Folgt alles einem großen Plan?
03.12.2025 07:31
Folgt alles einem großen Plan?
03.12.2025 07:31
Folgt alles einem großen Plan?
Es steht vieles still in der deutschen Politik! Entscheidungen werden verschleppt. Der Focus steht auf der Aufrüstung des Landes.
Die Neuauszählung der Stimmen des BSW, lässt auf sich warten, ebenso die Entscheidung über die Zuordnung der Sitzungssräume der Parteien. Eine Autokratie macht sich breit.
Juristischer Streit um AfD-Sitzungssaal: Warum hat Karlsruhe noch immer keine Entscheidung gefällt?

Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht.
03.12.2025 - 04:23 Uhr
www.nius.de
Nach der Bundestagswahl hatte die SPD sich geweigert, der AfD ihren Fraktionssaal zu überlassen. Seit Wochen prozessiert deshalb die AfD-Fraktion gegen die Zuweisung eines kleineren Saals durch die Bundestagsverwaltung. NIUS liegen exklusiv die Klageschriften vor. Doch in Karlsruhe zögert man, über das Organklageverfahren zu entscheiden. Wird ein endgültiger Beschluss verschleppt?
Nach der Bundestagswahl 2025 hatte sich die SPD geweigert, ihren bisherigen Fraktionssaal, intern auch „Otto-Wels-Saal“ genannt, zu verlassen. Dabei sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache: Die AfD stellt mit 151 Abgeordneten die zweitstärkste Fraktion im Deutschen Bundestag, hätte also nach allen parlamentarischen Gepflogenheiten ein Anrecht auf den zweitgrößten Saal, während die SPD mit 120 Abgeordneten nur die drittstärkste Fraktion bildet.
Der Ältestenrat bestätigte jedoch die Weigerung der SPD am 22. Mai mit 17:5 Stimmen – und wies der AfD einen deutlich kleineren Fraktionssaal zu, den zuvor die FDP mit 92 Abgeordneten belegt hatte. Fotos zeigten die absurden Zustände, die durch diese Überbelegung entstanden waren.

Entscheidung noch nicht absehbar
Obwohl die AfD-Fraktion gegen die Zuteilung bereits am 4. Juli Klage in Karlsruhe eingereicht hatte, deutet derzeit nichts auf eine zeitnahe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin. Stattdessen wird viel Briefpapier hin- und hergeschickt. Auf die jeweiligen Antwortschreiben der Bundestagsverwaltung folgten am 1. Oktober, 22. Oktober und 13. November weitere Schriften der AfD, die NIUS exklusiv vorliegen. Nach Ansicht der Partei ist der Rechtsstreit bereits „ausdiskutiert“. Das Bundesverfassungsgericht müsse endlich eine Entscheidung treffen, um der Fraktion einen angemessenen Saal zuzuweisen, fordert die Partei.
Auf NIUS-Anfrage heißt es vom Bundesverfassungsgericht: „Das Verfahren befindet sich in Bearbeitung, der Zeitpunkt einer Entscheidung ist derzeit nicht konkret absehbar.“
Die AfD sieht sich in ihrem „verfassungsmäßigen Recht auf Gleichbehandlung als Fraktion sowie ihres verfassungsmäßigen Rechts auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung“ verletzt, wie es in einer der Klageschriften heißt. Man verlangt vom Ältestenrat, seinen Beschluss vom 22. Mai 2025 rückgängig zu machen und „den Bundestagssitzungssaal 3S-001 nebst Raum 3S-008 als Fraktionssitzungssaal“ an die AfD statt an die SPD zu vergeben sowie „den Bundestagssaal 3N-039 nebst Raum 3N-037 als Fraktionssitzungssaal“ an die SPD zu vergeben statt an die AfD-Fraktion.
SPD argumentierte nicht juristisch, sondern moralisch
Die Raumnummern machen bereits deutlich, weshalb die zunächst von der SPD angeführten historisch-symbolischen Gründe, mit denen man den Saalwechsel verweigerte, juristisch nichts wert sind. Die SPD nennt den Raum intern zwar „Otto-Wels-Saal“, tatsächlich aber handelt es sich nicht um eine offizielle Bezeichnung.
Die juristische Vertretung der Bundestagsverwaltung, vertreten durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, versucht sich deshalb anders zu helfen. Ihre Hauptgründe für die Entscheidung lesen sich laut den NIUS vorliegenden Klageschriften wie folgt:
Der Saal der SPD befinde sich neben dem Saal der CDU/CSU und ermögliche so kurze Wege zwischen den Regierungsparteien. Die AfD als Oppositionspartei habe einen solchen Bedarf nicht.
.
Der Saal biete zusätzlichen Platz für Ministerialbeamte, die dienstlich bei den Regierungsfraktionen vorbeischauen müssten.
.
Der alte FDP-Saal, in dem nun die AfD Platz nehmen musste, erfülle alle Brandschutz- und Hygienestandards für 151 Abgeordnete. Zwar sei er eng – aber dennoch regelkonform.
.
Die AfD könne ihre Arbeit auch über Videozuschaltungen durchführen. Es brauche keine Präsenz.
.
Die AfD jedenfalls sieht die Arbeitsfähigkeit der eigenen Fraktion gefährdet. Im Bundestag gebe es „überhaupt kein Verteilungs-, Ressourcen- oder Knappheitsproblem“, das die SPD „faktisch zum Verzicht auf wichtige Interessen zwingen würde“, beschwert sich die Partei.
In einem vorgelegten Gutachten bemängelt man einen „Abstand von lediglich 28 cm (!) zwischen dem Präsidiumstisch und der ersten Tischreihe der Versammlungsbestuhlung“. Es gebe nicht genügend Tischflächen und es bestünden „substanzielle Brandschutzmängel“. Für die 151 Personen sei der Raum nicht ausgelegt.
AfD hält Fraktionssitzungen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ab
Derzeit ist die AfD-Fraktion wegen des zu kleinen Saals auf einen Raum im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der anderen Spreeseite ausgewichen. „Auch der dort provisorisch genutzte Saal ist jedoch ungeeignet“, argumentiert die Partei, denn es brauche für eine funktionierende parlamentarische Arbeit eine „unmittelbare Nähe zum Plenarsaal“.
Für die Bundestagsverwaltung spielt all das keine Rolle. Schließlich gehe es „nicht um einen Arbeitsplatz, an dem sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum aufhalten müssten“, wie es in einer Entgegnungsschrift heißt. Man könne das Problem auch durch Videozuschaltungen lösen.

