinter.
Simon Off
10.01.2026, 12.00 Uhr
4 min
Der Ausschlag kam überraschend. Binnen weniger Monate stieg die Zahl der Asylfolgeanträge in der EU stark an und blieb bis in den Oktober hinein auf hohem Niveau. Das zeigen jüngst veröffentlichte Daten der Statistikbehörde Eurostat. Die Werte erreichten den höchsten Stand seit Beginn der EU-weiten Erfassung im Jahr 2021.
Der Eindruck eines europaweiten Phänomens täuscht jedoch. Denn der Zuwachs konzentriert sich praktisch vollständig auf Deutschland, wo die Zahlen innerhalb kürzester Zeit ein historisches Niveau erreichten. In den übrigen EU-Staaten blieben die Antragszahlen im gleichen Zeitraum weitgehend unverändert.
Folgeanträge werden meist dann gestellt, wenn ein früherer Asylantrag endgültig abgelehnt worden ist und sich die Bewertung der Lage im Herkunftsstaat ändert. Sie können auch dazu dienen, einen bestehenden Schutzstatus zu verbessern, etwa vom subsidiären Schutz zur Flüchtlingseigenschaft.
Im Sommer 2025 stieg ihre Zahl in Deutschland besonders stark bei afghanischen Staatsangehörigen. In den meisten Fällen erhielten diese später einen Schutzstatus.
Afghaninnen laut EU-Richtern systematisch verfolgt
Als Auslöser gilt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2024; diese Einschätzung teilt auch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
In dem Urteil stellten die EuGH-Richter fest, dass Frauen in Afghanistan unter den Taliban systematisch und allein aufgrund ihres Geschlechts grundlegender Rechte beraubt würden. Somit verbessert das Urteil ihre Chancen auf Schutz in der EU deutlich. In der Schweiz gilt offiziell eine andere Linie: Die Behörden stufen Afghaninnen nicht automatisch als verfolgt ein, in der Praxis erhalten sie dennoch meist einen Schutzstatus.
Das EuGH-Urteil allein erklärt jedoch weder den Zeitpunkt des Anstiegs der Asylanträge noch dessen Konzentration auf Deutschland. Er setzte erst mehr als ein halbes Jahr nach dem Urteil ein, im Sommer 2025. Dann jedoch abrupt – und ausschliesslich in Deutschland. In keinem anderen EU-Staat kam es in diesem Zeitraum zu einer vergleichbaren Entwicklung.
Getragen wurde die Entwicklung nahezu vollständig von Afghanen. Der Anteil von Frauen und Mädchen unter den Antragstellern stieg nach dem Urteil deutlich – von rund 15 Prozent im Jahr 2023 auf inzwischen mehr als 50 Prozent.
Auch Angehörige können Asyl erhalten
In den Monaten danach nahm jedoch auch die Zahl männlicher Antragsteller stark zu. Viele von ihnen sind minderjährig, was darauf hindeutet, dass es sich häufig um Kinder oder Ehepartner von verfolgten Frauen handelt.
Auch im historischen Vergleich fällt der jüngste Ausschlag auf. Zwar hatte es bereits zum Jahreswechsel 2020/21 eine Welle von Folgeanträgen gegeben, ebenfalls ausgelöst durch ein EuGH-Urteil – damals zu Kriegsdienstverweigerern aus Syrien. Die Zahl der monatlichen Folgeanträge stieg damals unmittelbar nach dem Urteil im November 2020 stark an und erreichte bereits im Januar 2021 einen neuen Höchststand.
Diesmal verlief die Entwicklung anders. Zwischen dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 und dem sprunghaften Anstieg im Sommer 2025 lagen rund neun Monate. Zwar zogen die Zahlen bereits im Juni leicht an, doch der eigentliche Ausschlag setzte erst im Juli ein. Mit knapp 11 000 Folgeanträgen – fast sieben Mal so viele wie im Vorjahr – erreichte die Zahl dann im September 2025 einen neuen Rekord.
Warum sich dieser Effekt verzögert einstellte und nahezu ausschliesslich auf Deutschland beschränkt blieb, kann sich auch das Bamf nicht erklären. Hierzu lägen «keine Erkenntnisse vor».
Warum steigen die Zahlen nur in Deutschland?
Möglich ist jedoch, dass der Ausschlag durch Beratung und Information begünstigt wurde – etwa dort, wo Asyl-NGO besonders präsent sind. Entsprechende Handreichungen wurden damals auch von staatlichen Stellen in Deutschland publiziert und anschliessend von regionalen Flüchtlingsräten verbreitet.
Bereits kurz nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 veröffentlichte etwa die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holsteins eine Handreichung auf Deutsch sowie in der Landessprache Dari. Darin heisst es: «Für alle in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen mit nationalem Abschiebungsverbot oder subsidiärem Schutz empfiehlt es sich, einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG zu stellen.» Und weiter: «Sofern nach dem Urteil des EuGH eine Flüchtlingseigenschaft erteilt wird, kann auch für Ehepartner*innen, Kinder oder Eltern ein Antrag auf Familienasyl gemäss § 26 AsylG erwogen werden.»
Speziell im Sommer 2025 seien der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl jedoch «keine koordinierten Informationskampagnen» bekannt, teilte deren rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith auf Anfrage mit. Sie verweist vielmehr auf andere Faktoren: In Deutschland lebe eine grosse afghanische Community mit prekären Aufenthaltstiteln, für die ein Folgeantrag nach dem EuGH-Urteil «eine rechtliche Option und eine sinnvolle Entscheidung» darstelle.
Zudem haben der deutsche Abschiebeflug nach Kabul im Juli 2025 sowie die Mitteilung der Bundesregierung, solche Rückführungen verstetigen zu wollen, laut Pro Asyl bei vielen Afghanen «grosse Angst» ausgelöst.
Begleitet wurde dies von einer verstärkten medialen Berichterstattung – sowohl über die Rückführung als auch über den sprunghaften Anstieg der Asylanträge, teilweise in der Landessprache Dari, etwa durch die Deutsche Welle. Gut möglich, dass diese Kombination den Trend zusätzlich verstärkte.
Quelle: NZZ

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