Bundestagsverwaltung will sich nicht äußern
Mitunter wird zwischen AfD und der Bundestagsverwaltung als Antragsgegner um jeden Zentimeter gekämpft. So beschwert sich die AfD, dass der Bundestag in seinem Anwaltsschreiben behaupte, „der Abstand zwischen den jeweils sich im Präsidium und der ersten Reihe der einfachen Versammlungsbestuhlung gegenübersitzenden Personen betrage 124 Zentimeter und nicht einen Meter“. Dies sei aber „unzutreffend“.
Es sei „nicht davon auszugehen, dass die Gegenübersitzenden stets weit zurückgelehnt in ihren Stühlen sitzen, sondern davon, dass sie sich – auf beiden Seiten – über ihren Tischen jeweils nach vornebeugen, um dort in ihre jeweiligen Unterlagen Einsicht zu nehmen oder Mobilgeräte zu bedienen“.
Die AfD jedenfalls wartet weiter auf das Urteil aus Karlsruhe und meint: „Eine Zuweisung der Fraktionssäle entsprechend der Fraktionsgröße löst sämtliche Problemstellungen.“ Aus der Bundestagsverwaltung heißt es auf Nachfrage von NIUS lapidar: „Während des laufenden Verfahrens erteilt die Bundestagsverwaltung im vorliegenden Fall keine Auskünfte.“
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Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht.
03.12.2025 - 04:23 Uhr
www.nius.de
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Nach der Bundestagswahl 2025 hatte sich die SPD geweigert, ihren bisherigen Fraktionssaal, intern auch „Otto-Wels-Saal“ genannt, zu verlassen. Dabei sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache: Die AfD stellt mit 151 Abgeordneten die zweitstärkste Fraktion im Deutschen Bundestag, hätte also nach allen parlamentarischen Gepflogenheiten ein Anrecht auf den zweitgrößten Saal, während die SPD mit 120 Abgeordneten nur die drittstärkste Fraktion bildet.
Der Ältestenrat bestätigte jedoch die Weigerung der SPD am 22. Mai mit 17:5 Stimmen – und wies der AfD einen deutlich kleineren Fraktionssaal zu, den zuvor die FDP mit 92 Abgeordneten belegt hatte. Fotos zeigten die absurden Zustände, die durch diese Überbelegung entstanden waren.

Entscheidung noch nicht absehbar
Obwohl die AfD-Fraktion gegen die Zuteilung bereits am 4. Juli Klage in Karlsruhe eingereicht hatte, deutet derzeit nichts auf eine zeitnahe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin. Stattdessen wird viel Briefpapier hin- und hergeschickt. Auf die jeweiligen Antwortschreiben der Bundestagsverwaltung folgten am 1. Oktober, 22. Oktober und 13. November weitere Schriften der AfD, die NIUS exklusiv vorliegen. Nach Ansicht der Partei ist der Rechtsstreit bereits „ausdiskutiert“. Das Bundesverfassungsgericht müsse endlich eine Entscheidung treffen, um der Fraktion einen angemessenen Saal zuzuweisen, fordert die Partei.
Auf NIUS-Anfrage heißt es vom Bundesverfassungsgericht: „Das Verfahren befindet sich in Bearbeitung, der Zeitpunkt einer Entscheidung ist derzeit nicht konkret absehbar.“
Die AfD sieht sich in ihrem „verfassungsmäßigen Recht auf Gleichbehandlung als Fraktion sowie ihres verfassungsmäßigen Rechts auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung“ verletzt, wie es in einer der Klageschriften heißt. Man verlangt vom Ältestenrat, seinen Beschluss vom 22. Mai 2025 rückgängig zu machen und „den Bundestagssitzungssaal 3S-001 nebst Raum 3S-008 als Fraktionssitzungssaal“ an die AfD statt an die SPD zu vergeben sowie „den Bundestagssaal 3N-039 nebst Raum 3N-037 als Fraktionssitzungssaal“ an die SPD zu vergeben statt an die AfD-Fraktion.
SPD argumentierte nicht juristisch, sondern moralisch
Die Raumnummern machen bereits deutlich, weshalb die zunächst von der SPD angeführten historisch-symbolischen Gründe, mit denen man den Saalwechsel verweigerte, juristisch nichts wert sind. Die SPD nennt den Raum intern zwar „Otto-Wels-Saal“, tatsächlich aber handelt es sich nicht um eine offizielle Bezeichnung.
Die juristische Vertretung der Bundestagsverwaltung, vertreten durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, versucht sich deshalb anders zu helfen. Ihre Hauptgründe für die Entscheidung lesen sich laut den NIUS vorliegenden Klageschriften wie folgt:
Der Saal der SPD befinde sich neben dem Saal der CDU/CSU und ermögliche so kurze Wege zwischen den Regierungsparteien. Die AfD als Oppositionspartei habe einen solchen Bedarf nicht.
.
Der Saal biete zusätzlichen Platz für Ministerialbeamte, die dienstlich bei den Regierungsfraktionen vorbeischauen müssten.
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Der alte FDP-Saal, in dem nun die AfD Platz nehmen musste, erfülle alle Brandschutz- und Hygienestandards für 151 Abgeordnete. Zwar sei er eng – aber dennoch regelkonform.
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Die AfD könne ihre Arbeit auch über Videozuschaltungen durchführen. Es brauche keine Präsenz.
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Die AfD jedenfalls sieht die Arbeitsfähigkeit der eigenen Fraktion gefährdet. Im Bundestag gebe es „überhaupt kein Verteilungs-, Ressourcen- oder Knappheitsproblem“, das die SPD „faktisch zum Verzicht auf wichtige Interessen zwingen würde“, beschwert sich die Partei.
In einem vorgelegten Gutachten bemängelt man einen „Abstand von lediglich 28 cm (!) zwischen dem Präsidiumstisch und der ersten Tischreihe der Versammlungsbestuhlung“. Es gebe nicht genügend Tischflächen und es bestünden „substanzielle Brandschutzmängel“. Für die 151 Personen sei der Raum nicht ausgelegt.
AfD hält Fraktionssitzungen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ab
Derzeit ist die AfD-Fraktion wegen des zu kleinen Saals auf einen Raum im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der anderen Spreeseite ausgewichen. „Auch der dort provisorisch genutzte Saal ist jedoch ungeeignet“, argumentiert die Partei, denn es brauche für eine funktionierende parlamentarische Arbeit eine „unmittelbare Nähe zum Plenarsaal“.
Für die Bundestagsverwaltung spielt all das keine Rolle. Schließlich gehe es „nicht um einen Arbeitsplatz, an dem sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum aufhalten müssten“, wie es in einer Entgegnungsschrift heißt. Man könne das Problem auch durch Videozuschaltungen lösen.

Bundestagsverwaltung will sich nicht äußern
Mitunter wird zwischen AfD und der Bundestagsverwaltung als Antragsgegner um jeden Zentimeter gekämpft. So beschwert sich die AfD, dass der Bundestag in seinem Anwaltsschreiben behaupte, „der Abstand zwischen den jeweils sich im Präsidium und der ersten Reihe der einfachen Versammlungsbestuhlung gegenübersitzenden Personen betrage 124 Zentimeter und nicht einen Meter“. Dies sei aber „unzutreffend“.
Es sei „nicht davon auszugehen, dass die Gegenübersitzenden stets weit zurückgelehnt in ihren Stühlen sitzen, sondern davon, dass sie sich – auf beiden Seiten – über ihren Tischen jeweils nach vornebeugen, um dort in ihre jeweiligen Unterlagen Einsicht zu nehmen oder Mobilgeräte zu bedienen“.
Die AfD jedenfalls wartet weiter auf das Urteil aus Karlsruhe und meint: „Eine Zuweisung der Fraktionssäle entsprechend der Fraktionsgröße löst sämtliche Problemstellungen.“ Aus der Bundestagsverwaltung heißt es auf Nachfrage von NIUS lapidar: „Während des laufenden Verfahrens erteilt die Bundestagsverwaltung im vorliegenden Fall keine Auskünfte.“
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MB73 03.12.2025 07:36
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